Hallo zusammen!
Meine Kinder (10 u. 12) leben bei der KM. Wir haben beide das Sorgerecht. Umgang wurde vom Gericht geregelt, da sie sich nie an etwas gehalten hat. Schon seit längerer Zeit äußert sich besonders der Große, dass er bei mir leben will. Bei Gesprächen mit der Beratungsstelle ist dies auch mehrmals angesprochen worden, aber die KM will das nicht.
Ab welchem Alter dürfen die Kinder selber bestimmen, wo sie wohnen wollen?
Gruß klatt007
Moin,
Ab welchem Alter dürfen die Kinder selber bestimmen, wo sie wohnen wollen?
Rein rechtlich ab 18. Vorher unterliegen sie dem Sorgerecht der Eltern. Jedoch: Je älter sie sind, desto mehr Gewicht hat ihr Wunsch vor Gericht.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Also ist das wieder alles sehr vage. Wenn ich jetzt einen Anwalt einschalte, ist es vor Gericht wieder eine Einzelfallentscheidung?
Kann mir jemand einen Rat geben, wie ich vorgehen soll, um meinen Söhnen ihren Wunsch zu erfüllen?
Und wie sind überhaupt die Chancen, das durchzusetzenn. Ich bin voll berufstätig...
Gruß klatt007
Moinsen 007,
ich möchte nicht schwarzmalen, aber unter diesen Voraussetzungen sind Deine Chancen nicht allzu gut. Familiengerichte wollen in der Regel keine Kinderwünsche erfüllen, sondern Fälle vom Tisch kriegen. Und wenn dabei die Konstellation möglich ist "Lassen wir doch alles, wie es ist, Vater geht weiter arbeiten und bezahlt Unterhalt an Mutter und Kinder" ist das für die viel einfacher als auszuurteilen: "Betreuungssituation unklar, Kinder müssen teilweise fremdbetreut werden oder Vater reduziert seine Erwerbstätigkeit, Mutter hat keinen Job, ist nicht leistungsfähig für Unterhalt etc." Beim Familiengericht geht es nicht um "Gerechtigkeit, sondern darum, die öffentliche Hand zu entlasten. Und das geht in Einverdiener-Familien am besten, wenn man alles so lässt, wie es ist.
Hinzu kommt: Der Wunsch Deiner Kinder müsste durch eine familiengerichtliche Anhörung geprüft werden. Die ist zwar nicht schlimm - aber Du kannst sicher sein, dass eine Frau, der die Erwerbspflicht bzw. der Entzug gewisser Privilegien droht, alles daran setzen würde, die Kinder vorher entsprechend zu bearbeiten. Das muss keine Brutalinski-Gehirnwäsche sein, sondern kann auch sehr subtil erfolgen ("...was soll die Mama denn machen, wenn Ihr nicht mehr da seid...? "...da wäre die Mama wahnsinnig traurig...!" etc.). Kinder wollen nach einer Trennung ihrer Eltern immer beide weiter liebhaben dürfen; die kommen in gehörige Gewissenskonflikte, wenn ihnen die Verantwortung für das Wohlergehen der Eltern zugeschoben wird. Schliesse also nicht aus, dass sie Dir erzählen, was Du hören möchtest - aber ihrer Mutter auch. Und auch das würde ein erfahrener Familienrichter bei der Anhörung merken.
Es gibt eine Art "Forums-Empfehlung", die der Maxime "Allen Kindern beide Eltern" folgt: Warum vereinbarst Du mit Deiner Frau keine Sorgerechtsmediation mit dem Ziel, ein Wechselmodell einzurichten? Dieses kannst Du allerdings nur im Konsens und nicht im Streit erreichen; die Kommunikation mit der Mutter der Kinder muss möglich sein. Aber speziell dieses Modell scheint für Kinder die geringsten Einschnitte nach der Trennung der Eltern zu bedeuten. Nur: Ihr beide müsst Euch darauf einigen; ein Gericht kann Euch dabei nicht helfen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Danke brille für deine Antwort.
Ich habe mir fast schon so etwas gedacht. Vom Wechselmodell habe ich hier im Forum schön des öfteren gelesen. Darauf würde sich meine Ex aber nie im Leben einlassen, da der Ku dann ja entfallen würde. Es war schon ein Akt, den Umgang zu erweitern bzw überhaupt durchzukriegen:
-psycholog. Sachverständigengutachten
-Hausbesuche eines Psychologen bei beiden Elternteilen
-mehrmalige Anhörung d. Kinder (auch vor Gericht, wobei beide kids sagten, dass sie lieber ganz bei mir leben würden)
Ende vom Lied: Kinder sind jeweils die Hälfte aller Ferien bei mir, sowie alle 14 Tage von Donnerstag bis Montag.
