Hallo mein Sohn 13,5 hällt es zuhause bei der Mama nicht mehr aus wiel er mit seinem Stiefvater nicht zurecht kommt .
So er ist nun schon seit zwei wochen bei uns zuhause . Wir haben ihn bedenkzeit bis nach den Ferien gegeben da er sehr gerne zur uns ziehen möcht .
Die Mama ist soweit einverstanden und sagte sie könne ihn nicht festhalten er ware alt genug .
Ich bezahle an ihm natürlich unterhalt . Wie müsste ich vorgehen wenn er nun wirklich bei uns bleibt und die Mama damit einverstanden ist .
Hallo enzo,
wenn Ihr Euch wirklich im wesentlichen einig seid, warum siehst Du dann eigentlich überhaupt einen entsprechenden Handlungsbedarf?
Hast Du (berechtigte) Zweifel, dass die Mutter bei ihrer momentanen Ansicht bleiben wird?
Weil für die Übertragung des ABRs müßte man ja - gesetzt den Fall, dass keine Einigung besteht - einen entsprechenden Antrag beim Familiengericht stellen mit allen erdenklichen Unwägbarkeiten und den unausweichlichen negativen Begleiterscheinungen auf der zwischenmenschlichen Ebene zwischen den Elternteilen.
Gruss,
gardo
Hallo enzo,
wenn dein Beitrag wirklich ernst gemeint ist, ist doch klar, was zu tun ist.
Vorausgesetzt du möchtest das auch: Kind kommt zu dir.
Die Mama ist soweit einverstanden und sagte sie könne ihn nicht festhalten er ware alt genug .
Eine weise Frau. Richtigen Zeitpunkt wählen, Umgang und Finanzen abklären und los geht's 😉
LG D
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Bei aller Euphorie:
Hat die KM das ABR alleine? Dann unbedingt das ABR auf dich übertragen lassen. Sollte ja kein Problem sein wenn sich alle einig sind. Es wäre nämlich nicht das erste mal, dass KM plötzlich realsiert, dass ihr auf einmal etwas über 500€ in der Haushaltskasse fehlen und deswegen das Kind nach einem Wochenende oder Ferienaufenthalt urplötzlich doch nicht mehr bei dir wohnen "will".
Ich persönlich mag das negative Denken einfach nicht.
Sie hat dem zugestimmt und deshalb ist die Reihenfolge eben außergerichtlich!
LG D
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Zur Erklärung:
Sohn (4) sieht mich nur alle 14 Tage; also 1,5 Tage, dann Mama 12,5 Tage "dank" ihrer Lügen und Intriegen.
Die Bindung zwischen ihm und mir ist einfach nur erstaunlich!!!
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Wie müsste ich vorgehen wenn er nun wirklich bei uns bleibt und die Mama damit einverstanden ist .
Naja, mit KM reden, wie alles zu organisieren ist (Umzug, Schule etc), um Herausgabe des Titels bitten wenn vorhanden und sich im Gegenzug auf ein Unterhaltszahlung der KM einigen. Gerade bei den Geldthemen wirst Du merken, wie sehr einverstanden die KM ist.
Wenn es Dir gelingt im Vorfeld einer solchen Diskussion ihre Unterstützung für einen solchen Umzug beiläufig schriftlich, zB in Emails, dokumentiert zubekommen, so mag das später nicht schädlich sein, weil Du das Einverständnis doch erkämpfen musst....
Aber vom Grundsatz her: Fakten schaffen solange die KM einverstanden ist!
Toto
Hi,
kann mich Toto hier nur anschließen. Zuerst die schriftliche Einverständniserklärung der KM holen für Ummeldung zu dir und gegebenenfalls Schulanmeldung bei dir. Legt eine Umgangsregelung fest.
Wenn das in trockenen Tüchern ist macht den Umzug,
Und dann diskutiert ihr über Unterhalt, vorher würde ich das nicht unbedingt tun, gibt recht oft Ärger.
Wenn die Ummeldung zu dir erfolgt ist kannst du auch das Kindergeld beantragen, Unterhalt bezahlen musst du ab Ummeldung auch nur noch wenn ein Titel wegen Unterhalt gegen dich besteht.
Habt ihr einen Unterhaltstitel?
LG
nadda
Hallo Enzo,
Es wäre nämlich nicht das erste mal, dass KM plötzlich realsiert, dass ihr auf einmal etwas über 500€ in der Haushaltskasse fehlen und deswegen das Kind nach einem Wochenende oder Ferienaufenthalt urplötzlich doch nicht mehr bei dir wohnen "will".
Bei einem Dreizehnjährigen, der "mit seinem Stiefvater nicht zurecht kommt", ist die Gefahr hierfür zwar nicht Null, allerdings halte ich dieses Szenario für eher unwahrscheinlich. Letztlich musst du deinen Junior da schon selber einschätzen, wie gefestigt sein Wille ist, zu dir zu ziehen und dort dann auch zu bleiben.
