Moin alle zusammen,
Lese mich Momentan durch einige Forums durch, bin aber noch nicht auf die Antworten gestoßen die ich Suche.
Also:Der Termin mit dem Jugendamtmitarbeiter steht demnächst an und ich würde gerne eine Bekannte mitnehmen als Vertrauensperson.
Muß ich dem Jugendamt vorher bescheid über die Vertrauensperson geben oder bringe ich Sie einfach zu diesem Termin mit?
Kann es sein das ich bei diesem Gespräch vom Jugendamt eine Sorgevereinbarung vorgelegt bekomme und diese gleich Unterschreiben muß oder kann ich die Sorgevereinbarung erst mitnehmen und dann an das Jugendamt nach Absprache mit meinem Anwalt zurückbringen??
Gruß Andreas
Moin,
du hast keinen Rechtsanspruch auf Anwesenheit eines Zeugen. Macht der SB vom JA mit, ist's ok. Ansonsten hast du Anspruch auf ein Amtsprotokoll. Dieses wird direkt im Anschluss an das Gespräch geschrieben und von dir und dem SB unterschrieben.
Warum sollte dir eine Sorgeerklärung unter die Nase gehalten werden?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Aldimann, nein einen Rechtsanspruch gibt es nicht, aber auchkeinen einzigen Grund, warum du nicht in Begleitung von wem auch immer dahingehen kann.
Habe bisher von keinem Fall gehört, bei dem Begleitpersonen von Seiten des JA nicht mitkommen konnten. Es ist sogar empfehendwert, so kannst du dich besser auf das Gespräch einlassen, und jemand anderes macht sich Notizen.
Eine Sorgevereinbarung wird grundsätzlich zwischen den Eltern geschlossen. Zwischen deinen Vorstellungen und denen der Mutter kann das JA vermittelnd unterstützen, mehr nicht.
Es gibt Vordrucke, die durch das JA oder andere Beratungstellen ausgehändigt werden, sie sind aber nur ein Leitfaden für das Gespräch der Eltern untereinander.
Sollte es abschließend nicht zu einer einvernehmlichen Einingung zwischen den Eltern kommen, entscheideit auch nicht das JA, sondern das Familiengericht, wenn entsprechend gekladgt wird. Das JA wird zum Antrag um Stellung gebeten.
Entschieden wird in der Gerichtsverhandlung nach Anhörungung der Eltern und der Kinder.
LG Leopardin
Das Glück deines Lebens hängt ab, von der Beschaffenheit deiner Gedanken...
Mark Aurel
...und dem Wohlergehen deines Kindes
Leopardin
Habe bisher von keinem Fall gehört,
Bedingt in meiner bundesweiten Ausrichtung sind mir ettliche "Fälle" bekannt. Und trotz Rechtsanspruchs wurde kein Amtsprotokoll gefertigt. Dann muss das eben selbst geschrieben und hingeschickt werden. Schweigen heißt dann Zustimmung.
Letztlich ist es das Signal durch den SB, dass er was befürchtet oder zu verbergen hat, sollte ein Zeuge abgelehnt werden.
Nur mal um das Thema JA auszureizen: Drei Kinder wurden unrechtmäßig in Obhut (Heim) genommen. Der KV versuchte alles, zumindest Kontakt zu bekommen. Eines der Kinder bedurfte einer kieferorthopädischen Behandlung. Der SB des JA schob dem Vater einen Wisch unter, in dem er mit seiner Unterschrift zustimmen sollte, dass das JA das Kind zum Arzt begleitet. Der Vater wurde unter Druck gesetzt und sollte das oben zugedeckte Formblatt unterschreiben. Und was war es? Die Zustimmung des KV zur Aufrechterhaltung der Heimunterbringung.
Soweit zur Spannweite.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin DeepThought und leopardin,
Vielen Dank für die Info, jedoch darf ich einfach so eine Vertrauensperson nun mitnehmen oder nicht??
Habe es auch schon öfter gelesen das es sehr Empfelenswert ist dies als Nicht Kindes Erzieher zu tun.
Das mit der Sorgevereinbarung war nur eine Vorabfrage wenn sich die Fronten und alles andere Verhärten würde.
Nun was anderes, meine Lütte hatte Gestern den WE Umgang abgesagt und da war ich dann Heute beim Sport (Mußte mich ablenken).
