Kur für Kind
 
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Kur für Kind

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(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin United,

meine Ex war bis dato zweimal zur Mutter-Kind-Kur ...
[...]
... die zweite begann innerhalb "meines" Ferienumgangs. Habe der Teilnahme dennoch zugestimmt.
[...]
würde ich diesem wieder zustimmen, denn für die Kinder war auch die Kur ein tolles Erlebnis.

das ist genau die weitsichtige und kindbezogene Sichtweise, die ich bei solchen Fragen hier im Forum allzu oft vermisse, wenn sich die Eltern nur nach der Devise "ich will mein Recht!" beharken.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2012 22:06
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

wollte nur nochmal was dazu schreiben.

Mein Sohn fährt nun in den Osterferien mit seiner Mutter auf Kur, das heisst zwei Wochen Ferien, eine Woche danach ist er von der Schule befreit. Angeblich ist er nur als Begleitperson dabei, wird also nicht behandelt. Mehr weiss ich darüber nicht.

Sie hat die Kur bekommen, da sie unter " Depressionen " leidet. Dazu kann man danken was man will.

Mein Sohn fährt sehr ungern mit, wie er mir gesagt hat, da er mich und seine Schwestern dadurch 5 Wochen nicht sieht ( das heisst, eine  der Schwestern 4 Wochen nicht ). Er will das aber seiner Mama nicht sagen, weil sie ja " sonst traurig " ist.

ich habe jetzt dagegen nichts unternommen, da ich die Hoffnung habe, dass dort vielleicht doch geholfen werden kann, die Erziehungsmethoden ( mir fällt jetzt kein anderes Wort dazu ein ) meiner Ex zu normalisieren. Vielleicht ist es ja auch ganz gut, wenn die beiden dort hin fahren. Die Kur findet ziemlich weit weg von hier statt, in Thüringen, daher werde ich meinen Sohn voraussichtlich nicht besuchen können.

Ich werde aber darauf bestehen, die 1 Woche Umgang andersweitig wieder zu bekommen. In unserer Umgangsvereinbarung steht, dass ausgefallener Umgang zeitnah nachgeholt werde muss.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.03.2012 20:08
(@diskurso)
Registriert

Angeblich ist er nur als Begleitperson dabei, wird also nicht behandelt.

Das bedeutet, das die KM im Kurantrag angegeben hat, dass sie eine anderweitige Betreuung des Kindes in der Kurzeit nicht realisieren kann.

Sie hat die Kur bekommen, da sie unter " Depressionen " leidet. Dazu kann man danken was man will.

Depressionen sind durchaus ernst zu nehmen, ob nun ein Allgemeinmediziner oder ein Psychologe diese Diagnose gestellt hat, kann jedoch ein großer Unterschied sein.
Habe gerade gelesen, dass sie eine Therapie abgebrochen hat?
Zu der Bewilligung einer Therapie bedarf es einer entsprechenden fachärztlichen Diagnose - kein Grund also das böse Wort in Anführungszeichen zu schreiben.
Auch wenn manche Menschen noch immer nicht verstanden haben, dass auch psychische Krankheiten existieren und behandelt werden sollten, ist dies eine Tatsache.

Mein Sohn fährt sehr ungern mit, wie er mir gesagt hat, da er mich und seine Schwestern dadurch 5 Wochen nicht sieht ( das heisst, eine  der Schwestern 4 Wochen nicht ). Er will das aber seiner Mama nicht sagen, weil sie ja " sonst traurig " ist.

Ein übliches Verhalten von Kindern, die in einem Loylitätskonflikt gedrängt werden.
Gern wird auch missbräuchlich das Kind als Therapeutikum für die KM benutzt.

ich habe jetzt dagegen nichts unternommen, da ich die Hoffnung habe, dass dort vielleicht doch geholfen werden kann, die Erziehungsmethoden ( mir fällt jetzt kein anderes Wort dazu ein ) meiner Ex zu normalisieren. Vielleicht ist es ja auch ganz gut, wenn die beiden dort hin fahren.

Das ist die richtige Einstellung, denn die Mitreise des Kindes zu verhindern, dürfte ziemlich (mittlerweile ohnehin in so kurzer Zeit) aussichtslos sein.

Ich werde aber darauf bestehen, die 1 Woche Umgang andersweitig wieder zu bekommen. In unserer Umgangsvereinbarung steht, dass ausgefallener Umgang zeitnah nachgeholt werde muss.

