Hallo liebe Leute,
Ich habe neben meinem im Lauf befindlichen Umgangsverfahren auch noch ein Sorgeverfahren. Um eine Mediation bewerkstelligen zu können, wurde für die Zeit jener das Verfahren ruhend gelegt. Weiterhin soll, obgleich die Mutter eine gemeinsame Sorge bereit vehement und für meine Begriffe endgültig abgelegt hat, ein Gespräch beim Jugendamt stattfinden.
Ich werde, allerdings erst seit nach der Hauptverhandlung, anwaltlich vertreten. Morgen steht der Termin beim JA an. Auf was muss ich mich einstellen? Wie kann ich klug agieren? Meine Überzeugung ist, dass sowohl ich, als auch unser Kind prinzipiell das Recht auf ein zweites Modell und eine zweite Meinung in wichtigen Entscheidungen haben.
Die Argumente der Mutter sind, dass es weder genügend Gemeinsamkeiten gab, noch geben wird, um eine vernünftigen Austausch zu gewährleisten. Sie hat vor wegzuziehen und sieht auch auf Grund der zu erwartenden räumlichen Entfernung eine gemeinsame Sorge als problematisch. Ich würde durch die gemeinsame Sorge lediglich versuchen Einfluss auf ihr Leben zu nehmen.
Ich habe alles verneint.
Vielen Dank Leute
Hallo,
die Gesetzeslage für Väter beim gemeinsamen Sorgerecht ist zwar nicht berauschend, aber besser als Du denkst.
Die gemeinsame Sorge kann nur verwehrt werden, wenn des dem Kindeswohl schadet. Das wird die KM aber nur schwer beweisen können. Dass sie gegen das GSR ist, ist kein Grund.
Das JA hat hier keine Entscheidungsbefugnis, es geht um ein freundliches Gespräch, dass Euch als Eltern die Chance geben soll Euch zu einigen.
Dabei spielt es natürlich eine Rolle, warum Du das Sorgerecht willst. Die Gründe sollten nicht hochtrabend sein. Du willst Deinem Kind ein guter Vater sein und willst das rechtlich durch das Sorgerecht untermauert haben. Du willst Dich über Dein Kind informieren können, gerade wenn die KM weiter wegziehen will.
Günstig wäre es auch, wenn Du ein oder zwei Beispiele wüsstest wo ihr euch als Eltern über das Kind abgestimmt habt. Einfach um zu zeigen, dass ihr euch in wichtigen Situationen einigen könnt.
Den Einwand der KM, dass Du sie kontrollieren willst, kannst Du damit abwehren, dass nicht so viele Dinge gibt, die gemeinsam entschieden werden müssen.
Behalte die besten Beispiele für die Verhandlung, ansonsten könnte die KM sich darauf einstellen, Dir die Beispiele kaputt zu machen.
VG Susi
Merci Susi! Ganz vielen Dank!
kann sie festlegen, wird aber trotzdem nicht gemacht ohne vorher zu prüfen, ob das Kind nicht zum Vater kann.
Und das kann es, wenn nix kindeswohlgefährdendes dagegen spricht.
Mima
Ich persönlich finde das Thema gar nicht so schlimm. Ich verstehe auch ihre Bedenken nicht, aber die Situation ist nicht schön. Sie hat mir am Telefon schon gesagt das sie auf keine SMS und Email mehr antworten wird und alles nur im Beisein einer dritten Person besprechen will. Sie hat gesagt, da man ihr es rechtlich so schwer macht, alleine für die Kleine (20 Monate) entscheiden zu dürfen, wird sie sagen, dass die Beziehung sozial nicht tragfäig ist oder so, deshalb möchte sie keine kommunikation mehr die man nachvollziehen kann. das geht soweit, das sie auch bei der Übergabe zu den Umgangsterminen nicht mal sagt ob sie gerade Stuhlgang hatte, oder was sie gegessen hat, oder ob sie kränkelt, Mittagschlaf gemacht hat oder so. Sie sagt nur jeder Kontakt zu mir ist eine Qual und ich soll die Beiden in Ruhe lassen, dann geht es allen besser.
zur Kommunikation wirst du sie nicht zwingen können aber das ist auch nicht wirklich problematisch denn als aufmerksamer Papa mit guter Bindung merkst du doch sicher selber, ob dein Kind Hunger, Durst hat oder müse ist.
