Kur für Kind
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Kur für Kind

Seite 1 / 2
 
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

meine Ex hat mir vor ein paar Tagen eröffnet, dass Sie mit unserem 12- jährigen Sohn auf eine Mutter-Kind-Kur gehen möchte. Im Prinzip habe ich ja nichts dagegen,dass mein Sohn auf Kur geht, wenn es für ihn nötig sein sollte. Ich habe da nur ein paar Fragen:

1. Habe ich das Recht zu erfahren, aus welchen Gründen meinem Sohn eine Kur verschrieben wird ? Man muss ja schliesslich krank sein, um sowas zu bekommen.
2. Muss ich zustimmen, oder geht das auch ohne meine Zustimmung ?
3. Wäre es nicht besser ein 12-jähriges Kind alleine auf Kur zu schicken, ohne Mami ?
4. Darf Ex meinen Sohn so ohne weiteres 3 Wochen von der Schule befreien ohne meine Zustimmung ?
5. Wenn Ex in den Ferien mit ihm auf Kur fahren würde, was ist dann mit meinem Umgangsrecht in dieser Zeit ? Muss Sie mir das dann an anderen Tagen nachholen lassen ?

Das wären mal meine ersten Fragen.

Wäre nett, wenn mir da jemand Auskunft geben könnte.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.01.2012 02:33
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

wie schon geschrieben kann so eine "Kur" auch als aktives Mittel zum Umgangsboykott angewendet werden, da sie wie der Klassiker "Kind ist krank - Umgang fällt aus" verwendet werden kann - und so als Joker sogar für mehrere Wochen gezogen werden kann. Soweit ich es hier aus dem Forum kenne, kann man wenig dagegen unternehmen. Aber da wissen unsere anderen Väter sicherlich noch mehr drüber. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2012 03:36
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus dwh!
Unabhängig von ingos Beitrag, Euer Sohn muss nicht zwingend krank sein; es würde reichen, wenn KM für sich selbt die Kur beantragt hat.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2012 13:20
(@diskurso)
Registriert

Hallo dadwithouthope,

Auskunft über die medizinische Notwendigkeit der Kur erhältst Du nur als Mitinhaber des Sorgerechts.
Wie Marco schon schrieb, versteckt sich oft hinter "Mutter-Kind-Kur" eine Mutterkur, die Mutter gibt gegenüber dem Träger einfach an, dass das Kind während der Kurzeit nicht anderweitig betreut werden kann und fährt dann als sogenannte Begleitperson einfach mit.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2012 14:36
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Auskunft über die medizinische Notwendigkeit der Kur erhältst Du nur als Mitinhaber des Sorgerechts.

gemeinsames Sorgerecht habe ich. Kann ich also verlangen, dass der Arzt mir Auskunft gibt ?

Wie Marco schon schrieb, versteckt sich oft hinter "Mutter-Kind-Kur" eine Mutterkur, die Mutter gibt gegenüber dem Träger einfach an, dass das Kind während der Kurzeit nicht anderweitig betreut werden kann und fährt dann als sogenannte Begleitperson einfach mit.

Das Kind kann aber andersweitig betreut werden, nämlich von mir. Ausserdem ist der Junge schon 12 Jahre alt. Gibt es da nicht eine Altersgrenze ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.01.2012 19:14
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also ich würde auch versuchen da rein zu grätschen und darauf bestehen, dass er die Zeit bei dir ist.

ich weiß allerdings auch nicht an wen man sich da wenden müsste.
Am wirksamsten wäre vermutlich die Krankenkasse, die ja ein Interesse haben müsste, diese Kosten zu vermeiden und eigentlich auch daran, nicht von der Mutter über die Betreuungsmöglichkeit belogen zu werden.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2012 19:29
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo

die Altersgrenze ist 12.

Übrigens wird in den Kureinrichtungen auch Schulunterricht gegeben, so dass sich deine Frage nach dem herausnehmen aus der Schule erübrigt.

