Kann man Richter bi...
 
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Kann man Richter bitten den Termin zur Anhörung (Antrag auf gSR) zu vertagen?

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(@david_gegen_goliath)
Schon was gesagt Registriert

Liebe Leidgeplagte,

könnt ihr mir sagen, ob es Sinn macht an den Familienrichter zu appellieren einen Anhörungstermin im Zusammenhang mit meinem Sorgerechtsantrag zu vertagen?

Nachdem ich nun erneut das gemeinsame Sorgerecht beantragt habe, das Jugendamt sowie Verfahrensbeistand ihren Senf dazu gegeben haben, hat der Richter einen Termin für die Anhörung festgesetzt.
Wie erwartet sind alle Parteien gegen die Begründung der gem. Sorge. Der Richter hat sogar schriftlich angefragt, ob ich meinen Antrag aufgrund der geringen Erfolgsaussicht nicht zurück ziehen will!

Die KM hat mich auch dieses mal im Vorfeld mit Dreck überzogen.
Dieses mal trägt sie neben den bereits vorgetäuschten Kommunikationsproblemen Stalking-Vorwürfe übelster Art vor. Die Stalking-Strafanzeige der KM erreicht mich bereits im Frühjahr.

Ich hatte allerdings die Hoffnung, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, wegen der Substanzlosigkeit schon längst abgeschlossen sein würden. Die von der Ex vorgetragenen Beschuldigungen sind allesamt haltlos, daher habe ich trotz großer Verärgerung, dem Ausgang des Stalking-Verfahrens gelassen entgegen gesehen.

Die Situation ist aber nun mal die, dass sich alle Verfahrensbeteiligten im aktuellen Sorgerechtsprozess scheinbar sehr von der Inszenierung der KM beeindrucken lassen, weshalb man mir schon einfach auf den Verdacht hin, das Stalking sei real, die gemeinsame Sorge verweigern wird.

Aus diesem Grund möchte ich an den Richter schriftlich appellieren die für Mitte September angesetzte Sorgerechtsanhörung zu vertagen bis die Ermittlungen im Stalking-Verfahren abgeschlossen sind.

Hat mein Appell überhaupt eine Aussicht auf Erfolg?
Ist es ratsam die genannte Begründung vorzutragen oder hätte es mehr Aussicht auf Erfolg, wenn ich einen anderen Grund/Anlass vortrage?
Ich brauche zur gSR Anhörung praktisch gar nicht hinzugehen, denn das Urteil steht jetzt schon fest.
Ich bilde mir ein, dass wenn das Stalking-Verfahren ergebnislos abgeschlossen ist, dann auch automatisch meine Chancen für das gSR etwas steigen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2020 02:46
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Ich hatte allerdings die Hoffnung, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, wegen der Substanzlosigkeit schon längst abgeschlossen sein würden. Die von der Ex vorgetragenen Beschuldigungen sind allesamt haltlos, daher habe ich trotz großer Verärgerung, dem Ausgang des Stalking-Verfahrens gelassen entgegen gesehen.

Hast Du bei der Staatsanwaltschaft mal nach dem Stand der Ermittlungen gefragt?
Ich denke, dass Du denen gerne sagen kannst, dass dies Bestandteil eines SR-Familienrechtsverfahrens ist und Du dieses Ergebnis benötigst.

PS: Wenn Du die Verhandlung verschieben willst, dann bittest Du nciht, sondern beantragst 😉
Bist Du anwaltlich vertreten?

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2020 09:35
(@david_gegen_goliath)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen Kasper,

ich habe momentan keinen Rechtsbeistand. Damit mein Antrag auf das gSR vom FamGericht überhaupt angenommen wird, habe ich erst vor kurzem Prozesskostenhilfe beantragt. Ansonsten wäre der Antrag auf das gSR garantiert erst gar nicht angenommen worden. Eine Bewilligung der Prozesskostenhilfe ist bis dato nicht erfolgt.

Mein Anwalt im letzten Verfahren war ein Riesenreinfall - im Grunde genommen hat er mehr Schaden angerichtet, als genützt.