Mach dich unabhängig von dem, was die KM sagt und will.
Und lass sie in Ruhe...nicht aber euer Kind 😉
Mima
Danke Mima, Das versuche ich auch. Mit der Kleine komm ich super klar. Naja, ihre Mutter, mit der ich super kann, die mich kennt, mir vertraut und weiss was ein Kind auch braucht, hat bislang die Übergaben gemacht und dadurch war ich etwas verwöhnt. Sie hat mir immer berichtet was sie gerne macht, ob sie geschlafen hat, oder ob ein Zähnchen plagt oder was sie neu gelernt hat. Nun hat das aber der KM auch nicht gepasst und sie hat es unterbunden. Ich versuche wirklich mein Bestes. Im Internet findet man zu dem Thema alles zwischen gut begründen und sich lieber auf keine Diskussion einlassen, denn es ist unser Recht und gut. Ich bin in allem unsicher, aber das was Susi geschrieben hat mach tfür mich irgendwie Sinn.
GLG
Um eine Mediation bewerkstelligen zu können, wurde für die Zeit jener das Verfahren ruhend gelegt. Weiterhin soll, obgleich die Mutter eine gemeinsame Sorge bereit vehement und für meine Begriffe endgültig abgelegt hat, ein Gespräch beim Jugendamt stattfinden.
Hallo.
Offenbar kennst Du die neue Gesetzeslage und deren Ablauf nicht und hast nun den Fehler gemacht, Dich in eine Art Mediation drängen zu lassen. Warum hast Du Dir keinen RA genommen???
Du hast einen GSR-Antrag gestellt. Daraufhin hat das Gericht die KM anzuschreiben und um eine Stellungnahme zu bitten. Nennt sie keine kindeswohlgefährdende Gründe, hat das Gericht Dir das GSR zu übertragen.
Der Richter hat offenbar keinen Bock, darüber zu entscheiden und hat Dich in eine Mediation gedrängt. Damit kann die KM das Verfahren ewig verschleppen.
Höre Dir die Gründe der KM beim JA an. Fang nicht an zu argumentieren, denn DU musst NICHT darlegen, warum das GSR gut für das Kind ist. Die KM muss hingegen kindeswohlgefährdende Gründe nennen. Weise darauf hin, dass die Gründe der KM nicht kindeswohlgefährdend sind. Auch mangelnde Kommunikation kann nicht mehr pauschal als Grund gegen das GSR herhalten. Und dann solltest Du schleunigst wieder den Weg zum Gericht finden. Am besten mit RA. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die KM dem GSR beim JA freiwillig zustimmt.
Wie man aus der Nummer am besten wieder rauskommt, da hab ich jetzt auch keinen guten Tipp auf Lager.
Was habt ihr bisher gemeinsam entschieden? (Damit meine ich jetzt nicht den Kauf eines Kinderwagens).
VG
BP
Hallo Papa,
Ja ich habe wohl einige Fehler gemacht. Der größte war mir nicht gleich einen RA zu nehmen. Ich habe 2 Anträge gleichzeitig gestellt. 1. Umgang 2. Sorge
Die wurden gleichzeitig, will sagen genau hintereinander behandelt. KM war emotionales Häufchen Elend. Umgang lief auf die Mediation hinaus. Sorge ruht noch. RA wollte ich nicht, weil ich davon ausgegangen bin, dass es eine Eskalationsstufe darstellt die alles komplizierter macht. Egal. Ich habe regelmäßig Kontakt mit dem JA. Die Mitarbeiterin war es, die mir einen Anwalt empfohlen hat. Gemeinsam haben wir alles entschieden bis die Kleine 3 Monate war. Prinzipiell finde ich, macht sie das mit der Kleinen, total super, bis auf mich eben. Die Kleine macht einen ruhigen, konzentrierten, fröhlichen Eindruck. Sie bekommt nur feinste Sachen und auch an Liebe und Zuneigung wird es nicht mangeln. Es gibt sicher Dinge, die wir unterschiedlich sehen, aber prinzipiell haben wir von Kindererziehung und den meisten Dingen ähnliche oder gar gleiche Ansichten. Sie will mich halt nicht in ihrem Leben haben. Das ist der Punkt wo wir uns eigentlich auch einig sind. Wenn es die Kleine nicht geben würde, würde ich keine Sekunde verschwenden nach dem was gelaufen ist. Aber das is alles Müßig. Ich wollte einen Tipp für morgen für den Termin beim Amt.