Allerdings, was das fehlende Geld in Mutters Haushaltskasse betrifft - da würden wir bereits auf der Basis nur des Mindestunterhaltes über einen Betrag von 900 Euro reden, der ihr dann in ihrer Kasse fehlt:
- Wenn das Kind bei ihr ist, erhält sie 355 Euro Unterhalt (Mindestunterhalt für die Altersgruppe der Zwölf- bis Siebzehnjährigen), sowie 190 Euro Kindesunterhalt: also plus 545 Euro.
- Wenn das Kind bei dir ist, dann gehen ihr nicht nur der erhaltene Unterhalt und das Kindergeld flöten, sondern sie selbst wird unterhaltspflichtig: also minus 355 Euro.
Wenn sie aber vorher plus 545 Euro hatte und hinterher minus 355 Euro, dann beträgt ihr Haushaltsdefizit zunächst einmal 900 Euro. Ersparte Kosten fürs Kind kann sie natürlich gegenrechnen, aber es dürfte trotzdem ein erhebliches Loch in ihrer Haushaltskasse bleiben.
Wohlgemerkt: Dies bereits unter der Annahme, dass es auf beiden Seiten "nur" um den Mindestunterhalt geht. In höheren Zeilen der Düsseldorfer Tabelle reden wir da über nochmal deutlich höhere Beträge; nur bei mangelnder Leistungsfähigkeit auf einer oder auf beiden Seiten wären die Beträge kleiner.
Unterhalt bezahlen musst du ab Ummeldung auch nur noch wenn ein Titel wegen Unterhalt gegen dich besteht.
Hm, die Unterhaltspflicht sehe ich auch dann nicht, wenn da noch ein Titel besteht.
Der Titel ist schließlich zugunsten des Kindes ausgestellt und eben nicht zugunsten der Mutter; diese macht "nur" die Ansprüche des minderjährigen Kindes geltend. Insofern ist es klar rechtsmissbräuchlich, wenn sie den laufenden Unterhalt aus dem Titel vollstrecken lässt, obwohl das Kind nachweislich beim Vater lebt und nicht bei ihr.
Es ist natürlich schon so, dass Madame 'ne Menge Unfug anstellen kann, so lange sie noch die vollstreckbare Ausfertigung des Titels in Händen hält. Am besten wäre natürlich, sie würde den Titel freiwillig herausrücken; wenn nicht, kannst du dir immer noch überlegen, ob du den Titel sofort wegklagen möchtest, oder ob du erst dann die volle juristische Breitseite abfeuerst, falls und sobald sie zum ersten Mal aus dem Titel den Unterhalt zu vollstrecken versucht, der ihr nicht mehr zusteht.
All dies natürlich unter der Annahme, dass ein Titel besteht. Wenn nicht, ist die Sache deutlich einfacher und du kannst dir diese ganzen Überlegungen sparen.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Der Titel ist schließlich zugunsten des Kindes ausgestellt und eben nicht zugunsten der Mutter; diese macht "nur" die Ansprüche des minderjährigen Kindes geltend. Insofern ist es klar rechtsmissbräuchlich, wenn sie den laufenden Unterhalt aus dem Titel vollstrecken lässt, obwohl das Kind nachweislich beim Vater lebt und nicht bei ihr.
Da kann ich aus eigener leidvoller Erfahrung berichten, dass du da leider falsch liegst.
Eins meiner Kinder lebte durch Mitwirkung des Jugendamtes und nach etwas Druck durch selbiges für knapp 1,5 Jahre bei mir. Ich war damals auch der Meinung, dass ich für dieses Kind dann keinen Unterhalt mehr zahlen müsste (bei vorhandenem Titel). Leider musste ich mich da durch das Familiengericht eines besseren belehren lassen als meine holde Ex-Frau genau diesen nicht gezahlten Unterhalt bei mir pfänden lies nachdem sie das Kind nach 1,5 Jahren einfach bei sich behalten hatte. Der Richter meinte damals sinngemäß von der Logik her hätte ich zwar recht, aber ich hätte weiterzahlen und den Titel ändern lassen müssen. Im Endeffekt hatte ich also damals also ein Kind bei mir für welches ich weder Kindergeld (das bekam immer noch die KM und hat es natürlich nicht weitergeiltet) noch Unterhalt bekommen habe und nachträglich sogar noch Unterhalt im Wege der Pfändung von Unterhaltsrückständen zahlen durfte.
Den Rat/Hinweis des Familienrichters habe ich dann knapp zwei Jahre später als das betreffende Kind wieder zu mir ziehen wollte auch beherzigt und mir bis zur Übertragung des ABR und einer Verzichtserklärung meiner Ex monatlich durch ihre Anwältin schriftlich bestätigen lassen, dass für den aktuellen kein Unterhalt fällig wird. Das Spielchen ging seinerzeit über ein halbes Jahr...
Aus Schaden wird man(n) halt klug 😉
PS:
Klingt blöd ... war aber so.
Moin.