In der Zwischenzeit habe ich ca. 1500€ für Erstberatungsgespräche bei div. Fam.rechtanwälten ausgegeben, um einen fähigen und motivierten zu finden.
Das Ergebnis: Vier sagten mir, ich hätte keine Chance, solange die Ex die “unbefriedigende Kommunikation” wie eine Monstranz vor sich trägt (dabei interessiert es nicht, dass es die Mutter ist, die die Komm. schlichtweg verweigert!).
Die anderen zwei Anwälte waren absolute Pfeifen.

Letztlich ich mich entschieden mich zur Anhörung von einem Beistand begleiten zu lassen.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung, zweifle ich inzw. an meinem Vorhaben auf den Anwalt zu verzichten.

Ja, ich habe Akteneinsicht in das Ermittlungsverfahren. Den Stand der Ermittlung kann ich nicht einschätzen, da passiert nicht wirklich viel. Die KM schießt alle paar Wochen immer wieder abstruse Vorwürfe gegen mich schriftlich nach. Die Staatsanwaltschaft hat mich (bisher) nicht zu einer Stellungnahme aufgefordert.

Danke für deinen Tip bzgl. der Kontaktierung der Staatsanwaltschaft. Ich werde gleich ein Fax aufsetzen. Sollte ich dieses an die StA ebenfalls als “Antrag” formulieren?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2020 13:08
(@bester-papa)
Registriert

Moin.
Klar kannst Du beantragen, den Termin beim Gericht zu verschieben. Du must ihn aber begründen.
Ich würde ihn aber nicht verschieben, da das keinen guten Eindruck macht.
Du must dann halt darauf hinweisen, dass daran nichts dran ist. Gerichte wissen, dass bei Sorgerechtsprozessen mit Dreck geschmissen wird.
Die mangelnde Kommunikation ist heute kein Grund mehr, das GSR zu verweigern.
Wo kommst Du her? Eventuell kann ich Dir meinen RA empfehlen. Ohne würde ich es nicht machen.

Wie alt ist Dein Kind, wie gestaltet sich der Umgang und habt ihr schon in der Vergangenheit gemeinsame Dinge entschieden?

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2020 14:01
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Damit mein Antrag auf das gSR vom FamGericht überhaupt angenommen wird, habe ich erst vor kurzem Prozesskostenhilfe beantragt. Ansonsten wäre der Antrag auf das gSR garantiert erst gar nicht angenommen worden. Eine Bewilligung der Prozesskostenhilfe ist bis dato nicht erfolgt.

und

Der Richter hat sogar schriftlich angefragt, ob ich meinen Antrag aufgrund der geringen Erfolgsaussicht nicht zurück ziehen will!

Wegen der bereits angekündigten Aussichtslosigkeit (hat der Richter das damals irgendwie begründet?) wage ich die Prognose, dass die VKH (ehem. PKH) nicht bewilligt werden wird.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2020 14:08
(@david_gegen_goliath)
Schon was gesagt Registriert

yup Marco,

das sehe ich genauso! Ich denke auch, dass ich das mit der VKH vergessen kann.
Und nein, begründet hat der Richter nix.

Zumindest hoffe ich, dass die Begründung des ersten Beschlusses so formuliert sein wird, dass sie anfechtbar bleibt, damit ich es in zweiter Instanz weiter probieren kann.

Lieber wäre es mir allerdings das erstinstanzliche Verfahren noch eine Weile zu strecken, in der Hoffnung dass die Stalking Geschichte bis dahin vom Tisch ist.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2020 14:29
(@david_gegen_goliath)
Schon was gesagt Registriert

Hi @Bester Papa,

ich wüßte nicht warum sowas, wie ein entscheidungsrelevanter Ausgang des Stalking-Verfahrens keine gute Begründung sein sollte. Zumindest fällt mir in diesem Fall kein besserer Grund ein, den ich vortragen könnte.

Hinsichtlich der Drecksschlacht (Stalking etc.):
Leider sind Richter in ihrer Beweiswürdigung frei, was nicht selten mit sich bringt, dass sie der Partei Glauben schenken, die Ihnen sympathischer ist. Häufig wird auch aus Bequemlichkeit zugunsten der Mutter entschieden.
Wie schon gesagt, bei mir müßte schon ein Wunder geschehen, damit der Richter umgestimmt wird.
Die Mutter müßte in der Verhandlung völlig überreißen, das wird sie aber nicht tun. Dafür ist sie viel zu abgebrüht, taktierend und selbstbeherrscht.

