Hallo an alle Interessierten.
Mein Sohn (wird im Dezember 14) möchte aus verschiedenen Gründen bei mir leben. Nun ist er seit etwa 4 Wochen hier (mit Einverständnis der Mutter), und ich habe mit der Mutter gesprochen, die das alleinige Sorgerecht hat. Sie ist im Prinzip damit einverstanden und gibt auch freiwillig das halbe Sorgerecht her, doch das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht. Sie möchte gern alles ohne JA oder Gericht machen.
Der Junge muss doch bei mir gemeldet sein, oder welche Möglichkeiten gibt es?
Wir werden deswegen im November eine grössere Wohnung beziehen (mit Partnerin+Sohn 15 Jahre) und er soll dann auch die Schule wechseln, weil er täglich ca 35-40 Km Schulweg hat.
Was kann ich tun???
Hey
Warum habt ihr nicht GSR? Unverheiratet gewesen? Oder aber wurde ihr das SR per Gericht übertragen?
Sie ist im Prinzip damit einverstanden und gibt auch freiwillig das halbe Sorgerecht her
Prinzipielle doch schon mal gut, wenn sie das will..
Sie möchte gern alles ohne JA oder Gericht machen.
...allerdings wird das nicht ohne die beiden Institutionen gehen..ansonsten hastdu nicht wirklich das GSR..
Sie könnte zwar das ABR weiterhin alleine haben, u euer Kind lebt bei dir, letztendlich hat sie dann ja mit ihrer Zustimmung das es bei dir lebt, vom ABR gebraucht gemacht u den Aufenthalt so bestimmt, allerdings kann sie auch genauso schnell dann sagen; Kind soll wieder bei ihr leben...
Der Junge muss doch bei mir gemeldet sein, oder welche Möglichkeiten gibt es?
Müsen tut er das nicht, er könnte auch weiterhin bei der KM gemeldet sein, wobei dauerhaft es ja nicht richtig wäre, u es ja nicht wirklich zweckdienlich wäre..
Ummelden könnte ansich derzeit ihn eh nur die KM, weil sie das SR hat..
Wir werden deswegen im November eine grössere Wohnung beziehen (mit Partnerin+Sohn 15 Jahre) und er soll dann auch die Schule wechseln, weil er täglich ca 35-40 Km Schulweg hat.
Und auch grad deshalb solte das ganze Hand und Fuss haben..
Letztendlich könntest du euren Sohn ja nichtmals an der neuen Schule, ohne SR, anmelden..
Gruß
Jens
Ja,unverheiratet und sturheit - bisher.
Wenn wir das SR teilen werde ich ihn also ummelden und an der neuen Schule anmelden können? D.h. wir werden dann beide gleichwertig über Aufenthalt, Ausbildung und Erziehung entscheiden?
Und wie verhält es sich denn mit dem Unterhalt und dem Kindergeld???
Moin paulianer,
das Ganze hat auch eine finanzielle Komponente: Nur wenn Sohnemann bei Dir gemeldet ist, kann auch das Kindergeld an Dich ausgezahlt werden. Und für den Bezug von Kindesunterhalt, zu dem Deine Ex dann verpflichtet ist, braucht es auch mehr als eine Konstruktion, die sinngemäss leicht als "der ist halt ein paar Tage bei seinem Vater" dargestellt werden kann.
Sinnvollerweise machst Du das Ganze also taktisch klug und nicht alles auf einmal. Wenn Du also das "halbe Sorgerecht" haben kannst: Nimm es - und belas es erst einmal dabei. Das ABR zu bekommen ist später dann im Zweifelsfall einfacher als jetzt. Und das Wort "Kindesunterhalt" solltest Du Dir vielleicht auch ein paar Monate lang verkneifen - je nachdem, wie Deine Ex drauf ist, schrumpft ihr Entgegenkommen sonst vielleicht sehr schnell wieder gegen Null. Und ohne Sorgerecht zählt auch der Wille von Sohnemann nicht viel. Also: Schaffe stabile verhältnisse; dann sieht man weiter.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
...allerdings wird das nicht ohne die beiden Institutionen gehen..ansonsten hastdu nicht wirklich das GSR..
Aber selbstverständlich. Die Eltern müssen nur zum JA gehen und die KM überträgt ihm das SR. Schupps ist GSR hergestellt.
Wenn die Ex dann will, kannst du gern darin das ABR an sie vergeben. Dieser Passus wäre dann ungültig ohne dass die Sorgeerklärung ihre Gültigkeit verliert (>hier<). Ergo: Ex denkt,, sie hat was sie will und du hast, was du brauchst.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Und das Wort "Kindesunterhalt" solltest Du Dir vielleicht auch ein paar Monate lang verkneifen - je nachdem, wie Deine Ex drauf ist, schrumpft ihr Entgegenkommen sonst vielleicht sehr schnell wieder gegen Null. Und ohne Sorgerecht zählt auch der Wille von Sohnemann nicht viel. Also: Schaffe stabile verhältnisse; dann sieht man weiter.
