Kontaktverbot
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Kontaktverbot

 
(@prayer)
Schon was gesagt Registriert

Hey ho!
Ich weiß nicht ganz, ob es hier hin gehört, allerdings habe ich leider nichts wirklich passendes gefunden.
Ausnahmsweise meldet sich hier kein Papa, sondern die dazugehörige Lebensgefährtin. Ich habe schon viel recherchiert, allerdings nichts wirklich hilfreiches gefunden und hoffe nun hier Rat zu finden.
Dazu muss ich etwas weiter ausholen:

Es geht natürlich um den Sohn(12 Jahre alt) meines Partners. Dieser lebt nun seit anderthalb Jahren in einer Wohngruppe des ASB's, dies kam aus Willen der Mutter zustande (da der Vater zu diesem Zeitpunkt lediglich ein Umgangsrecht hatte), die nun schon einige Jahre in der Schweiz lebt. Der Lütte lebte schon zuvor einige Jahre bei der Oma (Mutter der Kindesmutter). Als wir hörten, dass der Lütte in eben soeine WG soll, stellten wir uns natürlich dagegen - Vater lebt dicht bei der Oma - und gingen dann auch vor Gericht, um das gemeinsame Sorgerecht einzuklagen, in der Hoffnung, seinen Sohn dann zu uns holen zu können. Auch wenn das Jugendamt uns immer wieder versicherte, der Kindesvater würde das gemeinsame Sorgerecht nicht bekommen, bekamen wir es. Zudem erfuhren wir den Grund, für die WG (bis dato hieß es, da die Oma in eine Tagesklinik muss und wir für die Mutter keine Option darstellten) der Junge war 1 1/2 Jahre nicht in der Schule gewesen. Dementsprechend mussten wir nachgeben - auf "richterliche Anordnung" - und den Einzug in die WG zulassen.
In diesem Sommer wäre Stichtag, zur Rückführung ins Elternhaus gewesen. Bis vor kanpp einem halben Jahr, war der Stand, dass der Lütte zur Mutter gehen würde. Da diese sich allerdings nicht ums Kind kümmert (immer mit der Ausrede, sie würde schließlich in der Schweiz leben) und beim letzten Gespräch mit dem Argument kam, sie könne ihn erst in einem Jahr zu sich nehmen, da sie ihn jetzt nicht finanzieren könnte und eine neue Ausbildung angefangen hätte, kam sie mit der Idee, er können jetzt wieder zur Oma ziehen.. "natürlich nur" bis sie fertig sei.
Dies kommt für uns allerdings absolut nicht in Frage.

(um es kurz zu fassen) Gründe: - es gibt einen Sorgeberechtigten Vater, der fähig und willens ist - sie hatte 1 1/2 Jahre Zeit - durch das 'Leben' bei der Oma kam es zu Schulentzug und starkem Übergewicht - die Oma versucht ihm ständig den Glauben der Zeugen Jehovas aufzudrängen (ist aus unserer Sicht absolut nicht geeignet für ein 12-jähriges Kind) - sie ist gesundheitlich absolut nicht in der Lage
Nun ist es soweit, dass die Oma ihm einredet, dass wenn er zu Papa geht, sie nie wieder sehen würde. Was natürlich vollkommener Schwachsinn ist.. wir wissen wie stark seine Bindung zur Oma ist und dass er den Kontakt braucht. Das würden wir auch nicht verhindern - insofern die Beeinflussung gegen den Vater aufhört.

Nun hat sie das Kind soweit bequatscht, dass er sagt, er möchte nicht mehr zum Vater, weder an den Wochenenden noch in den Ferien, dafür dann zu Oma.
Das ganze ist quasi die Retour dafür, dass wir ihr sämtliche Vollmachten entzogen haben, die ihr ihre Tochter (KM) gegeben hat. Sie hat den Lütten jedes zweite Wochenende und regelmäßig in den Ferien (was aus unserer Sich sehr viel, für eine Oma ist).

