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kann ein vater das sorgerecht verlieren aufgrund eines vertrages vor der geburt?

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(@joannasheaven)
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hallo!
ich habe einen riesen stein auf dem herzen und bitte um hilfe!
ein freund von mir hat einen vertrag mit seiner freundin vor der schwangerschaft geschlossen, indem festgelegt wurde, dass wenn sie ein kind haben, dass er das sorgerecht verliert, wenn er in ein altes verhaltensmuster aus seiner vergangenheit fällt. ( zb. drogen, betrug, andere illegale dinge ).
ist es möglich, dass er in so einem fall oder falls er sich von ihr trennt, dass er das sorgerecht verlieren kann????  ;(

lg  🙂

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2014 16:48
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo joannasheaven

Nein.
Auf das Sorgerecht kann man sich weder vertraglich einigen, noch verzichten.
Darüber kann nur ein Gericht entscheiden.
Einzige Ausnahme:
Die Eltern können gemeinsam eine Sorgerechtserklärung beim JA abgeben um es gemeinsam auszuüben.
Haben die beiden das gemacht oder gibt es darüber auch nur eine gegenseitige Willenserklärung?

Falls sie solch eine JA-Erklärung nicht haben, hätte er gar nicht erst das gemeinsame Sorgerecht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2014 16:53
(@joannasheaven)
Schon was gesagt Registriert

klingt sehr logisch, vielen dank- aber kann man noch vor einer schwangerschaft solch eine erklärung beim JA abgeben???

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2014 16:55
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2014 16:56
(@mimamause)

neee, aber während einer Schwangerschaft...nicht prophylaktisch

mmm

@ beppo: ehrlich? BEVOR überhaupt irgendjemand schwanger ist????

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2014 16:57
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Oops, ja. Mmm hat natürlich recht.

Vor der Geburt ja, aber nicht vor der Schwangerschaft.
Das hatte ich übersehen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2014 16:58
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

klingt sehr logisch, vielen dank- aber kann man noch vor einer schwangerschaft solch eine erklärung beim JA abgeben???

nein, vor einer Schwangerschaft kann man das logischerweise nicht: Eine Sorgeerklärung bezieht sich immer auf einen konkreten, namentlich benannten Menschen und nicht pauschal auf "alle Kinder, die Frau X im Lauf ihres Lebens bekommt."

Der "Vertrag", von dem Du schreibst, ist aber nicht nur aus diesem Grund sittenwidrig, sondern auch, weil das SR entweder einvernehmlich von beiden Eltern erklärt oder von einem Gericht zugesprochen würde. Und es ist schlechterdings nicht möglich, einer gerichtlichen Entscheidung zuvorzukommen, indem man sagt "der darf das SR aber gar nicht kriegen, denn nach der Unterschrift hat er nochmal einen Joint geraucht" oder noch schlimmer "weil er sich erlaubt hat, sich von der Mutter zu trennen."

Unabhängig davon sollte Dein Freund aber mit Kinderkacke wie "Drogen, Betrug und anderen illegalen Dingen" aufhören, wenn er Vater wird: Eltern sein ist eine hohe Verantwortung; man hat auch eine grosse Vorbildfunktion. Und da könnte es tatsächlich sein, dass ein Gericht das Sorgerecht so lange aussetzt, bis Dein Freund sein Leben im Griff hat.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2014 17:03
(@joannasheaven)
Schon was gesagt Registriert

danke, es geht wirklich nicht um mich, aber um einen mann in den ich mich verliebt habe. er führt "dieses2 leben schon seit 10 jahren nicht  mehr, aber nur mit solch einer unterschrift hatte seine freundin scih bereit erklärt, ein baby zu bekommen. er ist ein guter vater und würde nie etwa tun um seiner tochter zu schaden oder um sie zu verlieren. nun hat er große angst, dass für den fall, dass seine freundin das herausbekommt, dass es mich gibt- sie ihm das kind wegnimmt!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2014 17:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber hat er nun tatsächlich das GSR oder nicht?

