KM beantragt nach 7...
 
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KM beantragt nach 7 Jahren plötzlich alleiniges Sorgerecht

 
(@niewiederheirater)
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Hallo zusammen.
Ich bin vor einigen Jahren eifriger Mitleser hier gewesen. Dann nach der Scheidung lief bei mir alles recht gut und so benötigte ich keinerlei Infos. Nun aber nach mittlerweile 7 Jahren muss ich hier doch mal aqktiv werden, denn ich habe ein Problem. Habe auch bereits schon die Suche benutzt, die hat mich allerdings nicht wirklich schlauer gemacht. ich versuche mal, mich kurz zu fassen:

Ich habe mich 2004 von der KM getrennt, Scheidung 2005, gemeinsames Sorgerecht.

Bis 2009 lief alles ohne Probleme. Mein Sohn (mittlerweile 15 Jahre) war regelmäßig bei mir und meiner damaligen Lebensgefährtin, ohne es stur alle 2 Wochen durchzuführen. Das geht auf Grund meines unregelmäßigen Schichtplanes nicht. Mal war er 2-3 WE nicht bei mir, danach dann aber 2-3 WE hintereinander. Alles lief recht gut. 2008 war ich sogar eine Woche mit meinem Junior im Urlaub auf Mallorca.

Seit Sommer 2009 habe ich nun eine neue Freundin. Die KM und mein Sohn warfen mir beide vor, dass ich ihm nicht sofort davon berichtet hätte und er es so von anderen Leuten erfahren musste.

Seitdem findet leider kaum noch Kontakt statt. Wenn ich ihn anrufe und er weiß, dass ich es bin, geht er nicht ans Telefon. Verabredungen lässt er regelmäßig platzen, indem er kurzfristig Gründe erfindet, dass er verhindert sei...

Zur Krönung des ganzen hat er mich im Internet (ICQ) mit einer sehr unschönen Beleidigung tituliert, die ich hier nicht wiedergeben möchte. Ich habe ihn damals per ICQ kontaktiert, da er mal wieder nicht an sein Telefon gegangen ist.

Im Frühjahr 2010 hat die KM mich von der Konfirmationsfeier ausgeschlossen, indem sie mich ca. 4 Wochen vorher anrief und mir klarmachte, dass ich unerwünscht, bzw. nicht eingeladen sei. Mein Junge hat zuvor noch am Telefon zu mir gesagt, dass er mich eigentlich schon dabeihaben wollte...

Am Tage der Konfi war ich dann auch nur bei der kirchl. Zeremonie. Ich habe meinen Sohn direkt danach kurz vor der Kirche getroffen und ihm einen langen Brief zugesteckt, in dem ich ihm mitteilte, wie sehr ich es bedauern würde, nicht an der Feier teilnehmen zu können/dürfen, usw und dass meine Tür jederzeit für ihn offen sei.

Ein paar Wochen später verabredete ich mich mit meinem Sohn im Freibad zum Schwimmen. 1,5 Std vorher schickte er mir eine SMS, dass er nicht kommen könnte, da er mit seiner Oma noch bis 18 Uhr Einkäufe erledigen müsse. Ich fuhr gegen 14.00 Uhr trotzdem ins Freibad. der erste, den ich dort vom 1m-Brett springen sah, war mein Sohn. Als er mich später im Bad sah, guckte er mirr kurz ins gesicht und drehte sich dann weg. Das tat weh und ich war geschockt...

Ich ließ einige Wochen verstreichen, weil ich das nun auch erst einmal verarbeiten musste.
Ich verabredete mich dann irgendwann erneut mit ihm für den nächsten tag zum Eis essen usw. Am Telefon habe ich es für besser gehalten, die Aktion im Freibad mit keiner Silbe zu erwähnen. Darüber wollte ich lieber persönlich mit ihm sprechen.