Sowohl die WG, als auch andere Sonderpedagogen, die Mutter und natürlich die Oma, sowohl auch der Lütte sind dafür, dass er wieder zu Oma zieht.
Die Richterin sagte in der letzten Verhandlung allerdings, dass er nie wieder (fest) bei Oma wohnen wird, da zwei Sorgeberechtigte Eltern da sind.
Das Jugendamt stand bisher immer felsenfest hinter der Mutter, auch wenn diese sich jahrelang nicht um ihr Kind persönlich kümmerte und auch nicht (persönlich) auf der Bildfläche erscheinte, als die Schulmeidung auftrat.

___

Ich weiß, dass es hart klingt, was wir vorhaben, aber es erscheint uns als einzigster Weg, der Oma ein Kontaktverbot auszusprechen. Ein Umgangsrecht kann sie gewünschten Falls einklagen (sieht allerdings eher mau aus, das höchste, das ich gefunden habe, waren 5h jeden vierten Freitag und 1W in den Ferien).

Hat jemand mit solchen Fällen Erfahrungen? Wisst ihr, was man tun kann?
Wir wissen wirklich nicht mehr weiter. Weder mit Mutter, Oma oder Jugendamt ist vernünftig zu reden.

Danke, dass Ihr Euch die Zeit genommen habt, all das zu lesen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.07.2017 16:22
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das sich die LG anstelle des Vaters meldet ist gar nicht so selten. Von daher brauchst Du keine Bedenken zu haben.
Die Bedenken kommen aus einem anderen Blickwinkel. Auch in Deinem Fall muss der Vater die Dinge in die Hand nehmen, es ist zwar nichts einzuwenden, dass Du Dich kümmerst, aber wenn es darauf ankommt, dann muss es der Vater tun.

Konkret ist es so, dass der sorgeberechtigte Vater durchaus ein Option ist. Als Kompromiss könnte man der Oma ein geregeltes Umgangsrecht einräumen.
Ich denke aber auch, dass ein 12jähriger nicht dauerhaft bei der Oma wohnen sollte, insbesondere wenn die Gründe für die Wohngruppe in der Zeit wo er bei der Oma war entstanden sind.
Hier muss der Vater tätig werden und sich als verlässlichen Elternteil präsentieren. Wie ist denn der Kontakt des Vaters zur Wohngruppe bzw. den Betreuern in der Wohngruppe? Diese werden verständlicherweise den bevorzugen, den sie kennen! Wer entscheidet z.Z. über den Lebensmittelpunkt des Kindes?

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2017 17:22
(@prayer)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Susi,

Der Vater ist tätig. 🙂 ..wir haben uns darauf geeinigt, dass ich mich in diesem Fall melde, da ich etwas besser mit den Buchstaben basteln kann.^^

Momentan ist es so, dass die Oma ein festes "Umgangsrecht" hat, dies wurde mit allen (Jugendamt, Mutter, Oma, Vater) an einem Tisch festgelegt. Sie hat den Lütten jedes zweite WE, jeden Mittwoch Oma-Tag in der WG und ihn auch in den Ferien. Nur reicht ihr das nicht. Sie würde es am liebsten so sehen, dass der Vater gar keinen Kontakt zum Kind hat.

Er ist immer präsent, auch für das Team der Wohngruppe. Holt den Lütten jedes zweite Wochenende (mit Oma im Wechsel), erscheint zu jedem Gespräch, wir arbeiten fest mit der Schule zusammen und, und, und.. Die haben nur ein Problem damit, dass wir die Einzigen im Bunde sind, die auch verlangen, dass diese ihre Arbeit machen. Das stört diese natürlich immens, da die Mutter sich ja nicht weiter kümmert und ihnen so natürlich keine zusätzliche Arbeit macht.
(Hierbei meine ich selbstverständliche Dinge, wie z.B. da diese die Arzttermine machen wollen und so natürlich auch keine Rücksicht nehmen, ob wir diese mit dem Lütten wahrnehmen können, dass diese dann mit einspringen, was anfangs auch angeboten wurde. Oder auch, dass wir informiert werden wollen, wenn der Lütte krank ist, Zensuren, Vorfälle..)

Momentan liegt das in der Hand des Jugendamtes, da dies aber fest mit der Mutter zusammenhängt, versucht dieses natürlich den Willen der Mutter mit aller Kraft durchzusetzen. ..sprich, auch wenn der Vater der Einzige ist, der vor Ort ist und sich kümmert (Oma kommt wie gesagt ja auch laut Gericht nicht mehr in Frage), kommt das Kind nicht zum Vater.. die Mutter zeigt (auch wenn sie es nicht offen sagt und immer in Ausflüchte flieht) mit Abwesenheit, dass sie sich nicht im geringsten für ihren Sohn interessiert.

