Mein Sohn möchte be...
 
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Mein Sohn möchte bei mir wohnen, wie kann ich diesem Wunsch nachkommen?

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(@schrippe)
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Schönen guten Abend zusammen,
es ist schon eine Weile her, als ich mich das letzte Mal hier zu Wort gemeldet habe, doch habe ich heute ein Anliegen, bei dem ich Hilfe zum Nachdenken brauche.
Folgende Situation: meine 3 Jungs leben bei der KM, ca 250km von mir entfernt. Der Große (15) macht seinen ganz eigenen Weg und hat für sich eine Möglichkeit gefunden, den Querelen mit seiner Mutter aus dem Weg zu gehen. Der Kleine (8) äußerte jedoch zum wiederholten Male seinen Wunsch, bei mir wohnen zu wollen. Bis her bin ich diesem Wunsch eher aus dem Weg gegangen, da ich mehr Angst vor der Auseinandersetzung mit der KM darum habe als vor den Herausforderungen dieser Entscheidung. Mittlerweile bin ich jedoch an einem Punkt, wo mir das sehr ungerecht erscheint. Warum soll der Kleine für meine Angst herhalten. Er hat einen klaren Wunsch geäussert und ich bin gewillt dem nachzugehen.
Ich bin mir unschlüssig über die Herangehensweise bei der zu erwartenden Auseinandersetzung mit der KM (ich denke, sie steht einem Wohnortwechsel nicht aufgeschlossen gegenüber). Wir haben gem. SR und ungeregeltes ABR. Der Fall von Jemmy(2007) ist hier eher nicht angezeigt und ich bin mir nicht klar darüber ob der Versuch einer aussergerichtlichen Einigung mit der Hoffnung auf das Verständnis der KM für den Wunsch unseres Sohnes von Erfolg gekrönt ist. (Erfolg bedeutet in diesem Zusammenhang erst einmal nur den Eintritt in eine Diskussion über den Wunsch des Kleinen ohne gleich alles in Schuldvorwürfen zu ersticken). Ich möchte nichts falsch machen und die Chancen für meinen Sohn gleich am Anfang zerstören.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.10.2010 00:28
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Schrippe,

aus dem Bauch heraus würde mir einfallen, mal festzunageln, warum der Wunsch eures Sohnes, bei dir zu wohnen geboren ist, und woran er es genau festmacht.

Gruß pk

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2010 00:50
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

um ein Gespräch mit der KM führt kein Weg vorbei. Du solltest es diplomatisch angehen. Alternativ gäbe es noch die Möglichkeit eines
Vermittlungsgespräches beim Jugendamt, wo euer Sohn auch nochmal seine Wünsche bekunden kann.

Was mich wundert, du schreibst nichts von eurem dritten Sohn? Was ist denn SEIN Wille? Du solltest vor allem die Geschwisterbindung
nicht unterschätzen.

Einfach so, wird man die Kinder nicht trennen.

Du solltest als erstes versuchen, dich mit der KM zu verständigen. Wenn dies scheitert, dann ab zum JA.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2010 01:23
(@schrippe)
Schon was gesagt Registriert

@ Prokids,
das ist mir bisher nicht eingefallen. Ebenfalls aus dem Bauch heraus würde ich sagen, daß Kinder sich diese Frage auch nicht stellen müssen sollten. Meine Lebensgefährtin stimmt Dir sofort zu, daß diese Frage einer Klärung bedarf (sie unterstützt mich sehr bei allem was mit meinen Kindern zu tun hat), ich bin mir da nicht sicher, doch werde ich sie das nächste mal mit ihm besprechen. Vielleicht habe ich mit etwas mehr Abstand zu Deinem Vorschlag einen anderen Blick darauf, ob die besondere Situation in der wir stecken, eine solche Frage rechtfertigt. Für den Moment bin ich jedoch geneigt anzunehmen, daß es einen triftigen Grund für seinen Wunsch gibt und damit ratlos, wie ich an die KM herantrete.
@ agent zero
mein dritter Sohn (12) hat einen solchen Wunsch nicht geäussert. Er wünscht sich mehr Kontakt, würde deswegen aber nicht zu mir ziehen. Seine Mutter ist aufgrund ihrer Einkommenssituation in der Lage seinen Neigungen besser zu entsprechen als ich es kann und das ist gerade sehr wichtig für ihn.
lg schrippe

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.10.2010 01:37
(@schrippe)
Schon was gesagt Registriert

Hallo alle zusammen,
ich möchte Euch um ein Feedback bitten!
Ich habe versucht, einen Brief an die KM zu formulieren, der folgendes leisten soll:
-den Wunsch unseres Sohnes zu artikulieren
-meine feste Absicht zu demonstrieren, mich diesem Wunsch zuzuwenden
-die KM als gleichberechtigten Eltrenteil ins Boot zu holen
-ergebnisoffen zu sein.