Auch diese Verabredung ließ er platzen. Nachdem er nicht ans Handy ging schrieb ich ihm im Internet an. Erst antwortete er, dass er völlig vergessen habe, sich an dem betreffebnden Tag mit einem Kumpel verabredet zu haben. als ich dann den Termin um ein bis zwei Tage verschieben wollte, schrieb er mir, dass er eigentlich zur Zeit keine Lust hätte, sich mit mir zu treffen oder mit mir zu reden.

Wieder war ich regelrecht geschockt und traurig. Ich benätigte wieder etwas Zeit, um das zu verdauen, wollte aber nach einer solchen nachricht auch nicht kurz darauf schon wieder nachbohren.
So habe ich Anfang des Jahres erneut eine lange Nachricht an meinen Sohn geschickt. Ich räumte meinerseits Fehler ein und entschuldigte mich dafür, gab ihm aber auch zu verstehen, dass er sich auch nicht immer korrekt verhalten hat und dass er mich damit zum Teil sehr verletzt hat (ohne dabei vorwurfsvoll zu sein). Ich bat ihn um Gelegenheit, in einem Vater-Sohn Gespräch Dinge aus der Welt zu schaffen, die nicht zwischen uns beiden stehen sollten. Ich erinnerte ihn auch an unseren "Schwur" von früher, Freunde fürs Leben... Die Nachrichten schriueb ich ihm bei Facebook. Ich hatte überlegt, einen Brief zu schreiben, war mir aber nicht sicher, ober den brief dannn auch bekommen würde.

Leider erhielt ich keine Antwort von ihm...

Nun zum eigentlichen Punkt:

Seit drei Wochen bin ich im Urlaub. Nun habe ich erfahren, dass die KM beim Gericht das alleinige Sorgerecht beantragt hat, da ich mich nicht mehr kümmern würde. Angeblich, so hat sie bei Gericht gesagt, seit der Scheidung nur sehr unzuverlässig und seit der Konfirmation gar nicht mehr. Die einzige Kontaktaufnahme sei zuletzt sporadisch über Facebook erfolgt.
Mein Sohn sei angeblich mit der Übertragung des alleinigen Sorgerechtes an die KM einverstanden.
Dazu habe ich jetzt folgende Fragen:

- Vom gericht habe ich eine Frist von 2 Wochen bekommen, bin aber bis morgen noch urlaubsbedingt abwesend. Wie soll ich mich deswegen verhalten? Reicht es, bei Gericht anzurufen und eine Fristverlängerung zu beantragen?
- Wie seht ihr die Chancen der KM auf das alleinige Sorgerecht? Reichen die "Gründe" aus?
- Leider habe ich zur Zeit keine finanziellen Mittel, um einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Was muss ich nun beachten, was soll ich tun ?

Gruß und vielen Dank schon einmal vorab.

Michael

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.04.2011 18:46
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Michael,

nicht nur unsere Vornamen sind die Gleichen, sondern auch unsere Geschichten ähneln sich doch sehr.

Bei mir hat auch die KM die alleinige elterliche Sorge beantragt und anstandslos vom Richter bekommen.
Einfacher Grund aus deren Sicht "Sie hanen doch eh keinen Kontakt zum Kind, was wollen sie dann mit dem Sorgercht"

So schnell konnte ich gar nicht schauen, wie es weg war.

Zu Dir:

So würde ich an Deiner Stelle vorgehen (und nicht auf Fristauschub hoffen!):

Teile dem Gericht per Einschreiben mit, dass Du dem Antrag der KM zurückweist.
Du möchtest das GSR unbedingt aufrecht erhalten, weil Du an der Erziehung und Entwicklung Eures Sohnes aktiv mitwirken willst!

Bei der Verhandlung, zu der Du auch ohne Anwalt gehen kannst, erklärtst du ruhig und sachlich, dass es keinen schwerwiegenden Grund dafür gibt, Dir das GSR zu entziehen.
Du bist jederzeit bereit, mit Sohn und KM kooperativ über alle wichtigen Punkte zu reden und gemeinsam nach der besten Lösung zu suchen.

