Jugendamat pflicht?
 
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Jugendamat pflicht?

 
(@bin_mladen)
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Hallo!
Ich melde mich wieder nach langer Zeit 🙂
Heute habe ich Brief von JA erhalten. Ich sollte die Gespräche mit JA aufnehmen (Gerichtsempfehlung), wegen Sorgerecht, weil Umgang zwischen den Muttter und 4 Kindern nicht funktioniert. Die Mutter hat bei Amtsgericht Antrag für Sorgerecht übertragung auf JA gestellt.
Im April dieses Jahres wurde vor OLG bestätigt dass die Kinder bei mir bleiben sollen und dass die Kinder jeden Freitag die Mutter von 13 bis 19 Uhr besuchen. Es gab´s nur ein Besuch von zwei kleineren Kindern (10 und 12J, seit dem wollen die Kinder nicht mehr die Mutter besuchen. Prof. Dr. D.B. (Gutachter) hat 54 Seiten geschrieben.....inzwischen: eine starre Umgangsregelung wäre nur Kontraproduktiv.....
Meine Geschichte ist sehr lang und kompliziert, hier kann ich nur noch kleine Stücke presentieren, sonst gibt es nur noch Verwirrung:))
OLG hat aber missachtet Empfelungen von Prof. Dr. D.B und unter druck eine Vereinbarung getroffen....Umgang jeden Freitag von 13 bis 19 Uhr

Meine Fragen sind: darf ich die Gespräche bei JA ablehnen, mit denen habe ich schlechte Erfahrungen? Bin ich überhaupt verpflichtet die Gespräche mit JA aufzunehmen?
darf ich Notebook mitnehmen und aufschreiben was der MA von JA spricht und als Protokol zurückfaxen? oder was anderes?

Danke!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.10.2010 21:36
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo bin_Mladen.

Als erstes würde ich gerne wissen, warum du den Umgang der Kinder mit der Mutter ablehnst oder zumindest nicht förderst und durchsetzt?

Da die meisten hier sehr um den Umgang mit ihren Kindern kämpfen müssen und diesen als ein sehr hohes Gut ansehen, wirst du hier vermutlich nicht viele Leute finden, die dich bei der Verhinderung von Umgang unterstützen, wenn du sie nicht von deinen guten und zwingenden Gründen überzeugst.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2010 21:44
(@bin_mladen)
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zwei Jahre sind vergangen seit die Mutter ausgezogen ist. Höchstens 10-12x hat die Mutter Kontakt mit Kindern (einzeln) aufgenommen, besser gesagt auf der Strasse, Spielplatz oder Schule angetroffen und gestritten! Davon hat die Mutter nur ein-oder zweimal mir Bescheid gesagt, dass sie Kinder sehen will.....

nach Empfehlung von Gutachter, die Mutter muß zuerst eine Psychotherapie........ aber das Gericht schiebt das Problem auf d. JA, wo wir schon mindestens 6 Monate gewesen sind. JA ist reine Katastrophe, in unserem Fall.

ja, ich verstehe wie das ist "kein Kontakt mit eigenen Kinder nicht zu haben, aber die Kinder wollen keinen Kontakt, die werden regelrecht schikaniert...

nicht nur das ich keine Lust habe, sondern auch keine Zeit für JA und Gericht....ich bin 100% Beschäftigt, mehrere Gerichtsverfahren, 4 Kinder, nur 180 euro Vorschuss für ein Kind....

ich wünsche mir gute Umgang, und nicht nur Umgang, ich werde gerne ein Teil der Aufgaben an die Mutter übergeben.....aber, die Mutter hat nicht ein einziges mal für die Kinder gekocht, kein Cent geschenkt oder einen Termin erledigt, sondern stört überall wo man kann, und streitet mit Kindern...
kompliziert zu erklären, brauche ich mindestens 10-120 Seiten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.10.2010 21:59
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

nach Empfehlung von Gutachter, die Mutter muß zuerst eine Psychotherapie........