Hallo xxx,

es folgt ein ernstes Anliegen!! Lies bitte weiter!!

xxx hat zum wiederholten Male seinen Wunsch geäußert, bei mir zu wohnen.
Ich werde diesem Wunsch nachgehen. Ob er am Ende des damit verbundenen Prozesses wirklich bei mir wohnt, ist für mich im Moment unerheblich. Er hat, und das nicht zum ersten mal, mir sehr ernst und glaubhaft versichert, daß er das will.

Es geht für mich jetzt darum, mit Dir ins Gespräch zu kommen. Wir können den Wunsch von xxx als Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht verstehen, das heißt es unter uns versuchen auszumachen, oder wenn Du meinst, daß das nicht geht, jemanden Neutralen dazunehmen (Fr. xxx, CARITAS).

Ich weiß, daß die jetzt folgende Auseinandersetzung für uns alle schwer wird aber ich werde sie führen!

xxx

P.S.: Ich warte 21 Tage auf eine Antwort von Dir.

Ist mir das gelungen?
Ich weiß, daß die Einzelantworten wahrscheinlich nur spekulativ sind, doch in ihrer Summe helfen sie mir vielleicht, grobe Fehler zu vermeiden. Ich merke immer wieder in Diskussionen mit meiner LGin, wie sich gerade in die Kommunikation mit der KM Verhaltensmuster einschleichen, die diese eher unterbinden als fördern und mir das nicht bewußt wird.

Danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2010 10:48
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus schrippe,

meiner Meinung nach kannst du es so auf keinen Fall schreiben!
Wenn Du Worte wie "Prozess" und "Auseinandersetzung" verwendest, dann zeichnest Du schon sehr genau ein Bild von der nächsten Zukunft.

Ganz abgesehen davon bringst Du den Jungen in eine furchtbare Situation, wenn er sich dann bei der KM tagtäglich fragen lassen muss, warum er zu Dir will.
Stell Dir die Unterhaltungen zwischen KM und dem Kind zu diesem Thema mal in Gedanken vor.....
Du würdest das Kind ins offene Messer laufen lassen.

Also, lass das mit dem Brief bleiben. Wenn, dann musst Du schon selbst antreten und das Gespräch mit Deiner Ex suchen. Gerne auch an neutraler Stelle und mit Moderator im Hintergrund.

Aber erst mal muss klar sein, dass der Junge seinen Wunsch auch ernst meint. Du solltest ihm auch klar machen, dass es deshalb durchaus "heftigen Streit" mit der KM geben kann.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2010 10:58
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin schrippe,

vor allem musst du eines vorab berücksichtigen:

Das euer Sohni ( 8 ) bekundet hat, dass er bei dir wohnen möchte glaube ich dir. Nur, dazu musst du das etwas näher betrachten.

Kinder werden bei jedem Elternteil bekunden, dass sie gerne bei ihm (Mutter oder Vater) sein und bleiben möchten. Nur wenn euer
Sohn bei der KM ist, wird er das gleich bei ihr auch sagen. D.h. konkret, solltest du die Aussage eures  8-jährigen Sohnes nicht so-
fort überbewerten, da du nicht genau weisst, was auf der Seite der KM ist, bzw. was Sohni dort sagt.

Es ist durchaus richtig, mit der KM ein vernünftiges Gespräch zu suchen, aber nicht mit dem von dir verfassten Schreiben.
Damit signalisierst du ihr mehr oder weniger gleich rechtliche Schritte, wenn ihr euch nicht einigen könnt.

Und du darfst nicht vergessen, dass sich Kinder nicht in einen sogenannten  Loyalitätskonflikt begeben wollen, deswegen werden
Kinder sich nicht gegen einen Elternteil auflehnen - und auch nicht gegen einen Elternteil entscheiden wollen.