Richtig!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2012 15:31
(@lavia)
Schon was gesagt Registriert

Schönes Thema, damit wurden wir KV und ich jetzt von seiner Ex auch konfrontiert. Mal eben so bekam ich eine Nachricht, ob ich dem KV bitte ausrichten kann, dass er seine Kinder die 6 Wochen Sommerferien wahrscheinlich nicht sehen kann. Einfach so beiläufig, soll ich ihm das schonend beibringen. Abend gelaufen 😉
Sie und ihre Psyche hat die Kur bitter nötig, das auf jeden Fall aber leider besteht keine Möglichkeit, dass wir die Kinder (die unter Garantie nur mal Pause von der Mutter bräuchten) für den Zeitraum nehmen, da ich noch in einer WG und er in der Kaserne hier (200km von den Kindern weg) wohnt.

Würde mich interessieren, wie die Sache bei dir ausgegangen ist... Bei solchen Weibern schämt man sich schon richtig eine Frau zu sein, aber es lebe Emanzipation oder wie ich es eher nennen würde Extrem-Feminismus im Schafspelz......

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2012 01:14
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

leider besteht keine Möglichkeit, dass wir die Kinder (die unter Garantie nur mal Pause von der Mutter bräuchten) für den Zeitraum nehmen, da ich noch in einer WG und er in der Kaserne hier (200km von den Kindern weg) wohnt.

Hi Lavia,
Was genau stört dich am Verhalten deiner Vorgängerin? Wo hätte sie die Kinder deiner Meinung nach unterbringen sollen?

Bei solchen Weibern schämt man sich schon richtig eine Frau zu sein

Mit dieser inneren Haltung dir selbst und anderen Frauen gegenüber ist es nur eine Frage der Zeit, bis du selbst herausfinden wirst, wie sich Depressionen anfühlen.

Ich wünsche dir, dass du dann auf mehr Verständnis und weniger Feindseligkeit stößt, als du selbst hier gegenüber der Mutter der Kinder deines Freundes zeigst. Auch wenn diese eventuell (im Gegensatz zu dwhs geschiedener Frau, die offenbar wirklich die klinische Diagnose "Depression" hat)  einfach eine Mutter-Kind-Kur beim Müttergenesungswerk zur Stärkung ihrer Gesundheit macht.

Auch wenn es dir nicht passt: Als Bezugspersonen der Kinder deines LG sitzt ihr im selben Boot. Mit unrealistischen Fantasien, gegenseitiger Missgunst und Abwertung wird diese Situation weder für die Kinder noch für deinen LG einfacher.

Einen wunderbaren Vatertag wünscht allen Vätern und Kindern hier

🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2012 09:30
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi biggi,

sei gnädig mir ihr. Als 21-jährige die seit August 2011 damit konfrontiert ist einen LG mit 3 Kidnern zu haben ist es sicher nicht leicht. Sie wird auch noch kaum Bezugsperson sein, da die Lebensumstände, soweit ich es im Kopf habe, eine Übernachtugn der Kinder bei ihm bzw. ihr unmöglich machen.

@Lavia:

Einfach so beiläufig, soll ich ihm das schonend beibringen. Abend gelaufen 😉

Selber Schuld. Ich würde mich von der Ex vor diesen Karren nicht spannen lassen.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2012 10:45
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich verstehe das Problem gar nicht. Wenn Ex zur Kur muss/kann/will und ihre Kurbedürftigkeit festgestellt wird, die Kinder nirgends - und vor allem nicht zum Vater - können, soll sie deshalb auf die Kur verzichten?

Man kann auch alles übertreiben.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2012 17:42
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Lavia,

ich verstehe das Problem auch nicht. Du kannst die Kinder Deines Partners gar nicht hüten (selbst wenn Du in einem Palast wohnen würdest); Dein Partner kann die Betreuung (wg. "Kaserne" und "keine 6 Wochen Urlaub") auch nicht gewährleisten - was dachtest Du denn, was jetzt passieren müsste? "Kurverbot" für die Mutter?

Das einzige, was Du Dir verbitten kannst: Sprachrohr der Ex zu sein; hier wäre ein freundliches "sag ihm das bitte selbst" angebracht. Alles andere müssen die Eltern untereinander verkaspern.

Grüssles
Martin

PS: 6 Wochen MK-Kur ist für Kinder keine Zumutung, sondern ein schöner Sommerurlaub; da werden sie kind- und altersgerecht betreut und sind in Kontakt mit vielen anderen Kindern.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2012 18:06
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

6 Wochen MK-Kur ist für Kinder keine Zumutung, sondern ein schöner Sommerurlaub; da werden sie kind- und altersgerecht betreut und sind in Kontakt mit vielen anderen Kindern.

