Hallo,
gibt es §§ wo drin steht das bei Gemeinsamen sorgerecht alle beide Elternteile unterschreiben müssen?
Ich wurde noch nicht mal Informiert dass mein Sohn ein Konto hat noch musste ich unterschreiben.
Gruß Jörg
Hi Jörg,
bisher wurde ich bei jedem Sparbuch für die Kinder (bzw. Konto für den Großen) darauf hingewiesen, das zur Konteneröffnung die Unterschriften beider Elternteile benötigt werden. Ohne die Unterschrift meines Ex-Mannes hätte ich kein Konto eröffnen können. Ob das von Bank zu Bank unterschiedlich gehandhabt wird ???
Grüße
lilli
Leben ist das, was passiert,
während Du eifrig dabei bist,
andere Pläne zu machen.
(John Lennon)
Hallo Jörg,
ich glaube nicht dass es ein Gesetz gibt, dass bei einer Kontoeröffnung für ein Kind beide Elternteile unterschreiben müssen. Und? Wenn du nicht unterschrieben hast, kann dich auch keiner dafür haftbar machen, sollte das Konto überzogen sein. Die Banken räumen normalerweise bei Konten für Minderjährige eh keinen Überziehungskredit ein.
Wo ist eigentlich dein Problem?
Gruß
Martin
Hallo????
Für was dann gemeinsames Sorgerecht. Das fing schon an wegen Kindergarten da musste ich auch angeblich nix unterschreiben raus kam das ex die Unterschrift nachgemacht (nenne wir es mal nett) hat!
Wir sind seit 4 Jahren getrennt und ich musste bis jetzt nur für die Familienhilfe unterschreiben und wurde über nix informiert! Also für was dann gemeinsames Sorgerecht?`
Hi Jörg,
wir haben auch das gemeinsame Sorgerecht (was ich auch gut finde). Für die Kindergartenanmeldung hab ich die Unterschrift von meinem Ex nicht benötigt, da wurde nicht mal danach gefragt. Für die Schulanmeldung (in 2 Wochen) brauch ich sie auch nicht, hatte mich im Vorfeld erkundigt um unnötige Rennerei vorzubeugen. Glücklicherweise läuft unsere Kommunikation mittlerweile recht gut und solche Unterschriften sind kein Problem.
Wenn deine Ex aber deine Unterschrift fälscht, dann fände ich das allerdings auch nicht witzig.
Grüße
lilli
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(John Lennon)
moin, zusammen,
@jörg: alle mir bekannten geld-institute verlangen heutzutage bei GSR bei eröffnung eines kontos für ein gemeinsames kind die unterschrift beider eltern. an deiner stelle würde ich mal bei der bank 'dezent' nachfragen (evtl. ist dort ja auch eine '2. unterschrift' eingereicht worden, die nicht von dir stammt???)
@lilli: ich weiss ja nicht, wo du dich erkundigt hast und in welchem bundesland du lebst, ich glaube aber nicht, dass es wesentliche unterschiede gibt.
also: bei GSR sind schulen VERPFLICHTET, die zustimmung BEIDER elternteile bei der schulanmeldeung abzufragen/einzufordern, da 1. die einschulung keine sache des 'alltagsentscheides' (oder so ähnlich...) ist und 2. sie, die schulen, (grundsätzlich) verpflichtet sind, bei GSR beiden elternteilen, zumindest auf anfrage hin, auskunft zu erteilen (es sei denn, wie bei mir geschehen, es wurde eine vollmacht für einen elternteil vom anderen unterschrieben/erteilt). das das in vielen, auch hier im forum geschilderten fällen anders 'läuft', ist mir schon bekannt. aber wenn der vater deines kindes das wollte, könnte er dennoch zumindest der schule 'das leben schwer machen' ......
gruss
ulli
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
@ulliberne:
Die Auskunft habe ich so in der letzten Woche beim Elternabend auf Nachfrage vom Schuldirektor bekommen, weil ich eben nicht wollte, das die mich bei der Anmeldung wieder wegschicken, weil eine Vollmacht fehlt. Aber ich werde mir das von meinem Exmann lieber schriftlich geben lassen, nicht das im Nachhinein Probleme auftauchen.