Das sehe ich ganz genau so ...
Ich ziehe nicht aus.
Danke erstmal für die konstruktiven Beiträge - ich komme weiter...
Kleine Schritte sind für mich auch die beste Lösung, und ich will das entspannte Verhältnis zur Mutter gar nicht strapazieren. Wir wollen keinen Krieg deswegen anzetteln - der Junge möchte bei/mit seinem Vater leben, und ich möchte, dass das Hand und Fuss hat.
nun hab ich gerade gelesen, dass mit dem geteilten SR auch das ABR geteilt wird, wenn keine besondere Vereinbarung getroffen wird - hab ich das richtig verstanden?
hab ich das richtig verstanden?
Ja, hast du. 🙂
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin paulianer,
in Ergänzung zu meinem vorigen Post: Was die Mutter Eures Sohnes HEUTE sagt oder verspricht, muss MORGEN nicht mehr gelten. Dabei kann das Loch im Portemonnaie eine Rolle spielen, das entsteht, wenn plötzlich kein Kindesunterhalt mehr kommt, sondern im Gegenteil welcher bezahlt werden muss und wenn das Kindergeld entfällt. Da können die Blicke auf den Kontoauszug dann sehr schmerzhaft sein. Hinzu kommt das soziale Umfeld mit Sprüchen wie "Warum will denn dein Kind nicht mehr bei dir leben?" Das kann in Summe sehr schnell dazu führen, dass man es sich anders überlegt, solange man kann - also beispielsweise VOR Abgabe einer Sorgeerklärung...
Was man mit dem Ex-Partner mal besprochen hat, ist dann im Zweifelsfall sehr schnell vergessen, denn beim Geld hört bekanntlich nicht nur die Freundschaft auf. Deshalb mein Rat, das Geld-Thema erst mal auszuklammern, bis alles eingestielt ist. Danach solltest Du allerdings durchaus KU fordern; er ist keine Bereicherung für Dich, sondern ein Anspruch von Sohnemann.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Der Unterhalt, den ich zahle, wird eh angerechnet, weil sie Hartz IV Empfängerin ist. Somit wird sie wohl auch keinen Unterhalt zahlen können/müssen. Also hat sie vermutlich +/- 0.- €...
Ich meine auch einmel gelesen zu haben, dass nach der sechsten Woche Aufenthalt des Kindes beim Unterhaltszahler dieser keinen mehr zahlen muß...
Das wird aber dann sinniger Weise später geregelt - da stimme ich Euch auch zu.
P.S. brille007 - kennst Du meine Ex schon länger, oder woher weisst Du das mit HEUTE und MORGEN? 😉
Moin Paulianer,
P.S. brille007 - kennst Du meine Ex schon länger, oder woher weisst Du das mit HEUTE und MORGEN? 😉
nein, ich kenne sie nicht und bin auch weit entfernt von Platitüden wie "kennste eine, kennste alle" (da würde mir meine zauberhafte Ehefrau auch was husten...)
Aber ich kenne die Standard-Argumente von "guten Freundinnen" und Anwälten - und da verkehrt sich eine getroffene Vereinbarung auch ganz schnell wieder ins Gegenteil, wenn's dem eigenen Portemonnaie nützt. Dinge wie "ein Mann, ein Wort" gelten da dann wirklich nicht.
Nichts desto trotz ist Deine Ex gesteigert erwerbsverpflichtet, um den Unterhalt von Sohnemann sicherzustellen. Sich auf Hartz4 auszuruhen mit der seufzenden Begründung "Ich find halt nix!" genügt nicht; notfalls muss sie sich künftig eben bei Aldi an die Kasse setzen oder putzen gehen.
Aber das würde ich ihr nicht sofort mitteilen, sondern erst, wenn Euer Männerhaushalt installiert ist... 😉
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Sie hat nen 3jähriges Kind zu Hause von ihrem derzeitigen Partner...
Ich werde wohl mit ihr eine Sorgerehctserklärung beim JA abgeben, wobei sich alles andere wahrscheinlich von selbst ergibt. Da wird das JA wohl direkt an ihre Tür klopfen was den Unterhalt angeht und die Familienkasse kriegt den Umzug unseres Sohnes sicher auch mit.
Aber das werden wir dann sehen...
Hallo und guten Morgen
Ich möchte dieses Thema noch mal aufgreifen aus aktuellem Anlaß: unser Sohn lebt nun seit eingen Monaten bei mir und meiner Lebensgefährtin. Wir sind nun auch deswegen in eine grössere Wohnung umgezogen, damit beide Jungs ihr eigenes Zimmer haben.
Die Mutter gibt bisher keine finanzielle Unterstützung und das gemeinsame SR will sie auch nicht. Er hat die "Erlaubnis" von ihr sich auf Dauer bei mir aufzuhalten. Er möchte aber bei uns leben, weil er mit seiner Mutter und ihrem neuen Partner nicht auskommt. 2 mal hat sie ihn rausgeworfen und 2 mal ist er selbst weggelaufen (in dem letzten Jahr, bevor er endgültig zu uns zog).