Da muss ich dir leider widersprechen. Für meine Sohn waren die drei Wochen Kur eine Qual. Er wurde weder kind- noch altersgerecht betreut, noch hatte er Umgang mit vielen anderen Kindern.

Im Kurheim gab es einen " Kindergarten" mit Bobbycars und Lauflernrädern, was natürlich für einen 12- jährigen ( der nun ein Pocketbike fährt ) nicht sehr aufregend ist. Die anderen Kinder waren alle so im Alter von 4- 6 Jahren usw. Aber selbst dies wurden nicht richtig betreut.

Er hat mich immer wieder angerufen und mich darauf hingewiesen, dass " man hier auch übernachten kann, wenn man nicht in Kur ist. Papa, kannst du nicht kommen ? Mir ist so langweilig. "

Mama hatte zwei Freundinnen gefunden, mit denen sie beim Essen sass, spazieren ging usw., während Sohn alleine essen musste und ansonsten im Zimmer bleiben musste. 

@ Lavia

Das hat aber damit nichts zu tun, dass du oder auch dein Mann , seiner Ex nicht verbieten könnt auf Kur zu gehen. Und wenn ihr beide nicht die Möglichkeit habt, die Kinder in dieser Zeit zu betreuen, dann macht es auch keinen Sinn hier zu jammern. Ich hätte meinen Sohn betreuen können, wenn Ex es mir erlaubt hätte.

Wenn der Vater der Kinder ein Umgangsrecht hat, in dem feste Zeiten stehen, besteht ja die Möglichkeit, dass er die ihm ausfallenden Wochenenden, oder auch Ferienzeiten zu anderen Terminen nachholt. Habt ihr darüber schon mal nachgedacht ?

Ich werde zum Beispiel meine mir durch die Kur fehlende Osterferienwoche, wenn möglich in den Sommerferien nachfordern. In meinem Umgangsurteil steht nämlich, dass ausgefallene Wochenenden oder Ferienzeiten nachgeholt werden dürfen.

Vielleicht geht ja sowas bei euch mal.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.05.2012 11:48
(@koala1)
Rege dabei Registriert

Hallo Leute,

ich habe über die Suche Eure Diskussion über die Kurmaßnahme gefunden und würde Euch gerne (aus aktuellem Anlass) nach Eurer Meinung fragen:

Es wird Euch nicht verwundern, wenn ich jetzt schreibe, dass ich just gestern auch so einen Brief mit Kurankündigung bekommen habe.

In meinem Fall stellt es sich aber so dar:
- Ich habe mit meiner Ex eine Tochter, die 6 Jahre alt ist.
- Seit März habe ich ein gerichtlich festgelegtes Umgangsrecht, das mir den Umgang jedes 2 WE (Fr-Mo) als auch an jedem 2. Mittwoch (Mi-Do) ermöglicht. Dazu soll ich auch die hälfte der Schulferien bekommen.
- Ex hat inzwischen ein weiteres Kind bekommen (7 Monate alt), um das sie sich alleine kümmern muss (nicht mein Problem :wink:)

Die Kur dient offensichtlich der Prävention bei meiner Ex, weil wohl doch die Belastungen zunehmen.
Gleichzeitig wehrte sie sich bisher wehement dagegen, dass ich meine Tocht verstärkt betreue - obwohl ich die Möglichkeiten dazu habe und meine Kleine sehr gerne bei mir ist.

Meine Tochter wäre also nur eine "Begleitperson" bei dieser Kur!
Ich könnte mir vorstellen, dass diese Kur von meiner Ex effektiver genutzt werden kann, wenn sie mit ihrem Säugling alleine zur Kur fährt, ich hier mit meiner Tochter in den Kindergarten gehe und 3 Wochen den "Alltag" lebe. Ich mache den Job echt gerne!

Meine Ex hat mir nun zusammen mit dem Kurtermin schriftlich die Möglichkeit erklärt, meinen Umgang nachzuholen bzw. im mehrere hundert km entfernten Kurort wahrzunehmen. Die Entfernung ist mir aber zu weit.

Ich möchte in jedem Fall zunächst den Vorschlag machen, dass die Tochter bei mir bleiben kann.
Wenn Sie damit aber nicht einverstanden ist (ist warscheinlich eine "Prinzipsache") gäbe es die Optionen:
a) gewähren lassen und Umgang nachholen
b) über die Krankenkasse die Möglichkeit der Betreuung aufzeigen

Wie würdet Ihr Euch in diesem Fall verhalten? Meine Ex hat mich bisher in Sachen "Umang" wirklich nicht fair behandelt und ich traue ihr nicht wirklich.