Grüsse
lilli
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(John Lennon)
hi, lilli,
na, dann ist's ja gut .... und auch nur 'fair' dem ex gegenüber, gelle ??!!
die aussage des schulleiters aber halte ich für 'fragwürdig', der hatte anscheinend (und glücklicherweise für ihn) noch nie probleme mit sowas.
gruss
ulli
p.s.: hier in nudelsacksen ist's eine 'anordnung' der landesschulbehörde, bindend für alle schulen und schultypen (wurde auch bei gymnasium verlangt!).
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(fritz grasshoff)
Also ich habe für meine Tochter seit der Trennung noch nie was unterschrieben, weder für Ummeldung noch für die Anmeldung Kindergarten etc. Bei der Ummeldung sollte ich meine Zustimmung geben, was ich nicht getan habe, Ummeldung ist trotzdem erfolgt.
Ich denke das wird überall anders gehandhabt. Das "gemeinsame Sorgerecht" hilft nur, einen regelmäßigen Umgang beim Jugendamt oder vor Gericht durchzusetzen.
Sicher ist auch der Ansatz vorhanden, dass bei Entscheidungen wie z.B. Schulwahl oder Umzug BEIDE Elternteile entscheiden und damit auch unterschreiben sollten, aber das wird in der Realität wohl recht selten auch so erzwungen (z.B. dadurch, dass beide Elternteile unterschreiben müssen und das auch eingefordert wird).
Gruß
Martin
Also, ich konnte ohne die Unterschrift meines Ex bei meiner Bank keine Sparbücher für die Kinder eröffnen und da er sich nicht "erweichen" läßt, haben die beiden bis heute (2,5 Jahre nach unser Trennung) keine...
Der Kindergarten hat ebenfalls die Unterschriften beider Elternteile verlangt. Ich "durfte" dann letztendlich 4 Tage daheim bleiben, weil mein Ex zwar die Unterlagen zur Unterschrift mitgenommen hatte ("Ich muß das erstmal in Ruhe lesen..."), sie mir dann aber am Freitag "seines" Besuchs-WEs ununterschrieben wieder per Einschreiben zurückschickte hat, weil ich "ja gar nix ausgefüllt" hätte. Das Einschreiben kam - wie günstig- grad mit der Post, als er mit den Kindern wegfuhr. Am folgenden Sonntag abend hat er dann wiederum drauf bestanden, die Formulare zur Unterschrift mitzunehmen. Bis er sie mir dann (endlich) wieder zurückgeschickt hat, durften die Kinder keinen Fuß in den Kindergarten setzen, da das - lt. Träger - "illegal" gewesen wäre. Mal sehen, was nächstes Jahr passiert, wenn die Große in die Schule kommen soll.
Nichts erwarten; dennoch gespannt sein. Humanitäres Motto, um zwischenmenschlich existieren zu können (Wolfdietrich Schnurre)
Mag ja sein, dass der "andere Elternteil" bei GSR für KiGa- / Schul- und sonstigen An- bzw. Ummeldungen unterschreiben muss, fakt ist aber, dass nahezu nirgends danach gefragt wird.
Meine ExFrau ist mit ihrem (damals noch nicht verheiratet) Mann zum KiGa und zur Schule und dort fiel man aus allen Wolken, als ich mich als Vater meiner Kinder mit GSR gemeldet hatte.
Man glaubte mir nicht, ich musste erst das Scheidungsurteil mit dem GSR und der Namensänderungsurkunde vorlegen. Man "Ging davon aus, dass es sich bei der Begleitung der
Mutter um den Vater der Kinder handelt"....
Soviel dazu....
hi,
auch ich brauchte weder bei der anmeldung zur grundschule, weiterführenden schule, und sparbücher die unterschriften meines ex. lediglich bei der kontoeröffnung für die große wurde in der rechtsabteilung der bank nachgefragt, ob die unterschrift des vaters noch erforderlich ist, weil sie schon über 17 war. sie wurde auch nicht gebraucht.
in der weiterführenden schule wurde ich lediglich gefragt, ob sie dem kindsvater auskünfte geben dürfen, was ich auch bejaht habe. aber ihm war´s eh egal, in welche schule er angemeldet wurde. sein motto war: du machst schon das richtige mit dem hintergedanken, dann brauch ich mich ja nicht zu informieren...
gruß
tortour
Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean
Hallo,
ich habe mittlerweile das alleinige Sorgerecht. Brauchte aber bei damals bestehendem GSR auch keinerlei Unterschriften. Weder für Kindergarten Anmeldung, noch für Schulanmeldung, noch für ne anstehende OP, weil der Arzt sagte, das dies ein medizinisch Notwendiger Eingriff wäre und er diese OP zum Wohle des Kindes auch ohne Unterschrift des Vaters durchführen würde.