Also, geh erst einmal normal auf die KM zu (Telefon wie auch immer..) und suche das Gespräch. Von deinem Schreiben in dieser
Form rate ich dir ab.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2010 12:00
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

moin schrippe.

ich kann mich den vorstehenden antworten nur anschließen!
wenn du mit der KM noch ein wenig mündliche kommunikation pflegst, dann versuche dich auf diesem weg dem thema zu nähern. auch falle nicht gleich mit der tür ins haus und schiebe den schwarzen peter deinem sohn zu,sondern versucht - ähnlich wie pk es vorgeschlagen hat - zusammen mit der KM gründe für das verhalten des jungens zu finden.

sollte eine mündliche kommunikation leider nicht möglich sein, dann versuchen den brief eher als "einladung" zu formulieren mit dem ziel  ein ggf. moderiertes gespräch zu führen. aufforderungen mit 2 ausrufezeichen und mehrfache, unverhohlene drohungen sind alles andere als zielführend. das solltest du dringend unterlassen; das führt nur zu verhärteten fronten und wird weder dich noch deinen sohn einem ziel näher bringen.

beste grüße, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2010 13:40
(@schrippe)
Schon was gesagt Registriert

Vielen vielen Dank an euch,
ich hatte gerade noch ein zweistündiges Gespräch mit meiner LGin, die zu meinem Entwurf in etwa das gleiche sagte, wie ihr. Mir ist dabei klar geworden, daß sich in diesen Brief mein "Musterteufel" mal wieder eingeschlichen hat. Ich war stolz auf meine Formulierungen, weil ich jeden Angriff vermieden habe, so dachte ich jedenfalls bis vorhin. Doch habe ich das Gewicht nur aufs linke Bein verlagert, um mit dem rechten richtig zutreten zu können. :knockout:
Ich merke, wie ich meiner Ex mein eigenes Verhalten vorwerfe und will sie auch noch dafür verantwortlich machen (längere Geschichte), es ging hier nicht um meinen Sohn, wovon ich felsenfest überzeugt war, sondern um mich. Ich werde erst mal kurz verschnaufen und mich beim nächsten Besuch meiner Kinder mit dem Kleinen unterhalten.
Nochmals vielen Dank

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.10.2010 00:39
(@schrippe)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen, und da bin ich wieder.
ich habe eure Ratschläge beherzigt und vor allem mit meinem Sohn nochmal gesprochen, wie er zu dem Wunsch kommt. Das Gespräch, mittlerweile sind es drei geworden, war für mich sehr aufschlußreich. Es ist so, daß die KM mit den 3 Jungs, ihrer Arbeit, ihrem gesellschaftlichen Engagement komplett überfordert scheint. Die Jungs beschweren sich über viel Streit zu Hause und die emotionale Zurückweisung, wenn es um mich geht. Der kleine formulierte es so, daß er sich nicht gewollt fühle.
Ich habe die KM eingeladen, mit mir ein moderiertes Gespräch zu führen. Den genauen Grund nannte ich dabei nicht (ich wollte den Kleinen vor der Reaktion seiner Mutter schützen), ließ jedoch an der Wichtigkeit des Themas keinen Zweifel. Sie lehnte ab, 3x. Sie rechtfertigte sich mit fehlender Zeit, unpassend, grundlos und ich soll sie endlich in Ruhe lassen. Darauf hin bin ich an das JA heran getreten und bat um Vermittlung. Das JA telefonierte mit der KM und setzte diese auch über das Thema in Kenntnis. Wieder lehnte die KM ein Gespräch ab, da sie von dem Wunsch des Kindes keine Kenntnis habe (ich fragte den Kleinen mal, ob er seine Mutter auf seinen Wunsch mal angesprochen hätte. Da sah er mich sehr klar an und sagte: "Nein, Du weißt doch wie Mama ist, sie würde niemals zustimmen!") -natürlich weiß sie nichts davon. Wenn es um mich geht, ist das Verhältnis der Kinder zu ihrer Mutter durch Angst geprägt.
Ich ließ dann beim JA nicht locker. Dieses spricht jetzt eine schriftliche Einladung zu einem Gespräch im Amt aus mit einem Ausweichtermin. Sie haben aber auch ganz klar gesagt, daß wenn sich die KM weigert, keine weitere Handhabe des Amtes existiert. Nach Rücksprache mit meinem Anwalt steht für die Weiterverfolgung des Anliegen meines Sohnes dann nur noch der Antragsweg beim Gericht offen, der das ABR regeln soll. Erst dann hätte auch das JA ein Mandat, die KM zur Kooperation zu zwingen.
Meine Frage nun: gibt es noch andere Alternativen, die KM zu einem Gespräch zu animieren, wenn sie zu dem Gesprächstermin im JA nicht auftauchen sollte? Und wie verhalte ich mich bei diesem Gespräch, wenn es hoffentlich zu stande kommt?

