Moin,
ich hatte vor, für meinen Sohn (fast 17) ein Schülerkonto zu eröffnen. Hierfür müssen beide Elternteile unterschreiben, warum auch immer. Bei diesen Konten können die Eltern die Kontoeigenschaften so weit einschränken, dass es in keinem Fall zu einer Überziehung kommt. Mit Volljährigkeit sind dann alle Funktionen freigegeben.
Er braucht dieses Konto nicht zwingend, da er Schüler ist und z.B. keine Lehrlingsgeld o.ä. darauf verbucht werden muss. Es geht lediglich darum, ihm die Verwendung eines Kontos nahe zu bringen. Seit er Ende Januar zu mir gezogen ist, hat die KM den Kontakt mit ihm mittlerweile eingestellt. Bei einem Treffen im März hat sie ihm gegenüber die Idee mit dem Konto für sehr gut erklärt und sie befürwortet.
Jetzt hat sie allerdings die Unterschrift verweigert, weil sie´s kann. Unter dem Aspekt, dass ich stets alle Unterschriften und Vollmachten gegeben habe und ihr nie im Weg stand, bin ich sehr verärgert. Über alle Maßen ärgert das aber mein Sohn und er möchte, dass die Sache zu not auch gerichtlich geklärt wird.
Hat jemand einen Ansatz für mich. Mit Engelszungen reden habe ich schon hinter mir....
LG Horschti
Du kannst ein Konto für Dich eröffnen und ihm die ec-Karte geben. Die Verwendung eines Kontos besteht in dem Alter sowieso nur daraus, Geld am Automaten abzuheben.
Du darfst nur bei der Kontoeröffnung nicht sagen, dass Dein Sohn wirtschaftlich berechtigter iSd Geldwäschegesetzes ist, sonst brauchst Du doch wieder die Unterschrift.
Moin Horschti,
Über alle Maßen ärgert das aber mein Sohn und er möchte, dass die Sache zu not auch gerichtlich geklärt wird.
im Ernst: Du willst einem 17-Jährigen wegen so einem Pipifax bereits die Botschaft mitgeben, dass man gleich zum Gericht rennt, wenn man etwas will und nicht bekommt?
Kann man machen - aber dann darf man sich nicht wundern, wenn die Konfliktbewältigungsmechansmen der nächsten Generation bereits im Ansatz verkümmern oder gar nicht entwickelt werden - weil jeder einen Anwalt am Start hat, der gleich das grosse Messer auspackt, wenn's mal nicht wunschgemäss läuft. Ich würde ihm eher nahebringen, dass er bei seiner Mutter um ihre Unterschrift werben soll, wenn ihm das wichtig ist.
Grüssles
Martin
PS: Mein Filius war in etwa diesem Alter auch mal der Meinung, er könne mich mit dem Satz "Du hörst von meinem Anwalt" beeindrucken, als er irgendwas nicht bekam, was er wollte. Ich habe (in seiner Gegenwart) herzlich gelacht.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin.
Ich ergänze:
Natürlich ist es in keiner Weise nachzuvollziehen, warum KM hier bockt - vermutlich weil (Du hast es ja selber erkannt) Sie es kann... 😡
Auf der anderen Seite: Ein Girokto ein Jahr früher oder später um den Umgang damit zu lernen, macht auch keinen Unterschied (wenn das ein echtes, ehrliches Anliegen gewesen wäre, dann hätte man damit sogar noch ein paar Jahre früher anfangen sollen).
Ich würde deshalb den Kontoeröffnungsantrag soweit vorbereiten und dann Junior selbst zu Mama schicken, sich die Unterschrift zu holen. Nicht DU willst was, sondern ER, der fast volljährige Jugendliche... Und dafür eine gerichtliche Klärung ist so albern wie sonst was - da solltest Du ihm eher von abraten als anstacheln...
Du kannst ein Konto für Dich eröffnen und ihm die ec-Karte geben. Die Verwendung eines Kontos besteht in dem Alter sowieso nur daraus, Geld am Automaten abzuheben.
Du darfst nur bei der Kontoeröffnung nicht sagen, dass Dein Sohn wirtschaftlich berechtigter iSd Geldwäschegesetzes ist, sonst brauchst Du doch wieder die Unterschrift.
Das würde ich nicht machen. Auch sowas sendet falsche Signale an Heranwachsende, dass man durch vermeintlich clevere Gestaltungen auch Vorschriften und Gesetze umgehen kann.
Gruß, toto
Das kann man gar nicht früh genug lernen.