Alle Verfahrensbeteiligten haben sich letztlich schon entscheiden: keine gemeinsame Sorge für mich!!
Die anstehende Anhörung ist nur noch eine Farce.

Die mangelnde Kommunikation ist heute kein Grund mehr, das GSR zu verweigern.
Wo kommst Du her? Eventuell kann ich Dir meinen RA empfehlen. Ohne würde ich es nicht machen.

Wie alt ist Dein Kind, wie gestaltet sich der Umgang und habt ihr schon in der Vergangenheit gemeinsame Dinge entschieden?

Ich lese das hier  im Forum immer wieder, dass die Kommunikation kein Hindernis für das gSR mehr darstellt.
Aber ich glaube inzwischen, das ist ein Gerücht, das sich hier verfestigt hat.

Alle Familien(Fach)anwälte, bei denen ich war, haben mir bestätigt, dass es das doch ist. Und genauso argumentieren auch die anderen Verfahrensbeteiligten. Sie sagen sogar frei raus, dass es irrelavant ist, wer die Verantwortung für die misslungene Kommunikation trägt. Entscheidend ist nur der Ist-Zustand.
Die Mutter hat einen Freibrief die Kommunikation zu torpedieren.

Ich bin aus NRW. Falls du auch, so schreib mir bitte eine Nachricht, wer derjenige(RA) ist.

Das Kind ist drei, der Umgang und Beziehung super aber bei weitem nicht ausreichend. Entscheidungen wurden gemeinsam nur in den ersten fünf Monaten miteinander gemacht. Danach wurde ich verabschiedet und immer mehr entsorgt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2020 14:58
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

1) Umgang hat rein gar nichts mit dem gemeinsamen Sorgerecht zu tun.
Es kann Dir passieren, dass Du das gSr hast, aber noch weniger Umgang. Von daher würde ich den Zusammenhang zwischen diesen beiden Themen nicht herstellen wollen, sondern rate Dir eine separate Herangehensweise.

2) Unabhängig davon, das dies hier hinreichend bekannt ist, wer der Akteur in dieser Sache ist - da glaube ich Dir - gibt es für die gemeinsame Sorge sehr wohl bestimmte Merkmale, die beachtet werden müssen.
Hierzu hat der BGH bereist am 15.06.2016 (Az: XII ZB 419/15) ausgeführt,
Zitat: "a) Auch bei der "negativen" Kindeswohlprüfung nach § 1626 a Abs. 2 Satz 1 BGB ist vorrangiger Maßstab für die Entscheidung das Kindeswohl. Notwendig ist die umfassende Abwägung aller für und gegen die gemeinsame Sorge sprechenden Umstände. Dafür gelten die zur Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach § 1671 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB entwickelten Grundsätze."
Es muss also eine tragfähige Grundsubstanz vorliegen.
Wenn die KM nun mit allerlei (falschen) Behauptungen darlegen kann, dass diese Grundsätze nicht gegeben sind, dann gibt es kein gSR. Die Prüfungsmerkmale sind vorgegeben. Die Wertung obliegt dem Richter. Das kann man jetzt auch wieder gut, oder schlecht finden, ist aber die Realität.

Mein Rat wäre daher, unter den Gesichtspunkten die Du hier beschreibst, den Antrag zurück zu nehmen und vielleicht mehr Umgang einzufordern. Dies erscheint mir erfolgtsversprechender und die Ex kann nicht später behaupten, Du hättest das gSR nicht bekommen weil ...! Sondern Du nimmst den Antrag zurück und konzentrierst Du auch mehr Umgang.
In wenigen Jahren, wenn die Bindung intensiviert wurde, macht es mehr Sinn über das gSR nachzudenken und dann sind die Erfolgsaussichten auch größer.

