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Kind möchte zum Vater

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(@jemmy)
Registriert

Hallo

Was die Familienkasse angeht ( ich nehme an, du meinst das Kindergeld ), erschleicht sie sich nichts. Bei der ARGE sieht die Sache möglicherweise anders aus. Ich möchte dich aber warnen, da ein Fass aufzumachen, bevor du was in der Hand hast. Sie könnte vor Gericht behaupten, das gerade das beweist, das es nie angedacht war, das der Junge auf Dauer bei dir bleibt. Denke bitte daran: Jedes Argument kann man auch umdrehen, je nachdem, wie man es formuliert.

Ersteinmal musst du dafür sorgen, etwas in die Hand zu bekommen, woraus ein Gericht ableiten kann, das der Lebensmittelpunkt auf Dauer mit Wissen und Einverständnis der KM bei dir ist.

Versuche von ihr Vollmachten für die Schule und für Arztbesuche zu bekommen. Dazu ist natürlich unverfängliche Überzeugungsarbeit gefragt. Hauptargument: Willst du jedes mal her kommen, wenn es Pillepalle zu entscheiden gibt?

Wenn du wieder berufstätig bist, kannst du versuchen ihn in deine Krankenversicherung zu bekommen. All das sind Dinge, die einen Richter dazu bringen können zu sagen, mit einem positiven Urteil ändere ich hier nichts, sondern bestätige nur das durch Fakten nachgewiesene Betreuungskonzept und den Lebensmittelpunkt.
Sei vorsichtig mit irgendwelchen schüssen aus der Hüfte.
Das JA rät dir? Schön, frag sie mal, ob du diesen Rat schriftlich bekommst ! Jede Wette: NEIN ! Das JA ist ein Fähnchen im Wind, wenn du dich auf die verlässt, Na dann...

LG Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2008 13:24
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin paulianer,

möglicherweise kann man das Pferd auch von hinten aufzäumen. Stellen wir uns vor, der aktuelle Zustand besteht noch einige Monate fort, so dass Deine Ex sich nicht auf ein kurzfristiges Versehen beim Bezug von Leistungen der Arge berufen kann. Und dann würde ihr jemand zwei Alternativen vorschlagen: Entweder Unterschrift unter eine Sorgeerklärung, die Dir das hälftige Sorgerecht einräumt - oder eben eine gerichtliche Klärung der Ereignisse, aus denen sie möglicherweise mit einer 4-stelligen Rückzahlungspflicht für zu Unrecht bezogene Leistungen herauskommt. Was ist wohl "billiger"?

Das würde zwar nicht für die Vergangenheit wirken, aber für die Zukunft. Einen 14-Jährigen kann man nicht einsperren; wenn er wirklich bei Dir leben will, würde er immer wieder zurückkommen. Aber mit dem Gemeinsamen Sorgerecht, einer Ummeldung an Deinen Wohnsitz, mit Kindergeldbezug etc. würdest Du die rechtlichen Rahmenbedingungen so abbilden, wie sie faktisch bereits bestehen.

Nur mal so als "taktische Überlegung".

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2008 14:11
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Was das KG angeht, könntest du durchaus einen Antrag einreichen und ihn vorerst "ruhend stellen", bis zur Klärung der anderen Baustellen. Da hierbei das Datum der Antragstellung ausschlaggebend ist, würde dir das KG ab Antragstellung zustehen ( EX müßte es zurück zahlen ). Bei GSR geht das in jedem Fall, ob es ohne SR möglich ist, kann ich nicht sagen. Einen Versuch wäre es in jedem Fall wert. So mies unser Rechtssystem auch sein mag, hat es in jedem Fall einen Vorteil: Jeder kann alles beantragen.

LG Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
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Geschrieben : 04.12.2008 14:33
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

zum KG:

Anspruch auf KG hat derjenige, wer sein minderj. Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. SR oder ABR spielen da nur indirekt eine Rolle, wenn es um die poliz. Ummeldung geht. Die FamK möchte die steuerl. Lebensbescheinigung des Kindes, darauf ist auch die zuletzt gemeldete Wohnadresse. Ob das dann problematisch wird (die Adresse) kann ich nicht einschätzen.

Ich denke, die wichtigste Baustelle (die alles beinhaltet) heisst uneingeschränktes GSR. Macht die KM nicht mit so hilft wohl nur eine SR-Klage mit unbestimmter Aussicht. Vom Kindeswohl/Kindesentwicklung/Kindeswille/Kindesalter, Lebensmittelpunkt, der Kontinuität und auch vom JA her sehen die Chancen m.E. gar nicht so schlecht aus.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2008 15:21
(@paulianer)
Schon was gesagt Registriert

Ich möchte sie eigentlich nicht schädigen, doch die ARGE als Druckmittel zu nutzen ist mir auch schon in den Sinn gekommen. Aber ich weiß nicht, wie KM reagiert - vielleicht lässt sie unseren Sohn mit der Polizei abholen???
Einige Stellungnahmen  wegen des Aufenthaltes habe ich schriftlich (z.B. eine Erlaubnis per email) von ihr und nächste Woche will sie mir eine Vollmacht ausstellen...