Leider musste ich mich da durch das Familiengericht eines besseren belehren lassen als meine holde Ex-Frau genau diesen nicht gezahlten Unterhalt bei mir pfänden lies nachdem sie das Kind nach 1,5 Jahren einfach bei sich behalten hatte. Der Richter meinte damals sinngemäß von der Logik her hätte ich zwar recht, aber ich hätte weiterzahlen und den Titel ändern lassen müssen. Im Endeffekt hatte ich also damals also ein Kind bei mir für welches ich weder Kindergeld (das bekam immer noch die KM und hat es natürlich nicht weitergeiltet) noch Unterhalt bekommen habe und nachträglich sogar noch Unterhalt im Wege der Pfändung von Unterhaltsrückständen zahlen durfte.
Den Rat/Hinweis des Familienrichters
Das widerspricht mMn auch nicht den Ausführungen von Malachit.
Vermutlich ist aber der Familienrichter eben nicht der richtige Ansprechpartner für die Rückforderung des zwar auf Basis des bestehenden Titels gepfändeten, aber ohne Anspruch gepfändeten Betrags.
Um Pfändung zu vermeiden muss der Titel geändert werden, notfalls durch ein familienrechtliches Verfahren (oder eben eine Verzichtserklärung).
Das Geld zurückzubekommen ist ein anderer Rechtsweg.
toto
Also nun sind drei vier Wochen umgegangen.
Der Sohn war auch mit seiner Mutter und dem man in Urlaub und kommt nächste Woche wieder zu mir dann fahre ich mit ihm für drei Wochen weg . Die Mutter hatte es nicht geschafft sich nochmal persönlich mit ihm in ruhe zu unterhalten . Nun bleibt er also für die nächsten vier Wochen bei uns . Nach den Ferien wollte ich dann wissen ob er auch wirklich zu mir möchte ,da er dann seine jüngere Schwester bei der Mama lässt .
Aber wie gesagt ich möchte dass es ihn gut geht .
Ich habe ja auch einen Titel für die Kinder.
Verstehe ich es richtig dass wenn die mutter damit einverstanden ist Ich den Titel ändern muss .
Dann bezahle ich das Geld nicht mehr für das Kind an die mutter sondern es bleibt bei mir !! Oder ist es nicht so einfach !!
Sollte dann die mutter den Unterhalt an mich zahlen ???? Was wäre wenn sie es nicht kann ???
Moin Enzo,
einfach aus meiner (nicht repräsentativen) Forenbeobachtung:
Auch wenn es bei Euch sonst gut läuft, denke ich schon das mit einigen Schwierigkeiten zu rechnen sind:
Die Mutter hatte es nicht geschafft sich nochmal persönlich mit ihm in ruhe zu unterhalten
Allein das ist kein guter Start. Wenn hier friedlich gewechselt werden soll, ist Kommunikation Pflicht. Aber diese Kommunikation muss auch von Eurem Sohn ausgehen. Denn er will hier ja wohl hauptsächlich eine Veränderung. Also mit Mama mal an den Tisch setzen, wird er ja wohl können.
Das liebe Thema Geld: Was verdienen Next und KM denn? Wenn hier keine Not herrscht ist ein Wegfall von KU und Kindergeld sicherlich besser verkraftbar. Sollten diese auf das Geld angewiesen sein, wird sich hier ein Streitpunkt entwickeln. Hier hat das deutsche Familienrecht schon ganz klare Zeichen gesetzt, wohin das Geld fließen soll. Und das sind im Regelfall nicht die KVs.
Der Titel muss geändert werden. Entweder durch Herausgabe oder Vollstreckungsverzicht durch die KM. In dem Zusammenhang kannst Du auch mal prüfen, ob der Titel befristet ist / bzw. für deine anderen Kinder Befristungen enthalten sind.
Mir sind hier kaum Fälle bekannt, wo eine KM Unterhalt an den KV zahlt. Du kannst Dich glücklich schätzen, wenn Du keinen Unterhalt mehr zahlen brauchst und das Kindergeld erhältst. Alles andere halte ich für illusorisch.
Damit es hier keine Probleme gibt, sollte das alles schriftlich, ggf. beim Notar (der auch neue Titel ausstellen kann) geregelt werden.
Ansonsten musst Du Eurem Sohn auch klar machen, dass ein Wechsel nicht deshalb erfolgt, weil bei Dir halt mehr "easy going" als bei der Mama ist (ein Phänomen, welches man hier im Forum schon öfter beobachten konnte). Die Jugendlichen wählen also gezielt den "Weg des geringsten Widerstands" um sich Vorteile zu verschaffen. Je nach dem was für einen Erziehungsstil ihr pflegt, sind auch hier deutliche Gespräche notwendig. Ansonsten kommt es beim ersten Streit zum bekannten "dann geh ich halt zurück zur Mama, da krieg ich auch Playstation". Hier solltest Du schon von Beginn an eine klare Linie verfolgen. Gruß Ingo