Vorweihnachtliche Grüße aus Berlin(Sibirien)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.12.2010 16:20




(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Servus!

Ich werf mal eine Frage an die Experten in den Raum:

Gemeinsames Sorgerecht, ABR nicht geregelt, kann er das Kind nicht einfach da behalten? (z.B. nach einem Ferienumgang)

Klar müssen einige Sachen geregelt sein vor so einem Schritt, aber das kriegt Schrippe bestimmt hin. Das Kind wäre dann auch während der laufenden Auseinandersetzung vor Reaktion der Mutter geschützter.

lg
sleepy

Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2010 16:29
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi sleepy

Freilich, gesetzlich geht das in Ordnung. Allerdings bleibt fraglich, ob dadurch die Probleme gelöst werde, sich lediglich verschieben oder gar eskalieren. Und ebenso wird es dann vor Gericht gehen mit vagem Ausgang. Im Moment sucht schrippe nach meiner Einschätzung eine einvernehmliche Lösung, an der alle aus Einsicht mitwirken. Es ist eigentlich "nur" noch die KM zu überzeugen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2010 16:36
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin schrippe,

wie wir in unterschiedlichsten Zusammenhängen immer wieder betonen, bietet ein Jugendamt nur die Option einer Beratung. Das geschieht grundsätzlich auf freiwilliger Basis; diese Ämter haben keinerlei Möglichkeiten, irgendwen zu irgendwas zu zwingen.

Es kann trotzdem bedeutsam sein, diesen Schritt versucht zu haben, um die Ablehnung Deiner Ex, eine einvernehmliche Lösung zu finden, dokumentieren können: Familiengerichte erwarten üblicherweise einen solchen aussergerichtlichen Einigungsversuch, bevor sie tätig werden.

Bei einem nicht geregelten ABR könntest Du - wie sleepy empfahl - Sohnemann nach einem Umgangstermin auch einfach bei Dir behalten, ohne dass irgendwer das als Kindesentziehung nach >>>§ 235 StGB<<< bewerten würde. Allerdings nutzen manche Mütter dann die Möglichkeiten der Indoktrination; beispielsweise über das schlechte Gewissen, Mutter und Geschwister im Stich gelassen zu haben. Ein Loyalitätskonflikt ist dann oft die unausweichliche Folge.

Wenn Du der Überzeugung bist, dass Euer Sohn seinen Wunsch auch bei der Befragung durch einen Familienrichter standhaft vertreten würde, macht eine ABR-Klage durchaus Sinn. Wenn Du jedoch damit rechnen musst, dass seine Mutter ihn zuvor ordentlich bearbeitet und "umdreht", kannst Du das auch gleich bleiben lassen: Gegen seinen "erklärten Willen" wird kaum ein Gericht einem Umzug zu Dir zustimmen; ganz egal, wie dieser "Wille" dann zustandekam.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2010 16:41
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Sleepy,

das wäre zwar im Prinzip möglich aber natürlich ziemlich Rabiat und bei einem 8-Jährigen auch nicht ganz Risikolos.

Wenn es da schonendere Möglichkeiten gibt, wären die natürlich vorzuziehen.

Gruss, der langsame Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2010 16:48
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

@beppo: Ich weiß nicht, was schonender ist. Das Kind für die Dauer einer gerichtlichen Auseinandersetzung (also mehrere Monate) der täglichen "Bearbeitung" durch die KM auszusetzen evtl. verbunden mit einem Umgangsboykott für Schrippe oder das Kind da zu behalten und die Einflussmöglichkeiten der Mutter auf den Umgang zu beschränken.

lg
sleepy

Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2010 17:30
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Genau wissen tue ich es auch nicht, würde aber gefühlsmässig eher zu dem anderen Weg tendieren.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2010 17:37
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.
Das ist sicherlich eine sauschwere Entscheidung. Aber ich denke, der erste Versuch übers JA sollte "gesetzt" sein. Erst wenn es (erwartungsgemäß) nicht zustande kommt bzw. ergebnislos bleibt, erst dann stellt sich m.E. konkret die Frage, ob die von Sleepy in den Raum geworfene "drastische" Variante notwendig und zielführend ist.