____

UPDATE:

Waren heute beim Gespräch in der WG.
Der Kindesvater wird vorerst keinen Umgang mit seinen Sohn haben. ..da hat Oma mal wieder schön ihren Willen durchgesetzt und das Kind bequatscht. Er verbringt vorerst jedes Wochenende und zwischen 3-5W in den Sommerferien bei ihr.
Letzten Sommer hatte sich schoneinmal soetwas angebahnt. Als wir da äußerten, dass es an der Beeinflussung durch die Oma liegt, hatten wir mit der Teamleiterin der WG geklärt, dass der Lütte die Beurlaubungen, die er bei Papa verbracht hätte, dann in der WG bleibt. ..zack, war er wieder bei uns.
Dieses mal sagte das Jugendamt, dass er zu Oma kann, wenn er möchte.. natürlich, nachdem es mit der Mutter telefoniert hat. Diese "Anweisung" erfuhren wir übrigens nur, da wir heute in der WG waren. Vom Jugendamt bisher gar nichts gehört.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.07.2017 22:49
(@prayer)
Schon was gesagt Registriert

Zusatz:

Das Umgangsverbot ist übrigens vom Tisch.. ein sehr netter Herr machte heute diverse Andeutungen dahingehend, dass das Jugendamt auf so eine Reaktion wartet, um den Vater erneut in seinen Rechten zu beschneiden und das ganze als 'Kindeswohlgefährdung' darzusetllen. ..da Oma ja sooo wichtig für den Lütten ist und auch gar nichts im Schilde führt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.07.2017 23:08
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Mir stellen sich einige Fragen, um Optionen auch nur anzudenken.

Und ich sage auch gleich offen und direkt: Hier sollte sich der Vater im Forum einbringen. Es geht nicht nur um Sachstände, sondern vor allem um seine Denke (Was interssieren mich Buchstaben, wenn ich lediglich den dahinter stehenden Menschen sehen möchte?) Was will er, wie formuliert er es, wieviel Engagement und Einsatz würde er aufbringen. Und: Ist es ihm ernst. Das kannst Du per se niemals leisten.

Gruss oldie

PS: Da hier das Sorgerecht betroffen ist -> verschoben.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2017 00:09
(@prayer)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Oldie,

Danke, ich wusste nicht recht, in welche Sparte ich das Thema einordnen soll.

Ich kann Dir versichern, dass ich hier alles im Sinne des Vaters 'schreibe'. Er wird über jeden Post und jede Nachricht informiert und 'segnet' dies zuvor ab.
Wir hoffen hier auf Hilfe, von Vätern, die dies schon überstanden haben. Da wir langsam an unsere Grenzen bezüglich der Möglichkeiten gelangen.

Und nur, weil ich die Texte 'verfasse', mit den Inhalten die mir der Vater gibt, verfälsche ich kein Bild. 🙂

Gruß, Prayer

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.07.2017 00:45
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Er wird über jeden Post und jede Nachricht informiert und 'segnet' dies zuvor ab.

Das glaube ich Dir auch. Nur ist genau das für mich persönlich das Problem . Ich 'höre' Dich, von ihm abgesgnet. Um mir eine Meinung bilden zu können brauche ich ihn aber selber, ebenso wie das nicht von Dir Abgesegnete. Verstehst Du den/die Unterschied/e? Andere user hier haben da sicherlich und freilich eigene Herangehensweisen. Es ist ja auch nur meine persönliche Sichtweise.

Nach meiner Auffassung könnte sich die Problematik, wenn sie denn wirklich seitens des Vaters ernsthaft angegangen werden soll, saftig ausweiten. Und es könnte schmutzig werden. Schmerzhaft. Da möchte ich schon die dahinter stehende und allesentscheidende Person kennen lernen, nicht den Cheerleader. Das meine ich nicht böse oder abwertend, sondern kennzeichnend für Auftritte dieser nur zu gerne unterschätzten Art Problematik.

Nix für ungut.