Warum?Du solltest das ein wenig erläutern.

ja, ich verstehe wie das ist "kein Kontakt mit eigenen Kinder nicht zu haben, aber die Kinder wollen keinen Kontakt, die werden regelrecht schikaniert...

Auch das solltest du ein wenig erklären.

nicht nur das ich keine Lust habe, sondern auch keine Zeit für JA und Gericht....ich bin 100% Beschäftigt, mehrere Gerichtsverfahren, 4 Kinder, nur 180 euro Vorschuss für ein Kind....

Wo liegt das Problem, du zu 100% beschäftigt, sei doch froh, wenn die Kid's mal zur Mutti gehen können.
Im übrigen haben die 180,-Euro Vorschuss, wie du schreibst, nichts mit Umgang zu tun.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2010 22:12
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wichtig ist vor Allem das, was das Gericht sagt.
Der Gutachter ist nur wichtig, weil das Gericht seine Meinung hören will.
Beachten es sie nicht. Und auch nicht.

Wenn das Gericht aber sagt, du sollst mit dem JA sprechen, dann solltest du das tun.
Auch wenn du die nicht magst.
Das ist aber auch nicht schlimm, denn die können dir nichts anhaben.
Das kann wieder nur das Gericht.

Was sollst du denn, laut Gericht, dort tun?

Das Gespräch beim JA aufzeichnen, darfst du nur, wenn die anderen dem zustimmen.
Du kannst dir aber Notizen machen und danach ein Protokoll schreiben, dass du dem JA danach zustellst.
Wenn die dann nicht widersprechen, gilt dein Protokoll erstmal als zutreffend.

Nur wie gesagt, du hast von denen nicht viel zu befürchten.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2010 22:22
(@bin_mladen)
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OK, danke, so habe ich auch verstanden, die Fachmänner wie in unserem Fall, einer von besten Psychologen in D, haben nichts zu sagen, sondern der Richter....
Folgen die Richtern, Jugendämter.....Richtlinien die nichts mit Wohl der Kinder haben?

seit drei Jahren sind die Kindern belästigt worden, von verschiedenen Institutionen....

reicht es nicht wenn Gutachter (Prof) sagt.....der Vater hat nicht die Kinder beeiflußt, nicht in geringsten....?

jetzt fangen wir von Anfang an, die Mutter hat größere Rechte als wir 5 zusammen, oder die Mutter hat gar keine Pflichten, nur die Rechte:))

Problem ist nur Zeit, das habe ich nicht, mit Geld komme ich knapp zu Recht...

ich muß wieder die gleichen Erzählungen hören....der Vater ist möglichterweise überfordert, in erster Linie sind die Eltern....der Vater ist nicht kooperativ.....hahhaha

ich muß lachen, sonst platze ich vor Wut

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.10.2010 22:41
(@bin_mladen)
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Wenn das Gericht aber sagt, du sollst mit dem JA sprechen, dann solltest du das tun.
Auch wenn du die nicht magst.

dass heißt: "es ist gesetzlich", ich habe pflicht die Kontakte mit JA aufzunehmen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2010 00:02
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wie ist es denn im Urteil formuliert?
Als Anordnung oder als Empfehlung?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2010 00:06
(@bin_mladen)
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Wie ist es denn im Urteil formuliert?
Als Anordnung oder als Empfehlung?
********************

OLG Vereinbarung

der Vater verpflichtet sich....
der Vater verpflichtet sich....
die Mutter darf die Kinder nicht gezielt antrefen (aber bekommt kein Verbot unseres Grundstück zu betreten)
Umgang findet jeden Freitag nach der Schule von 13 bis 19 Uhr...

