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Kindkranktage/Kinderkrankengeld und private Krankenversicherung/Behilfe

 
(@nunatak)
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Hallo, vor einer Woche bin ich auf dieses schöne Forum gestoßen. Naja, schön sind die Inhalte nicht, aber lehrreich. Deswegen möchte ich mich vertrauensvoll an euch wenden.

Folgende Situation: Kind wohnt bei KM ist aber beim mir über 80 % Beihilfe und private Krankenversicherung versichert. Die Krankenversicherung kostet auch nicht viel. Ich  erhalte bislang die Rechnungen, erstatte sie der KM und reiche sie ein. Da die Situation sehr schwierig ist, bekomme wenigstens etwas mit.

KM möchte nun, dass unsere Tochter in die gesetzlche Familenversicherung bei ihr übergeht. KM ist gesetzlich versichert. Als Grund nennt sie, dass sie bei Krankheit unserer Tochter kein Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V erhält und keine Kind-Krank-Tage. Nach dem Tarifvertrag hat sie wohl nur vier Kind-Krank-Tage.

Eigentlich möchte ich das nicht, da ich dann noch weniger erfahre und die Beihilfe + private Krankenversicherung schon besser ist als die gesetzliche krankenversicherung. Zudem frage ich mich, ob ich dann Mehr- und Sonderbedarfe bezahlen darf obwohl es eigentlich über die Beihilfe abgedeckt wäre (z. B. Kieferorthopädie). Ich will mich aber auch nicht völlig sperren, da ich natürlich verstehe, dass die Kind-Krank-Tage für die KM wichtig sind.

Ich habe dazu noch nichts gefunden. Eher den umgekehrten Fall, dass der KV möchte, dass die Kinder in die gesetzliche Krankenversicherung gehen aus Kostengründen.

Was mich auch "emotional" stört: Als es um das Aufenthaltsbestimmungsrecht ging, wurde von der KM argumentiert, dass es bei ihr durch die Oma als Erzieherin eine bessere Betreuungssituation gäbe. Kind und KM wohnen bei den Großeltern. Das soll jetzt aber im Krankheitsfall nicht mehr gelten. Da könne die Oma nicht betreuen, sondern nur die Mutter. Kann ich nicht beurteilen, die Oma ist aber stark involviert. Die Übergabe beim Umgang fand z.B. monatelang nur durch die Oma oder Onkel statt. Die KM habe ich da gar nicht gesehen. Hintergrund ist, dass Kinderkrankengeld nur gewährt wird, wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit im Haushalt gegeben ist.

Weiß dazu jemand etwas? Gibt es noch eine andere Lösung? Die KM droht schon mit Anwalt.

Könnt sie es durchsetzen? Ich werde deswegen sicherlich kein Familiengericht und wahrscheinlich nicht einmal Anwalt riskieren, das ist es mir nicht wert. Trotzdem ist es schade, immer weiter rausgedrängt zu werden.

Grüße

Dieses Thema wurde geändert Vor 10 Monaten 3 mal von Nunatak
Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.02.2024 18:06
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Deine Einschätzung der Situation ist nicht falsch.

Beim Bundesministerium für Gesundheit steht:

"Auf wie viele Kinderkrankentage haben Eltern Anspruch? Gesetzlich krankenversicherte Eltern .... Danach besteht für die Jahre 2024 und 2025 der Anspruch für Kinderkrankengeld jeweils längstens für 15 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte für 30 Tage.
 
Wer gilt als alleinerziehend und kann 60 Tage (ab 2024 30 Tage) pro Kind in Anspruch nehmen? Als alleinerziehend ist grundsätzlich ein Elternteil anzusehen, der das alleinige Personensorgerecht für das mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebende Kind hat. Als alleinerziehend gilt auch, wer als erziehender Elternteil faktisch alleinstehend ist. Die Krankenkasse prüft, ob eine Erklärung des Elternteils ausreichend ist oder weitere Nachweise einzureichen sind. ...."
 
Ich denke, dass die gesetzliche Krankenversicherung der KM zumindest 15 Kinderkrankentage anerkennen würde. Kannst Du Kinderkrankentage in Anspruch nehmen, wenn nicht, dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sie sogar 30 Tage bekommt. 
Wenn Sie bei den Großeltern wohnen, dann steht immer die Frage inwieweit die Großeltern überhaupt für die Pflege kranker Kinder in Frage kommen. Gerade, wenn das Kind etwas schwerer erkrankt ist oder die Erkrankung sich über mehrere Tage erstreckt ist es den Großeltern nicht zuzumuten das Kind die gesamt Zeit zu betreuen. Etwas anderes wäre z.B. ein arbeitsloser Vater oder Lebensgefährte.
 
VG Susi
 
 
 
AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2024 23:46
(@nunatak)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Susi,

das hilft mir schon einmal weiter, vor allem die Aussage zur Oma. Die Entfernung beträgt 300 km. Ich nehme schon an, dass die GKV das anerkennen würde.

Ich tue mir halt schwer, dem Wechsel zuzustimmen weil ich dann noch weniger erfahre und dafür Mehr- und Sonderbedarf zahlen darf.

Naja, ich werde wohl zustimmen müssen. Das Ruhen der PKV möchte ich aber weiterhin bei mir haben.

Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2024 20:36