Was mich aber stört ist, das sie Deine Unterschrift mal "nachgemacht" hat, wie Du Dich so schön ausdrückst.
Hallo?
Sowas ist Dokumentenfälschung!!!!!!
LiebeGrüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Hey!
Jetzt will ich mal klugscheissern 😉
Sowas ist Dokumentenfälschung!!!!!!
Heißt das nicht Urkundenfälschung?! 🙂
Nu aber mal im ernst....
Wenn das die KM schon einmal gemacht hat, also deine Unterschrift gefälscht u das jetzt evtl bei der Kontoeröffnung wieder gemacht haben sollte, dann ist das eindeutig Urkunenfälschung bzw Fälschung eben deiner Unterschrift. Un so etwas solte man dann wahrlich nicht einfach mal so darstehen lassen..
Eines Tages wirst du sonst noch zur Rechenschaft gezogen für irgendetwas wo du angeblich deine Unterschrift drunter gesetzt haben sollst..
U ich denk soweit sollte es nicht kommen..ausser dem habt ihr nunmal das GSR..was wiederum für die KM nicht heißt das sie ma eben so deine Unterschrift fälschen kann, das ist wahrlich kein Kavaliersdelikt mehr!!!
Solltest das mal abklären u notfalls auch deiner Ex mal eindeutig die Grenzen aufweisen..
Denke bei einer gefälschten Unterschrift hört der Spaß auf!!
Und ob sie ohne Unterschrift des zweiten Erziehungsberechtigten wirklich ein Konto eröffnen kann für euren Sohn ist sehr fragwürdig, offiziell ist das nämlich nicht möglich!
Gruß
Jens
die schwester meiner bekannten wollte auch ein konto für ihren sohn eröffnen.
ohne unterschrift vom ex geht es nicht.
bei nachfrage wie das ist wenn sie alleiniges SR hat, muß sie das durch schriftstücke nachweisen.
ansonsten null change
LG todtraurig
Ich äußere nur meine Meinung.
Hallo zusammen,
ich habe auch für die Eröffnung von Konten für die Kinder bei gemeinsamen Sorgerecht beide Unterschriften gebraucht. Allerdings habe ich auch selbst mitgeteilt, dass ich geschieden bin. Das ist bei uns deswegen aufgefallen, weil ich wieder verheiratet bin und einen anderen Namen habe als die Kinder.
Ob mich sonst jemand danach gefragt hätte...? Ich glaube es nicht.
Gruß
Andrea
Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama
hallo,
ich habe mich auch mal beim Rathaus erkundigt und die Auskunft deckt sich mit meinen Recherchen.
Offiziell braucht man bei GSR und den angesprochenen Dingen wie Kontoeröffnung, Kiga-Anmeldung, Schul-Anmeldung, Anträgen für Ausweise, größeren Umzügen usw. immer die Unterschrift beider Eltern.
Bei alleinigem Sorgerecht muß man offiziell eine Bescheinigung über das alleine Sorgerecht vorweisen, sonst geht nichts.
Praktisch sieht es natürlich ziemlich unterschiedlich aus. Wenn die entsprechende Person den Eindruck hat, es liegt eine normale Ehe bzw. Familie vor, wird wohl stillschweigend angenommen, daß das andere Elternteil damit einverstanden ist (das war bei mir so, als die KM meine Söhne hinter meinem Rücken in einem Kinderhort angemeldet hat, ich mußte den Leiter darauf hinweisen, daß ich dagegen bin und das GSR besteht).
Ich habe z.B. im Kindergarten extra darauf hingewiesen, daß ich mich in Scheidung von meiner Frau befinde und nicht einverstanden wäre, wenn sie meine Söhne dort abmelden würde. Prompt hat sie es ein paar Tage später versucht und die Kiga-Leitung hat darauf hingewiesen, daß beim GSR beide Elternteile zustimmen müssen. Beim zweiten Kindergarten, der ebenfalls noch im Gespräch war, konnte sie problemlos die Anmeldung fürs nächste Jahr zurücknehmen, ohne daß ich gefragt wurde. Wenn ich meine Söhne dort hätte unterbringen wollen wäre es jetzt zu spät gewesen, da inzwischen alle Plätze vergeben waren.