Das werde ich abwarten und danach noch einmal mit ihr sprechen. Sollte es nicht fruchten, werde ich den Antrag beim Gericht stellen mit allen Konsequenzen.
KG werde ich wohl nicht bekommen, weil er ja noch immer bei ihr gemeldet ist. Da könnte ja jeder kommen...

Eure Kommentare waren bisher sehr hilfreich für mich und ich hoffe, daß ich weiter von euch höre/lese  🙂  :thumbup:

liebe grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.12.2008 15:57
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich möchte sie eigentlich nicht schädigen, doch die ARGE als Druckmittel zu nutzen ist mir auch schon in den Sinn gekommen. Aber ich weiß nicht, wie KM reagiert -

Eben - das ist weder Deine Baustelle noch hast Du einen Nutzen davon. Halte das GSR im Blick, das wird schon schwierig genug als das Du Dir noch einen Nebenkriegsschauplatz leisten solltest.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2008 16:08
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das hatte Brille auch weder so geschrieben noch gemeint.

Lest nochmal genau nach!

Grus Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2008 16:16
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

nur noch mal so am Rande hinterfragt:

Wie lange lebt Dein Sohn bereits bei Euch ?

Wie könnte Dein Sohn bei der KM leben ?
Hat diese noch ein kleines Zimmer für ihn frei ?

Derzeit geht die KM scheinbar nicht arbeiten - somit hätte sie sehr viel Zeit für den Sohn.
Könnte sich also vernünftig um seine schulischen Probleme kümmern.

Sobald Du ihr das Geld kürzt und sie arbeiten gehen muss,  wird ihr auch noch auffallen, dass die schulischen Probleme des geliebten Sohnes durch den KV bedingt sind.

Da du demnächst arbeiten gehst, hast Du auch weniger Zeit für den Sohn ...

Ich mag hier nicht schwarz malen, aber imho wird die Richterin beim FG das genau so sehen. Kinder gehören zur KM. KV hat zu zahlen.

Daher nochmals mein Tipp: Verschiebe diese Baustelle zeitlich  ganz weit nach hinten. Du riskierst sonst sehr viel zum Nachteil deines Sohnes.

Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2008 16:21
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin paulianer,

aus diesem Grund schrieb ich Dir ja, die bestehenden Verhältnisse erst einmal über einige Monate zu festigen, bevor Du weitere Schritte unternimmst. Nach 4 Wochen könnte Deine Ex einwenden, dass Sohnemann nur während eines Kuraufenthaltes vorübergehend und entgegenkommenderweise bei Dir war. Nach einem halben Jahr funktioniert das nicht mehr.

Wer wissentlich die Arge bescheisst, macht in der Regel einen grossen Bogen um Polizei und Gerichte. Das ist kein Naturgesetz ohne Ausnahmen, aber recht wahrscheinlich. Ich würde das Ganze häppchenweise machen und erst mal nicht über Geld reden. Mit einem Ausdruck der "Erlaubnis-Mail" könntest Du ggf. schon eine Ummeldung hinbekommen. In meinem Fall genügte die Kopie eines gegnerischen Anwaltsschriftsatzes, dass die Mutter unserer Tochter keine Einwände hatte. Und das Sorgerechts-Thema muss man ja nicht unbedingt ungefragt zur Sprache bringen... Mit der Ummeldung hast Du die Basis für die Umleitung des Kindergeldes. Vielleicht nicht für die Vergangenheit, aber ab dem Zeitpunkt der Ummeldung. Und den Kindesunterhalt kannst Du dann auch einstellen. Ob Du anschliessend selbst eine KU-Forderung stellst, bleibt Dir überlassen.

Nur wie gesagt: Je manifester und alltäglicher der momentane Zustand ist, umso besser für Sohnemann und Dich. Deshalb würde ich nichts übers Knie brechen: Sohnemann wohnt bei Dir; das ist das Wichtigste. Allein dafür würden sich tausende von Usern dieses Forums eine Hand abhacken, auch wenn kein Cent Unterhalt oder Kindergeld fliesst.

Grüssles
Martin

***edit:

Das hatte Brille auch weder so geschrieben noch gemeint.

