Kinder über Kranken...
 
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Kinder über Krankenkasse des Freundes (KM)

 
(@we-papa)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich habe gerade bei einem Krankenkassenbesuch erfahren, dass meine Kinder ab dem 01.08. über den Freund der KM versichert sein werden (wollte eine zweite Krankenkassenkarte beantragen).

Die Kinder leben bei der KM und sind über sie versichert (ist die gleiche Krankenkasse, wie meine).
Die KM und ihr Freund sind mit den Kindern zusammengezogen und erwarten ein Kind.
Bei meiner Tochter besteht das GSR, bei meinem Sohn das ASR (falls das wichtig ist...).

Muss ich hier irgendwas beachten? Vielen Dank im voraus

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.06.2009 14:53
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hm, bei der KK mal nachfragen. M.E. geht das so nicht.

Die Kinder könnten in einer Familienversicherung mitversichert sein, allerdings nur, wenn die KM auch beim Freund versichert ist. Vorraussetzung hierfür wäre allerdings eine Ehe zwischen den beiden.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2009 15:05
 sina
(@sina)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ist soweit richtig wie Tina das sagt. Stellt sich mir die Frage ob das vielleicht eine Private KV ist?

Viele Grüße
sina

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2009 15:26
(@we-papa)
Schon was gesagt Registriert

Die KM ist nicht verheiratet und es ist eine gesetzl. Krankenversicherung. Werd die Km einfach mal darauf ansprechen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.06.2009 16:21
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

andere Möglichkeit: Sie behauptet, es ist die KV vom Freund, aber in Wirklichkeit ihre eigene, weil sie wieder arbeiten geht?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2009 16:24
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi LBM, das kann nicht sein, denn die Ausgangslage war ja

Die Kinder leben bei der KM und sind über sie versichert

@WE-Papa: Über den Freund der KM können die Kinder nicht familienversichert werden.

Es ist für die Familienversicherung Voraussetzung dass es die leiblichen Kinder sind. Nur wenn sie verheiratet wären, geht es, dass er unter bestimmten Voraussetzungen die "Stiefkinder" mitversichert.

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2009 19:02