Wahrscheinlich müssen wir damit zufrieden sein.
Das Wechselmodell wird es bei uns leider nie geben...
Gruß klatt
So, seit Beginn dieses Themas ist gerade mal ein Monat vergangen!
Mittlerweile eskaliert die Situation besonders mit meinem ältesten Sohn. Er hat ständig Streit mit der Mutter, sie setzt ihn so unter Druck, dass er regelrecht Angst vor ihr hat. Er möchte am liebsten sofort von ihr weg und bei mir wohnen.
Diesen Wunsch äußerten beide Kinder 2004 schon einmal verstärkt und dies wurde dann auch vor Gericht thematisiert. Aufgrund einer großzügigen Besuchsregelung stellte ich damals dann keinen Antrag auf ABR.
Jetzt stecke ich wieder in der selben Situation. Antrag stellen? Sollte ich dieses Mal keine PKH bekommen, kann ich mir das schlichtweg nicht leisten!
Und dann noch die Frage: Mein Sohn hat bereits mehrmals angekündigt, von der Mutter abzuhauen und zu mir zu kommen. Wenn das eintreten sollte: wie soll ich dann reagieren? Muss ich ihn dann gegen seinen Willen wieder zur Mutter zurückbringen, um mich nicht strafbar zu machen?
Bitte helft mir!
Gruß klatt007 :hilfe:
Wieso solltest du dich strafbar machen? Ihr habt doch beide das Sorgerecht.
Ich habe eine ähnliche Situation durch. Mein Sohn war auch 12 als er mit gepackten Sachen vor meiner Tür stand und nicht mehr zurück wollte.
Sollte es dazu kommen, mache Nägel mit Köpfen, beantrage eine einstweilige Anordnung auf ABR und gut ist. Solange dieses Verfahren läuft, kann die KM auch nicht auf Herausgabe des Kindes klagen.
Dann schaffe klare Verhältnisse und sieh zu, das du eine Betreuung für deinen Sohn gewährleisten kannst. Zumindest nach der Schule sollte er nicht allzulange allein sein.
Vor allem muß dein Sohn das von sich aus wollen. Sollte eine evtl. Beeinflussung herauskommen, platzt die Angelegenheit.
Mein Sohn ist in einem Alter, in dem ich ihn ernstnehmen muß. Hätte ich damals nicht gehandelt, hätte ich ihn vielleicht verloren.
Mein Sohn lebt jetzt ein Jahr bei mir und ist glücklich damit (genau wie ich ;-))
Trau dich einfach. Sollte es am Ende doch nicht klappen, brauchst du dir wenigstens nichts vorzuwerfen. Ich hätte damit jedenfalls nicht leben können.
Gruß
Thomas
Hi,
Mein Sohn hat bereits mehrmals angekündigt, von der Mutter abzuhauen und zu mir zu kommen. Wenn das eintreten sollte: wie soll ich dann reagieren? Muss ich ihn dann gegen seinen Willen wieder zur Mutter zurückbringen, um mich nicht strafbar zu machen?
Ich kann mich nur Thomas60 anschließen. Sollte dein Sohn zu dir kommen, sofort ABR beantragen. Meine Tochter, mit 12, stand ebenfalls vor der Türe und ist zu mir gezogen. Sofort reagieren.
NUR bedenke eins, die KM -schätze ich- wird dem/den Kleinen ziemlich in den Ohren liegen, s.ä. wie Brille es geschrieben hat.
Bei mir war es so...da kommt´s dann auch auf das Selbstbewußtsein deines Sohnes, bzw. deiner Söhne an.
Strafbar machst du dich nicht, ihr habt GSR.
Ich würde noch das JA informieren, oder auch mal mit denen reden, je nachdem wie die drauf sind.
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Das Jugendamt war schon damals dagegen, als ich das ABR beantragen wollte. Es war sogar gegen einen erweiterten Umgang. Zum Glück hat der Richter nicht auf den MA vom JA gehört und den Umgang trotzdem erweitert.
Weshalb ich fragte, ob ich mich strafbar mache, wenn ich meinen Sohn nach dem Abhauen nicht zur KM zurückbringe:
Sie würde dann sofort hier auftauchen und die Herausgabe von Sohni verlangen. Notfalls würde sie mit der Polizei herkommen und mich anzeigen wegen Kindesentzug oder was auch immer. Ein weiteres Problem ist, dass sie dann auch seine Schulsachen nicht aushändigen würde, um ihn zum Zurückkommen zu zwingen.