Gruss
Moin KVD,
die anstehende Mediation ist gerichtlich völlig zu Recht angeordnet worden!
Denn mit dem Antrag der Mutter, Deinen auf gES zurück zuweisen, ist aus dem vereinfachten Verfahren ein ganz normales streitiges geworden.
Damit ist das Gericht gesetzlich gehalten, auf Einigung der Eltern hinzuwirken, hat überaus korrekt eine Mediation angeordnet, in der sich die Eltern um Einigung zu bemühen haben.
Dem Wortlaut des reformierten § 1626a BGB UND der sog. authentischen Auslegung des Gesetzgebers sind die Entscheidungsgrundlagen des Gerichtes für die Gewährung bzw das Versagen der gES zu entnehmen:
Dem Gericht dürfen keine Gründe vorgetragen ODER anderweitig bekannt sein, die gegen die gES sprechen.
Wesentliche Maßstäbe sind dabei das Kindeswohl und eine tragfähige Elternbeziehung.
Für die Mediation solltest Du DAS wissen und in dieser die Mutter für die gES zu gewinnen versuchen. Betone alles, was FÜR die gES, FÜR die Kindesinteressen und FÜR eine tragfähige Elternbeziehung spricht! Das Ergebnis der Mediation wird dem Gericht ganz sicher zugehen und als Entscheidungsgrundlage dienen.
Mehr von mir zu dem Thema später.
W.
Prinzipiell finde ich, macht sie das mit der Kleinen, total super
[...]
Es gibt sicher Dinge, die wir unterschiedlich sehen, aber prinzipiell haben wir von Kindererziehung und den meisten Dingen ähnliche oder gar gleiche Ansichten.
Auch wenn das nicht streitig ist, genau diese Punkte haben als Entscheidungsgrundlagen und in Deiner Argumentation nichts zu suchen. Denn
1. GSR funktioniert auch ohne!
Aber
2. Wenn Du Dir schon anmaßt, derzeit es prinzipiell super zu finden, dann mag es nahe liegen, dass es auch mal anders sein kann. Und das ist zwar (siehe 1.) kein Grund der gg. GSR spricht, aber genau das, was der KM Angst macht und was sie vorbringen wird.
Gruß. toto
Hey Toto,
Vielen Dank. Wir waren heute beim JA. Ich glaube ich beginne zu verstehen. Die Sachen, die ich mir anmaße super zu finden, sind ohnehin scheinbar Dinge des alltäglichen Lebens, auf welche ich ohnehin keinen Einfluß habe.
Gruß
Und?
Konntest Du bezüglich sorgegerechtlicher Entscheidungsgrundlagen etwas verwenden und umsetzen?
W.
Wenn ich ganz ehrlich bin, muss ich sagen dass vor meinem geistigen Auge ein großer fetter imaginärer Mittelfinger aus meiner Tasche wuchs. Sorry, aber die Mutter hat einen absoluten Schaden. Das ist auch nicht das übliche Gequatsche. Das ich auf dieses Gespräch nun 4 Monate gewartet habe, ist ein schlechter Witz. Ich glaube es ist Zeit für eine schmerzliche Neubeurteilung der Tatsachen. Was soll. Der Kleinen scheint es einigermaßen gut zu gehen. Das muss mir reichen. Ich warte jetzt ab was das Gericht entscheidet oder was da kommt. Ich war heute wirklich froh das ich da raus konnte. Die Mutter verschenkt die Sachen unserer Tochter damit es keine Erinnerungsstücke in der Wohnung gibt. Egal was das Gericht aber entscheidet. Wenn sich nichts an der Einstellung der Mutter ändert, gebe ich auf. Ich werde nicht an meiner Tochter ziehen. Je früher, desto besser. Da muss sie dann alleine durch. *argh
die anstehende Mediation ist gerichtlich völlig zu Recht angeordnet worden!
Denn mit dem Antrag der Mutter, Deinen auf gES zurück zuweisen, ist aus dem vereinfachten Verfahren ein ganz normales streitiges geworden.
Damit ist das Gericht gesetzlich gehalten, auf Einigung der Eltern hinzuwirken, hat überaus korrekt eine Mediation angeordnet, in der sich die Eltern um Einigung zu bemühen haben.
