KM möchte Namensänd...
 
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KM möchte Namensänderung der Kinder

 
(@chemo3012)
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Hallo zusammen,
hab mich eben angemeldet, weil ich im www. nicht wirklich fündig geworden bin.

Mein Problem: Die KM hat sich vor fast 2 Jahren von mir getrennt, wir haben 2 niedliche Töchter (4 und 6), sie meinte, dass sie was verpasst hätte.
                          Seit der Zeit möchte sie den Nachnamen der Kleinen ändern. Die Große hat den gleichen Nachnamen wie die KM, die Kleine hat meinen.

                          Im Prinzip hab ich nichts dagegen, dann haben die Geschwister den gleichen Namen und an meinen Rechten ändert sich auch nix, spätestens wenn meine               
                          Mädels  heiraten, wäre mein Familienname auch zu 99% futsch.
                          Jetzt ist die KM aber der Meinung, dass ich das Sorgerecht abgeben müsste, damit sie die Änderung vollziehen könnte, ist da was dran?
                          Wenn ja, dann hat sie Pech, das Sorgerecht geb ich auf keinen Fall ab, ich hab mittlerweile einige Bekannte wo es die Frau in Kopp bekommen hat, die jetzt ohne 
                          Sorgerecht dastehen. Allerdings setzt sie mir auch langsam zu wegen der Sache. Kontakt ist sehr schwierig, ständig wird einem die Sache vorgehalten.
                          Vielleicht kann mir jemand von euch helfen.

Eckdaten: gemeinsames Sorgerecht, Kinder unehelich, leben bei der Mutter

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2009 18:41
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Chemo!

Netter Versuch Deiner Ex.

Wenn Du mit der Namensänderung einverstanden bist, dann gibst Du Dein Einverständnis und gut ist es. Dein Sorgerecht berührt diese Einmalentscheidung in keinster Weise.

Deine Ex weiß das ganz sicher ganz genau. Du solltst Dir also klar werden, welcher Wind Dir da zukünftig entgegenwehen wird.

Übrigens kann für das Kind, dessen Nachname nun geändert werden soll im Fall einer Heirat der KM keine Einbenennung mehr erfolgen. Soweit ich weiß geht so eine Namensänderung nur ein Mal. (mal davon abgesehen, dass Du auch da mit SR zustimmen musst.)

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2009 18:50
(@chemo3012)
Schon was gesagt Registriert

Mönsch das geht ja wies Bretzelbacken.  :thumbup: Dankeschön!

Angeblich, hat das die Tante vom Amt gesagt, hätte mich aber auch nicht drauf eingelassen. Wo kann man den sowas nachlesen?
Tja der Wind aus der Richtung wird immer härter und schneidender.  😡 Bloß blöd, dass man immer gute Mine machen muss.
Kinder kann man ja so toll als Druckmittel einsetzen, nur zu blöd, dass es mir nach der Trennung besser geht wie zuvor, obwohl sie sich getrennt hat.  😉
Die großen Geschütze wollte ich eigentlich noch nicht auffahren, besser wird es sicher nicht

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2009 18:59
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nachzulesen im § 1618

§ 1618
Einbenennung

Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein unverheiratetes Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem Kind, das sie in ihren gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben, durch Erklärung gegenüber dem Standesamt ihren Ehenamen erteilen. Sie können diesen Namen auch dem von dem Kind zur Zeit der Erklärung geführten Namen voranstellen oder anfügen; ein bereits zuvor nach Halbsatz 1 vorangestellter oder angefügter Ehename entfällt. Die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn ihm die elterliche Sorge gemeinsam mit dem den Namen erteilenden Elternteil zusteht oder das Kind seinen Namen führt, und, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, auch der Einwilligung des Kindes. Das Familiengericht kann die Einwilligung des anderen Elternteils ersetzen, wenn die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens zum Wohl des Kindes erforderlich ist

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2009 19:02
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Chemo,

naja, man kann sein Sorgerecht sowieso nicht "einfach abgeben". Auch nicht beim JA. Von daher wäre das früher oder später auch aufgeflogen.

Wahrscheinlich gefällt es Deiner Ex nicht, dass es Dir trotz ihrer Trennung von Dir gut geht. Tja, shit happens 😀

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2009 19:04
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus chemo!