Wie schon gesagt, fährt das Kind entweder als Begleitperson mit oder wird selbst behandelt.

Begleitperson nicht nur dann, wenn es nicht anderweitig betreut werden kann, sondern auch wenn das Kind die Trennung nicht verkraften würde - dies scheint bei eurem Fall ja durchaus leicht von der KM zu begründen zu sein.

Da ihr das GSR habt, kannst du natürlich versuchen die Antragsunterlagen beim Arzt einzusehen, zumindest die Daten des Kindes, die der KM stehen dir sicher nicht zur Verfügung.

Dann weißt du auch ob das Kind als Begleitperson oder Patient mit soll, und wenn als Patient, weshalb es behandelt werden soll.

Weißt du, bei eurer Problematik sehe ich eher die Gefahr, dass du als Querulant dargestellt wirst.
obwohl ich weiß dass du es nur gutmeinst.

Gerade diese Problematik mit dem Im-Bett-der-Mutter-schlafen und wie-ein-Kleinkind verhalten usw., vielleicht ergibt sich bei der Kur auch eine gute Gelegenheit, dass dies auch mal Außenstehende mitbekommen. Glaub mir, die in der Kureinrichtung sind auch nicht blöd und vielleicht merken sie ja was, denn wenn die KM behandelt wird und Therapien mitmacht, dürfte ihre ungesunde Symbiose und Einstellung doch auffallen...3 Wochen Versteckspiel ist nicht unbedingt machbar.

Vielleicht hast du die Chance deinen Sohn dort mal zu besuchen und mal zu hören wie es läuft...

Also, ich tendiere eher dahin, sieh die Kur als Chance, auch für deinen Sohn, und versuche eher die Umgänge entweder dort vor Ort (WE oder ein paar Tage unter der Woche in einer Ferienwohnung usw.) hinzukriegen, was umso leichter fallen dürfte, wenn er nur Begleitkind ist! oder eben danach nachzuholen.

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2012 19:36
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

:applaus1: guter Beitrag Ginnie, dem kann ich mich nur anschließen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2012 19:43
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Nach der abgebochenen psychatrischen Behandlung, wird es eher dahingehen ausgelegt sein, das der Junge wegen ''Trennung zur Mutter'' und Betreuungsmöglichkeit mit zur Kur genommen wird.

Also ich würde auch versuchen da rein zu grätschen und darauf bestehen, dass er die Zeit bei dir ist.

Ich tendiere da auch eher zu Beppos grätsche.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2012 19:44
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

sondern auch wenn das Kind die Trennung nicht verkraften würde - dies scheint bei eurem Fall ja durchaus leicht von der KM zu begründen zu sein.

Also, damit braucht sie nicht zu kommen, denn das Kind ist jedes zweite Wochenende bei mir, die hälftigen Ferien und in den Sommerferien auch zusammenhängende drei Wochen. Und das verkraftet er sehr, sehr gut.

Die Gedanken von Ginnie hatte ich auch schon, das ganze als Chance zu sehen. Nur leider habe ich bisher die Erfahrungen gemacht, dass meine Ex eine sehr gute Schauspielerin ist und bisher fast alle Menschen auf sie reingefallen sind.  Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Betreuer auf Kur in der kurzen  Zeit erkennen werden, was da abläuft. Aber ein wenig Hoffnung habe ich schon.

Klar, wenn es irgendwie möglich ist, werde ich meinen Sohn dort besuchen. Die Frage ist nur wo die Kur stattfinden wird.

die Altersgrenze ist 12

Die Altersgrenze ist, laut Krankenkasse, " bis zum Beginn des zwölften Lebensjahres ". Wäre dann ja schon überschritten. Aber, es gibt ja auch Sonderfälle, wie eben keine Betreuungsmöglichkeit. Was aber bei uns ja nicht der Fall wäre.

