Kontinuitätsprinzip
 
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Kontinuitätsprinzip

 
(@pausbanderi)
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Mahlzeit zusammen,

ich brauche dringend mal ein bissl Hirnsturm!

Ein Kind lebt seit Auszug der Mutter im Wechselmodell. Jetzt soll es eingeschult werden und nach x angebotenen Gesprächen zur Schulwahl zieht die Mutter vor Gericht, um das Kind an ihrem Wohnort einzuschulen. Begründung: Ja weil ist so!

Der Vater will es an seinem Wohnort einschulen. Die Schule dort ist im Landkreis bekannt als absolute Traum-Top-Schule, der Schulweg ist von beiden Wohnungen optimal zu erreichen, sogar vom Wohnort der Mutter mit dem Bus schneller als die Schule am Wohnort der Mutter. Kind hat mehr Freunde, wird mehr gefördert, ist dort besser sozial integriert und und und. 

Einziges Problem, Kontinuitätsprinzip. Das Kind geht am Wohnort der Mutter in den Kindergarten. Der Vater bringt das Kind an „seinen” Tagen mit dem Auto in den Kindergarten, an den Tagen der Mutter bringt sie ihn zu Fuß in den Kindergarten.

Wie kann man diesem Manko irgendwie widersprechen? Das Kind soll nicht gezwungen werden, die nächsten vier Jahre in einer schlechteren Situation zu sein, nur weil die Mutter eben ihren Willen durchsetzen will.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.04.2022 18:37
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das Kind hat ja irgendwo seinen Hauptwohnsitz. In dessen Umfeld befindet sich die sog. "Sprengelschule", die Schule des Einzugsgebiets. Dort wird die Anmeldung idR "erwartet". 

In Berlin ist es so, dass die Anmeldung in der Sprengelschule durch einen sorgeberechtigten Elternteil alleine erfolgen kann. Die Anmeldung in einer anderen als der Sprengelschule muss von beiden Sorgeberechtigten beantragt werden. (Stand allerdings aus 2009). Dazu müsste man zur Sprengelschule gehen und anmelden, dass das Kind zu einer anderen Schule gehen soll. Die Zustimmung erteilt dann das Schulamt.

Sollte also die Wunschschule des Vaters nicht die Sprengelschule sein, müsste er also die Zustimmung der Mutter ersetzen lassen. Ist das Kind beim Vater gemeldet, dann umgekehrt. 

Ich würde mal ins Schulgesetz des Bundeslandes gucken, weil das ja in jedem Bundesland anders geregelt ist.

LG LBM 

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2022 19:43
(@pausbanderi)
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Sorry, den Grund hatte ich total vergessen 🙂

 

Die Mutter beantragt nun per einstweiliger Anordnung, das Kind umzumelden zu ihrem Wohnsitz.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.04.2022 08:47
(@maxmustermann1234)
Registriert

Das einzige Argument im Zusammenhang mit Kontinuität könnte sein, dass andere Kinder aus der KiTa auch auf die Schule gehen sollen. Das müsste man ggf. entkräften. Ansonsten ist für die Schule ja irrelevant wo das Kind bisher in den Kindergarten gegangen ist.

Was sagt denn das Kind? Was ist sein/ehrlicher Wunsch? Daran würde ich mich orientieren. 

Wenn du es natürlich eskalieren willst, kannst du versuchen alleine an der Schule in deinem Wohnbezirk anzumelden. Bei Grundschulen geht das, glaube ich, auch in NRW im Schulbezirk alleine. Bei weiterführenden Schulen geht es nicht. Die wollten die Unterschrift von meiner Ex und mir.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2022 09:11
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @maxmustermann1234

Das einzige Argument im Zusammenhang mit Kontinuität könnte sein, dass andere Kinder aus der KiTa auch auf die Schule gehen sollen. Das müsste man ggf. entkräften. Ansonsten ist für die Schule ja irrelevant wo das Kind bisher in den Kindergarten gegangen ist.

Was sagt denn das Kind? Was ist sein/ehrlicher Wunsch? Daran würde ich mich orientieren. 

Wenn du es natürlich eskalieren willst, kannst du versuchen alleine an der Schule in deinem Wohnbezirk anzumelden. Bei Grundschulen geht das, glaube ich, auch in NRW im Schulbezirk alleine. Bei weiterführenden Schulen geht es nicht. Die wollten die Unterschrift von meiner Ex und mir.

Ja das sollte es sein, aber es steht das Argument im Raum, daß durch die räumliche Nähe und das Verfahren Mama = zu Fuß oder Bus, Papa = Auto eine Kontinuität geschaffen wurde...

Das Kind sagt, er hält sich raus und weiss es nicht. Ich werde mit ihm noch ein Gespräch führen, was er wo von Vorteil sieht, aber das wird die Kindsmutter nicht aufhalten. Sie lässt sich ja auch nicht davon beeindrucken, daß die andere Lösung für alle objektiv die bessere ist.

Ja ich kann ihn anmelden, bringt aber nix. Wohnortänderung = Schuländerung, egal wann. Wenn er Ende August umzieht genauso wie jetzt sofort.

 

OT: Schon irre. Ein Kind ist in einer Wohnung zuhause, lebt überwiegend dort, hat nur dort Sozialkontakte, kennt alles auswendig und trotzdem muss man mit Zähnen und Klauen kämpfen, um so was zu entkräften

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.04.2022 12:32