Es gibt kein Gesetz dagegen, so viele Konten zu eröffnen wie man will und die Karte zu geben wem man will. Übrigens muss das Azubigehalt ja irgendwohin überwiesen werden. Nimmt hoschti dafür sein eigenes Konto, müsste er streng genommen auch für dieses Konto seinen Sohn als weiteren wirtschaftlich Berechtigten eintragen, wofür er ebenfalls wieder die Erlaubnis der Gattin braucht. Klingt komisch, aber die Geldwäschehysterie kennt kein Grenzen.
Hallo
Übrigens muss das Azubigehalt ja irgendwohin überwiesen werden.
Naja, für eine Ausbildungsvergütung ist ein eigenes Konto Pflicht. Wenn er eine Lehre anfangen würde, könnte man die Unterschrift SOFORT gerichtlich ersetzen lassen und hätte dazu nicht nur jegliche rechtliche wie moralische Berechtigung, sondern sogar die Pflicht.
Aber die Begründung er soll den Umgang damit lernen, nööö, da wird vermutlich kein Gericht der Welt mitspielen. Warum denn auch. Wenn du ihm die Bankgeschäfte nahe bringen willst, dann lässt du ihn eben mal Überweisungen ausfüllen, gibst ihm deine Karte um Kontoauszüge zu holen usw usw.
Da gibt es zig Möglichkeiten ohne das er ein eigenes Konto benötigt oder du dich in rechtlich trübe Gewässer begibst.
Jemmy
PS.: Ich verstehe aber natürlich deine Verärgerung über die Haltung der KM...
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Moin und danke für eure Tipps.
Wer mich hier bislang kennengelernt hat, wird sich daran erinnern, dass ich mit Gerichten nichts am Hut habe.
Pipifax ist, eine banale Unterschrift zu verweigern, um seinen Sohn zu irgendwelchen Entschuldigungen oder Meinungsänderungen zu bewegen - oder eben, weil man´s kann.
Für das Konto zu werben würde für ihn verbiegen lassen bedeuten...bzw. er hat es verkackt, weil er noch nicht zum rechten Zeitpunkt mal den Mund halten kann...(Ich hoffe, die Lektion hat er nun gelernt)
Gelernt habe ich von euch, dass es bei der Unterschrift nicht um Mithaftung sondern um Verhinderung von Geldwäsche geht. KM könnte ja genau so mal eben ein Konto für ihn eröffnen und da müsste ich dann ja auch unterschreiben...
Mein Banker konnte mir nicht sagen, warum beide Eltern unterschreiben müssen. Ein Schelm, wer böses dabei denkt... 😉
Das mit dem Konto sollte so laufen:
Er bekommt von mir einmal im Monat einen festen Betrag überwiesen. Darin enthalten sind:
- Taschengeld,
- Essengeld (Schule),
- Monatskarte,
- Klamotten,
- Anteil Telefonkarte,
- Kosmetik.
Damit sollte er dann einen Monat auskommen, sich Geld für Klamotten zurücklegen und versuchen, etwas zu sparen. Das kann man natürlich auch bar machen und von mir aus wöchentlich gestaffelt (so läuft es ja im Prinzip), aber ich glaube mit dem Konto ist es für mich leichter und für ihn ein gutes "Lebenstraining".
Naja, für eine Ausbildungsvergütung ist ein eigenes Konto Pflicht. Wenn er eine Lehre anfangen würde, könnte man die Unterschrift SOFORT gerichtlich ersetzen lassen und hätte dazu nicht nur jegliche rechtliche wie moralische Berechtigung, sondern sogar die Pflicht.
...nun will ich mal hoffen, dass er beim Fachabitur nicht verreißt und bevor er 18 wird in eine Ausbildung wechseln muss. Ansonsten wäre im Notfall dieser Weg dann einzuschlagen.
LG Horschti
Servus Horschti,
ich hatte es damals so gelöst, dass das Konto (ohne Dispo) auf meinen Namen lief und die Burschen die EC-Karte mitsamt PIN bekamen...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
ich hatte es damals so gelöst, dass das Konto (ohne Dispo) auf meinen Namen lief und die Burschen die EC-Karte mitsamt PIN bekamen...
Bei mir hatte die Bank trotz Dispo = 0 das Konto mehrfach in die roten Zahlen laufen lassen.
Gruss,
gardo
Moin,
nach meiner Kenntnis gibt es für Minderjährige kein einklagbares "Recht auf Girokonto". Eine Klage, mit der die Unterschrift der Mutter erzwungen werden soll, würde deshalb ins Leere laufen. Als Erziehungs- und Sorgeberechtigter kann man zu unterschiedlichsten Themen ja unterschiedlichste Ansichten haben; aber davon ist keine automatisch "richtiger" als die andere.
