KiMiss-Studie 2012 ...
 
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KiMiss-Studie 2012 - Sorgerechtsproblematik

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DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die KiMiss-Studie untersucht die Frage, in welchem Ausmaß das Getrenntleben oder die Trennung von Eltern und Kindern zu einer Sorgerechtsproblematik, oder zu Problemen wie Eltern-Kind-Entfremdung oder Sorgerechtsmissbrauch führt. Die Studie befragt betroffene Eltern nach der Lebenssituation des Kindes und nach Verhaltensweisen des anderen Elternteils oder eines Sorgerechtsvertreters. Ein Hauptanliegen der Studie ist, die in Deutschland vorliegende Sorgerechtsproblematik unter betroffenen Elternteilen erstmals umfassend zu erheben.

Die KiMiss-Studie finden Sie unter http://www.kimiss.uni-tuebingen.de/ . Machen Sie mit - werden Sie Teil einer Gesellschaft, welche Sorgerechtsprobleme und ihre Folgen definiert.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.01.2012 22:21
(@fischkopf)
Rege dabei Registriert

Moin,

beim Link gibt es ganz unten in kleiner Schrift eine PDF zum Anschauen - lohnt sich, bevor man überlegt dort mitzumachen.
Hoffentlich kann ich da auch weiterhin nicht teilnehmen, da (noch?) alles friedlich läuft...
Gruss Fischkopf

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2012 10:45
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Ich habe mitgemacht. Es dauert nicht so lange wie am Anfang dort steht. Das Ergebnis fand ich sehr interessant.

Gruß Willi

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2012 12:14
(@ostseereiter)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
auch ich habe mitgemacht.
OSR

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2012 13:47
(@ostseereiter)
Nicht wegzudenken Registriert

hi, habe vergessen bei mir kam Stufe 4 raus
LG osr

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2012 13:48
(@jeanswilli)
Registriert

Bei mir auch.

Gruß Willi

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2012 14:13
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi,

ich hatte gleich die Fragen ausgefüllt, nachdem Deep auf die Studie aufmerksam gemacht hatte.
Die Fragen sind sehr gut formuliert und sehr präzise und sprechen viele Aspekte an, die Trennungsväter betreffen.

Auch ist gut, dass man Fragen, die die eigene Situation nicht betreffen, nicht beantworten braucht.

Die Einordnung in Stufe 4 (in etwa: schlimmste Situation: Das Kind muss sofort aus dem häuslichem Umfeld herausgeholt werden!) ist absolut lächerlich und lässt am Sinn der Studie zweifeln. Ich bin alle Fragen noch einmal durchgegangen, um an machen Stellen noch wohlwollender die Situation zu beurteilen und zu verstehen, woher das Ergebnis kommt. Allein, die Stufe 4 bliebt, so bleibt die Frage: Was soll das??

Lg,
Mux

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Geschrieben : 14.01.2012 11:17
(@eric69)
Rege dabei Registriert

Tach auch,

bin auch bei Stufe 4 gelandet....
überlege gerade ob es tatsächlich so dramatisch ist und ich einfach nur über die Jahre so abgestumpft bin -
oder ob die Parameter sehr eng gesetzt wurden.
Gibt es irgendwo noch mehr Infos zu der Arbeit der Tübinger?
Bin mal auf das Ergebnis gespannt.

viele Grüße

Eric

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2012 11:37
(@andy99000)
Rege dabei Registriert

Auch auf Stufe 4 gelandet, aber auf Stufe 3 selbst eingeschätzt. Sehr aufschlussreiche Fragen, da hat sich jemand intensiv mit dem Thema Missbrauch auseinandergesetzt. Wenn jeder Richter bei Beginn und vor Beschlussfindung diesen Fragebogen in gekürzter Version vorlegen würde und eine Auswertung vornehmen, würde er vermutlich gerechter entscheiden und die Kompetenzen besser einschätzen.
Die Studie ist wohl besser und zielführender als jemals eine vom BMFJ in Auftrag gegebene.

Kinder brauchen beide Eltern von Geburt an !!!
Sorgerecht+Umgangsrecht sind Menschenrechte. Normalfall: Wechselmodell an das jeweilige Alter und Kind angepasst.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2012 21:36
(@marko99)
Nicht wegzudenken Registriert

Bei mir kam auch Stufe 4 heraus. Nach Selbsteinschätzung tendiere ich jedoch zwischen 2-3. Wobei dieser Fragenkatalog sehr gut geeignet ist, sich selbst zu sensilibilisieren und Aspekte zu beachten bei KM´s, die man sich so selbst nicht gesehen hätte.

Viele KM´s nutzen das Mittel "Drama"...um ihre Sachen durchzusetzen. Vielleicht ist es gar nicht so verkehrt, mal alles eher pessimistisch zu sehen.

Wir bei der Bank gehen ja auch immer vom schlechtesten Fall aus.