Nur nebenbei, wenn Du nie mit der KM zusammengelebt hast, das Kind seit Geburt bei der Mutter lebte, dann kannst Du derzeitig mit dem gSR eh nicht sonderlich viel anfangen. Du segnest nur höflich ab, denn wenn Du Dich sperrst, gibt es wieder einen Antrag bei Gericht und nach dem zweiten/dritten wird Dir das gSR entzogen, weil keine Kommunikation möglich. Dann hast Du nichts gewonnen, sondern Du hast das gSR (vermutlich auf Dauer) verloren.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2020 15:54
(@david_gegen_goliath)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Kasper,
danke dir für die detaillerte Antwort. Ich werde sie später ausführlicher kommentieren.

Eine Sache aber vorweg:
in der Ermittlungsakte gegen mich äussert sich die Mutter schriftlich, dass sie einen Wegzug ins AUSLAND!! in Betracht zieht. Sie begründet diesen Schritt als vermeintliche Notlösung, um der Situation - für die sie mich verantwortlich hält  - entkommen zu können.
Selbstredend ist der Wegzug inkl. Kind angedacht!
Sie schreibt, dass sie bereits angefangen hat sich im Ausland zu bewerben, bisher aber noch keine geeignete Stelle gefunden hat.

Deswegen brauche ich unbedingt die gemeinsame Sorge, um diesen Schritt verhindern zu können.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2020 16:08
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Hmm, ich glaube nicht das Du mit dem gSR den Umzug verhindern kannst, wenn die Mutter sachliche Gründe vorträgt (neuer Job,..) die den Wegzug rechtfertigen und nicht den anschein machen, sie flieht nur vor dem Umgang.
Dazu gibt es ja auch einschlägige Rechtssprechung.

Bezüglich dem Stalkingverfahren, bei mir wurde das damals nach 2-3 Wochen ohne große faxen seitens der StA eingestellt.
Mein Anwalt hat die aber auch ordentlich genervt.
Wenn Du Akteneinsicht hast, vermute ich, Du hast einen Strafverteidiger an der Sache dran, der soll sich dafür einsetzen, dass das vom Tisch kommt.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2020 16:22




(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

es ist sicher richtig, wenn das stalking-Verfahren möglichst schnell aus der Welt geschafft wird.

Das ist aber nicht Dein Hauptproblem. Ob Du das gSR erhälst oder nicht der Wegzug der KM ist das eigentliche Problem und hier wird ein Gericht das Kindwohl prüfen. Der wesentliche Aspekt des Kindswohl in Deinem Fall ist, dass die KM die Hauptbezugsperson ist und der Wegzug begründet ist. Die Begründung kann ein neuer Job sein, ggf. auch die familiäre Unterstützung.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2020 16:34
(@david_gegen_goliath)
Schon was gesagt Registriert

@Kasper
vielen Dank für das Zitat aus dem BGH Beschluss. Ich werde darauf verweisen!

Ich lasse mir deinen Vorschlag mit dem Abbruch des gSR Antrags durch den Kopf gehen.
ich bin noch unentschlossen. Demnächst habe ich noch einen Termin bei einem Anwalt, der bisher recht viel verheißend klang. Ich werde die Optionen mit ihm erörtern.

Mir ist ist bewusst, dass wenn ich das gSR erstmal hätte, ich damit kein Mitspracherecht hätte. Aber ich hätte zumindest Informationsrechte. Ich erfahre nichts über mein Kind und die Kita hat den Auftrag nichts an mich heranzutragen. Sie stehen eisern hinter der Mutter.
Auch käme mein Kind zu mir, sollte die Mutter mal in der Klapse landen (was ich inzw. für gar nicht so abwegig halte). Und, und, und…..

@RichardvonWeizsaec
Ja, ich fürchte, ich hab das ordentlich versemmelt.
Ich hab die Nachstellungsbezichtigungen auf die leichte Schulter genommen.
Ich dachte, das erledigt sich von alleine.
Habe mir keinen Anwalt genommen, habe mir selbst Akteneinsicht verschafft.
Werde nun versuchen einen Anwalt damit zu beauftragen, in der Hoffnung, dass er sich auf die Schnelle dafür einsetzt, dass das Verfahren schnellstmöglich eingestellt wird.