Es reicht nämlich nicht, es nicht zu verlieren, sondern man muss es auch erstmal bekommen.
Zumindest als nicht verheirateter Mann.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2014 17:18
(@joannasheaven)
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sie teilen sich das sorgerecht. sie nicht nicht verheiratet....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2014 17:20




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

danke, es geht wirklich nicht um mich, aber um einen mann in den ich mich verliebt habe. er führt "dieses2 leben schon seit 10 jahren nicht  mehr, aber nur mit solch einer unterschrift hatte seine freundin scih bereit erklärt, ein baby zu bekommen. er ist ein guter vater und würde nie etwa tun um seiner tochter zu schaden oder um sie zu verlieren. nun hat er große angst, dass für den fall, dass seine freundin das herausbekommt, dass es mich gibt- sie ihm das kind wegnimmt!

da wirfst Du vermutlich ein paar Begrifflichkeiten durcheinander: Es gibt das Sorgerecht und das Umgangsrecht; beides hat nicht viel miteinander zu tun.  Heisst: Ein Mann kann das Sorgerecht für sein(e) Kind(er) haben und diese(s) trotzdem nie sehen; er kann aber auch "nur" ein Umgangsrecht haben und dieses wöchentlich, umfangreich und problemlos ausüben. Brauchen tut man as Sorgerecht nur an ein paar Stellen im Leben: Für die Frage nach dem Namen, der Religion, der Schulwahl, bei wesentlichen medizinischen Behandlungen und Eingriffen. Und für das Gefühl, ein gleichberechtigter Elternteil zu sein. Wenn ich jemals zwischen beidem hätte wählen müssen, hätte ich mich aber immer für das Umgangsrecht entschieden.

Die Entscheidung über den Umgang liegt jedenfalls nur mittelbar bei der Mutter des Kindes Deines Freundes: Wenn dieser sein Umgangsrecht seit Jahren ausübt, kann die Mutter zwar erst einmal den Umgang boykottieren, wenn es ihr nicht passt, dass der Vater ihres Kindes eine Freundin hat (hat sie selbst eigentlich einen neuen Partner?), aber dem kann man recht gut durch einen Vermittlungsversuch beim Jugendamt und im Fall des Scheiterns durch eine Umgangsklage begegnen: Da bekommt man dann schriftlich, dass und wann der Umgang mit dem Kind stattfindet. Irgendwelche ollen Jugendsünden oder doofe, sittenwidrige Amateurverträge spielen dabei keine Rolle.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 10.08.2014 17:21
(@joannasheaven)
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ok, herzlichen dank!!!! 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2014 17:24
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

sie teilen sich das sorgerecht. sie nicht nicht verheiratet....

dann spielt es sowieso keine Rolle.

Wenn die Ex Deines Partners irgendeinen blöden "Vertrag" aus der Tasche zieht, um damit einen Sorgerechtsentzug zu begründen, fällt sie damit genauso auf die Nase wie ein Arbeitgeber, der Dir kündigt, weil Du mal unterschrieben hast, dass eine Schwangerschaft Deinerseits ein Grund für eine fristlose Kündigung sei.

Funktioniert denn der regelmässige Umgang zwischen Vater und Kind?

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 10.08.2014 17:25
(@joannasheaven)
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ja funktioniert bestens, er lebt mit dem kind unter einem dach!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2014 18:13
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Joanna,

auch wenns nicht zu Deiner Fragestellung passt:

danke, es geht wirklich nicht um mich, aber um einen mann in den ich mich verliebt habe. er führt "dieses2 leben schon seit 10 jahren nicht  mehr

Auch wenn das natürlich allein Deine / Eure Entscheidung ist, überlegst Du vielleicht auch einmal, ob es wirklich sein muss, dass Du in eine Beziehung einbrichst.

Wenn Dein Partner von sich aus sagt, dass seine alte Beziehung keinen Sinn mehr macht, soll er sie beenden. Ansonsten kann es Dir passieren, dass Du ganz schnell zur Projektionsfläche für Trennungshass seitens der potentiellen Exe wirst.