Danke für die Klarstellung. Ich würde und wollte tatsächlich nie dazu raten, jemanden bei der Arge zu verpetzen; das wäre eine billige Retourkutsche und nicht zielführend. Ich würde der KM nur Handlungsalternativen zur Wahl stellen, von denen eine lautet "gerichtliche Klärung des Aufenthaltes von Sohnemann - mit dem Risiko teurer Folgen wegen des unberechtigten Bezuges von Sozialleistungen über Monate"

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2008 16:26
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

Allein dafür würden sich tausende von Usern dieses Forums eine Hand abhacken, auch wenn kein Cent Unterhalt oder Kindergeld fliesst.

Zutreffend.

Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2008 16:44




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Das hatte Brille auch weder so geschrieben noch gemeint.

Es geht doch nicht darum, in welche Richtung der eine oder andere was meint. Eine Konstruktion des Vorwurfs (falls Madame mal auf andere Gedanken kommt)  von Nötigung mit anschliessend festgestellter Sittenwidrigkeit ist m.E. jederzeit möglich. Hier geht es um zwei Dinge, welche keinen sachlichen Zusammenhang haben.

Dann bekommt mit umgekehrten Vorzeichen auch folgende Meinung eine neue Bedeutung:

Sohnemann wohnt bei Dir; das ist das Wichtigste. Allein dafür würden sich tausende von Usern dieses Forums eine Hand abhacken, auch wenn kein Cent Unterhalt oder Kindergeld fliesst.

Und diesmal sind es dann Zahlungen an die Arge die geleistet werden müssen.

Aus meiner Sicht ist es ein (vielleicht nicht vorhandenes) Risiko welches einzugehen bei paulianer liegt. Aber er sollte es wenigstens kennen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2008 17:01
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin oldie,

Es geht doch nicht darum, in welche Richtung der eine oder andere was meint. Eine Konstruktion des Vorwurfs (falls Madame mal auf andere Gedanken kommt)  von Nötigung mit anschliessend festgestellter Sittenwidrigkeit ist m.E. jederzeit möglich. Hier geht es um zwei Dinge, welche keinen sachlichen Zusammenhang haben.

Nochmal: Ich habe dem Opener vorgeschlagen, seiner Ex bei bedarf zwei Handlungsalternativen zu plakatieren:
1. Wir regeln das vernünftig unter uns und haben nur das Wohl von Sohnemann im Blick. Seine eigene Meinung und sein Wohlbefinden ist uns dabei wichtiger als seine Eignung als Dukatenesel.
oder
2. wenn das nicht möglich ist, lassen wir in Gericht darüber entscheiden. Dabei kann niemand ausschliessen, dass auch die Voraussetzungen für Leistungsbezug in der Vergangenheit auf den Tisch kommen - mit allen möglichen und unkalkulierbaren Folgen.

Das sind Handlungsalternativen, nicht mehr. Anderes Beispiel: Ich sage zu jemand: "Natürlich kannst du auch eine Bank überfallen statt arbeiten zu gehen - aber wenn man dich erwischt, gehst du in den Bau." Würde ich ihn damit auch zu rechtschaffenem Verhalten "nötigen"?

Grüsles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2008 17:47
(@paulianer)
Schon was gesagt Registriert

Also zu brille007: ich hab das schon richtig verstanden, ev. nicht richtig wiedergegeben. ..

Mein Sohn lebt schon seit den Sommerferienbei uns (bis zum letzten Monat hatten wir 2,5 Zimmer/52qm und ein Zimmer für die beiden Jugendlichen), anfang November sind wir endlich in eine große Wohnung gezogen, wo jeder der Jungs ein eigenes Zimmer hat. Seine schulischen Leistungen haben sich noch bei seiner Mutter verschlechtert. Nun hat er in 10 Tagen in 3 Fächern jeweils eine 2 geschrieben! Mit einigen Lehrern habe ich regen Kontakt.

Bei seiner Mutter hat er noch sein Zimmer. Aber sie hat selbst angedeutet, daß sie demnächst arbeiten gehen will, bevor das Amt sie irgendwo hineinsteckt. Das geht aber nur, wenn sie einen KiTa Platz für ihren 3jährigen Sohn findet, den sie mit dem neuen Partner hat (mit dem mein Sohn überhaupt nicht klarkommt - der hat vor einiger Zeit mal ein junges Mädchen geohrfeigt...)

Ich bin froh, daß mein Sohn bei mir ist und ich möchte ihn keinesfalls als Goldesel betrachten. Meine Lebensgefährtin und ihr 16jähriger Sohn sehen das ebenfalls so - auf der anderen Seite weiß jeder von Euch, daß es schwer ist ohne finanzielle Unterstützung oder steuerliche Vorteile.

Ich möchte einfach nur, daß das alles Hand und Fuß bekommt, denn die KM wird uns in der Zukunft ebenso Steine in den Weg legen, wie in der Vergangenheit...
Mein Sohn hat mir in einem Gespräch eindeutig gesagt, daß er nicht auf Dauer bei seiner Mutter sein kann, weil es nach wenigen Tagen im Chaos endet (so etwas hat sie auch schon gesagt, als sie ihn wieder mal rausgeworfen hat). Er fühlt sich bei uns wohl, ist in der Familie meiner Freundin mit offenen Armen aufgenommen (ihr neuer hat moslemische Eltern und akzeptieren diese Beziehung mit der deutschen ....... nicht) und möchte bei mir leben und er will sich sogar in der Schule noch mehr Mühe geben... :thumbup:
Also wenn soweit alles in Ordnung ist, ich ab Januar wieder als Filialleiter arbeite und das nächste Zeugnis besser ist als das letzte, kann fast nix mehr schiefgehen - oder :question:

Vielen Dank für alle bisherigen, konstruktiven Meinungen und Anregungen  :yltype:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.12.2008 19:44
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

KG werde ich wohl nicht bekommen, weil er ja noch immer bei ihr gemeldet ist. Da könnte ja jeder kommen...

Das ist falsch. Oldie hatte es oben schon sehr gut zitiert. Du beherbergst ein Kind und damit bekommst du das KG. Der das KG zu Unrecht empfangende Elternteil wird rückwirkend das KG zurück zahlen müssen.

Aber das Thema rennt dir nicht weg. Du kannst auch noch in einem jahr diesen Antrag stellen.

Die KU-Zahlung ist umgehend einzustellen!

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2008 19:48
(@paulianer)
Schon was gesagt Registriert

hallo liebe leute,

für alle, die mir anregungen gegeben haben, ein zwischenstand der dinge:
- kooperation über das JA ist gescheitert. KM hat sich nur telefonisch gemeldet...
- keine vollmachten erhalten
- danach antrag auf ABR/gem. SR beim gericht.
- notendurchschnitt von 3,8 auf 2,8 gestiegen
- verhältnis KV/Kind beständig gut
- KM und KV arbeiten bei diakonie an aussergerichtlicher umgangsregelung

das kind wird im dezember 15 und lebt nun seit 9 monaten bei mir. ich glaube, dass der richter es jetzt recht leicht hat, zugunsten des kindeswohls zu entscheiden. er möchte definitiv nicht mehr zur mutter zurück - er sagt sogar, dass er mit ihr am liebsten gar nix mehr zu tun haben will...

das forum mit all seinen instanzen ist sehr motivierend und alle, die dabei sind, tragen dazu bei, andere zu motivieren, ihren hintern in bewegung zu setzen und etwas vernünftiges zu tun.

🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.04.2009 11:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Paulianer,

herzlichen Glückwunsch und danke für die Rückmeldung.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2009 12:11
(@paulianer)
Schon was gesagt Registriert

Ein fröhliches Guten Morgen gepfiffen, an diesem schönen Pfingstwochenende  🙂

Am 25.5. hatten wir unseren Gerichtstermin! Mein Antrag, den ich anfänglich wohl grössteneils auf das Sorgerecht beschränkt hatte, hätte so keine Chance gehabt. Meine Anwältin hat ihn dann im Nachhinein etwas anders dargestellt, sodass das Gericht seinen Focus nur noch darauf legen musste, wie lange lebt das Kind schon beim Vater und wie geht es ihm dort? Auch die Damen von der Jugendgerichtshilfe haben dem Ganzen positiv gegenübergestanden - was wohl auch mitentscheidend für die Richterin war, eine sehr entspannte "Verhandlung" zu führen.
Ich muss auch dazu sagen, dasses von Seiten der KM vor Gericht keine grossen Einwände mehr gab...

Letztendlich behält die KM das Sorgerecht, aber unser Sohn darf nun offiziell bei mir leben und ich wurde mit allen Vollmachten ausgestattet, die das alltägliche Leben betreffen. Schwerwiegende Entscheidungen, wie z.B. medizinische Eingriffe werden KM und KV gemeinsam entscheiden...

In diesem Sinne wünsche ich allen Vätern, die diese Kämpfe ausfechten, ein entspanntes WE. Lasst Euch nicht vom richtigen Weg abbringen und tut alles, damit es den Kindern gut - wenn man den Müttern schlechtes will, geht es selten gut!

Vielen Dank an die Moderatoren und alle anderen, die Mut machen!
Zufälle gibt es nicht !!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.05.2009 12:20
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin paulianer,

herzlichen Glückwunsch zu dieser Entscheidung des Gerichts im Sinne des Kindes und vielen Dank für dein Feedback.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2009 12:44
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