Hallo, Hallo,
seid dem 21.06.2008 ist meine Frau mit denn Kinder aus dem gemeinsamen Haus weg. Ich war dann am selben Abend noch bei der Polizei und nächsten tag beim Jugendamt und Anwalt. Nach 6 Tagen bekam mein Anwalt gesagt wo sie ist. Mir viel es wie schuppen von denn Augen als ich denn Wohnort las. Es ist ein Paar das was in Sachen erotik von uns wollte darauf hin habe ich dann 2 Monate davor denn Kontakt beendet. meine Frau scheinbar nicht.
Das teilte ich dem Jungenamt mit beweisen mit neben zu das meine Frau physisch sehr labil ist und durch Gutachten von Psychologen das auch bestätigt wird.
Nach weitern Anmahnungen das ich es nicht dulde das meine Kinder dort sind sagte mir schon das das ja bestimmt nichts gemacht wird wenn Kids dabei sind.
Inzwischen habe ich habe ich bei Gericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht und Sorgerecht beantragt. Darauf hin hat meine Frau denn Termin schon zwei verschieben lassen.
Das einzige Was nun vom Jugendamt gesagt bekommen habe wegen Besuchsrecht und das Kinder mal sehen will das möchte Frau nicht. Sie hat inzwischen meine Kinder so bearbeite das sie scheinbar alles sagen was sie ihnen vorgibt.
WAS KANN ICH TUN DAMIT WENIGSTEN MEINE KINDER AUS DEM UMFELD RAUSKOMMEN????????? :question:
Wann und wie schaffe ich das ich meine Kinder sehe???
Mit freundlichen Grüßen
Sven
Hi svendig
Wie alt sind Deine Kinder? Wenn ihr verheiratet seid, was hindert Dich daran hinzufahren, die Kinder in einem günstigen Moment einzusacken. und ab nach Hause? Das Du dann eine Ganztagsbetreuung bewerkstelligen musst versteht sich von selbst. Bedingung ist, Du hast für beide Kinder uneingeschränktes Sorgerecht.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo, meine Kinder sind 7 und 8 Jahre. Und so einfach ist es auch nicht. Wir sind verheiratet. Und das Jugendamt hat schon gesagt das es dort gehen würde und was nachts passiert bekommen die Kinder ja nichts mit. Mein Anwalt hat gesagt das dort nich hin soll denn das würde im Moment alles gegen mich ausgelegt.
MfG Sven
Moin,
lass die Finger vom JA. Die sind froh, dass es außer dem Prozess nix zu tun gibt. Und sie werden die Arbeit nicht suchen.
Grds. stellt sich mir die Frage, ob deine Besorgnis sich ausschließlich an der sexuellen Freizügigkeit deiner Ex aufhängt. Hierzu lass dir gesagt sein, dass es in diesen aufgeklärten Zeiten weitaus "härtere" Sachen geben kann. Aus diesem Grunde sieht das JA in deinem Vorstoß nur drohende Arbeit und geht in volle Deckung resp. Beschwichtigung.
Ich würde hingegen gern mehr über die psychische Labilität und das offensichtlich vorhandene Gutachten erfahren. Denn nur hierüber kannst du die Erziehungsfähigkeit anzweifeln, wenn du definitive Beweise in der Hand hast.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo ja das JA hat alle Gutaschten und befunde was dagegen sprechen aber sie sagen nur ja und das wars mehr geht nicht vorran. Was schon überlegt habe ist ob es was bringen würde Anzeige gegen meine Frau stellen würde zwecks unterbringung meiner Kinder.
Gruß Sven
Hallo Sven,
Du könntest über Deinen Anwalt eine einstweilige Anordnung per Gericht versuchen zu erwirken mit der Begründung, dass das kontinuierliche Umfeld seit X Jahren am Wohnort/Ehewohnung ist und die Kinder dort ja auch zur Schule gehen, usw. Die Ferien sind ja schließlich bald vorbei (oder sind es schon??).
Blöd ist natürlich, dass Du Dir jetzt 2 Monate damit Zeit gelassen hast.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Nun habe heute nachmittag einen Termin beim AW nur der sagt er kann nichts machen wenn dann müsste da JA was tun wegen denn Vorwürfen. Und das JA sagt naja genau anders rum.
Das ganze geht ja nun schon seit 6 Wochen was dazu gekommen ist das der Sachbearbeiten vom JA auch 2 Woche Urlaub hatte und somit nichts mehr dann gemacht wurde.
Gruß Sven
Hallo ich habe am 4 Sep Verhandlung in der Sache Aufenhaltsbestimmungsrecht und Sorgerecht. Wie läuft es ab ich weis nur das meine noch Frau und Kinder und ich und unsere Anwälte. Aber wie läuft dieses dann ab?
MfG
Sven
Hallo Sven,
in einer Anhörung werden unter der Leitung des Richters/Richterin mündlich Sachverhalte geklärt, Fragen gestellt und beantwortet, zuletzt Anträge gestellt. Eine Anhörung der Kinder kann einzeln oder zusammen, mit oder ohne Beteiligung von Eltern/Anwälten stattfinden.
Einen Beschluss gibt es bei Einvernehmen manchmal gleich, bei strittigen Sachen später und dann schriftlich.
War das Deine Frage?
Gruß Thorsten
*zusammengeführt*
*daumendrück*
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hey
Hallo ja das JA hat alle Gutaschten und befunde was dagegen sprechen
Von was für Befunden und Gutachten sprichst du da eigentlich??
Was sagen die denn aus?? Und vom wem sind die?
Gruß
Jens