Ich fange im Januar wieder mit Arbeit an (nach langer Krankheit) und da geht es auch schon weiter: ich erhalte kein Kindergeld und muss dann noch Unterhalt zahlen für ein Kind, das bei mir lebt?
Ausserdem habe ich ohne SR doch gar keine Handlungsfreiheit, was einige Entscheidungen angeht...
Ich möchte das ganze am liebsten vor das Gericht bringen, weiß aber nicht, welche Chancen wir haben - nicht daß er dann hinterher zurück muß?
Kennt jemand so einen Fall oder kann mir jemand sagen, wie wir uns am besten verhalten sollen?
Danke
Morgen paulianer,
warum mußt du KU zahlen?
Das KG bekommt derjenige, bei dem das Kind lebt. Ok, du hast kein SR und somit muß die KM dem zustimmen.
Wie lange lebt er denn nun schon bei euch?
Da du kein SR hast ist das natürlich alles ziemlich blöde, hast du schriftlich von der KM, das er bei euch leben darf und ist er bei dir gemeldet?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
er ist nicht bei uns gemeldet. Unterhalt muß ich zahlen, wenn ich im Januar wieder arbeite, denn die KM ist Hartz 4 Empfängerin. Er ist jetzt seit den Sommerferien bei uns - da hat sie ihn das letzte Mal rausgeworfen. Hier noch ein paar Zitate von der KM von gestern:
" Ab 18 kann er alleine losziehen, solange muß er sich damit abfinden, daß
> ich seine Sorgeberechtigte bin,ob er streß macht oder druck über dein
> rücken macht. ansonsten wird sich alsbald vor gericht äußern und entscheidem
> müssen, und er hat noch lange nicht die erforderliche reife dafür,daß
> weißt du auch.............
ist alt genug um sich selbst zu äußern,er sollte mir bescheid
> sagen,was er so denkt"
??????????
Ab 14 darf er doch selbst mitbestimmen, wo er leben möchte?
Gruß
Anm.: Realname entfernt
So kann das aber nicht gehen.
Die KM macht es sich zu einfach. Sie kassiert KG und demnächste KU für ein Kind das nicht bei ihr lebt und evtl. bekommt sie auch noch Sozialleistungen, die ihr aber nicht zustehen.
Ab 14 darf er doch selbst mitbestimmen, wo er leben möchte?
Je älter er ist, desto mehr wird sein Wille Gehör finden.
So auf die Schnelle habe ich kein Rezept wie ihr nun am besten vorgehen könnt. Existiert denn ein Titel über den KU? Wie hat sich dein Sohn entwicklet, seit er bei euch ist? Sind z.B. seine Noten besser geworden, sein verhalten stabiler... was könnte man positiv ins Feld führen, wenn es zu einer Verhandlung oder einem Gesprüäch beim JA kommt?
Wie stabil würde er aussagen bei euch bleiben zu wollen? Wie läuft der Umgang mit seiner Mutter?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Es existieren feste Regeln für die Jungs hier. Seine Leistungen in der Schule schwanken (was wohl auch auf die Gesamtsituation zurückzuführen ist), aber im ganzen sind sie etwas besser geworden 🙂
Sie erhält die ganze Zeit Leistungen für unseren Sohn, obwohl er nicht mehr bei Ihr ist!
Ich wollte unserem Kind das Gericht ersparen, doch wenn ich weder SR noch sonstetwas von ihr bekomme, muß das wohl sein...
Gibt es nicht ähnliche Fälle, die schon ein Urteil bekommen haben?
Hi,
ich persönlich rate dazu, das Kontinuitätsprinzip zu beachten.
Auch tust DU Deinem Sohn derzeit bei schwankenden schulischen Leistungen keinen echten Gefallen mit solchen Themen.
Daher:
Diese Baustelle erst mal still schweigend zeitlich ganz weit nach hinten verlagern.
Die schulischen Leistungen Deines Sohnes sind wichtiger als das Kindergeld !
Und zum Kontinuitätsprinzip gilt, je länger er bei Dir gut lebt, desto besser für Euch.
Denke daran, dass ein Kind üblicherweise zur KM gehört !
Die KM könnte sich schlagartig besinnen und den Sohn zurück fordern sobald sie finanzielle Nachteile erleidet.
Die KM findet mit absoluter Sicherheit zahlreiche Unterstützer gegen Dich.
Ich ziehe nicht aus.
Ich habe mit dem JA und dem Familiengericht gesprochen. Das JA rät mir zu einem Antrag beim FG - ausserdem soll ich der Familienkassen und der ARGE mitteilen, daß die KM Leistungen zu unrecht bezieht, was an Leistungserchleichung grenzt..
Wenn wir dann nach der Gerichtsentscheidung einen Deckel auf die Angelegenheit machen können, wird alles andere sicher viel stabiler werden. Denn nichts ist doch schlimmer, als ein ständiges hin und her....