Ich frage mich dennoch, ob ich nicht zugleich auch versuchen sollte die anstehende Anhörung irgendwie zu verschieben.
Könnte man jetzt auf der Zielgeraden nicht versuchen ein psychologisches Gutachten von der Mutter einzufordern? (ja, ich weiß, ich müsste mich dann auch begutachten lassen, das Ergebnis würde sowieso die KM entlasten u mich belasten und obendrein würde es mich einen Haufen Kohle kosten).
Könnte man Corona nicht als Vorwand nutzen, die Sache etwas nach hinten zu schieben?

@Susi64
Hallo Susi, mir war zwar bewusst, dass man die KM im Grunde genommen so gut wie gar nicht daran hindern kann mit dem Kid wegzuziehen, aber mir war nicht bewusst, dass dies das Ausland mit einschließt!

Heißt das, ich könnte sie selbst mit dem inwischen weit in Ferne gerückten gSR nicht daran hindern sich mit dem Kind zu verdünnisieren?
Ich glaube, dann würde ich Amok laufen. Kein Witz, dem würde ich nicht tatenlos zusehen können. Das wäre mir selbst eine Gefängnisstrafe wert.

Ist es denn lohnenswert die schriftliche Aussage der Mutter mit dem Kind ins Ausland zu ziehen als weitere Begründung für die gemeinsame Sorge anzuführen?
Zeigen sich Richter dafür empfänglich das gSR prophylaktisch auszusprechen, um den Wegzug der KM mit Kind ins Ausland zu erschweren?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.09.2020 00:08
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn Du erklärst, dass Du das gSR willst um den Wegzug der KM zu verhindern wirst Du es sehr schwer haben das gSR zu erhalten. Deine Begründungen lesen sich alle nicht so, dass man sie vor Gericht machen sollte.
Vielleicht erhälst Du das gSR, weil es eigentlich wenig Gründe gibt das gSR nicht zu erhalten, trotzdem solltest Du nicht nur auf die Worte achten sondern auch darauf wie Du insgesamt vor Gericht wirkst.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2020 00:57
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Meine Ex war schon in der Klapse, das ist keine Garantie für dein alleiniges Sorgerecht.

Du kannst Gutachten einfordern, so oft Du möchtest, das Gericht ist nicht daran gebunden, meine Ex verlangt fortwährend danach, das man meine Person begutachten sollte. Interessiert das Gericht nicht.

Ich schließe mich ansonsten den Ausführungen von Kasper an, es ist möglicherweise strategisch am sinnvollsten, das Verfahren abzusagen und mit mehr Umgang, später neu zu starten.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2020 03:04
(@maxmustermann1234)
Registriert

Die Erfahrung zeigt doch, dass das Gericht meistens dem JA, Verfahrensbeistand, Gutachter usw. folgt. Da sind ja offenbar alle gegen dich. Dann gibt es die Gerichte, die pro Mama eingestellt sind, die gerne auch mal Gutachten ignorieren und das Kind trotzdem zu Mama geben. Von einem Gericht, das gegen die Empfehlung aller für Papa entscheidet, habe ich noch nie gehört. Und wenn die Mutter das gSR verhindern will, um wegzuziehen, würde ich das Geld lieber in einen guten Psychologen investieren anstatt in Anwälte. Du wirst es schlicht und ergreifend nicht verhindern können.

Es ist halt die traurige Wahrheit, aber mittlerweile glaube ich, dass man ein Kind einfach ziehen lassen muss, wenn man es als Vater liebt, um nicht selbst dran kaputt zu gehen. Ich für meinen Teil werde meinen Söhnen auch definitiv von eigenen Kindern abraten. Guckt euch doch den Entwurf zur Sorgerechtsreform an: da wird die Freundin der Mutter, die jetzt eine Mitmutterschaft beantragen kann, dem Vater quasi gleichgestellt. Das ist es doch, was Väter quasi sind: sie sollen die Mutter entlasten, solange sie das will, aber nach der Beziehung auch komplett in Ruhe lassen, falls sie das will.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2020 11:03
(@bester-papa)
Registriert

Ich habe Dir eine PN geschickt.
Ich kann jedenfalls sagen, dass ich bei meinen ganzen Gerichtsverfahren keine mütterfreundliche Richterin erlebt habe.
Weder am AG noch OLG. Sie waren eher auf meiner Seite.
Aber andere hier haben wohl ganz andere Erfahrungen gemacht.