LG
Marko

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2012 14:36




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Irgenwie scheint da immer 4 raus zu kommen.
Bei mir auch, obwohl ich meine Situation und meine Antworten als nicht so dramatisch ansehen würde.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2012 14:52
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich habe den Fragebogen für beide Kinder ausgefüllt. Für die Kleine ist Stufe 3 rausgekommen, sie scheint aber keine Probleme damit zu haben. Für die Große ist Stufe 4 rausgekommen und da würde ich mir wünschen, dass das Jugendamt gezwungen ist bei Stufe 4 aktiv zu werden bzw. es problemloser möglich ist dort aktiv etwas verändern zu können von Umgangselternseite aus.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2012 17:08
(@maxim20)
Rege dabei Registriert

Bei mir ist Stufe 3 rausgekommen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2012 17:14
(@linaspapa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Die Datenerhebung wurde am 07.05.2012 abgeschlossen.

Die Studie befragte im Zeitraum 08.01.2012 bis 07.05.2012 betroffene Eltern nach der Lebenssituation des Kindes und nach Verhaltensweisen des anderen Elternteils oder eines Sorgerechtsvertreters. 1432 Betroffene haben an dieser Studie teilgenommen. Wir danken allen für die Teilnahme!

Die Studie ist derzeit in der Auswertungsphase. Eine Veröffentlichung erster Ergebnisse ist für den Spätsommer 2012 geplant.

*******************************
Ich bin mal auf die Auswertung gespannt.
*******************************

LG LP

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2012 20:10
(@pavater)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo

Interessanter Artikel zur Auswertung,
gibt es nichts mehr Anzufügen.

Lesenswert- http://www.wochenblatt-journal.de/index.php?id=25&tx_ttnews%5Btt_news%5D=1823

VG Kl

pavater

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2013 02:28
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Vielen Dank, ich hatte es schon aus dem Auge verloren. Der Link funzt leider nicht. Wer den redaktionellen Beitrag lesen möchte, klicke dort auf "Thema der Woche" und gaaaaaaaaanz unten auf "Kinder, Kinder". Dort ist dann auch ein Link zum 80-seitigen Datenbericht enthalten ( http://www.kimiss.uni-tuebingen.de/get/KiMissDatenbericht2012.pdf)

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.01.2013 23:18
(@pavater)
Zeigt sich öfters Registriert

Bis gestern hat der Link 100% gefunzt , wer weiß warum...
Der Beitrag ist ein Treffer .

Quelle : http://www.wochenblatt-journal.de/index.php?id=25&tx_ttnews%5Btt_news%5D=1823

17. Dezember 2012
Kinder, Kinder,...

Geahnt haben es viele Betroffene schon lange. Jetzt ist es wissenschaftlich belegt. Trennungs- und Scheidungskinder werden in Deutschland sehr oft gezielt „strategisch vom anderen Elternteil entfremdet“. In der „KiMiss-Studie 2012“ werden „körperlicher wie der emotionale Missbrauch, monopolisiertes Sorgerecht“ bis hin zu „bewussten Täuschungen von Gerichten und falschen Beschuldigungen“ aufgeführt und angeprangert. Lügen, betrügen – gängige Praxis vor dem Familiengericht. Hauptverantwortliche: Mütter und Väter, die dem anderen Elternteil die faire, gleichberechtigte Verteilung der Elternrolle verweigern – teils oft auch „dank“ juristischer und behördlicher „Hilfe“.


Anm: Den Text habe ich aus Gründen des Urheberrechts gelöscht.

pavater

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2013 01:38
(@wedad)
Rege dabei Registriert

Nun was wirklich neues haben die da aber auch nicht rausgefunden *denk*

***never give up***

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2013 01:29
(@pavater)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo DeepT.
dann lösche den kompletten Text.
Quelle ist genannt u. Original liegt mir
vor.

Es lebe die Pressefreiheit .

!!!

pavater

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2013 03:06
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das hat mit Pressefreiheit nichts zu tun. Das auszugsweise Zitieren oder, wie in diesem Fall, das Zitiren eines "Teasers" und Nennung der Quelle ist mit dem Urheberrecht vereinbar. Nicht vereinbar ist das Vollzitat - auch nicht, wenn die Quelle benannt wird. Wenn du mich von allen Folgen frei stellst und die Kosten einer Abmahnung übernimmst, kannst du den Text gern wieder in Gänze einstellen.

Weswegen ich aufgrund er Kürzung des Textes gegen das Urheberrecht verstoße, erschließt sich mir nicht. Auch wird der Text in keinster Weise verfälscht, weil der gewillte Leser den Link nutzen und den vollständigen Text dort lesen kann.

Wenn dir das Original vorliegt, ist das prima. Alle nicht in dieser glücklichen Situation befindlichen User können es ja online lesen.

Auch die Pressefreiheit ist nicht eingeschränkt. Wie du zu dieser Vorhaltung kommst, ist mir nicht klar.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2013 00:13




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