@Wildlachs:
Ich weiss nicht, warum Du hier immer wieder durch das Forum geistern musst und Deine komischen Rechtsauslegungen verbreiten musst? Wie kommst Du darauf, dass das Gericht zu Recht Mediation angeordnet hat? Und Dich dann auch noch auf den 1626a BGB beziehst??? Da steht nichts von Mediation. Das Gericht hat über den Antrag zu entscheiden, entweder dafür oder dagegen. Es kann nicht die Ergebnisse der Mediation als Grundlage für einen GSR-Entscheid machen. Vermutlich hat Karlchen der Mediation zugestimmt. Das ist der Grund, warum er da sitzt, wo er sitzt.
Zunächst einmal wäre es wichtig zu wissen, welche Gründe gegen das GSR die KM dem Gericht vorgetragen hat. Einfach zu behaupten, die KM könne mit dem KV nicht kommunizieren.
Denn mit dem Antrag der Mutter, Deinen auf gES zurück zuweisen, ist aus dem vereinfachten Verfahren ein ganz normales streitiges geworden.
Nein, die Argumente sind entscheidend und nicht Aussagen wie: "Ich will aber nicht".
Für die Mediation solltest Du DAS wissen und in dieser die Mutter für die gES zu gewinnen versuchen. Betone alles, was FÜR die gES, FÜR die Kindesinteressen und FÜR eine tragfähige Elternbeziehung spricht! Das Ergebnis der Mediation wird dem Gericht ganz sicher zugehen und als Entscheidungsgrundlage dienen.
Völlig falscher Ansatz. Die Mutter muss ihre Gründe gegen das GSR darlegen und nicht der KV seine. Wann kapierst Du das endlich??
Mehr von mir zu dem Thema später.
Bitte nicht!!! 😡
Hey Papa, danke für deine Antwort:
Nochmal kurz zur Aufklärung:
Ich lasse die ganze Vorgeschichte mal weg wird sowieso zu lang. Ich hab sie ohnehin hier schon unter der Umgangsproblematik hinlänglich ausgebreitet.
Kurz gesagt, hat die KM Angst, ich würde mich über unsere Tochter nicht nur in ihr Leben einmischen, sondern sie regelrecht kontrollieren. Sie ist laut eigenem Vortrag in psychologischer Behandlung und geht 2mal die Woche zu einer Therapie.
Ich durfte meine Tochter nicht sehen und von so etwas wie Sorgerecht wusste ich nichts. Als ich das Wort das erste Mal hörte fand ich es absurd. Ungeachtet der Tatsache, dass ich nie Kinder wollte, hielt ich das Recht zur Sorge für das eigene Kind für ein von Gott oder der Natur(je nach dem was man glaubt) verliehenes Recht, welches nicht durch Menschen zugeteilt werden könne.
Ich habe dann, bezüglich des Umgangs, den hier empfohlenen Dreisprung praktiziert. Da die Mutter bei der gemeinsamen Sorge sehr eindeutig und kategorisch abgelehnt hat, habe ich mir einen Termin diesbezüglich gespart und habe in meinem sehr kurzen Antrag so vorgetragen. „Keine Beratung bei JA in Anspruch genommen, da Rechte und Pflichten mir bekannt sind und KM bereits eindeutig und endgültig abgelehnt hat“. Auf meinen ersten Termin beim JA habe ich 2 Monate gewartet.
Ich habe keinen Anwalt beansprucht und habe beide Anträge persönlich in Schriftform und ausformuliert in der Antragstelle gestellt. Technisch gesehen brauchte ich ja auch gar keinen Anwalt. Und, erstens habe ich ein gespaltenes Verhältnis zu Familienrechtanwälten und zweitens hielt ich es schlicht nicht für notwendig.
Bezüglich des Umgangs:
Es liegen keine Gründe für eine Umgangsbeschränkung vor und ich will nichts Besonderes wie ein Wechselmodel oder so. Die Kleine ist sehr klein und mir ging es um stundenweisen Kontakt unter der Woche und altersgerechten Umgang an jedem zweiten Wochenende, also Pille Palle eigentlich, Es wäre für jedes Gericht schwer zu begründen, warum das jetzt nicht gehen soll.