Gruss oldie

PS: Keine Sorge. Ohne positives Feedback seitens des Vaters werde ich mich ab jetzt ausschweigen, sprich einfach meine Klappe halten.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2017 01:14
(@prayer)
Schon was gesagt Registriert

Schmutzig ist das ganze schon längst und das seit Jahren.
Mit einer Mutter, die aus dem Ausland terrorisiert, einer unberechenbaren Oma, die das Kind belügt, Geschenke vom KV und Freunden wegschmeißt, aufhetzt und auch nicht davor scheut vor Gericht selbstgeschriebene Crimis auszupacken - ungefragt natürlich. Einem Teamleiter der den KV in jedem Gespräch provoziert, lügt und ausfällig wird und nun noch einer WG, die ganz genau weiß, dass der Vater sich kümmert und die einzige Option darstellt, aber keinerlei Interesse an der Rückführung hat.

Vor Gericht wurde ausgesagt, dass er den Lütten schlagen, fett füttern würde, gleichzeitig natürlich viel zu viel Sport mit ihm macht, bis die Mutter irgendwann selbst merkte, was sie redet und zugab, dass beim Vater alles super läuft.

Termine werden immer so kurzfristig herausgegeben, dass man sie kaum wahrnehmen kann. Wenn man dies doch schafft, dann wird man angesehen, als würde der Teufel in der Tür stehen.

Zum ersten Gerichtstermin im März letzten Jahres erschienen weder KV, noch Jugendamt, dies war für die Richterin gar kein Problem, keine Strafe, kein Dududu.
Beim zweiten Gerichtstermin im März, log uns sogar die Richterin an und der ganze Saal war pro Mutter.

Das Kind wird bei jedem Telefonat, das bei Oma geführt wird, abgehört und man hört die Oma im Hintergrund keifen.

Und wie bereits gesagt, das Kontaktverbot für Oma wurde vorerst auf Eis gelegt, da das Jugendamt nach einem Vorwandt sucht, dem KV Kindeswohlgefährdung vorzuwerfen.
Vor zwei Wochen waren wir bereits wieder beim Anwalt und haben alles in die Wege geleitet, um das alleinige Aufenteilsbestimmungsrecht einzuklagen. Um das Kind aus der WG holen zu können.
Wenn aber schon die Anwältin sagt, dass sie innig hofft, dass wir eine andere Richterin bekommen, sieht es eher schlecht aus.

Dementsprechend, sind wir mit unserem Latein langsam am Ende.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.07.2017 14:28
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

also ich denke nicht, dass das alleinige ABR in dieser Konstellation ausgeurteilt wird. Es gibt keine warum die Mutter oder der Vater es verlieren sollten.

Es geht im Moment einzig und allein um den Lebensmittelpunkt eines 12jährigen Kindes. Offensichtlich hat die Oma Interesse, dass das Kind bei ihr lebt (bekäme sie dann den Unterhalt?).
Der 12jährige sieht, dass er bei Oma mehr oder weniger tun und lassen kann, was er will. Das ist eine hohe Motivation.
Der ASB hat nichts dagegen, dass er weiter dort wohnt und die KM will ihn vorallem nicht beim Vater.

Wenn das Kind nicht zur Oma soll, dann ist das durchaus zu realisieren. Das ein 12jähriger gezwungen wird zu euch zu ziehen ist nicht unmöglich, aber auch nicht wirklich realistisch. Realistisch ist eher, dass er weiter beim ASB wohnt.

So ist zumindest der Sachstand wie ich es sehe. Dass der ASB seine Einnahmequelle nicht weggeben will ist irgendwo nachvollziehbar.  Trotzdem wird es über kurz oder lang darum gehen, dass das Kind wieder bei einem Elternteil wohnt.

Der Oma Kontaktverbot auszusprechen ist aus vielen Gründen keine gute Idee. Die Frage ist eher wie es der KV schafft als kompetenter Vater zu erscheinen. Ich denke, dass es hier auch vom KV zu vertretende Gründe geben muss, dass dem bisher nicht so ist. Ein Nichterscheinen vor Gericht führt immer zu einer schlechten Stellung vor Gericht. Termine können kurzfristig sein, aber hier muss man einfach da sein.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2017 15:56