Kinder, wohin wollt...
 
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Kinder, wohin wollt ihr?

 
(@dschoermanizer)

Wenn es darum geht, im Sinne des Gerichts zu entscheiden wo die Kinder leben wollen, werden sie dann befragt?
Ist es relevant, also kann die Einschätzung und das Gefühl eines 6 oder 7 Jahre alten Jungen ins Gewicht fallen, wenn man als fordernder Elternteil doch sieht, dass es bei der KM nicht zukunftsweisend aufwächst?

Mit Sicherheit wurde diese Frage schon gestellt, ich habe sie über eine mehrfach definierte Suche aber nicht gefunden. Ich bedanke mich daher auch schon jetzt für einen Verweis.

Zitat
Geschrieben : 22.05.2012 19:15
 Nixe
(@nixe)
Schon was gesagt Registriert

Meine Kinder wurde damals von der Richterin und der Jugendamtsmitarbeiterin befragt. Dies dauerte ca. 20 Minuten. Nachdem die Richterin aufgrund der teils widersprüchlichen Aussagen der Kinder nicht entscheiden konnte/wollte, ordnete sie ein familienpsychologisches Gutachten an. Der Gutachter macht einige Termine und erstellt dann sein Gutachten. Meistens folgen Richter diesem dann.

Nachdem ich das Gutachten gelesen hatte, war ich teils erstaunt, teils erschrocken darüber, was mein damals 8jähriger Sohn zur Gesamtsituation erzählt hat. Das hätte ich nie vermutet. Man darf also die Kinder nicht unterschätzen. Sie bekommen oft mehr mit als man denkt und hören die feinen Untertöne.

Ich denke nicht, dass ein Richter aufgrund eines kurzen Gesprächs mit dem Kind eine Entscheidung treffen wird (sollte).

AntwortZitat
Geschrieben : 22.05.2012 20:10
(@Inselreif)

Hi,

unser Kind (damals 5 1/2 Jahre alt) wurde vielleicht 20 Minuten vorab von der Verfahrensbeistandschaft befragt und auf die Befragung vor Gericht vorbereitet. Das waren im Wesentlichen Suggestivfragen auf Basis der vorgefertigten Meinung der VB.
Vor Gericht hat dann die VB gesagt, dass das Kind ganz klar zur Mutter will. Das habe ich so nicht akzeptiert und auf eine erneute Anhörung bestanden. Die dauerte keine 10 Minuten und die Richterin meinte, es war nicht ganz so deutlich wie von der VB geschildert aber das sei alles nur die Aufregung vor Gericht und für sie steht die Meinung des Kindes deshalb fest. Es ging hier allerdings auch nur um eine summarische Prüfung im Rahmen eines eAO-Verfahrens.

Fazit: das Kind kann noch so klein sein, wenn es die "gewünschte" Meinung äussert (was ja letztlich auch keiner überprüfen kann), interessiert beim falschen Richter alles andere nicht mehr.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 22.05.2012 20:33
(@dschoermanizer)

Ich sehe schon, eine schwierige Sache. Eigentlich ist hier ja Fingerspitzengefühl gefragt und ich kann mir nicht vorstellen das jeder Richter darauf "geeicht" ist. Hier gilt wahrscheinlich auch "wie man's macht, es ist falsch". Weil wer kann schon beurteilen was das Kind wirklich will? Jeder interpretiert es dann wieder anders, für sich passend.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2012 09:43
(@netze1972)
Rege dabei Registriert

Hallo,

bei mir war das so: der Zwerg wollte immer und immer wieder zu mir.

Dann Befragung durch einen Richter der geschätzte 99 Jahre alt ist. Schwarzer Anzug, schwarze Krawatte.....  Rauschebart. Eine "Vertrauensperson" vor dem Herrn 🙂
Eingeschüchtert und von der Mutter beeinflusst sagte der Zwerg dann "die Mama schimpft nicht mehr so viel wie früher", das reichte um den Zwerg bei der Mutter zu lassen.

Mittlerweile schimpft Sie natürlich und setzt das Kind weiter unter Druck, "wenn dich nicht benimmst, musst du zum papa....  dann siehst du aber nicht deine kleine Schwester aufwachsen"....  immerhin sind die Beiden dann 55km entfernt......

Naja, wirklich Aussagekräftig ist das nicht, was die Zwerge so von sich geben - 0es weckt zwar immer wieder Hoffnungen (auch bei mir) aber so lange der Kleine noch so leicht zu beeinflussen ist, werde ich keine Chance haben.

fazit: auf die Ausscgae der Kleinen solltest Dich nicht verlassen.....

Gruß,

Micha

egal was passiert...  ich geb´ nicht auf!

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Geschrieben : 12.06.2012 16:55
(@marko99)
Nicht wegzudenken Registriert

Meine Kurzen haben damals beim VB auch den Mund nicht aufbekommen. Es ging da allerdings nicht darum, wohin die Kinder sollen...

Mittlerweile denke ich, dass es nicht darum gehen sollte, wohin sollen die Kinder. Es ist doch so, dass die Kinder hier als Druckmittel missbraucht werden.
Stattdessen sollten beide Elternteile dazu gezwungen werden, miteinander reden zu lernen. Zum Wohle der Kinder. Denn egal was ist..Es wird versucht alte Rechnungen zu begleichen.

Warum nicht einen Strich drunter machen. Zum Wohle der Kinder...

Ich weiß.. es ist nicht immer einfach. Aber streiten tun sich erwachsene Menschen. Und von diesen kann man schon einiges verlangen.

Die Kinder in Situationen zu bringen, wo sie sich unwohl fühlen.  Ich finde es pervers, dass Kinder "missbraucht" werden nur um den anderen Elternteil eins auszuwischen. Dagegen sollte/ muss dann vorgegangen werden.

Ich weiß, es klingt immer einfacher gesagt als geschrieben.. Aber es gibt Mittel und Wege... Selbst meine DEF hat, nachdem eine wirklich neutrale Person mal ein paar Fragen gestellt hat, Fehler zugegeben und zugestimmt eine Elternberatung mitzumachen, damit wir wirklich zum Wohle der Kinder kommunizieren lernen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2012 11:34
(@marcus-gnau)
Rege dabei Registriert

Ein verantwortungsvolles Gericht wird Kinder nicht befragen, wohin sie wollen, erst recht nicht, wenn sie noch klein sind. Die kindliche Anhörung durch das Gericht, die gesetzlich normiert ist, soll in aller Regel auch nicht dazu dienen, sondern einzig und allein dazu, dass sich das Gericht ein Bild von dem Kind machen kann, über dessen Zukunft es entscheidet. Oft genug kommen bei solchen Befragungen kindliche Äußerungen zu Tage, die die mütterliche Bindungsintoleranz nachweisen, was dem Verfahren zuträglich sein kann, wenn man diese Aussagen entsprechend anwaltlich verwertet.

Natürlich gibt es Richter, die Kinder suggestiv befragen zu welchem Elternteil sie wollen, aber das kann man nicht verhindern. Ein guter Anwalt wird aber die zahlreichen kinderpsychologischen Aufsätze kennen, die die notwenigen Argumente liefern, um die Folgen solcher Suggestivfragen für das Verfahren möglichst zu mindern und notfalls diese im Beschwerdeverfahren zu egalisieren.

Viele Grüße,
Marcus Gnau

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2012 13:49