Abgesehen halte ich die Idee, den Umgang mit Geld mit Bargeld zu üben, pädagogisch nicht für verkehrt: Das ist Geld, das man körperlich besitzt und anfassen kann und das fehlt, wenn es weg ist. Man muss es erst "verdienen", bevor man es ausgeben kann. Und man kann es nur einmal ausgeben.
Wie Menschen mit Plastikgeld umgehen, kann man in den USA sehen: Da ist das Konto oft bereits für Ausgaben aus der Vergangenheit halb leer, wenn der paycheck kommt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
habe ein letzten Versuch bei der KM gestartet. Es führt kein Weg dahin und das ohne den Versuch einer Begründung...echt arm das Ganze!
Abgesehen halte ich die Idee, den Umgang mit Geld mit Bargeld zu üben, pädagogisch nicht für verkehrt: Das ist Geld, das man körperlich besitzt und anfassen kann und das fehlt, wenn es weg ist. Man muss es erst "verdienen", bevor man es ausgeben kann. Und man kann es nur einmal ausgeben.
So läuft es ja jetzt im Prinzip. Nur, dass ich mich irgendwie davor scheue, ihm einen so großen Betrag (ich dacht da an 150,-) auf einmal in die Hand zu drücken. Da ist man doch schnell mal dazu geneigt, es schneller auszugeben, als wenn man z.B. in 50,- - Schritten vom Automaten abholt...und ich habe einen besseren Überblick, wie oft/schnell er abholt und wie viel er noch hat.
Ich werde ihm ´ne Karte basteln und sein Geldautomat sein. Er bekommt dann auch Kontoauszüge von mir und wenn das Konto leer ist, hat er halt Pech gehabt... 🙂
LG Horschti
Also das finde ich jetzt aber ein bisschen kindisch.
Ne selbst gebastete Kontokarte für einen fast 17 Jährigen.
Ich denke schon, dass es auch Teil der "Ausbildung" sein sollte, mit 150,- in Bar umzugehen.
Wenn er sie auf einen Schlag verjuckt, sind sie eben weg.
Dann hat er das gelernt.
Und ich vermute, das hat er jetzt schon kapiert.
Etwas Anderes wäre es nur, wenn das Geld für ganz was Bestimmtes wäre, und du es ihm nocheinmal geben müsstest, wenn er es vorher verbläst.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Horschti,
So läuft es ja jetzt im Prinzip. Nur, dass ich mich irgendwie davor scheue, ihm einen so großen Betrag (ich dacht da an 150,-) auf einmal in die Hand zu drücken. Da ist man doch schnell mal dazu geneigt, es schneller auszugeben, als wenn man z.B. in 50,- - Schritten vom Automaten abholt...und ich habe einen besseren Überblick, wie oft/schnell er abholt und wie viel er noch hat.
naja, er ist 17 und kein Kleinkind mehr. Und ein wesentlicher Teil des Umgangs mit Geld heisst: Man kann's nur einmal ausgeben." Das passiert einem üblicherweise nur einmal; danach muss man sehen, wie man den Rest des Monats überbrückt, wenn "Papa, gib nochmal Kohle" keine Option ist.
Meine Eltern haben uns den Zusammenhang zwischen Arbeit und Geld schon Ende der 60er Jahre plastisch vor Augen geführt: Es gab bestimmte Aufgaben, die für Taschengeld erledigt werden mussten (Fegen der Strasse vor dem Geschäft, Hilfe bei Buchhaltung etc.). Dafür gab es jeden Monatsersten 50 Mark Taschengeld auf einen Schlag; das war 1968 oder so eine Menge Kohle für einen 10-Jährigen. Wäre sie am 5. weg gewesen: PP (persönliches Pech). Die nächste Auszahlung hätte es am nächsten Ersten gegeben, keinen Tag früher. Da lernt man den Umgang mit Geld.
Ich werde ihm ´ne Karte basteln und sein Geldautomat sein. Er bekommt dann auch Kontoauszüge von mir und wenn das Konto leer ist, hat er halt Pech gehabt... 🙂
Mal im Ernst: Je nachdem, wie Dein Sohn mit seinen 17 Jahren drauf ist, hatte der schon einen Joint in der Hand und ein Mädel in der Kiste. Willst Du da wirklich noch mit solchen Kinderspielchen kontrollieren, wann und wie er seine Kohle ausgibt? Nicht wirklich, oder?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
ich bin da ganz bei Beppo: Das wird nun sehr kindisch. Wir reden hier über einen 17jährigen...