Die Vorwürfe der KM, Du würdest Dich nicht um Euer Kind kümmern, weißt Du nochmals als völlig substanzlos zurück und erwähnst, wie häufig Du versucht hast, Kontakt zum Sohn herzustellen.

Mehr könnte auch ein Anwalt nicht tun.

Wie die Sache am Ende ausegeht, wirst Du erleben. Ich hoffe für Dich, dass Du nicht genauso vom Glauben abfallen musst wie ich...
Bestehe auf alle Fälle  auf einem Urteil und lass Dich nicht weichkochen!

Ich hatte damals hilfsweise ebenfalls einen Antrag auf alleinige elterliche Sorge gestellt. Hier wurde ich natürlich vom Richter gar nicht ernst genommen.
Allerdings war es bei mir der gleiche Richter, der auch die Scheidung vollzogen hat. Bereits damals wollte er von der KM wissen, ob es zum Thema Sorgerecht ebenfalls was zu klären gäbe.

Ich wusste also schon im voraus, an welches A....loch ich geraten werde  :gunman:

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2011 23:03
(@niewiederheirater)
Schon was gesagt Registriert

so, in meiner sache hat sich nun etwas getan.
ich habe dem amtsgericht meine stellungnahme hab zukommen lassen, in der ich geschrieben habe, dass der umgang mit meinem sohn über jahre hinweg (2004 - 2009) regelmäßig und zu aller zufriedenheit erfolgte, und erst seit 2009 ein "kleiner bruch" vorhanden ist, den ich jedoch versuche aus der welt zu schaffen, indem ich mich immer wieder (bislang vergeblich) darum bemühe, mich mit meinem sohn zu treffen und was zu unternehmen. dies konnte ich zum teil anhand einiger schreiben an meinen sohn sogar belegen.

es erfolgte daraufhin eine einladung des jugendamtes zu einem gemeinsamen klärungsgespräch mit meiner ex-frau. den ersten termin hat sie kurzfristig abgesagt, um zum zweiten termin ohne abzusagen gar nicht zu erscheinen. ich habe dem jugendamt meine version erzählt, ohne grossartig auf meine ex-frau einzugehen. ich habe lediglich geschildert, wie der umgang einmal war, seit wann es nicht mehr so gut und seit wann eigentlich gar nicht mehr läuft. weiterhin habe ich erklärt, dass ich mich immer mal wieder um kontaktaufnahme bemühe, um ein treffen mit dem junior herbeizuführen.

nun wurde mir ein schreiben meiner exfrau an das amtsgericht durchschriftlich zugestellt.

sie schreibt, dass meine angaben nicht stimmen. ich hätte lediglich einmal einen brief an meinen sohn geschrieben (stimmt definitiv nicht und kann ich auch belegen). persönl. treffen hätte es nur per zufall gegeben.

weiterhin schreibt sie, dass es ihr eigentlich auch nur darum geinge, entscheidungen allein treffen zu können. als beispiel führt sie die beantragung einens reisepasses für den sohn an. sie benötigte meine unterschrift. da sie angeblich meine neue anschrift nicht kennt (ich habe sie ihr zwar nicht mitgeteilt, aber sie kennt sie 100%ig) hätte sie das formular auf meiner arbeitsstätte hinterlegt und musste dann drei wochen darauf warten. ich war zu dieser zeit im urlaub, von dem ich ihr ebenfalls nichts gesagt habe.

es würde ihr also nur darum gehen, entscheidungen für unseren sohn, falls wichtige dinge anstehen, alleine treffen zu können.

auf gespräche mit der familienberatungsstelle lege sie keinen wert und bittet um entscheidung nach aktenlage.

das familiengericht hat daraufhin einen termin im juni zur erörterung anberaumt.

ich hoffe doch wohl sehr, dass sie mit dieser äusserung keine chance hat, oder verschätze ich mich da???

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.05.2011 15:06
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Michael,

ich hoffe doch wohl sehr, dass sie mit dieser äusserung keine chance hat, oder verschätze ich mich da???

Das wirst Du erst erfahren, wenn Du beim Termin gewesen bist.