Die großen Geschütze wollte ich eigentlich noch nicht auffahren, besser wird es sicher nicht

Würde ich auch nicht, aber schon mal deutlich signalisieren, dass EX sich einen andrern Dummen suchen darf, um Schmarrn zu verzapfen!

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2009 19:06
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Noch als Ergänzung.

Ein lapidares: Wir wollen aber nur einen namen an der haustür, oder die Kinder sollen alle gleich heißen reicht zur Ersetzung deiner Zustimmungg durch ein Gericht nicht. Vorr aallem ,da die Kinder ja bisher auch verschiedene Nachnamen haben.

Eine Gtund dir das GSR zu entziehen ist diese Weigerung übrigens auch nicht. Auch dafür liegt die Latte, die es zu reissen gilt recht hoch.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2009 19:06
(@chemo3012)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Chemo,

naja, man kann sein Sorgerecht sowieso nicht "einfach abgeben". Auch nicht beim JA. Von daher wäre das früher oder später auch aufgeflogen.

Wahrscheinlich gefällt es Deiner Ex nicht, dass es Dir trotz ihrer Trennung von Dir gut geht. Tja, shit happens 😀

LG LBM

Auf der einen Seite super auf der anderen macht es mir Probleme, die mir mehr zusetzen.  ;(

@ midnightwish: Besten Dank, dann kann ich es Ihr auch zeigen, mit Paragraphen, dann wird sie wohl Ruhe geben oder sich was Neues einfallen lassen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2009 19:09
(@chemo3012)
Schon was gesagt Registriert

Noch als Ergänzung.

Ein lapidares: Wir wollen aber nur einen namen an der haustür, oder die Kinder sollen alle gleich heißen reicht zur Ersetzung deiner Zustimmungg durch ein Gericht nicht. Vorr aallem ,da die Kinder ja bisher auch verschiedene Nachnamen haben.

Eine Gtund dir das GSR zu entziehen ist diese Weigerung übrigens auch nicht. Auch dafür liegt die Latte, die es zu reissen gilt recht hoch.

Tina

Ne, keine Angst, sowas bringt mich nicht so leicht aus der Fassung. Sie war immer der naive Part in unserer Beziehung.
Von daher ziehe ich mir lieber selbst erstmal Erkundigungen ein.
Ist allerdings nervig, dass ich mich um Probleme kümmern muss, die sie verursacht aber nicht allein lösen kann, weil sie stur ist.


@ all
Auf alle Fälle bedanke ich mich für eure sehr schnelle Hilfe, ich hoffe zwar, dass ich sie nicht wieder brauch, aber habe die HP vorsichtshalber schonmal gespeichert, man weiß ja nie was noch so alles kommt.  :rofl2:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2009 19:17
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin chemo,

Ist allerdings nervig, dass ich mich um Probleme kümmern muss, die sie verursacht aber nicht allein lösen kann, weil sie stur ist.

DU hast doch kein Problem, das gelöst werden müsste; ein schlichtes Kopfschütteln genügt daher. Notfalls einmal garniert mit dem ergänzenden Satz "Was an dem Wort NEIN ist eigentlich so schwer verständlich?" Die Drohung mit dem Sorgerechtsentzug ist jedenfalls etwa so griffig als würde sie sagen "wenn du nicht tust was ich will, esse ich eine Banane!"

Eure Kinder hatten schon bisher zwei verschiedene Nachnamen, ohne dass das ihre Identität irgendwie beschädigt hätte; daran wird sich auch nichts ändern. Es sei denn, irgendwelche Erwachsene problematisieren diesen Käse fortlaufend. Aber dagegen gibt es sowieso kein Rezept; wenn irgendwer im Haushalt der Mutter den Mädels ständig einreden würde, sie wären zu dick, zu dünn, zu klein oder zu doof, könntest Du auch nichts dagegen tun.

In meinen Augen ist der geplante Schritt nichts anderes als der Versuch, den Graben zwischen "uns dreien" und "dem chemo" noch einen Meter tiefer zu machen. Ich persönlich würde nicht mitspielen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2009 19:49




(@jemmy)
Registriert

Hallo chemo

Ich glaube mal, das deine EX in ihrer Naivität einfach gedacht hat, du würdest ihr auf diesem Weg das ASR geben.

Ist allerdings nervig, dass ich mich um Probleme kümmern muss, die sie verursacht aber nicht allein lösen kann, weil sie stur ist.