Und auch mit eigenem Kto könnte er ja 3x 50 EUR abheben...
Dann ist das Geld halt in der ersten Woche weg und er kann in den Folgewochen nicht abends weggehen... Das macht er genau einmal, ab dem nä. Monat wird er es sich einteilen... 😉
Was mir im Übrigen auffällt: Ich finde es extrem spät mit 17 Jahren diese Basics des tgl Lebens (Umgang mit Geld, Bargeld vs Plastikgeld) zu lernen... In dem Alter arbeiten andere Jugendliche schon, zT sogar auf der anderen Seite des Bankschalters... :puzz: Ich hatte mein erstes eigenen Girokonto direkt nach der Konfirmation - die Ersteinzahlung bei Kontoteröffnung hatte die örtliche Spasskasse mit nem Konfirmationsgutscheingeschenk geködert (ich glaube ich war auch noch bei der Raiffeisen und bei der Voba - gab ja überall Gutscheine... 😉 )
gruß toto
Moin,
ich glaube nicht wirklich, dass es Horst so ernst wahr mit seiner Idee ...
... und ich würde Junior mit der gebastelten Karte zwecks Geldabholung zur Mutter schicken.
Als "Kindisch" empfinde ich einzig und alleine die Einstellung der KM.
Einen Gang vor Gericht sollte man sich in der Tat sparen (weil´s die genannten Alternativen gibt), aber pauschal würde ich nicht behaupten wollen, dass eine Niederlage vorprogrammiert wäre:
Ein eigenes Konto ist zwar nicht das Recht eines 16- oder 17-Jährigen, ob ein Sorgeberechtigter zwingend Recht bekäme, wenn er die Unterschrift unter eine Kontoeröffnung verweigert,
bin ich eher nicht so sicher ... ein eigenes Taschengeldkonto ist eher die Regel denn die Ausnahme.
Gruß
United
Moin,
Als "Kindisch" empfinde ich einzig und alleine die Einstellung der KM.
Korrekt.
Einen Gang vor Gericht sollte man sich in der Tat sparen (weil´s die genannten Alternativen gibt), aber pauschal würde ich nicht behaupten wollen, dass eine Niederlage vorprogrammiert wäre:
Das Dumme ist nur, dass die Kosten wieder gegeneinander aufgehoben werden und man um die 800 Euro Kosten für eine Konteneröffnung an der Backe hat.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
ich glaube nicht wirklich, dass es Horst so ernst wahr mit seiner Idee ...
...so sieht´s aus...tut mir Leid, wenn jemand ernsthaft darauf eingegangen sein sollte... :redhead:
...obwohl mein Großer und ich ´ne Menge Spaß mit der Bastelkarte haben würden...´ne Zeit lang vielleicht 🙂
Was mir im Übrigen auffällt: Ich finde es extrem spät mit 17 Jahren diese Basics des tgl Lebens (Umgang mit Geld, Bargeld vs Plastikgeld) zu lernen...
...er wohnt erst seit Anfang Februar bei mir. Seit dem steht das Konto auf dem Plan und war sogar schon durch ihn mit der KM positiv besprochen worden. Es ging nur noch um die Unterschrift. Dann haben sie sich wieder in die Haare bekommen und die Sache war erledigt.
Im Übrigen wird er erst 17 und ist auch nicht dämlich oder unterentwickelt...er soll halt nur so ein "Taschengeldkonto" haben, weil es bequemer ist, einmal im Monat eine Summe X abzudrücken, mit der er die schon angesprochenen Dinge bewerkstelligen soll. Das ist es, was wir beide wollen und hat eigentlich praktisch nichts mit der KM zu tun.
LG Horschti und viel Spaß beim Spiel
Naja, dieses Konto kannst Du ja auch auf Deinen Namen als P-Konto ohne Dispo einrichten, Sohnemann die EC-Karte geben und Deiner Ex eben auf diese Weise den Mittelfinger zeigen.
Grüssles aus der Halbzeitpause 😉
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ich würde den Minderjährigen einfach als Bevollmächtigten angeben. Das geht m. W. auch bei beschränkt Geschäftsfähigen.
Einfach die eigene Karze geben ist keine gute Idee, kann Ärger geben bei der Bank.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ärger bei der Bank ist das kleinere Problem ... wenn er abheben will, bzeahlen will, und die Namen stimmen nicht überein, dann wird die eingezogen.
Aber als Bevollmächtigter kann er eine eigene Karte auf seinen Namen bekommen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.