Jugendamt übergibt ...
 
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Jugendamt übergibt Kind dem Vater

 
(@Sven79)

Hallo,

ich bin neu hier und hoffe ich bin im richtigen Forum-Bereich.

Am 20.10. wurde meine Tochter (sie wird im Januar 4 Jahre alt) vom Jugendamt von der KM abgeholt und mir übergeben. Die KM und ich haben das gemeinsame  Sorgerecht. Kurz nach der Geburt unserer Tochter trennten wir uns einvernehmlich.

Da ich fast 130km von der KM entfernt wohne, und ich meine Tochter beim 14-tägigen Wochenendumgang immer nur von einer Tankstelle abholen „durfte“, weil das ihr „Neuer“ so wollte, wusste ich nicht, dass die KM so sehr auf die „schiefe Bahn“ wohl durch ihren Lebensgefährten abrutschte und sich nicht mehr um unser Kind, auch durch Einfluss von Alkohol, kümmerte. Laut Aussage des JA wurde die KM seit Mai regelmäßig besucht und kontrolliert, ich wurde dazu jedoch nicht informiert, was ich als sehr schlimm empfinde.

Nunmehr habe ich mit Unterstützung des JA meine Tochter auf meinen Landkreis umgemeldet. Sie wohnt jetzt bei mir und geht auch in meiner Stadt in die Kita. Sie hat sich sehr gut eingewöhnt. Man spürt, wie gut es ihr jetzt geht und wie ausgeglichen sie ist. Auch die Erzieherinnen sind sehr zufrieden.

Das Jugendamt teilte mir mit, dass die KM nach einer Therapie (Alkohol-Entwöhnung) unser Kind nur unter Aufsicht sehen darf. Nun ist es so, dass die KM auf kein einziges Schreiben von mir reagiert, denn muss ich mich ja mit ihr eigentlich zu allem abstimmen, da wir das GSR haben und dadurch auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht haben.

Nur wie gehe ich jetzt weiter vor, ich habe die Befürchtung, wenn die KM später allein Umgang mit ihr hat, sie meine Tochter dann nicht zu mir zurück gibt. Daher möchte ich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen.
Habe ich da Chancen? Wie gehe ich vor?

Beste Grüße
Sven

Zitat
Geschrieben : 16.12.2015 12:50
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Sven und willkommen im Forum!

Da das JA das Ganze angeleiert hat, würde ich mich dort noch mal beraten lassen.

Ich sehe es so, dass aufgrund der Umstände Du auf jeden Fall die alleinige Gesundheitsfürsorge und alleiniges ABR beantragen solltest.
Sobald hierüber eine gerichtliche Entscheidung vorliegt, über eine möglichst großzügige, auf das Kind geschnittene Umgangsregelung nachdenken und KM anbieten.

Sind in der jetzigen Situation von Deiner Seite Umgänge (=Besuch n Deinem Beisein bei KM) geplant?
Wie reagiert Eure Tochter auf die Situation?

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2015 13:02
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Zunächst einmal willkommen hier! Und schön, dass ein JA angesichts der traurigen Umstände tatsächlich mal handelt! Wahrscheinlich waren das leider schon fast dramatische Zustände, aber darüber zu spekulieren ist müßig, Kind ist ja in Sicherheit bei Dir!  :thumbup: Und ein sehr guter Beweis, wie wichtig es für den Umgangsvater GSR zu haben!  :thumbup:

Nun ist es so, dass die KM auf kein einziges Schreiben von mir reagiert, denn muss ich mich ja mit ihr eigentlich zu allem abstimmen, da wir das GSR haben und dadurch auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht haben.

Nach meiner Kenntnis besagt das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht , dass derjenige, bei dem das Kind gerade ist, über dessen Aufenthalt bestimmen darf. Also Du derzeit. Keine Einschränkungen durch KM wenn das Kind bei Dir ist. Entscheidungen im Rahmen des GSR sind gar nicht so häufig wie man manchmal denkt. Gibt es einen konkreten Anlass wozu Du die Zustimmung der KM brauchst (oder glaubst zu brauchen)? Ggf. auch mal das JA fragen, ob und wie am eine Zustimmung der KM evtl. im Einzelfall ersetzen kann! (wahrsch. müsste ja jetzt das JA bei Dir vor Ort zuständig sein? Ggf. mal dort vorstellen!).

Nur wie gehe ich jetzt weiter vor, ich habe die Befürchtung, wenn die KM später allein Umgang mit ihr hat, sie meine Tochter dann nicht zu mir zurück gibt. Daher möchte ich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen.
Habe ich da Chancen? Wie gehe ich vor?