Dass ich als Querulant dastehe bin ich gewohnt. Wie gesagt, ich habe ja nichts dagegen, dass er auf Kur geht, wenn es nötig ist. Aber alleine, ohne Mama. Denn da sehe ich viel mehr Chancen für ihn für eine gesunde Entwicklung.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.01.2012 20:07




(@diskurso)
Registriert

Als mitsorgeberechtigter Elternteil hast Du alle Möglichkeiten, Dir Informationen beim Arzt dazu geben zu lassen.
Dann kannst Du entscheiden, ob es sinnvoll ist, dagegen vorzugehen.
Wenn das Kind nur Begleitperson ist und wenn KM vermutlich ein Kreuzchen beim Formular des Trägers "keine Betreuungsmöglichkeit vorhanden?" gemacht hat, könnte das eine Möglichkeit sein ...
Abzuwägen ist - wie schon erwähnt - natürlich, ob die Kur möglicherweise die kranke Mutter-Kind-Bindung im Interesse des Kindes etwas durchbrechen könnte.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2012 21:36
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, zusammen,

vielleciht ein bisschen spät, aber dennoch 2 grundlegende fakten zum thema eltern-kind-kur.
1.

... die Altersgrenze ist 12. ...

das ist so nicht korrekt, es gibt kliniken, die auch kinder bis 14 jahren aufnehmen, egal ob als begleitkind oder als patient.

2. grundsätzlich ist eine MKK/VKK eine präventivmassnahme und keine therapie im eigentlichen sinne, s.a. § 24 SGB V. deshalb sind die teilnehmer nicht bereits 'krank', sondern es droht ein 'krankwerden', das mit der kur verhindert werden soll.

Also, ich tendiere eher dahin, sieh die Kur als Chance, auch für deinen Sohn

das sehe ich genauso! allerdings würde ich in deiner situation davon absehen, einen umgang 'vor ort' zu versuchen, es sei denn, die KM ist damit einverstanden. lass die beiden in ruhe ihre kur machen, und hoffe drauf, dass die KM die ein oder andere veränderung ihres verhaltens eurem sohn (und damit evtl. auch dir) ggü. von den dortigen psychologen 'nahegelegt' wird (wie ich es selber als 'kur-teilnehmer'erlebt habe).

gruss
ulli

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2012 14:12
(@diskurso)
Registriert

s.a. § 24 SGB V. deshalb sind die teilnehmer nicht bereits 'krank', sondern es droht ein 'krankwerden', das mit der kur verhindert werden soll.

Zu den Voraussetzungen des Anspruchs äußert sich § 23 genauer:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__23.html

allerdings würde ich in deiner situation davon absehen, einen umgang 'vor ort' zu versuchen, es sei denn, die KM ist damit einverstanden. lass die beiden in ruhe ihre kur machen,

Das sehe ich ganz anders.
Als mitsorgeberechtigter Elternteil bedarf es keineswegs des Einverständnisses der KM, das Umgangsrecht ist zudem nur wegen der Kur natürlich nicht ausser Kraft gesetzt.
"In Ruhe lassen" oder auch "zu sich kommen" wird äußerst gern mantramässig von boykottierenden KM als Alibi vorgetragen.
Eine MKK ist keine nach außen geschlossene psychiatrische Einrichtung und kein Grund zum Totalboykott des Vater-Kind-Umgangs !

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2012 15:00
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus dwh,

ich schlage vor, dass Du Dir zunächst mal alle möglichen Informationen besorgst.
Wer fährt hier mit wem zur Kur? Kind mit Mutter oder Mutter mit Kind?
In welche Einrichtung geht die Reise usw.

Erst dann würde ich über mein weiteres Vorgehen nachdenken und entscheiden.