es hat Umgang stattgefunden, zwar nicht bis 19 Uhr, sondern bis 16:10 Uhr, die Kinder (zwei jüngere 10 und 12 J. alt) sind von Mutter unter druck gewesen.... die Mutter hat den Kindern mit Jugendamt  gedroht, einem Kind gesagt "dein Vater soll Termin bei Kinderarzt machten, vielleicht hast du Hautkrebs (die Mutter hat gekrazte Muttermal beim Kind gesehen).....
Das war eigentlich von mir überredete Umgang zwischen Mutter und zwei Kinder, um Konflikt mit Gericht zu vermeiden. Das mache ich nicht mehr, ich bin gegen Umgang, das ist schädlich für die Kinder. Für die Mutter ist egal, sie macht mit uns Spass, sie lacht uns aus, schon Jahrelang, aber weint vor Gericht, JA-Mitarbeitern.....
Zwei große Kinder 17 und 15 J. wollen gar kein Kontakt mit Mutter! Das Gericht zwingt zwei kleinere, weil die noch nicht 14 sind, pervers oder?
Psychieater musste die Mutter einmal rausbegleiten währen Gutachtentermin, und am Ende musste sie aus dem Krankenhaus auf die Straße begleiten, um Termin abzubrechen.
Ich mache Vorschlag, das der Richter 1 Woche mit meine Ex-Frau in einem Wohnung zusammen lebt, dann ist Umgang wieder möglich :redhead:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2010 01:15
(@bin_mladen)
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jetzt lese ich über Begleitete Umgang und überlege gerade, das wäre nicht schlecht für meine Kinder, wenn jemand Anwesend ist,
dann hat die Mutter weniger möglichkeiten die Kinder zu belasten. Oder?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2010 01:47




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Begleiteter Umgang ist eine Tortur für alle Beteiligten, aber immer noch besser als gar kein Umgang.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2010 06:46
(@nadda)
Registriert

Schwierige Situation, aber bevor es den Kindern mit ihr allein gar nicht gut geht ist begleitet wohl eine Alternative.

Warum genau wurde der Umgang um 16.30Uhr schon beendet, waren da die Kinder die treibende Kraft oder die Mutter?

Du hast einfach das Problem das sie als psychisch Kranke mit Samthandschuhen angefasst wird. War das Gutachten von dem du sprichst ein gerichtlich angeordnetes?

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2010 09:07
(@bin_mladen)
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Das war eigentlich von mir überredete Umgang zwischen Mutter und zwei Kinder, um Konflikt mit Gericht zu vermeiden. Das mache ich nicht mehr, ich bin gegen Umgang, das ist schädlich für die Kinder. Für die Mutter ist egal, sie macht mit uns Spass, sie lacht uns aus, schon Jahrelang, aber weint vor Gericht, JA-Mitarbeitern.....
Zwei große Kinder 17 und 15 J. wollen gar kein Kontakt mit Mutter! Das Gericht zwingt zwei kleinere, weil die noch nicht 14 sind, pervers oder?
Psychieater musste die Mutter einmal rausbegleiten währen Gutachtentermin, und am Ende musste sie aus dem Krankenhaus auf die Straße begleiten, um Termin abzubrechen.
Ich mache Vorschlag, das der Richter 1 Woche mit meine Ex-Frau in einem Wohnung zusammen lebt, dann ist Umgang wieder möglich mad3
*Copy-and-Paste gelöscht

Warum genau wurde der Umgang um 16.30Uhr schon beendet, waren da die Kinder die treibende Kraft oder die Mutter?

es hat Umgang stattgefunden, zwar nicht bis 19 Uhr, sondern bis 16:10 Uhr, die Kinder (zwei jüngere 10 und 12 J. alt) sind von Mutter unter druck gewesen.... die Mutter hat den Kindern mit Jugendamt  gedroht, einem Kind gesagt "dein Vater soll Termin bei Kinderarzt machten, vielleicht hast du Hautkrebs (die Mutter hat gekrazte Muttermal beim Kind gesehen).....

die Kinder lassen sich inzwischen nicht so behandeln "vieleicht hast du Hautkrebs, und und"
Jahrelang haben sich die Kinder von der Mutter entfremdet, bevor Trennung statt gefunden hat, ist im Gutachten festgeschrieben

Es gibt noch einiges zu schreiben, aber es geht mir nicht so gut, das mache ich irgendwann, wenn sich Situation beruhigt.