Kann ich Dir ehrlicherweise nicht wirklich sagen. Aber das scheint mir derzeit noch nicht die dringlichste Baustelle zu sein, da ja zunächst einmal nur begleiteter Umgang ansteht. Gibt es denn da schon eine Zeitschiene? Hast Du denn konkrete Befürchtungen, dass die KM das Kind "zurück haben" will? Wenn es denn mal soweit ist, dass KM einen geregelten Umgang bekommen soll, dann braucht es eh eine verlässliche Umgangsregelung. Ggf. auch hier mal das JA fragen. Wobei hier bei vs sicherlich noch weitere Infos kommen.

Gruß. toto

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2015 13:04
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Sven,

Du wirst sicher noch andere und bessere Antworten erhalten.

Als erstes bedeutet gemeinsames Sorgerecht nicht, dass man sich über alles abstimmen muss. Das ist auch praktisch gar nicht machbar.
Prinzipiell geht es dabei darum, ob es eine Entscheidung von erheblicher Bedeutung ist oder eine Sache des alltäglichen Lebens.
Letztere entscheidet der Betreuungselternteil alleine. Was was ist kann manchmal einfach zu klären sein, manchmal nicht.
Im Katastrophenfall muss die Einwilligung der KM durch ein Gericht ersetzt werden.

Dass die KM im Moment nicht reagiert kann auch an ihrer Entziehungskur liegen, wo vielfach zunächst der Kontakt zur "Außenwelt" komplett unterbunden wird.

Dass Du das ABR haben willst ist verständlich und die Gefahr, dass das Kind von der KM ggf. einbehalten wird ist real.
Allerdings ist es in der Praxis nicht so einfach. Mit Sicherheit ist ein Kind keine Therapie für eine KM, aber auch Gerichte sehen es häufig so, dass man der KM das Kind doch nicht wegnehmen kann und im schlimmsten Fall erhält sie das ABR.
Außerdem hebelt das Umgangsrecht das ABR nicht aus, egal wie, Du wirst den Umgang mit KM zulassen müssen.

Das Kind lebt seit 1.5 Monaten bei Dir, dass ist nicht viel. Wichtig wäre, dass es langfristig bei Dir bleiben kann und Du damit beweist, dass der Lebensmittelpunkt bei Dir liegt und Du für das Kind sorgen kannst. Jetzt sofort das ABR zu beantragen hat aus meiner Sicht keine Aussicht auf Erfolg.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2015 13:12
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Sven,

zunächst mal bin ich beeindruckt, dass das JA das Kind tatsächlich zu dir gebracht hat und nicht irgendwo untergebracht... Das hätte auch anders ausgehen können.

Im Alltag würde ich mich so verhalten, als hättest du das alleinige Sorgerecht. Mach die Dinge, wie du sie für richtig hältst. Es wird kein Mensch nach KMs Unterschrift fragen, weil es nur alltägliche Entscheidungen gibt. Die nächste relevante Entscheidung ist die Schulwahl, aber auch da wird niemand ein Fass aufmachen, wenn du die zuständige Schule im Einzugsgebiet auswählst. Sollte jemand auf die Unterschrift der KM bestehen, kann diese gerichtlich ersetzt werden, wenn KM dazu nicht in der Lage oder nicht Willens ist.

Kümmere dich darum, dass sich alles festigt. Eine Alkoholtherapie ist nichts, was in 6 Wochen erledigt ist. Auf 2 Wochen Entgiftung folgt idR 2-4 Monate stationäre Reha und danach muss sie erst mal beweisen trocken zu bleiben, denn die Rückfallgefahr nach diesen Maßnahmen ist hoch. Selbst wenn alles perfekt läuft sie in 1-2 Jahren stabil und vom Next getrennt ist, hat dann die Zeit für Dich gespielt. Das Kind hat dann kontinuierlich bei dir gelebt und man wird es schwerlihh wieder rausreißen.

Behalte im Hinterkopf zu beobachten, ob deine Kleine therapeutische Hilfe braucht. Das Leben mit alkoholkranken Menschen kann traumatisch sein.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2015 13:43
(@Sven79)

Hallo,

das ging ja schnell, dass so viele gleich antworten. Vielen Dank, Marco, Toto, Susi und LBM :-).

