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Mein Kind will zu mir

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(@stefan-k)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
ich weiß ehrlich gesagt nicht ob ich mit meinem Anliegen in diesem Thema richtig bin.
Aber dieses erschien mir doch am naheliegensten.
Falls dieses Anliegen in einem anderen Thread schon behandelt wurde, bitte ich um einen Tipp und entschuldig mich schon mal.
Ich habe leider nichts gefunden was meinem Problem nahe kam. Was ich mir eigentlich nicht vorstellen kann.

Nun zu meiner Frage,
ich habe eine 16jährige Tochter aus einer unehelichen Beziehung. Diese hatte ich seit 14 Jahren nicht mehr gesehen und auch keinen Kontakt bis auch ein kurze Telefonat vor 10 Jahren.
Nun hat sie vor 4 Monaten, und darüber bin ich sehr froh, den Kontakt zu mir gesucht (endlich kann ich in Facebook  einen Sinn erkennen). Nachdem wir uns nun regelmäßig alle 14 Tage am Wochenende sehen, musste ich feststellen, das es ihr „zuhause“ überhaupt nicht gut geht. Sie kommt mir Ihrem Stiefvater absolut nicht mehr klar. Auch seitens der Mutter ist das Verhältniss mehr als zerüttet.
Sie wohnt jetzt auch bei Ihrer Oma. Die Situation ist für mich nicht tragbar und ich möchte ihr helfen. Ich möchte hier gar nicht ins Detail gehen. Nur soviel, der Unterhalt wird hier definitiv nicht wohl des Kindes verwand.
Ich könnte hier noch Seitenweise schreiben, aber ich denke das führt nicht zu einer Lösung oder besseren Tipps.

Meine Tochter möchte nun zu uns ziehen. Würde dafür alles hinter sich lassen. Wohnen 80km auseinander.
Nun zur Frage. Was muss geregelt werden, wie fangen wir das an? Wie lange dauert das? Braucht man in jeden Fall einen Anwalt und das FG?

Wenn a, die Mutter zustimmt,
oder b, die Mutter nicht zustimmt.

Ich bin für jegliche Tipps sehr dankbar.
Grüße
Stefan

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2012 16:29
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Stefan,

aufgrund der Entfernung muss sie alle sozialen Kontakte hinter sich lassen. Da ihr erst seit 4 Monaten wieder Kontakt habt, denke ich, solltet ihr viel Zeit miteinander verbringen, vor allem auch die Ferien. Sollte dann im Frühsommer immer noch der Wunsch da sein, denke ich wäre das überlegenswert.

WElche Klasse ist deine Tochter? Sinn würde es machen, wenn sie das Schuljahr vor Ort abschließt. Hast du auch versucht mit der Mutter und der Oma Kontakt aufzunehmen?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2012 16:39
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Stefan,

ich nehme an das du kein SR für eure Tochter hast.

Damit wird es schwer sie zu dir zu nehmen. Dafür benötigst du entweder die Zustimmung der KM und entweder die Einräumung des GSR oder entsprechende Vollamchten, um das Kind dann auch ummelden, anmelden etc. zu können.

Das Kind kann erst mit 18 entscheiden zu dir zu ziehen. Vorher wird sie zwar von JA und Gericht gehört, aber ihrem Wunsch muß nicht entsprochen werden. Gericht bedeutet allerdings eine Klage. Da du aber nicht auf das ABR klagen kannst, müßtest du erst das GSR einklagen. Das wird dir mit der Vorgeschichte nicht so einfch gegeben werden.

Auch die erst 4 Monate Kontakt wird wohl kein JA bewegen den Wechsel zu dir zu befürworten.

Sie wohnt jetzt auch bei Ihrer Oma.

Wenn sie tatsächlich bei ihrer Oma lebt und dort auch gemeldet ist, solltest du mit der Großmutter besprechen ,das der KU von nun an an die Oma von dir überwiesen wird. Der KM steht er nämlich dann nicht zu.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2012 16:43
(@stefan-k)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ,

@Sophie
Danke für Deine Antwort.