Was soll ich dann nnur machen?
Mein Sohn hat heute Nachmittag schon wieder heimlich bei mir angerufen und gesagt, dass er es nicht mehr mit Mama aushält...
Ist doch alles schon beantwortet worden.
Du machst dich nicht strafbar, wenn du deinen Sohn nicht zwingst zurückzugehen. Deine Ex kann auch nicht so einfach die Polizei einschalten, schließlich hast du ebenfalls das Sorgerecht und kannst das auch belegen. Dazu bedarf es erstmal eines Gerichtsbeschlußes.
Darum ja auch der Gang zum RA und das ABR beantragen. So lange das Verfahren schwebt, hat deine Exe keine Handhabe.
Sch... auf das JA, die können nur Empfehlungen aussprechen und das die für deinen Richter nicht Gesetz sind hast du doch schon selbst erlebt (Umgangsrecht).
Die Frage ist doch, was tust du deinem Sohn an wenn du es nicht tust. Er wird nicht verstehen können das du nicht alles versucht hast. Das kann bis zum Bruch führen.
Was soll denn passieren? Das Umgangsrecht ist gerichtlich festgeschrieben und festbinden kann sie die Kinder auch nicht. Ein Umgangsboykott ist somit sehr schwer zu realisieren.
Außerdem hat der Wunsch deines Sohnes schon einiges an Gewicht.
Mir bereitet dein Zaudern viel mehr Bauchschmerzen. Vielleicht fühlst du dich überfordert oder willst das am Ende gar nicht. Kläre das erstmal für dich.
Freu dich über das Vertrauen, das dir von deinem Sohn entgegengebracht wird und zeige ihm, das du bereit bist um ihn zu kämpfen und wenn du am Ende verlierst, was soll´s? Enttäusche dieses Vertrauen nicht und bewege dich. Hilfe bekommst du hier dann soviel du willst, so wie mir auch geholfen wurde.
Gruß
Thomas
Hi,
Was soll ich dann nnur machen?
Mein Sohn hat heute Nachmittag schon wieder heimlich bei mir angerufen und gesagt, dass er es nicht mehr mit Mama aushält...
Hast du Angst vor der eigenen Courage ?
Wenn er zu dir will, dann gib´deinem Sohn den Rückhalt ... mensch !
Zaudere nicht ... mach !
Kauf neue Schulsachen, gehe in die Schule und informiere den Klassenlehrer ...
Mache erstmal 2 Wochen krank...um dich neu zu sortieren.
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Seit Samstag habe ich fast das gleiche Problem. Seit dem raucht mir der Kopf, wie ich diese Sache regeln kann, ohne das der Kleine sich die Tiraden, Beschimpfungen und Vorwürfe meiner Ex anhören muss, oder wie ich vermeide, dass er von ihr unter Tränen zu hören bekommt: Dann bin ich ja ganz allein. Egal wie lange ich darüber nachdenke: Ich werde es nicht verhindern können. Also : Augen zu und durch. Für meinen ( DEINEN ) Jungen. Zieh alle Register, die dir notwendig erscheinen. Du kannst verlieren, wenn du fightest. Aber du hast schon verloren, wenn du es nicht tust.
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Hallo zusammen, es gibt ziemlich krasse Neuigkeiten!!!
Mein Sohn hat es doch tatsächlich durchgezogen. Nach einem desaströsen Wochenende bei der KM, während dessen es auch zu Misshandlungen kam, hat er seine Schulsachen gespackt und ist von ihr abgehauen. KM ist voll ausgerastet (ich musste sie ja schließlich informieren), hat sich ins Auto gesetzt und wollte den Jungen abholen. Er sagte ihr durchs Fenster, dass sie wegfahren sollte und er nicht mitkommen würde. Daraufhin drohte sie mit der Polizei. Sie rauschte dann irgendwann endlich ab, nachdem sie hier fast die Scheiben eingeschlagen hat. Polizei kam aber nicht.
Eine halbe Stunde später kam eine SMS von ihr, dass der Junge es bei mir "ausprobieren" könnte. Sie würde ihn érstmal hier lassen. Kurz danach Telefonanruf von ihr, bei dem sie meinem Sohn es noch mal persönlich sagte, dass er erstmal hierbleiben könne. Es folgte auch noch eine Notiz von ihr, dass sie ihn bei mir lässt.
So weit so gut.