Bei allen rosa-roten Brillen solltest Du dir übrigens einen potentiellen Partner mit einer solchen Vergangenheit genauer anschauen. Auch wenn Du es sicher nicht hören magst, können alte Verhaltensmuster schnell wieder aufbrechen.

drogen, betrug, andere illegale dinge

sind übrigens keine "Jugendsünden", sondern deuten schon auf problematisches Verhalten hin. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2014 18:29
(@mimamause)

ja, ingo,
das möchte man nur als Next immer nicht glauben....meist ist ja immer die böde Ex schuld...hab ich übrigens auch mal gedacht  :redhead:

mmm

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2014 18:32
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Mima,

das Leben von Joanna kann nur sie selbst beeinflussen. Man kann nur Tipps geben. Aus eigener Erfahrung halte ich es für sinnvoller einen pot. Partner dazu aufzufordern im Vorfeld "reinen Tisch" zu machen, bevor man sich in eine bestehende Beziehung drängt. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2014 18:43
(@joannasheaven)
Schon was gesagt Registriert

@ingo30

ich denke nicht, dass man sich in eine intakte, bestehende beziehnung drängen kann. wir sind alle erwachsen und die "neue" ist nicht immer schuld an dem zerbrechen einer beziehung...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2014 19:16
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Aus eigener Erfahrung halte ich es für sinnvoller einen pot. Partner dazu aufzufordern im Vorfeld "reinen Tisch" zu machen, bevor man sich in eine bestehende Beziehung drängt.

naja, das wäre die Bilderbuch-Variante mit dem moralischen Erlaubnis-Stempel. Aus Erfahrung kann man aber auch John Lennon zitieren: „Leben ist das, was passiert, während du eifrig dabei bist, andere Pläne zu machen.“

Das ist eben die Kehrseite der Medaille, wenn man gerade NICHT bei den ersten Schwierigkeiten davonläuft, sondern versucht, zumindest dem Kind zuliebe noch mit dem/der Partner/in zusammenzubleiben. Dann wird nach aussen weiterhin der Eindruck einer "intakten Beziehung" vermittelt, obwohl es innen schon lange nicht mehr stimmt und nur mühsam "happy family" für das Kind, die Familie, die Freunde, die Nachbarn gespielt wird. Und dann trifft man plötzlich einen Menschen, der einen WIRKLICH versteht, der WIRKLICH zuhört...

Zwischen die Partner eines funktionierenden Paares kann sich kein Aussenstehender drängen. Das Märchen von "da ist eine/r gekommen und hat sich in unsere Beziehung/Ehe reingedrängt" ist ein billiges Erklärungsmuster, sich nicht mit dem eigenen Anteil am Scheitern befassen zu müssen. Eine Beziehung, die nur wegen des Mangels an Gelegenheiten zum Fremdgehen "besteht", ist lächerlich.

Grüssles
Martin
(der auch weiss, wovon er redet)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2014 19:30
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, damit magst du recht haben.

Trotzdem sollte er seine "alte" Beziehung vernünftig beenden, sich mit der KM darüber einigen, wer auszieht, wie der zukünftige Umgang etc gehandhabt wird und dann kann er was neues beginnen.

Ich würde zumindest mit keinem Mann etwas anfangen wollen, der nicht in der Lage ist klar Schiff zu machen und bequemerweise zweigleisig fährt. Denn das würde er im Zweifelsfall auch ein weiteres mal machen.

Und eine Trennugn mit Kind ist schwierig genug. Und bei ihm ist anzunehmen, dass er auch ohne dich als Trennungsgrund, schon genug Probleme mit der KM bekommen wird. Lass ihn erstdas alles sortieren und in geordente Bahnen führen. Sonst begibst du dich in die Gefahr später daran Schuld zu sein, dass er sein Kind nicht mehr sehen darf oder das Kind ihn nichtmehr sehen will.

Und ja, das ist sicher schwierig, aber wenn man ein gemeinsames Leben planen will übersteht man auch diese Zeit.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2014 19:30




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