Ich wollte nur wissen ob ich gesetzlich verpflichtet bin auf "Zusammenarbeit mit JA?

*@bin_Mladen:
Ich habe versucht, Deinen Beitrag etwas übersichtlicher zu gestalten.
Wenn Du Zitate einfügen möchtest, benutze bitte die hierfür vorgesehenen Tools!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2010 17:33
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus bin_Mladen!

Ich wollte nur wissen ob ich gesetzlich verpflichtet bin auf "Zusammenarbeit mit JA?

Solange die Zusammenarbeit nicht von einem Gericht per Beschkuss/Urteil angeordnet wird: nein!
Da aber das Gericht schon mit im Boot ist, gilt das:

Wenn das Gericht aber sagt, du sollst mit dem JA sprechen, dann solltest du das tun.
Auch wenn du die nicht magst.
Das ist aber auch nicht schlimm, denn die können dir nichts anhaben.
Das kann wieder nur das Gericht.

Arbeitest Du nicht mit dem JA zusammen, könnte das DIR negativ (Desinteressse) bei weiteren gerichtlichen Auseinadersetzungen ausgelegt werden, ganz besonders in unserem ach so gleichberechtigten deutschen Familienrecht.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2010 18:41
(@nadda)
Registriert

Im Interesse deiner Kinder solltest du versuchen mit dem Jugendamt zusammenzuarbeiten und auch Umgang mit der Mutter zu ermöglichen. Wenn es so nicht klappt, dann halt begleitet. Der Vorteil hier ist einfach das die Kinder Kontakt zur Mutter haben.

Wenn sie mit 18 selbst entscheiden das sie diesen Kontakt nicht mehr möchten ist es ok, die Frage ist aber jetzt entscheiden sie sich gegen die Mutter weil du das besser findest? Das du mit ihr nichts mehr zu tun haben willst ist in Ordnung, trotzdem solltest du als Vater versuchen Umgang mit der Mutter zu fördern.

Und ja, ich weis wovon ich rede, ich bin auch sehr froh wenn ich meinen Ex nicht sehen muss. Aber das eine ist meine nicht mehr vorhandene Beziehung zu ihm und das andere sind die Kinder - und die haben auf jeden Fall ein Recht auf ihren Vater. Das sie irgendwann vermutlich kapieren was da los ist ist klar, aber ich werde es ihnen sicher nicht auf die Nase binden. Sie sollen die Chance haben sich selbst eine Meinung zu bilden, und wenn ihre Meinung komplett anders ist als meine dann ist das auch ok.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2010 19:21
(@bin_mladen)
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Arbeitest Du nicht mit dem JA zusammen, könnte das DIR negativ (Desinteressse) bei weiteren gerichtlichen Auseinadersetzungen ausgelegt werden, ganz besonders in unserem ach so gleichberechtigten deutschen Familienrecht.
****************
:))) ich muss doch lachen, das habe ich schon erfahren und noch viel mehr

Wir haben schon 6 Monate mit JA zusammen gearbeitet! Ergebnis ist ein Bericht, der gegen uns 5 Menschen geschrieben ist!

Es ist niergendwo dieses Satz geschrieben: "Du blöde Kuh, ich habe dich geboren, ich werde dich mit Füßen treten" (in unsere Sprache)

So hat die Mutter ihre Tochter behandelt und durch das Haus gedrängt. Die Tochter hat das erzählt an JA Mitarbeiter!!! JA Mitarbeiter hat anschließend 3 von 4 Kindern rausgeschmissen aus dem Gesprächsraum in Anwesendheit der Mutter (ich war nicht dabei). Bei dem Gutachter (Psychiater) wurde die Mutter aus dem Gesprächraum raussgeschmissen, aber nicht die Kinder!!! Was für ein Unterschied, was für ein Zufall!