Denn beide Ansichten hier haben ihre Berechtigung. Ohne genauere Info`s tust Du Dich aber mit einer Entscheidung schwer.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2012 15:19
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das sehe ich ganz anders.
Als mitsorgeberechtigter Elternteil bedarf es keineswegs des Einverständnisses der KM, das Umgangsrecht ist zudem nur wegen der Kur natürlich nicht ausser Kraft gesetzt.
"In Ruhe lassen" oder auch "zu sich kommen" wird äußerst gern mantramässig von boykottierenden KM als Alibi vorgetragen.
Eine MKK ist keine nach außen geschlossene psychiatrische Einrichtung und kein Grund zum Totalboykott des Vater-Kind-Umgangs !

Es geht doch nur um DREI Wochen Kur!! Man stelle sich mal vor, man würde mit dem Junior 3 Wochen in den Urlaub fahren und in der Hälfte der Zeit kommt KM vorbei und schaut mal nach dem Rechten.  :phantom:

Man muss doch auch nicht hinter jedem Schritt eine potentielle Boykottmaßnahme sehen.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2012 19:39
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

danke LBM  :thumbup: :thumbup:

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2012 14:37
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

in Ergänzung zu:

Man muss doch auch nicht hinter jedem Schritt eine potentielle Boykottmaßnahme sehen.

man muss auch als umgangsberechtigter Vater nicht stur auf "es steht mir zu!" oder "es ist aber mein Recht!" beharren, wenn es nachvollziehbare Gründe gibt, von einer Umgangsregelung einmal abzuweichen (zum Beispiel kurbedingt). Solche Postulate provozieren eher Gegenwehr von der Sorte "das wollen wir doch mal sehen!" - mit den bekannten Ergebnissen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2012 14:46
(@diskurso)
Registriert

... wenn es nachvollziehbare Gründe gibt, von einer Umgangsregelung einmal abzuweichen (zum Beispiel kurbedingt).

Eben.
Wie dadwithouthope schon schrieb:

... wenn es für ihn nötig sein sollte.

Erst wenn tatsächlich der (sogar mitsorgeberechtigte!) Elternteil von einer medizinischen Notwendigkeit einer solchen Kur aus ärztlicher Sicht überzeugt wurde, stellt sich die Frage eines möglichen Umgangsboykottes nicht mehr.
Aber selbst dann gibt es überhaupt keinen Grund, dem Vater wenigstens einen Besuch des Kindes während der Kur zu verweigern.
Ich kenne die Problematik ausführlich, bei mir nutzte die KM eine 6-wöchige für das Kind völlig unnötige MKK zum Totalboykott und hielt sogar Nachrichten des Kindes an mich heimlich zurück. Die Folgen sind enorme Verlustängste des Kindes, seitdem kann ich das Kind nicht einmal 3 Minuten allein lassen, wenn es bei mir ist.
Ein gesundes Misstrauen ist daher durchaus angebracht, wie auch bereits andere Beiträge zum Thema hier im Forum deutlich gezeigt haben.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2012 16:03
(@burzel)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

wenn du weißt, bei welcher KK dein Sohn ist, dann versuch doch auch mal mit denen in Kontakt zu treten. So eine Mu-Ki-Kur wird oftmals auch vom medizinischen Dienst der KK geprüft. Ob das überhaupt sind macht und es die richtige Variante ist, in Kurz zu gehen.
Vielleicht verklickerst du denen, dass du als betreuender Elternteil da sein könntest, für den Zeitraum, wo deine Ex zur Kur will, damit sie allein fahren kann.

LG

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2012 21:01
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

meine Ex war bis dato zweimal zur Mutter-Kind-Kur ...

... nach der ersten hat sie so sehr zu ihrem Ich gefunden, dass ich danach überflüssig war und entsorgt werden konnte.
... die zweite begann innerhalb "meines" Ferienumgangs. Habe der Teilnahme dennoch zugestimmt.

Ex hat dabei ausreichend Kraft für die Weiterführung ihrer Blockadepolitik auf finanziellem Feld getankt, dennoch würde ich diesem wieder zustimmen, denn für die Kinder war auch die Kur ein tolles Erlebnis.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2012 21:21




Seite 1 / 2