Mein Sohn war voll durch den Wind und hatte total Schiss, dass KM ihn wieder abholt, da er ihre Stimmungsschwankungen mittlerweile zur genüge kennt. Am nächsten Morgen musste ich ihn sogar mit Auto zur Schule bringen, weil er Angst hatte, dass KM ihn abfängt.
Das Problem ist jetzt, dass mein kleinerer Sohn noch bei der KM ist.
Er soll nun "zur Probe" ebenfalls zu mir, will das aber gar nicht so unbedingt. Beide Kinder finden es ganz gut, erst mal alleine bei einem ET zu sein.
Ein weiteres Problem ist, dass das Finanzielle nicht geregelt werden kann. Sie verlangt weiter den vollen Unterhalt, wenn beide Kinder bei mir sind.#
Was soll ich tun???
Außerdem fängt sie jetzt schion wieder an, dass der Große aber wieder nach Pfingsten zurück soll...Die ist echt total durchgeknallt...
Moin klatt,
mir scheint, Dein Sohn ist stellenweise mutiger als Du... 😉
Es ist in den vergangenen Monaten schon einiges geschrieben worden; also mach Nägel mit Köpfen. Lass Dich auch von irgendwelchem Gefasel in Sachen "Geschwisterbindung" nicht beeindrucken; das ist ein Modewort, das vornehmlich von Leuten benutzt wird, die sich üblicherweise einen Dreck um eine Kinder-Vater-Bindung scheren. Eine Geschwisterbindung kann man auch durch einen vernünftigen Umgang pflegen. Meinen eigenen Kids ging es jedenfalls ausgezeichnet in der Zeit, als sie - jeweils einzeln - in meinem Haushalt lebten. Trouble gibt es erst, seit sie von ihrer Mutter zum Rück-Umzug in ihren Haushalt "überredet" wurden.
Ihr habt gemeinsames Sorgerecht; da setzt sich kein Polizist in Marsch, um Euren Sohn bei Dir abzuholen. Abfangen durch Deine Ex würde auch keinen Sinn machen; er stünde bei nächster Gelegenheit wieder vor Deiner Tür - sie kann ihn ja nicht zuhause an die Heizung fesseln. Also solltest Du Deinem Sohn den Rücken stärken und ihm klar machen, dass Du hinter seiner Entscheidung stehst. Allerdings auch, dass es in Deinem Haushalt ebenfalls Regeln gibt, deren Nummer 1 heisst: "Das Argument 'Wenn's mir hier nicht mehr passt, gehe ich wieder zu Mama zurück' ist keines." Du musst das nicht aussprechen; es muss nur klar sein.
Pfingsten ist nächste Woche; bis dahin hattet Ihr noch gar keine Gelegenheit, irgendwas auszuprobieren. Das Minimum liegt hier bei mindestens 3 Monaten; der Bub muss ja erst mal zur Ruhe kommen. Schreib Deiner Ex einen Brief, dass sie ihn nicht mit irgendwas bedrängen, sondern seine Wünsche respektieren soll. Und mach ihr schriftlich vernünftige Vorschläge für den Umgang, damit die Jungs sich (sobald die aktuellen Wogen geglättet sind) regelmässig und häufig sehen - mal bei Dir, mal bei ihr. Auch eine Mediation kann durchaus hilfreich sein; Deine Ex sollte allmählich kapieren, dass Gekreische von der Sorte "Ich bin die Mutter, also bestimme ich über die Kinder" den Kindern nur schadet.
Falls der KU tituliert ist, lässt Du Deinen Anwalt eine Abänderungsklage machen - der ist nämlich für's Kind und nicht für die Mutter. Ansonsten stellst Du die Zahlungen ein; dann hebt sich der KU gegeneinander auf.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Eine letzte Frage noch:
Sollte ich das JA informieren? Oder reicht es dass die Beratungsstelle bescheid weiß, dass der Junge abgehauen ist???
Will nicht unbedingt schlafende Hunde wecken bzw noch eine Stelle haben, die sich einmischt ( in der Vergangenheit sowieso immer gegen mich...).
Hi Klatt,
ja du solltest das JA informieren. Und auf jeden Fall deinen Anwalt, schnellstmöglich.
Du weckst damit keine schlafenden Hunde, deine EX wird mit Sicherheit was in dieser Richtung unternehmen.
Ihr habt GSR, und der Junge hat sich entsprechend entschieden, und das wohl nicht weil er bei dir mehr und neuere Spielsachen hat.
Wenn es da zu Misshandlungen gekommen ist am WE wird deine EX auch vorm JA nicht unbedingt mit Lobreden überhäuft werden.
Deshalb: das Eisen schmieden solange es noch heiß ist
Gruß Kitchenman