Bezüglich der Sorge:
Es liegen keine Gründe für eine Verweigerung der gemeinsamen Sorge vor. Die Mutter trägt das Übliche vor; blödes, haltloses Geschnatter. Der Fairness halber, sie hat mit ein paar Sachen auch Recht, aber nichts davon nimmt die Relevanz-Hürde bei Gericht, geschweige denn hat irgendetwas mit unserer Tochter zu tun.
Kein Sorgeverfahren zur Erteilung der GES seit der Reform 2013 wurde vom FamGer hier in der Stadt zurückgewiesen(Statistik zuständiges JA). Die Hürden hier sind echt niedrig. (Was ich zu gleichen Teilen gut, wie auch befremdlich finde, wenn das Sinn macht.)
So also keine Hybris meinerseits.
Da die Anträge am selben Tag, gar mit fortlaufender Nummer, eingegangen waren, war die Mündliche Verhandlung beider Verfahren auch am selben Tag terminiert. Erst war das Umgangsverfahren dran, dann das Sorgeverfahren.
Im Vorfeld habe ich alles gemacht was ein Anwalt auch machen würde, außer vielleicht mit dem Anwalt der Antragsgegnerin saufen zu gehen. Da ist ja nicht viel zu tun, eigentlich. Ich habe den Anschuldigungen der Antragsgegnerin widersprochen und eine Stellungnahme dazu abgegeben. Ich habe es umfangreicher gemacht als ein Anwalt gemacht hätte und ich habe alle Kommunikation mit zu den Akten gegeben. Mir war schon klar, dass das Amtsermittlungsprinzip da an seine Grenzen gerät um es mal vorsichtig zu sagen. Die Wahrheit ist nämlich, dass den Scheiss sowieso keiner richtig ließt. Da ich eigentlich vor hatte es alleine zu machen wollte und keine Einigung in Sicht war hätte ich mich auf nichts eingelassen. Dass das Gericht eine Mediation anordnen würde wusste ich. Das ist inzwischen gängige Praxis. Die Gerichte versuchen Beschlüsse so lange wie möglich zu vermeiden, da Vereinbarungen einen Gang in eine weitere Instanz ausschließen. Es ist A besser zu rechtfertigen weil natürlich ein Gespräch besser ist und B ist es schlicht billiger.
Dass ich das selbst gemacht hatte, hatte Vor- und Nachteile. Der Vorteil - Es passierte nichts hinter meinem Rücken. Oftmals ist es so, dass Rechtanwälte gleichzeitig auch als Beistände für Kinder fungieren. -- Jetzt natürlich nicht im selben Fall, aber man kennt sich eben. Wir leben hier in einer Kuschligen kleinen Stadt und man muss sich schon die Hosen mit der Kneifzange anziehen, wenn man glaubte, die würden sich hier für einen popligen Papa gegenseitig ans Bein pissen. Der Nachteil ist, die Richterin ruft einen auch nicht mal eben so vor der Wiedervorlage an und fragt mal „so“ nach.
Ja egal, nun habe ich mir ja eine Anwältin besorgt. Sie ist von der alten Schule, kennt alle Richter, arbeitet auch als Beistand für Kinder und ist scheinbar auch nicht so nachgiebig.
Das Sorgeverfahren war für mich erst einmal auch zweitrangig, da eh keine wichtigen Entscheidungen anstehen, bei denen ich eine Hilfe sein könnte. Das Verfahren wird sich auch noch ein bisschen hinziehen denke ich.
Ich wollte hier mal ein paar Tipps zur Strategie bei JA haben. Das Perverse ist ja das die mit einem Statement so viel Macht haben. Die Gerichte erzählen immer was von Einzelfällen, aber in Wirklichkeit heißt das nur 2 Sachen; Gutachter und JA.
Wie gesagt. Ich versuche das gelassen zu sehen. Natürlich tut es mir weh aus dem Leben meiner Tochter grundlos ausgeschlossen zu werden. Ich tue was ich kann und ich geh auch bei beiden Verfahren in die Beschwerde, wenn die versuchen mich zu verarschen. Die politische gendergemainstreamte Gesamtsituation steht gerade gut. Wenn ich in meinem Fall kein Recht bekomme und auch in zweiter Instanz nicht, tja dann haben sie mich eben gefickt; Harte Erkenntnis, nicht schön, aber die Realität und ich werde nicht liegenbleiben und weinen. Wenn mich meine Tochter dann irgendwann fragt, sage ich ihr alles, wie es war und drück ihr den Stapel mit Dokumenten in die Hand, und hoffe, dass sie es bei den eigenen Kindern auch so macht, wie sie es vor sich selbst am besten rechtfertigen kann.