Es kommt immer darauf an.

Wie begründen JA und VB die Ablehnung des GSR?

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2020 14:31
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Die anderen zwei Anwälte waren absolute Pfeifen.

Woran machts Du das fest ?

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2020 02:03
(@david_gegen_goliath)
Schon was gesagt Registriert

Hi Leute,
ich hab grad nur paar Minuten, daher muss ich mich kurz fassen.
Ich werde morgen ausführlich auf eure Posts antworten.

Kasper's Einschätzung hat mich überzeugt. Ich möchte nun im gSR Verfahren die Reißleine ziehen. Es macht unter diesen Umständen einfach keinen Sinn. Es ist zum Scheitern verurteilt.
Erst wenn die Stalking Geschichte vom Tisch ist, würde ich einen neuen Anlauf wagen wollen.

Unterdessen sollte ich einen Antrag auf erweiterten Umgang einreichen, weil mir der Zeitpunkt dafür günstig scheint.
Das Jugendamt und der VB sind einer Erweiterung zugeneigt.

Ich brauche also aktuell anwaltliche Hilfe um zu erreichen, dass die Ermittlungen der StA gegen mich eingestellt werden. Ohne Anwalt wird es nicht gehen.
Das muss nicht unbedingt ein Antwalt für Strafrecht sein, oder?
In der Ermittlungsakte steht nichts wirklich weltbewegendes drin. Es macht mir nicht den Eindruck, als wenn man mir aus den vorliegenden Vorwürfen  einen Strick drehen könnte.

Und ich muss in Erfahrung bringen, wie ich meinen Antrag auf das gSR am geschicktesten zurücknehme ohne mir eine Perspektive auf eine baldige Antragsstellung zu verbauen.

Was schlagt ihr vor?
Ist es sinnvoll vor dem Familienrichter mit offenen Karten zu spielen?
Also schlichtweg zu schildern, dass man lieber abwarten möchte bis die Ermittlungen der StA eingestellt sind?
Mit dem Ziel dem Richter unter Beweis zu stellen, dass an den Beschuldigungen der Ex nichts dran ist und der Stalking-Vorwurf nur verfahrenstaktisches Kalkül ist?

Ich will unbedingt vermeiden noch mehr Porzellan zu zerschlagen. Ich könnte mir vorstellen, der Familienrichter wird nicht allzu "amused" sein, wenn ich jetzt einen Rückzieher mache, zumal die Verhandlung bereits für in zwei Wochen anberaumt ist.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.09.2020 02:41
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Lieber David_gegen-Goliath, wenn ich das so lese dann klingst du etwas überfrodert, vermutlich auch, weil du gar nicht mehr aus dem Hamsterrad rauskommst Anschuldigungen, etc. zu entkräftigen. Du mußt wissen/entscheiden wie wichtig Dir das gemeinsame Sorgerecht ist und die Beziehung zu deinem Kind. Ich denke, wenn die KM erstmal weggezogen ist, dann wirst du so gut wie keinen Kontakt mehr haben zu deinem Kind. Sammle dich mal etwas und versuche Dir ein Gesamtnild für die kommenden Jahre auszumalen.

Ich kann Dir einen guten Anwalt in Kreis GL (NRW) empfehlen. Gib nicht auf, wähle nicht den bequemen Weg und laß Dich nicht einschüchtern. Ja, ich kenne das mit 'alle stehen hinter der ach so armen KM'. War bei mir nicht anders, aber ging dennoch gut aus. Gewöhn Dir auch an nicht auf jeden Pieps der KM zu reagieren.Wichtig finde ich aber, dass du Dinge seitens der VB auch sachlich klarstellst.

Wünsche Dir Glück, dass du einen anderen Richter/VB bekommst, die in der Lage sind hinter die Spielchen der KM zu kommen.

Wie kann ich hier nochmal private Nachrichten schreiben??

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2020 11:15
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Wie kann ich hier nochmal private Nachrichten schreiben??

Wenn in der Onlineliste der betroffene User auftaucht, einfach auf Messenger-Button drücken und im aufpoppendem Fenster diesen User auswählen.
Isser nicht online, den User in Userliste raussuchen und dort auf PM-Button drücken...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2020 12:21




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