Nach dem Sport hatte ich eine SMS von meiner Ex-Frau auf dem Handy, das unsere Lütte nun doch noch kommen wolle.
OK - Riesig gefreut - abgeholt - Nun schönes Wochenende Gemeinsam:-)
Meine Ex-Frau fragte ich beim gehen was nun mit dem Termin beim JA wäre und Sie sagte das Sie alles gekanzelt hätte??????????
Was nun, wie soll ich mich verhalten??????????
Gruß Andreas
Moin,
...jedoch darf ich einfach so eine Vertrauensperson nun mitnehmen oder nicht??
Ja klar. Nur kann es passieren, dass sie draußen bleiben muss.
Was nun, wie soll ich mich verhalten??????????
Beim JA anrufen und Termin trotzdessen wahrnehmen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo DeepThought,
Wieso darf das JA eine Vertrauensperson von vornherein ablehnen, haben die Angst das irgenendwas ans Tageslicht kommt???
Warum meinst Du ist dieser Termin den so wichtig, kann ich dadurch vielleicht nicht noch mehr Ärger loslösen oder hat das was mit dem Interesse von mir zu meinem Kind zu Tun??
Wieso hat das JA nicht die ganze Sache aufgehoben und mich angerufen????
Könnte es sein das meine Ex-Frau mit dem JA weitermacht ohne mich???
Gruß Andreas
Moin Aldiman,
meine Empfehlung: ruf beim JA an und sage denen, dass du gern eine Person deines Vertrauens mitbringen möchtest. Hat mein Mann damals so gemacht, war weiter auch kein Problem. Die Sachbearbeiterin hat sich lediglich ihren Gruppenleiter dazugeholt, sodass dann vier Leute da saßen, zwei vom JA und mein Mann mit Vertrauensperson.
Wenn es sich allerdings um ein Gespräch zwischen dir und deiner Ex beim JA handeln sollte, dann bin ich der Meinung, dass auch deine Ex eine dritte Person außer des JA-Mitarbeiters ablehnen kann.
Unterschreiben würde ich gar nichts, von dem ich mir nicht sicher wäre. Eine Nacht drüber schlafen hat noch nie geschadet und in der Regel verstehen das auch die Mitarbeiter des JAs.
Gruß
eskima
Halo Eskima,
wieso soll meine Frau das auch ablehnen können???
Sie schaltete doch das JA ein, Sie kann sich doch auch Informieren was wichtig ist bei diesen Gesprächen, so wie ich es mußte.
Ich hänge sehr an meiner kleinen, deswegen hänge ich mich auch nach einem 11 Stunden Arbeitstag ins Internet und suche und suche......
Renne nebenher zum Anwalt, rede mit Bekannten und schaue das ich mich in diesem Dschungel einigermaßen zurechtfinde.
Gruß Andreas
deswegen hänge ich mich auch nach einem 11 Stunden Arbeitstag ins Internet und suche und suche......
[kritik an]Dann hast du die Stelle noch nicht gefunden, an der steht, dass du mit einem bockigen "Ich will aber!" nicht weiterkommst.[kritik aus]
Nun mal sachlich: Keine der beteiligten Parteien, weder du, noch die Ex haben einen Rechtsanspruch auf Anwesenheit eines Zeugen. Möglichkeiten wie von mir oben skizziert. Finde dich damit ab. Punkt.
Sie schaltete doch das JA ein,
Ja und? Sie hat das Gespräch wieder abgeblasen. Du lässt es aufleben und gehst eben alleine hin. Punkt.
Sie kann sich doch auch Informieren was wichtig ist bei diesen Gesprächen, so wie ich es mußte.
Macht sie aber nicht. Und nun?
Sie hat das Kind. Sie will auswandern. Sie ist dadurch in der besseren Verhandlungsposition und du hechelst ihren (Un)Taten hinterher. Lerne zu agieren und nicht zu reagieren.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo DeepThought,
Hast Recht, weiter gehts.
Danke euch das Ihr mir in der Situation geholfen habt, sonst hätte ich mich in irgendetwas verrant.
Werde jetzt wieder Taten folgen lassen um das beste aus dieser ganzen, noch nicht ganz 100% Situation zu erreichen.
Nochmals vielen Dank für eure Offenen und Ehrlichen Antworten.
Gruß Andreas 😉 😉