Eins steht jedenfalls fest. Ich werde mich nicht zum Kasper machen für diese Frau und mich mit dem Kind erpressen lassen. Ich werde nicht grundlos zu Kreuze kriechen und um ihre Gunst buhlen.
Ich habe bereits vor Gericht gesagt, ich nehme an jeder Maßnahme teil, tue alles was ich kann, aber ich werde das Recht meiner Tochter nicht wie auf einer Viehauktion verhandeln. Bin ich traurig? Klar! Ich habe einige schlimme Dokus gesehen, von Männern, denen man arg mitgespielt hat. So will ich nicht werden! Aber wer weiß. Man soll niemals nie sagen!
So sorry, schon wieder viel zu viel geschrieben. Ich habe außer diesem Forum keinen Rahmen für meine Gefühle in dieser Sache.
Ich danke allen hier, für alle Gedanken und die Zeit für das Lesen und Schreiben. In meiner Stadt gibt es weder einen Antidiskriminierungsverband noch den Väteraufbruch oder so.
Dieses Forum hat mir schon über die ganz schlimme Anfangszeit hinweg geholfen. Vielleicht kann ich ja auch irgendwann mal was zurückgeben.
Also Lieben Dank nochmal.
Moin.
In BPs Beitrag erkenne ich Klärungsbedarf.
Daher:
Die Mutter hat das gES begründet abgelehnt, siehe Eingangsbeitrag.
Sie hätte nicht mal selbst widersprechen müssen. Denn wenn dem Gericht anderweitig Gründe bekannt sind, die gegen die gES sprechen, dann wird nicht automatisch übertragen, sondern im normaln Verfahren genauer geprüft, mit JAmt und allem Drumm und Dran.
Hier wurde der Fehler gemacht, gleichzeitig das streitige Umgangsrecht regeln zu lassen. Das kann für das Gericht schon ausreichen, eine tragfähige Elternbeziehung zu bezweifeln, Streit und Gründe anzunehmen, die gegen das gES sprechen, dem Kindeswohl widersprechen. (Kindeswohlgefährdung ist etwas anderes, siehe § 1666 BGB oder § 8a SGB VIII.)
In den OLG-Bezirken werden die Begründungen recht unterschiedlich be-urteilt, die Schwellen reichen von
- fehlender Kommunikation der Eltern
bis hin zum
- Nachweis möglicher Kindsgefährung bei gES als zulässige hohe Eingriffsschwelle ins Elternrecht.
Alles ableitbar von, auslegbar aus Art. 6 GG, konkretisiert in § 1626a BGB.
https://dejure.org/gesetze/BGB/1226a.html
'Kindeswohl' ist ein unbestimmter Rechtbegriff, jeder kann anders auslegen und anwenden.
-
Die Anordnung der Mediation leitet sich aus § 156 FamFG Hinwirken auf Einvernehmen ab.
https://dejure.org/gesetze/FamFG/156.html
Dort heißt es ganz klar (Hervorhebungen durch Wildlachs):
(...)(1) Das Gericht soll in Kindschaftssachen, die die elterliche Sorge (...) betreffen, in jeder Lage des Verfahrens auf ein Einvernehmen der Beteiligten hinwirken, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Es weist auf Möglichkeiten der Beratung durch die Beratungsstellen und -dienste der Träger der Kinder- und Jugendhilfe insbesondere zur Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge und der elterlichen Verantwortung hin. Das Gericht kann anordnen, dass die Eltern (...) über Mediation oder über eine sonstige Möglichkeit der außergerichtlichen Konfliktbeilegung bei einer von dem Gericht benannten Person oder Stelle teilnehmen und eine Bestätigung hierüber vorlegen. Es kann ferner anordnen, dass die Eltern an einer Beratung nach Satz 2 teilnehmen. Die Anordnungen nach den Sätzen 3 und 4 sind nicht selbständig anfechtbar und nicht mit Zwangsmitteln durchsetzbar.(...)
-
Vor Gericht sind Gründe entscheidend, die GEGEN das Kindeswohl sprechen.
In der Medition geht es um Einigung, um Gründe, die FÜR die gES sprechen.
W.