Also mein Wissenstand: Offiziell bzw. gesetzlich ist alles klar (beide müssen unterschreiben), die Praxis wird unterschiedlich gelebt.
Hallo,
also ich kann auch nur bestätigen, was viele hier schon geschrieben haben.
Die Ex meines LG hat ein Konto für die Kurze eröffnen wollen und es ging nix ohne seine Unterschrift. Auf dem Kontoeröffnungsantrag konnte man ja sogar ankreuzen, dass nur beide Elternteile gemeinsam über das Konto verfügen dürfen 😮 (war mir bis dahin auch unbekannt).
Wir haben uns zu dem Kontoeröffnungsantrag mal auf unserer Bank beraten lassen und waren sehr foh, von einer kompetenten Sachbearbeiterin beraten worden zu sein. :thumbup: Denn in seiner Unwissenheit hätte mein LG seine "Kreuzchen" echt an der "falschen" Stelle gesetzt!
Denn wäre es nach der KM gegangen, hätte er den Antrag blanko unterschrieben und sie hätte dann alles entschieden. Also Achtung beim Ausfüllen solcher Anträge!
Auch bei der Schulanmeldung hat sie seine Unterschrift benötig. Allerdings wissen wir hier nicht, ob sie von sich aus angegeben hat, dass sie GSR mit dem KV hat, oder ob sie die Kurze hätte gar nicht anmelden können ohne die Unterschrift des KV.
Hallo @all,
ich möchte nun mal doch noch was dazu senfen weil ich ja vor einiger Zeit das Problem hatte das ICH wochenlang hinter der Unterschrift des KV herrennen musste als ich ein Taschengeldkonto für unseren Sohn eröffnen wollte (es besteht ebenfalls GSR).Das ist lästig gewesen und total überflüssig weil der KV von dem Sparbuch oder Taschengeldkonto keine Vor oderNachteile hat .
Wie schon geschrieben wurde: Kinder dürfen nicht überziehen.Sie lernen sich ihr Geld einzuteilen und zumindest ist es bei unserer Sparkasse so, bekommen sie im Kino ,Schwimmbad auch in einer Eisdiele Vergünstigungen!Durchaus eine schöne Sache.Bei unserem Sohn ist es so(das gilt auch für sein Sparbuch)zahle ICH etwas ein oder er wenn er sich etwas gespart hat oder etwas "zugesteckt" bekommt und bei größerenAnschaffungen gibt er einen Teil davon dazu.
Etwas anderes ist eine Unterschrift etwa bei der Schule oderKiga.Unser Sohn ist aufs Gymnasium gewechselt. Das gleiche Theater wieder.Der KV war zwar mit der Schule einverstanden, nicht aber mit dem Schulzweig,angeblich wäre unser Sohn damit überfordert.
Gewagte These für einen KV der nichtmals mit dem Sohn Hausaufgaben machen will geschweige denn die Termine für den Elternsprechtag wahrnimmt oder die Sprechzeiten der Klassenlehrerin.Habe sogar die Lehrerin gefragt ob der KV sie auch anrufen könne.Sie meinte das es ginge sogar bei ihr zuhause ...und trotzdem hat er es in 4 Jahren nicht geschafft.
In diesem Fall hab ich unseren Sohn zum Umgangs WE gebracht und dabei die Unterschrift für die neue Schule abgeholt.Der KV meinte dann er müsse sich das erst durchlesen und würde es dann "die Tage" mir zufaxen :knockout: :red: ja nee is klar. Ich wies ihn auf seine bevorstehende mehrwöchige Reise nach Thailand hin die 5 Tage später stattfinden sollte und ich sagte ihm, daß bereits am Montag nach dem UmgangsWe die Anmeldungen in der Grundschule sein müssen.Dann funktionierte es auf einmal !
@
drbeka
Was spricht dagegen die Kinder im Hort anzumelden?
Gruss Delphin
[Editiert am 22/12/2005 von Delphin]
[Editiert am 22/12/2005 von Delphin]
EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN