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(@ftreiber)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich habe schon einiges lesen können in eurem Forum, und hetzt habe ich auch einige Fragen, vielleicht könnt ihr mir da ein wenig weiter helfen.
Wir leben seid ca.2 Jahren getrennt und haben eine Tochter( 8 ), die bei der KM wohnt und jeden 2.Tag bei mir ist.
Ich möchte sie nun ummelden, so daß die Tochter bei mir wohnt, danach sollte ich das KG beantragen und den Unterhalt einstellen...sagt mal geht das so einfach??
Gesetzten Falls ich schaffe es so weit, kann mir die KM das Kind wieder wegnehmen oder die Ummeldung rückgängig machen?
Vielleicht habt ihr ein paar Antworten zu meinen Fragen, vielen Dank im Voraus!!

Mit freundlichem Gruß

Ftreiber

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.07.2012 09:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Vergiss es.

Eure Tochter wäre schneller wieder bei der Mutter als du niesen kannst.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2012 09:33
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

ergänzend zu Beppo,

das KG würde auch bei dieser Konstellation geteilt werden müssen (derzeit ziehst du ja die Hälfte beim KU ab). Du würdest alsxo der KM weiterhin das hälftige KG überweisen müssen.

Den Unterhalt kannst du dann auch nicht einfach einstellen, das ginge nur, wenn ihr in etwa gleiches verdient. Verdient die KM weniger bis nichts, würde immer noch ein Teil bis viller KU an sie weiterfließen.

Außerdem, wie ist das SR gereglt? Habt ihr das GSR und auch das ABR wurde nicht auf einen Elternteil übertragen?

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2012 09:53
(@ftreiber)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
sorry, ich wußte, daß ich was vergessen hatte..
Also gemeinsames Sorgerecht und gemeinsames Aufenthaltsbest.recht.
Wieso ich darauf komme.. ich versuche seit ca. 1,5 Jahren mit meiner Ex eine Vereinbarung, in der alles geregelt wird, auf die Beine zu stellen. Es kommt nicht zustande, da immer irgendwelche Forderungen von ihr dazu kommen.
Ich habe mich mal eingegooglelt und gelesen, daß sehr viele Frauen einfach ihr kind auf sich melden.

Ihr meint, ich habe da gar keine Möglichkeit?

MfG
Ftreiber

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.07.2012 16:32
(@papajo)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

wenn Du das Kind ohne Zustimmung der Ex bei Dir anmeldest (wird vermutlich eh schon die erste Hürde sein, an der Du scheiterst),
Du diese Zustimmung scheinbar ja nicht bekommst,

Vergiss es.

Wenn Dir sonst Umgangsrechtlich nichts zwischen die Beine geschmissen wird, warum willst du diesen Schauplatz beackern?

ich versuche seit ca. 1,5 Jahren mit meiner Ex eine Vereinbarung, in der alles geregelt wird, auf die Beine zu stellen.

Ihr könnt natürlich versuchen, solch eine Regelung auf die Beine zu stellen, diese Regelung wird allerdings genau solange gültig sein, wie Mami einverstanden ist.

Verwende deine Energie lieber auf andere Dinge!

Grüße
jo

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2012 16:48
(@rachels-vater)
Rege dabei Registriert

Hallo,
bist Du echt auf Stress aus?

Andere Väter wären froh und würden sich ein Arm dafür abhacken, wenn sie Deinen Umgang hätten.

Ja, lass das Kind eben bei Mama wohnen. Wo ist das Problem?

Das einzige, was Du mit deiner Hauruckmethode erreichen könntest ist,
dass Du deine Tochter lange, ganz lange nicht siehst und dabei das GSR/GABR verlierst
(weil Mama überall Recht bekommt, erst Recht, wenn ein böser Papa das Kind an sich reißt und Mama vor dem Nichts steht)...

Vergissden Gedanken ganz schnell wieder und freue Dich, dass Du deine Kleine so oft hast!

Gruß!

RV

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2012 17:50
(@ftreiber)
Schon was gesagt Registriert

Dann bin ich wohl auf dem Holzweg und sollte mich ruhig verhalten, ich danke euch für eure Sicht der Dinge!

MfG

Ftreiber

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.07.2012 18:43
(@rachels-vater)
Rege dabei Registriert

Ach, und nochwas: manchmal heiligt der Zweck die Mittel.

Ich habe es auch erst lernen müssen, dass es mitunter besser ist, zielorietiert zu handeln, statt mit der Brechhammer-Methode etwas zu erzwingen.

Freundlichkeit kann man auch spielen. Und oft kommt man so weiter. Wenn man dann rausgeht, darf man wieder ausatmen und fluchen. Aber man hat die Unterschrift.

Wobei: überlege Dir vorher, was die Unterschrift Dir bringt, denn das Blatt Papier kannst Du dir im Ernstfall an die Klotür nageln...

Gruß und viel Erfolg!

RV

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2012 19:05