Umgänge oder Besuche bei der Mutter stehen derzeit nicht an, das wäre ja auch sicher nicht so gut für die Kleine, wenn sie ihre Mutter in der Reha besuchen soll. Es wäre bestimmt nicht schön für ihre Psyche. Ich denke, wenn die KM das wollte, würde ich dies ablehnen oder wie seht ihr das??

Eigenartig ist, dass sie ihre Mama gar nicht erwähnt. Als ich ihr sagte, dass Mama sie besucht, wenn Mama wieder gesund ist und mit ihr spielt, sagte sie daraufhin, „da musst du mich aber ganz toll festhalten, damit Mama mich nicht mitnimmt“. Auch jetzt zur Weihnachtszeit erzählt sie nichts von ihrer Mama, es kommt mir und meiner Lebensgefährtin so vor, als würde sie ihre Mutter nicht mal vermissen. Auch kommt es uns so vor, als hätte sie manchmal Albträume.

Wo macht man einen Antrag zum ABR? Wie geht man am besten vor, über Anwalt oder Jugendamt?

Im Moment gibt es eigentlich nichts worüber ich gemeinsam mit der KM entscheiden müsste. Mit Kita-Anmeldung hatte ich gute Unterstützung vom JA, mir graut es nur davor, dass die KM im Nachhinein sagt, dass sie eigentlich Mitsprache hätte wegen Kita-Anmeldung usw. – oder wie seht ihr das?

Eine Zeitschiene für Umgang habe ich noch nicht. Die KM meldet sich nicht auf Mails. Hat man während einer 3monatigen Reha keine Möglichkeit, mal ins Internet gehen zu können um seine E-Mails zu kontrollieren?? Oder wenigstens mal anzurufen?

Mir kommt der Gedanke, dass sie die Kleine beim alleinigen Umgang einbehalten will, eben weil das gemeinsame ABR vorliegt – darin liegt unsere größte Angst.

Wie lange wird begleiteter Umgang eigentlich durchgeführt?

Sorgen kann ich für meine Tochter sehr gut auch habe ich die vollste Unterstützung von meinen Eltern und meinen 2 großen Schwestern. Ich war bis vor 1 Monat noch im Außendienst tätig und hatte es abends nur kurz geschafft sie noch vor dem Schlafen sehen zu können. Der November war recht schwierig. Nun habe ich seit Dezember zum Glück schnell eine andere Stelle bei meinem AG im Innendienst bekommen, da ich mit meinem AG zu diesem Thema bereits gesprochen hatte und er mir entgegenkam.

Ich möchte Euch allen nochmals für die aufbauenden Worte danken und wünsche eine schöne Weihnachtszeit!! Ich habe ja dieses Jahr das schönste Weihnachten mit meiner kleinen Tochter.

Ich freue mich auf Eure Nachrichten,

liebe Grüße
Sven

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2015 22:26
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Sven,

mach Dir noch mal bewußt, dass die KM derzeit Krank ist. Das ist ein Zustand der sich nach Therapie auch wieder ändern kann. Ziel soll es sein, beide Elternteile dem Kind zu erhalten.

Du solltest die Zeit geniessen und Dir auch nicht über zu viele andere Punkte den Kopf zerbrechen. Denn genau dafür ist das GSR aus meiner Sicht auch dar, dass man gleichberechtigt ohne juristischen Schreibkram die Sorge sofort und umfassend übernehmen kann.

Du musst auch erstmal gar nichts. Du musst lediglich wissen, dass beide Elternteile den Umgang untereinander zu fördern haben. Hier gehen wir von einer therapierten KM aus. Dann wird die KM sich schon bei Dir melden und es wird sicher mit Hilfe des JAs ein begleiteter Umgang entwickelt.

Aus der persönlichen Forenbeobachtung ist es halt (gerade bei größerer Entfernung zwischen den Umgangselternteilen) so, dass nur die wenigsten KMs ein Interesse daran haben, für den Umgang mit dem Kind Geld auszugeben (Fahrkosten) bzw. Zeit zu investieren (Hol- und Bringdienste für den Umgang). Hier könnten sich also wahrscheinlich Problemlagen ergeben. Aber das ist noch Zukunftsmusik, die Dich jetzt nicht tangieren brauchen.

Zu Eurer Tochter: Du solltest halt beobachten ob sie mit der Situation gut zurechtkommt. Wenn sie gar nichts erzählt bzw. irgendwann auffälliges Verhalten zeigt solltet ihr einen Kinderpsychologen kontaktieren. Aber bei einem vorher schon bestandenen, sicherem Umgangsverhältnis sollte ein Papa das schon wuppen können. Schöne Weihnachtszeit für Euch - Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2015 22:48