Kann man Richter bi...
 
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Kann man Richter bitten den Termin zur Anhörung (Antrag auf gSR) zu vertagen?

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82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Ich brauche also aktuell anwaltliche Hilfe um zu erreichen, dass die Ermittlungen der StA gegen mich eingestellt werden. Ohne Anwalt wird es nicht gehen.
Das muss nicht unbedingt ein Antwalt für Strafrecht sein, oder?
In der Ermittlungsakte steht nichts wirklich weltbewegendes drin. Es macht mir nicht den Eindruck, als wenn man mir aus den vorliegenden Vorwürfen  einen Strick drehen könnte.

Meines Wissens ist "Stalking" kein Vergehen sondern eine Straftat; insofern würde ich hier eine Fachanwalt für Strafrecht aufsuchen. Zugleich würde ich mich von diesem in Hinblick auf Unterlassung und Konsequenzen bei Nichtbefolgung beraten lassen...

Da der Richter Deinem Antrag auf gSR bereist wenig Erfolgsaussichten bescheinigt hat (eine Begründung hierfür wäre für die weitere Beurteilung wirklich hilfreich gewesen), würde ich mir wegen der Rücknahme des Antrages keinen Kopf zerbrechen.

Wie ist denn der Umgang bisher geregelt bzw. findet statt?
Falls Du Umgangserweiterung beantragen solltest: bist Du überhaupt in der Lage, diesen zeitlich und wirtschaftlich zu stemmen?

Grüßung
Marco

**Edit: Rechtschreibung/verbuchselte Wechstaben**

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2020 11:45
(@bester-papa)
Registriert

Lies Dir mal §238 StGB durch.
Die Hürde für Stalking ist schon recht hoch. So muss der Betroffene eine schwerwiegende Beeinträchtigung haben

Ich denke mal, daran wird es scheitern.

Und nein, Stalking ist "nur" ein Vergehen, da die Mindestfreiheitsstrafe nicht 1 Jahr beträgt, sondern "bis zu" 3 Jahren oder Geldstrafe betragen kann.

Keep cool.

Ich frage mich, ob Du überhaupt einen Anwalt für Strafrecht brauchst oder das nicht einfach irgendwann eingestellt wird.

Vielleicht kannst Du da selber Druck machen. Wenn nichts vorliegt, sollen sie das einstellen, ansonsten Klage erheben.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2020 10:40
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich würde da schon einen Anwalt ran setzen, denn dieses offene Verfahren kann nervige begleiterscheinungen bedeuten.
In meinem Fall war es so, das ich bei der Polizei als "Gefährder" hinterlegt war, wir mussten diesen Eintrag explizit löschen lassen.
Das kann dann bei etwaigen Verkehrskontrollen schon etwas nerviger sein dann.

In meinem Fall, hat damals aber auch das Familiengericht darauf gedrängt, das Ex die Anzeige zurück nimt, hat sie zwar nicht getan, was ich aber damit sagen will, das ich erst einmal nicht glaube das derartige Strafanzeigen vor dem Familiengericht irgend eine Bedeutung haben, die wissen, es kommt nur all zu oft vor, das der/die verletzte Ex Partner gerne mal zur Polizei läuft.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2020 20:58
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@RvW,
wie hast Du von dem Eintrag als Gefährder erfahren?

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2020 09:46
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

@RvW,
wie hast Du von dem Eintrag als Gefährder erfahren?

Gruß
Kasper

Super Frage !

Das interessiert mich aus eigener Betroffenheit wirklich auch !

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2020 11:15
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Durch Akteneinsicht, die Gefährder „Meldung“ war in der Akte zum Strafverfahren hinterlegt.

Der eintrag wurde im Übrigen nicht Automatisch mit der Einstellung des Verfahrens gelöscht, das mussten wir seperat in Ganz setzen und hat ein Jahr(!) gedauert bis das raus war.
Es kann sein, dass das je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2020 14:46
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Also müsste ich explizite eine Auskunft bei der Polizei verlangen? Und vermutlich geht dies auch nur über einen Anwalt ...?

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2020 16:44
(@inselreif)
Moderator

für Akteneinsicht braucht es keinen Anwalt, Du darfst die Akte nur nicht mit nach Hause nehmen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2020 17:23
(@maria22)
Zeigt sich öfters Registriert

Das gilt bei Akteneinsicht im laufenden Strafverfahren. Für Personenbezogene Daten, die bei der Polizei gespeichert sind, stellst du einen Antrag nach dem Datenschutzgesetz deines Bundeslandes. Grundsätzlich darf die Polizei die Daten , in diesem Fall Gefährdereintrag, so lange speichern, wie es zur Gefahrenabwehr nötig ist. Das kann schon mal zum Sankt Nimmerleins Tag sein. Du müsstest einen Antrag auf Löschung stellen, wenn du nicht gearde ein beobachteter Terrorist bist, wird diesem statt gegeben.

Zur Ausgangsfrage, der Stalking Paragraph wurde 2017 geändert. Nun müssen die Taten nur noch geeignet sein, die Lebensführung zu beeinträchtigen. Die Hürden für eine Verurteilung sind gesunken. Gut für tatsächliche Opfer, blöd für falsch Beschuldigte. Geh da bloß nicht ohne Strafverteidiger rein.

Selbst wenn das Strafverfahren wegen Stalking mit einem Freispruch endet, der Familienrichtger im Sorgerechtsverfahren muss die Vorwürfe nicht ignoieren, sondern darf die "Beweise" selbst entsprechend würdigen. Natürlich ist ein Freispruch da hilfreich, aber es gibt auch verschiedene Arten von Freispruch. Investiere nicht deine Energie, das Verfahren vorm Familiengericht zu strecken - das ist wenig hilfreich.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2020 14:58
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