Grüße
Koala

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2012 10:10




(@diskurso)
Registriert

Hallo Koala,

Gleichzeitig wehrte sie sich bisher wehement dagegen, dass ich meine Tocht verstärkt betreue - obwohl ich die Möglichkeiten dazu habe und meine Kleine sehr gerne bei mir ist.

Das gehört zum Standardverhalten von KindesbesitzerInnen - einerseits tatsächlich überlastet zu sein und andererseits aber die Betreuung durch den Vater auf ein Minimum reduzieren.
Da wird das Kind lieber von diversen Freundinnen fremdbetreut, als gegenüber dem KV Zugeständnisse zu machen. Dass eine solche Sichtweise für das Kind nicht unbedingt vorteilhaft ist, wird völlig ausgeblendet bzw. existiert in diesen Denkstruktueren überhaupt nicht.

Meine Tochter wäre also nur eine "Begleitperson" bei dieser Kur!

Das kannst Du nur genau wissen, wenn Du mit dem Kinderarzt gesprochen hast.
Mütterfreundliche KinderärztInnen zaubern bei bevorstehender Kur auch gern schnell mal eine Bedürftigkeit für das Kind aus dem Hut.
Wie also ist die Sorgerechtslage - erhältst Du Auskunft beim Arzt ?

Ich könnte mir vorstellen, dass diese Kur von meiner Ex effektiver genutzt werden kann, wenn sie mit ihrem Säugling alleine zur Kur fährt, ich hier mit meiner Tochter in den Kindergarten gehe und 3 Wochen den "Alltag" lebe. Ich mache den Job echt gerne!

Auch wenn es dazu gegenteilige Meinungen gibt ("schöner Urlaub für das Kind") stimme ich Dir da absolut zu.
Ein gesundes Kind hat (bei vorhandener alternativer Betreuungsmöglichkeit) in einer medizinischen Einrichtung (nichts anderes ist eine Kur) nichts zu suchen.

Ich möchte in jedem Fall zunächst den Vorschlag machen, dass die Tochter bei mir bleiben kann.

Richtig. Nett und freundlich und mit den richtigen Argumenten.

Falls Du gesicherte Informationen über die Nichtbedürftigkeit der Kur für die Tochter erhältst, würde ich persönlich inzwischen Option b) wählen.
In diesem Fall hat 1. die KM gegenüber der Krankenkasse Falschangaben gemacht (Kostenreduzierung :wink:) und 2. kannst Du Dir ausrechnen, wie das Nachholen des ausgefallenen Umgangs praktisch realisiert werden wird.
Ganz davon abgesehen, dass diese Klausel "ausgefallener Umgang wird nachgeholt" auch in Deinem gerichtlichem Umgangsbeschluss stehen sollte - sonst kannst Du das gleich vergessen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2012 14:18
(@koala1)
Rege dabei Registriert

Servus diskurso,

da hier gem. Sorgerecht besteht, werde ich mir am Montag vom Kinderarzt die Info holen.

Im Entscheid zum Umgang vom Gericht steht in der Tat nichts darüber, wie ein Umgang nachzuholen ist. Nur dass er bei Nichererfüllung über Zwangsmaßnahmen durchgesetzt werden kann.

Ich befürchte nur, dass bei Plan (b) Exilein total ausrastet. Aber schlechter kann das Klima eigentlich schon nicht werden!

koala

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2012 15:17
(@diskurso)
Registriert

Ich befürchte nur, dass bei Plan (b) Exilein total ausrastet. Aber schlechter kann das Klima eigentlich schon nicht werden!

Du selbst hattest diese Option ins Auge gefasst.
Nun warte erst einmal ab, was der Arzt sagt, dank gSR muss Dir dieser ausführlich Auskunft über die medizinische Erfordernis der Teilnahme des Kindes (nicht jedoch der Mutter) an der Kur geben.
Sollte diese vorliegen, muss der Arzt eine Überweisung mit Diagnose für die Krankenkasse ausgestellt haben, da selbige die Kosten tragen muss.
Auch dort wieder: nett und freundlich sein  😉
Ich wundere mich ein wenig, warum Du nicht ohnehin stets über den Gesundheitszustand des Kindes informiert bist, sondern nur Mutmaßungen über die Bedürftigkeit ("Begleitperson") einer so wichtigen Massnahme gestellt hast.
Mein erster Schritt damals, als ich von einer Kur erfahren hatte, war ein Termin beim Kinderarzt.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2012 16:39
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