Alle Entscheidungen in solchen Fällen sind Einzelfallentscheidungen.
Was das Gericht denkt und entscheidet kann an zwei verschiedenen Orten zum gleichen Thema jeweils völlig gegensätzlich sein.

Deshalb solltest Du im Notfall auch auf einen Beschluss pochen, damit Du im schlimmsten Fall vor das OLG ziehen kannst.

Du musst deutlich machen, dass Du zu jeder Zeit Gesprächsbereit bist. Du bereit bist, aktiv an der Erziehung Eures Kindes mitzuwirken und dazu auch den Konsens mit der KM suchst.
Und das es keinen schwerwiegenden Grund gibt, Dir das Sorgerecht zu entziehen.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 19.05.2011 09:57
(@niewiederheirater)
Schon was gesagt Registriert

danke für die antwort. montag hab ich erstmal termin bei meiner anwältin. hab vorsichtshalber doch eine aufgesucht  😉

mal schauen, was die von sich gibt. ich werde nachberichten, wie es sich entwickelt...

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Themenstarter Geschrieben : 19.05.2011 10:09
(@niewiederheirater)
Schon was gesagt Registriert

so, nun ist es doch ganz anders gekommen. nach dem termin bei meiner anwältin und einsichtnahme in den bericht der mitarbeiterin vom JA war ich doch sehr zuversichtlich. die Frau vom JA hat in ihrem Bericht geschrieben, dass sie keine veranlassung sehe, mir das sorgerecht zu entziehen und auch meine anwäötin sagte, dass das unterfangen meiner ex-frau zum scheitern verurtelt ist.

wahrscheinlich hat sie es letztendlich auch selbst eingesehen, denn sie hat kurz vor dem termin ihren antrag zurückgezogen.

hauptsache so viel wirbel erstmal veranstalten...

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Themenstarter Geschrieben : 21.06.2011 23:23
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin NWH,

das war ja abzusehen; für einen Sorgerechtsenzug müssen üblicherweise echte Klopper vorliegen. Wenn Du also kein verurteilter Päderast, notorischer Säufer oder eine sonstige echte (also nicht nur behauptete oder befürchtete) Gefahr für Deine Kinder bist, passiert da auch nix in Sachen SR-Entzug.

Deine Ex war gut beraten, den Antrag zurückzuziehen; sie hätte sich vor Gericht eine schallende Ohrfeige abgeholt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 21.06.2011 23:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Gratuliere.
Hoffentlich vergisst du jetzt nicht, ihr deine RA-Kosten in Rechnung in Rechnung zu stellen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 21.06.2011 23:44
(@niewiederheirater)
Schon was gesagt Registriert

Gratuliere.
Hoffentlich vergisst du jetzt nicht, ihr deine RA-Kosten in Rechnung in Rechnung zu stellen.

meine anwältin hat folgendes ans gericht geschrieben:

in der familiensache betr. die elterl. sorge für ..., az.: .../11 SO hat der kindesvater zur kenntnis genommen, dass die antragstellerin den antrag auf übertragung des sorgerechts zurückgenommen hat.

es wird beantragt, der antragstellerin die kosten des verfahrens aufzuerlegen.

die antragstellerin hat durch einen unbegründeten antrag vom... die entstandenen kosten verursacht. nach rücknahme des antrags sind ihr die kosten aufzuerlegen.

😉

ich mach mir jetzt erstmal ein bierchen auf  🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2011 00:54
(@Inselreif)

Hi NWH,

ich will Deine Euphorie nicht bremsen aber ein Automatismus ist das im familiengerichtlichen Verfahren nicht. Da werden die Kosten auch bei Rücknahme sinnloser Anträge gerne mal gegeneinander aufgehoben.
(In der Hauptsache ist das Bierchen natürlich voll gerechtfertigt  🙂 )

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2011 13:44




(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Michael,
ich habe es selbst erlebt dass ein zurückgezoner Antrag der Ex mit VKH belohnt wurde.
Da können Anwälte schreiben was sie wollen.

gruss
Olli

 

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2011 17:52