Stur oder nicht, das "Problem" mit dem Namen ist nicht dein Problem, sondern ihres. Das neckische an der Sache ist, das sie es auch nicht lösen kann.  :rofl2:

Ich werde allerdings den Verdacht nicht los, das du bald wieder hier bist, denn solche Damen haben ein Problem damit, wenn sie nicht "gewinnen" und suchen dann meistens ein anderes Gebiet, auf welchem sie Ärger machen können.
Wenn ich tippen sollte, würde ich sagen: Umgang !

LG Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2009 20:21
(@chemo3012)
Schon was gesagt Registriert

Moin chemo,

DU hast doch kein Problem, das gelöst werden müsste; ein schlichtes Kopfschütteln genügt daher. Notfalls einmal garniert mit dem ergänzenden Satz "Was an dem Wort NEIN ist eigentlich so schwer verständlich?" Die Drohung mit dem Sorgerechtsentzug ist jedenfalls etwa so griffig als würde sie sagen "wenn du nicht tust was ich will, esse ich eine Banane!"

Eure Kinder hatten schon bisher zwei verschiedene Nachnamen, ohne dass das ihre Identität irgendwie beschädigt hätte; daran wird sich auch nichts ändern. Es sei denn, irgendwelche Erwachsene problematisieren diesen Käse fortlaufend. Aber dagegen gibt es sowieso kein Rezept; wenn irgendwer im Haushalt der Mutter den Mädels ständig einreden würde, sie wären zu dick, zu dünn, zu klein oder zu doof, könntest Du auch nichts dagegen tun.

In meinen Augen ist der geplante Schritt nichts anderes als der Versuch, den Graben zwischen "uns dreien" und "dem chemo" noch einen Meter tiefer zu machen. Ich persönlich würde nicht mitspielen.

Grüssles
Martin

Bloß was willst du machen, man versucht doch immer den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen, sowenig Reibungspunkte wie möglich. Unterm Strich, schadet es ja doch nur den kindern. Heißt aber auch nicht, das ich jeden Mist mitmache hab schon meine Grenzen, die Sie akzeptieren muss. Ansonsten muss ich doch schweres Geschütz auffahren, wobei das der letzte Ausweg ist, den ich anstrebe. Wie gesagt der Name wäre sowieso futsch wenn die Mädels später heiraten, von daher hab ich kein Problem mit.
Laut meiner Ex sind die Kinder lieber bei ihr, klang beim telefonieren mit den Mäusen eben aber nicht so.  😉
Also, so leicht lass ich mich nicht aufs Glatteis führen. Kam ja eben mit ach und krach ein Danke, weil ich mich wegen dem Namen gekümmert habe, was ich nicht gebraucht hätte. Schien ihr auch nicht gepasst zu haben.  😉

@ jemmy: Ich hoffe nicht, diese Zankerei hat mich schon zum Platzen gebracht, das erste mal in meinem Leben. Allerdings nur verbal.  :redhead:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2009 21:48
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bloß was willst du machen, man versucht doch immer den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen, sowenig Reibungspunkte wie möglich. Unterm Strich, schadet es ja doch nur den kindern.

Das ist einer der häufigsten Fehler, die Väter im Trennungskampf so machen. Ich auch.

Man denkt, wenn ich ihr entgegen kommen, tut sie das auch.

Das ist absolut falsch! Jedenfalls meistens.

In der Scheidungsrealität entspricht das dem Versuch, das hungrige Feuer durch großzügige Gaben von Öl zu besänftigen.

Freiwillige Zugeständnisse führen nur zu neuen Forderungen.

Es ist überlebenswichtig, rechtzeitig Stoppschilder aufzustellen und klar zu machen, bis hier und nicht weiter.
Du kämpfst sonst immer auf eigenem Boden und lässt deine Felder zertrampeln.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2009 22:19
(@ragos)
Rege dabei Registriert

Hallo Chemo,

ich schliesse mich der Meinung meines Vorredners an.
Immer Nachgeben bewirkt das Gegenteil, du wirst immer weiter veräppelt.
Setze ein Stopsignal, sage ruhig nein, und gut ist.

Ausserdem ist es gut und richtig, dass ein Kind den Namen seines Vaters trägt.

Ragos

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2009 21:38