Huhu
Nochmal. Im Umgangsverfahren ist eine Mediation von der KM vorgeschlagen worden und ich habe dem zugestimmt und um die Aufnahme in den Teilbeschluss gebeten. In der mündlichen Verhandlung habe ich weiterhin gebeten das Verfahren für die Zeit von 3 Monaten ruhen zu lassen. Da ja eine Mediation mit laufenden Verfahren keinen Sinn macht, haben wir gemeinsam entschieden auch das Sorgeverfahren für die selbe Zeit ruhen zu lassen. Weil ich mich genötigt gefühlt habe, habe ich dem Termin beim JA zugestimmt. Das war aber eigentlich aber auch das Erste was in dem Fall passiert ist. Das Ergebnis des Umgangsverfahren diktierte quasi das Ruhen.
KVD
Egal, ob Umgang oder Sorgerecht, ob Beratung oder Mediation, es soll auf Einigung hingewirkt werden.
Wenn das von den Eltern ausgeht, dann umso besser.
Natürlich ruhen entsprechende Verfahren. Die Ergebnisse der Einigungsversuche fließen dann in die fortgesetzten Verfahren ein.
W.
Hallo Wildlachs,
ich habe mir mal Anfang des Jahres die Mühe bemacht und die und die Begründung meines Zuständigen OLG hier reingestellt warum wir gemeinsames Sorgerecht bekommen sollen.
Ausgang war auch hier Familiengericht beschließt Antragsabweisung wegen "keine gemeinsame Basis und entspricht nicht dem Kindswohl".
http://www.vatersein.de/Forum-topic-29127-start-msg339775.html#msg339775
Andreas
Moin Andreas,
jetzt bist Du mir zuvor gekommen...
Hier der direkte Link zum Beschluß des OLG Brandenburg.
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/279b/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=JURE150012207&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspoint
Die Begründung der Brandenburger ist ein Leckerbissen und steht für die Lichtseite des og Spektrums.
'Mein' OLG in Hamburg steht für die finstere Seite.
Dort werden Väter und ihre Kinder in übelster Weise 'mißhandelt'.
Meine Anwältin dort lehnt Sorgerechtsmandate ab, weil Anträge völlig zwecklos sind.
W.
Moin Wildlachs,
Deine Ausführungen machen mir Angst ... denn Du schmeißt mit falschen Rechtsbegriffen um Dich und untermauerst diese Zusammenhangslos, dass Du mehr verwirrst wie hilfst.
Die Mutter hat das gES begründet abgelehnt, siehe Eingangsbeitrag.
Die "Mutter" KANN NICHT das GSR ablehnen. Sie kann nur Ihre Sichtweise darlegen, warum das GSR aus ihrer Sichtweise nicht sinnvoll ist. Sie kann aber nicht ablehnen ... also Quatsch.
Sie hätte nicht mal selbst widersprechen müssen. Denn wenn dem Gericht anderweitig Gründe bekannt sind, die gegen die gES sprechen, dann wird nicht automatisch übertragen, sondern im normaln Verfahren genauer geprüft, mit JAmt und allem Drumm und Dran.
Sehr kontruiert ...
Wo sollen diese Erkenntnisse herkommen, wenn die KM nicht Einwände gegen den Antrag vorträgt? Normalerweise gibt es diese "anderweitigen Gründe" nicht.
In den OLG-Bezirken werden die Begründungen recht unterschiedlich be-urteilt, die Schwellen reichen von
- fehlender Kommunikation der Eltern
bis hin zum
- Nachweis möglicher Kindsgefährung bei gES als zulässige hohe Eingriffsschwelle ins Elternrecht.Alles ableitbar von, auslegbar aus Art. 6 GG, konkretisiert in § 1626a BGB.
https://dejure.org/gesetze/BGB/1226a.html
Jetzt bitte die passende Kommentierung inkl. Rechtsauslegung, damit aus diesem Halbsatz auch nur irgendwas vernünftiges herauskommt.
Für das GSR wurde gerade ein Kriterium dahingehend ausgelegt, dass die mangelnde Kommunikation ebend gerade KEIN Ausschlußkriterium ist. Wie aus einem GSR-Verfahren eine Kindsgefährdung abgeleitet werden soll, bleibt mir nach wie vor schleierhaft.
Vor Gericht sind Gründe entscheidend, die GEGEN das Kindeswohl sprechen.
In der Medition geht es um Einigung, um Gründe, die FÜR die gES sprechen.
Gegen welches Kindeswohl?
Mal ehrlich, mein lieber Wildlachs,
Du schusters hier irgendwas zusammen, erweckst den Eindruck, dass Du total den Durchblick hast, und heraus kommt gequirlte Kacke, die ich - mal vorsichtig formuliert - als relativ gefährlich erachte. Es stimmt hinten und vorne nicht.
Der Kindeswohlbegriff ist zwar ein gummi Ausdruck, hat aber auch seinen festen Platz in der juristischen Literatur und leseart. Damit kann man jetzt einverstanden sein, oder nicht ...
Ich wünsche mir, dass Du Dich etwas mehr zurück hälst und keine Halbwahrheiten verbreitest, die aus dem Zusammenhang dann völligen Blödsinn ergeben.
Danke
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Da ja eine Mediation mit laufenden Verfahren keinen Sinn macht, haben wir gemeinsam entschieden auch das Sorgeverfahren für die selbe Zeit ruhen zu lassen. Weil ich mich genötigt gefühlt habe, habe ich dem Termin beim JA zugestimmt.
Das ist ja das, was ich vermutet habe. Das Gericht hat Dich in die Elterngespräche reingedrängt und nicht, wie vom Wildfisch behauptet, zu Recht vom Gericht angeordnet worden.
@Wildlachs:
Der ehemalige Moderator mit der James Bond Brille hatte schon recht: Man muss Dir immer hinterher feudeln.
Moin guter BP... 🙂
(...)
@Wildlachs:
Der ehemalige Moderator mit der James Bond Brille hatte schon recht: Man muss Dir immer hinterher feudeln.
Ja ich erinnere mich. Das war der, der nicht zwischen Anspruch und Pflicht im Elternrecht unterscheiden konnte und bezüglich Elternvereinbarungen Verbindlichkeit und Durchsetzbarkeit verwechselte.
Du fühlst Dich offenbar aufgerufen, in seine aggressiven Fußstapfen zu treten. 😉
W.
Anmerkung Mod:
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Bester Papa und Wildlachs!
Jetzt ist aber genug; streitet Euch bitte ausserhalb des Threads weiter.
Weitere den Faden NICHT betreffende/helfende Beiträge von Euch werde ich zukünftig kommentarlos löschen.
Meine Ansage gilt auch für andere Threads, in denen ihr zwei aufeinandertrefft und Eure hinlänglich bekannten Differenzen pflegt.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Karlchen,
ich denke, dass Du beim JA einges gelernt hast, auch wie Du in der Verhandlung auftreten solltest, was sinnvolle und was sinnlose Argumente sind.
Das ist ein Vorteil.
Dass das gSR nicht notwendigerweise den Umgang verbessert ist leider eine Tatsache. Diese Front bleibt und vielleicht trefft ihr euch ja bald wieder deshalb vor Gericht. Ich würde diesen Weg nicht von vornherein ausschliessen wollen.
Was letzlich bliebt ist, dass wenn Du das gSR erhälst, Du zumindest Auskünfte ohne die Zustimmung der KM einholen kannst, im Kindergarten und in der Schule. Das sind wichtige Informationen auf die Du auf gar keinen Fall verzichten solltest.
VG Susi
Das stimmt, Danke Susi.