Hallo Michael,
ich bin im Kontakt mit meinem Anwalt. Er meinte, daß ein anwaltlicher Beistand während der Eröffnungsphase nicht notwendig ist. Sollte es komplizerter werden, kann ich ihn jeder Zeit hinzuziehen. Das Problem sind die Kosten, welche mit einem Anwalt immer verbunden sind. Wenn Du allerdings was konkretes im Auge hast, weswegen ein Anwalt auf jedenfall angezeigt ist, dann schildere es bitte.
MfG
Servus schrippe,
wenn Du einen Anwalt im Hintergrund hast, dann passt es hoffentlich schon.
Es sollte nur nicht passieren, dass aufgrund unnötiger Formfehler ein Antrag von Haus aus keine Chance hat, weil er gleich im Papierkorb landet.
Am Besten gehst Du mal zum Gericht. Ein Rechtspfleger am zuständigen Familiengericht hilft Dir bei der Antragstellung.
Machst Du es selber, dann würde ich nicht sonderlich weit ausholen. Kurze und knappe Info`s sind einem richter sicherlich lieber als seitenlange Erörterungen über die böse Ex usw.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Alles klar, so werde ich es machen!
Vielen Dank.
Es gibt was Neues, nichts inhaltliches aber was formales,
hallo und guten abend alle zusammen!
Auf meinen Antrag auf Regelung des ABR habe ich vom Amtsgericht einen Kostenbescheid bekommen. Ich soll einen Vorschuß bezahlen von 44,50 €. Dieser Vorschuß wird als Verfahrensgebühr nach den §§ 1-8, 32, 33 KostO, 8 KostVfg bezeichnet. Der Gegenstandswert beträgt 3000,-. Vor Begleichung dieses Vorschusses wird mein Antrag der Gegenseite (KM) nicht zugestellt.
Ich habe den Anwalt heute abend nicht mehr fragen können, deswegen die Frage in diese Runde:
-hat das seine Richtigkeit und
-in welcher Höhe kommen weitere Kosten auf mich zu?
Ich weiß auch nicht, ob das alle Fragen sind, die mir dazu einfallen sollten.
Danke für die Hilfe
Schrippe
-hat das seine Richtigkeit und
-in welcher Höhe kommen weitere Kosten auf mich zu?
Hallo,
1) ja, das ist so korrekt
2) das kann man vorab nicht sagen. Ein Prozesskostenrechner gibt dir eine erste Orientierung.
Viel Erfolg!
/elwu
Danke elwu,
aber ich werde aus dem Rechner nicht schlau, tut mir leid. Wie weiter oben erwähnt, fange ich erstmal ohne Anwalt an. Wie sieht es mit PKH aus ? Müßte diese jetzt beantragt werden oder kann das später erfolgen? Besteht überhaupt die Möglichkeit der PKH in diesem Fall? Mache ich einen groben Fehler, wenn ich noch heute die Überweisung des Vorschusses tätige, damit die KM in den Besitz des Antrages kommt?
Kann dir leider keinen Rat geben, kenne mich persöhnlich in der Geschichte nicht aus, wünsche Dir aber trotzdem viel Glück, und nur du must dir über deine Entscheidungen sicher sein, helfen kann dir da keiner.
Servus Sandra33!
Welchen Sinn macht es, in jedem Thread, den Du besuchst/liest (in den letzten 15 Min. mindestens 10!), zu schreiben, dass Du zwar nicht helfen kannst, aber die besten Wünsche auf den Weg gibst?
Nur so ´ne Frage
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Welchen Sinn macht es, in jedem Thread, den Du besuchst/liest (in den letzten 15 Min. mindestens 10!), zu schreiben, dass Du zwar nicht helfen kannst, aber die besten Wünsche auf den Weg gibst?
Nur so ´ne Frage
Eine Möglichkeit, sich bekannt zu machen?
Nur so 'ne Idee
Gruß pk
Danke elwu,
aber ich werde aus dem Rechner nicht schlau, tut mir leid. Wie weiter oben erwähnt, fange ich erstmal ohne Anwalt an. Wie sieht es mit PKH aus ? Müßte diese jetzt beantragt werden oder kann das später erfolgen? Besteht überhaupt die Möglichkeit der PKH in diesem Fall? Mache ich einen groben Fehler, wenn ich noch heute die Überweisung des Vorschusses tätige, damit die KM in den Besitz des Antrages kommt?
Hallo TO,
ich weiss zwar nicht mit welchem PKH-Rechner du rechnest, aber vielleicht schaust du einfach mal unter www.pkh-fix.de Im Grunde genommen ist das alles selbsterklärend. Prozesskostenhilfe, wenn du welche bekommst, bekommst du für dich (also deinen Rechtsbeistand), falls du beweislastig bist auch für z.B. Gutachten und für die Verfahrenskosten. Solltest du jedoch verlieren, musst du trotz PKH den Anwalt der Gegenseite bezahlen und falls die Gegenseite beweislastig war, auch die Kosten für die Beweisführung bezahlen. Falls das im Familienrecht anders ist, korrigiert mich bitte, bin lernfähig, aber im Baurecht ist es so wie geschildert.
Kann dir leider keinen Rat geben, kenne mich persöhnlich in der Geschichte nicht aus, wünsche Dir aber trotzdem viel Glück, und nur du must dir über deine Entscheidungen sicher sein, helfen kann dir da keiner.
Ich habe festgestellt, dass in diesem Forum sehr professionell und sachlich gearbeitet wird. (...okay, den einen oder anderen Querdenker oder Beratungsresistente/n gibt es natürlich auch, was manchmal nervt, manchmal amüsiert und manches Mal auch eine echte Bereicherung darstellen kann :-)) Wer etwas produktives, sachliches oder auch wirklich emotionales zum Thema beizutragen hat, der tut es hier gern. Hier gibt es keine Bonuspunkte für Spamming. Wenn du dich hier "bekanntmachen" möchtest, dann nutze doch einfach das Unterforum "Meine Geschichte". Ansonsten: Herzlich Willkommen 🙂