Ihr ist durchaus bewusst was das für sie bedeutet. Wenn sei möchte kann sie mit dem Zug in 45 Min ihre Freunde besuchen. (Das fährt man auf dem Land mit dem Rad auch ins nächste Dorf 🙂
Sie möchte mit uns einen Neuanfang machen in einer, wie sie sagt, richtigen Familie! Und ich möchte sehr viel nachholen und ihr ein besseres Leben bieten als sie es dort je bekommen kann.
Angedacht ist auch das sie die Schule (10. Klasse Realschule) noch dort zu beendet, und dann erst zu uns kommt. Es ist also noch etwas Zeit. Trotzdem möchte ich schnellstens wissen wie der Weg ist den wir gehen werden!

Ich habe Kontakt zur Oma, aber nur oberflächig gut. Meine Tochter erzählte mir das sie mich ihr gegenüber nicht mit Papa bezeichnen soll, das wäre schließlich ihr Stiefvater der sich 10 Jahre lang gekümmert hat. 🙁
Und noch ganz andere Sachen die ich wie gesagt hier nicht erwähnen möchte.

@Tina
Sie ist nicht dort gemeldet, sondern wohnt nur da 🙁

Stefan

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2012 16:51
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Wenn sie tatsächlich bei ihrer Oma lebt und dort auch gemeldet ist, solltest du mit der Großmutter besprechen ,das der KU von nun an an die Oma von dir überwiesen wird. Der KM steht er nämlich dann nicht zu.

Auch das könnte sich schwierig gestalten, denn erziehungsberechtigt und gestzl. Verteter des Kindes ist bis zu deren 18. Geburtstag nun mal KM. Ohne KM´s Zustimmmung -sofern der KU nicht tituliert ist- geht m.E. gar nix.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2012 16:52
(@stefan-k)
Schon was gesagt Registriert

@Tina
hab deinen ersten Absatz nicht gelesen, sorry
richtig, ist habe kein SR. Ich rechne mir allerdings schon ganz gute Chancen aus bei einem Rechtsstreit, da es bereits eine Vorgeschichte gibt. Sie wollte vor kurzen schon einmal ins Mädchenhaus, weil sie es zuhause nicht mehr aushielt.

Aber was wäre, wenn die Mutter zustimmen würde? Was wäre dann notwendiges zu veranlassen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2012 16:55
(@stefan-k)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Marko,

der KU ist tituliert und ich habe immer den Unterhalt gezahlt. Was hat das damit zutun.
Ich hab echt keine Ahnung von der Materie

Ich brauche einfach zwei Wege die ich gehe müsste.

Einmal mit Zustimmung der KM und einmal ohne Zustimmung

Stefan

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2012 16:57
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

wenn die KM zustimmen würde, waäre es relativ einfach.

Du und die KM geht gemeinsam zum JA erklärt dort schriftlich das GSR.

Dann bestätigt die KM dir, das sie mit einer Ummeldung einverstanden ist und damit kannst du dann nach dem Umzug das Kind bei dir melden. Mit dieser Meldung dann das KG auf dich beantragen, sie in der Schule anmelden (wenn sie noch weitermachen will) ...

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2012 17:01
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Stefan:
es ging darum, dass KM den KU erhält, obwohl Tochter nicht mehr bei ihr lebt. Ob sie deine Zahlungen nun an Oma oder gar Tochter weiterleitet, ist nicht bekannt.
Deswegen meinte Tina, den KU direkt an Oma überweisen und dazu mein Kommentar... 😉

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2012 17:04
(@stefan-k)
Schon was gesagt Registriert

Aha, so einfach könnte es also sein.
Und wenn nicht? Ich kann schlecht einschätzen. Auf der einen Seite ist sie ihr scheinbar egal und sagt das sie ihr Leben zerstört hätte usw.
Auf der anderen Seite steht das liebe Geld, vielleicht auch noch etwas Mutterliebe, die nun aber auf 2 mit dem Stiefvater enstandene Kinder übergegangen scheint.

@Marko
Alles klar, steh auf Leitung

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2012 17:06




(@stefan-k)
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Was habe ich zu erwarten wenn ich das Sorgerecht einklagen muss, was ich definitiv tun werden wenn ich muss!
Wie läuft das ab?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2012 17:21
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Auf jedenfall solltest du das JA mit einbeziehen.