Ich habe dannach dem JA Mitarbeiter Kontakt mit den Kinder verboten, ganz einfach, in Anwesendheit von seinem Vorgesetzten. Die wollten einfach nicht das Bericht ändern, es ist auch gut so. Ich will auch kein Kontakt mit unfähigen und faulen Menschen bei JA, die direkt gegen die Kinder arbeiten. Die Kinder sind Zeugen, mehr brauche ich nicht, die Kinder entscheiden alles aber nicht der Richter und JA, ganz einfach ist es. Ich nerve mich nur noch wegen Zeitverlusste, sonst ist alles OK.

Danke  🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.10.2010 11:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mach es doch nicht so kompliziert.

Wenn im Urteil steht, du musst zum JA, dann musst du da hin.

Wenn da etwas anderes steht, musst du eben das machen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2010 12:01
(@bin_mladen)
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Mach es doch nicht so kompliziert.

Wenn im Urteil steht, du musst zum JA, dann musst du da hin.

Wenn da etwas anderes steht, musst du eben das machen.
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das habe ich inzwischen verstanden, danke

in Schrifftform werde ich von JA verhandeln, was werden sie genau machen, wie lange wird das dauern, wer übernimmt Verantwortung und wie hoch sind die Chancen auf einen Erfolg (Umgang ist gemeint). Es darf nicht nochmal vorkommen dass JA uns 6 Monate Zeit nimmt ohne Erfog. Oder können die JA Mitarbeiter machen wie sie wollen?

abwarten und wenig sprechen, ist das beste für mich

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.10.2010 13:12
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

in Schrifftform werde ich von JA verhandeln, was werden sie genau machen, wie lange wird das dauern, wer übernimmt Verantwortung
und wie hoch sind die Chancen auf einen Erfolg (Umgang ist gemeint). Es darf nicht nochmal vorkommen dass JA uns 6 Monate Zeit nimmt
ohne Erfog.

Wenn das JA dein Ansprechpartner ist, dann musst du zunächst mit denen versuchen, einen Konsens zu finden. Wie lange das dauern wird
hängt maßgeblich mit von der Kooperations- bzw. Nichtkooperationsbereitschaft der Ex ab. Du solltest dich jedoch darauf einstellen, dass
es auch beim JA grundsätzlich etwas Zeit in Anspruch nimmt. Wie lange, kann dir niemand vorhersagen.

Grundsätzlich hast du ja ein Umgangsrecht, welches auch durchsetzbar ist. Nur Bedarf es dazu in einzelfällen einige Hürden und im Weg
liegende Steine zu überwinden um an sein Ziel zu kommen.

Du solltest nicht wenig sprechen, sondern handeln! Zeige dem JA dass du Verantwortung übernehmen kannst und willst - UND signalisiere
denen mitzuwirken und alles im Sinne des Kindeswohls beizutragen, damit eine gute Lösung gefunden wird.

Bei dem Wort Kindeswohl bekomme ich persönlich zwar Kopfschmerzen, jedoch ist es DAS, was die JA Fluffis hören wollen.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2010 14:18
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Grundsätzlich hast du ja ein Umgangsrecht, welches auch durchsetzbar ist. Nur Bedarf es dazu in einzelfällen einige Hürden und im Weg
liegende Steine zu überwinden um an sein Ziel zu kommen.

In diesem Fall umgekehrt, die Mutter hat ein Umgangsrecht

Im April dieses Jahres wurde vor OLG bestätigt dass die Kinder bei mir bleiben sollen und dass die Kinder jeden Freitag die Mutter von 13 bis 19 Uhr besuchen.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2010 14:29