Wäre dies

ihrem gesellschaftlichen Engagement

nicht vielleicht ein Ansatzpunkt? Was ist das für ein gesellschaftliches Engagement? Kann man sie damit packen, zumindestens zum Wohle ihres Kindes ein Gespräch beim JA wahrzunehmen?

Eine Frage am Rande:

das Kind da zu behalten und die Einflussmöglichkeiten der Mutter auf den Umgang zu beschränken.

Gruß
Toto
Wie muss ich mir das vorstellen: Schrippe behält Kind bei sich, Mutter tobt, Mutter bekommt von Schrippe Umgangsrecht eingeräumt, Mutter bringt Kind nach Umgang wieder zurück?? mmhh,...

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2010 18:00
(@schrippe)
Schon was gesagt Registriert

@TotoHH,
das gesellschaftliche Engagement der KM ergibt sich auf der einen Seite aus ihrem Beruf (Dozent, wiss. Mitarbeiter, Stipendienempfänger) und auf der anderen aus ihren sportlichen Ambitionen (DLRG, Trainer). In einem Blog postete sie mal, daß sie die Mehrfachbelastung Beruf-Kinder-Gesellschaft garnicht mehr wahrnimmt, da sie so gut darin ist. Nach meinem Dafürhalten gehen die Kinder in diesem Programm vor allem unter. Sie müssen herhalten für den Unwillen ihrer Mutter, sich heilend mit der Trennung und ihrem Leben zu beschäftigen. Ich halte es für Selbstbetrug und das Engagement für Ablenkung. Das funktioniert so lange, wie sich die Jungs dafür mißbrauchen lassen. Da es aber ihre Art des Umgangs ist, um den Schmerz zu ertragen, denke ich, daß das alles ein ziemliches Beharrungsvermögen hat und es nicht einfach aufzubrechen geht.
Sie ist nicht einsichtig sondern hasserfüllt!
Ich halte die Option, den Kleinen einfach einzubehalten nicht für hilfreich. Aus genau diesem Grund:

Eine Frage am Rande:

Gruß
Toto
Wie muss ich mir das vorstellen: Schrippe behält Kind bei sich, Mutter tobt, Mutter bekommt von Schrippe Umgangsrecht eingeräumt, Mutter bringt Kind nach Umgang wieder zurück?? mmhh,...

Manchmal wäre es sehr hilfreich, wenn die Verletzungen aufgrund von seelichem Mißbrauch genauso offensichtlich wären wie bei körperlichem.
Ich werde erstmal die Termine im JA abwarten (Mitte Januar) und dann weiter sehen.
Ich halte euch auf dem Laufenden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.12.2010 10:41
(@schrippe)
Schon was gesagt Registriert

Gesundes neues Jahr alle zusammen,

wenn ich ehrlich bin habe ich nicht wirklich damit gerechnet, daß die KM die Einladung des JA ausschlägt, aber sie hat es getan. Sie hat zwar dem JAMa ggü. erklärt, daß sie auf emails von mir reagieren wird, doch weiß ich aus jahrelanger Erfahrung, daß emails nichts bringen, wenn es um mehr als Termine geht und selbst das ist schon schwierig genug. Ich werde also den gerichtlichen Weg gehen müssen, damit mein Sohn Gehör findet. Hat von euch schon einmal jemand einen solchen Antrag formuliert und was ist dabei zu beachten. Nach Auskunft des zuständigen Gerichtes muß neben den Personalien der Betroffenen und einer Geburtsurkunde meines Sohnes eine Begründung für diesen Antrag formuliert werden. Meine jetzige Variante geht über eine Feststellung des GSR und ung.ABR sowie eine sehr sachliche Formulierung des Wunsches meines Kindes und der Ablehnung von Gesprächen durch die KM nicht hinaus. Liegt hier in der Kürze die Würze oder sollte ich weiter ausholen?

Kommt alle gut durch den Schnee

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2011 13:12
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus schrippe,

grundsätzlich würde ich Dir raten, die Angelegenheit nicht ohne Anwalt durchzuziehen, wenn Du nicht bereits Erfahrungen mit Gerichtsangelegenheiten hast.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2011 13:21




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