Dann gehst du zu einem Anwalt(ist aber nicht zwingend notwendig) und beantragst beim zuständigen Familiengericht am Wohnort deiner Tochter das GSR.

Sieht einfach aus, ist es auch, nur das GSR auch zu bekommen ist schwierig, ........aber nicht unmöglich. 🙂

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2012 17:33
(@stefan-k)
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Danke, hört sich echt einfach an 🙂
Hat es denn keinen Wert wenn das Kind, immerhin 16 Jahre alt, seinen Wunsch ganz klar darlegt?
Ich kann ihr wirklich alles bieten was sie braucht, nicht nur finanziell. Der Zustand jetzt ist wirklich bedenklich, so denke ich.
Sie vertraut mir jetzt schon mehr als ihrer Mutter, das will schon was heißen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2012 17:37
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Der Zustand jetzt ist wirklich bedenklich, so denke ich.

Wenn der Zustand für das JA nicht tragbar ist, kann es aber auch passieren, das die deine Tochter da raus holen und anderweitig unterbringen.

Rechnen musst du mit allem

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2012 17:40
(@stefan-k)
Schon was gesagt Registriert

ok, da muss man also aufpassen was man erzählt.
Aber ich denke bis das passiert, müssen noch anderen Sachen vorfallen.
Mit nicht tragbar meine ich Dinge die für mich nicht tragbar sind, Schuhe mit Löchern wo man Nasse Füße bekommt und ähnliches.....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2012 17:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn du das GSR schon hättest, wäre es einfach.
Dann könntest du vor Gericht gehen und den Wechsel in deinen Haushalt beantragen, mit der Begründung, deine Tochter möchte zu dir.
Sie wird dann befragt, sagt ihren Spruch un der Richter wird zu 99% ihrem Willen folgen.
Weil sie schon 16 ist.

Richtig ist zwar auch, dass du das GSR mittlerweile auch vor Gericht beantragen kannst, nur weiß ich nicht, ob du das auch mit dem Wechselwillen beantragen kannst, und deine Tochter überhaupt dazu gehört würde.
Falls nicht, würdest du das GSR nicht vom Gericht bekommen, denn die stehen auf dem grandiosen Standpunkt, dass das GSR nur ausgeurteilt werden kann, wenn man sich einig ist. Und dass man sich nicht einig ist erkennt man ja an dem Gerichtsverfahren.  :knockout:
Insofern gibt es 3 Wege in absteigender Güte:

1. Deine Ex gibt dir das GSR freiwillig. Dann spielt es fast keine Rolle mehr, ob sie deine Tochter auch zu dir ziehen lassen will.
2. Deine Ex erlaubt eurer Tochter zu dir zu ziehen, ohne dir das GSR zu geben. Dann lebt sie praktisch auf Widerruf bei dir, in einem späteren Verfahren hättest du dann aber recht gute Karten.
3. Deine Ex gibt dir beides nicht freiwillig, dann bleibt nur die GSR-Klage mit ungewissem Ausgang.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2012 17:57
(@stefan-k)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo,

danke für die hilfreiche Antwort.
Letzte Frage, wie lange dauert es in den 3 genanten Fällen ungefähr bis zu bei uns wäre?
Ich möchte sie natürlich bei uns an einer Schule anmelden usw.

Stefan

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2012 18:01
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Letzte Frage, wie lange dauert es in den 3 genanten Fällen ungefähr bis zu bei uns wäre?

Zu1. sofort

zu2. auch sofort

zu3. wahrscheinlich ist deine Tochter beim Urteilspruch dann schon 18 und kann selber entscheiden,.....muss nicht sein, kann aber.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2012 18:09
(@stefan-k)
Schon was gesagt Registriert

ach du lieber Himmel, das das unter 3. nicht im Sinne des Kindes ist dürfte wohl jedem klar sein!
Ich kann es echt nicht nachvollziehen
Meine Stimmung sinkt von Minute zu Minute  ;(

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2012 18:14
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Naja,

der BGH hat höchstrichterlich entschieden das es dem Kindeswohl eher entspricht zu einer Pflegefamilie / ins Heim zu kommen als zum Vater.

Was willst du da erwarten ?

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2012 18:24




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