Mein Sohn will zu m...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Mein Sohn will zu mir, was (richtig) tun?

Seite 1 / 3
 
(@thomas60)
Rege dabei Registriert

Hallo,

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen, ich möchte nichts falsch machen.
Meine Noch-Frau hat sich vor c.a. 8 Monaten von mir getrennt (neuer Lover). Seit c.a. 4 Monaten habe ich eine eigene Wohnung. Wir haben zwei Kinder 6- und 12 Jahre, die bei ihrer Mutter, in unserem gemeinsamen Haus, leben.
Umgangsrecht ist jedes WE + halbe Ferien. Hausschulden und KU zahle ich. Wurde alles in einer Trennungs-und Scheidungsvereinbarung festgehalten.
Bis jetzt gab es keine Probleme. Nun möchte mein Sohn (12) aber lieber bei mir leben. Er hält es, nach eigener Aussage, Zuhause nicht mehr aus. Er fühlt sich zurückgesetzt, unbeachtet und ungeliebt, was ich bestätigen kann.
KM und ihr Lover becircen und beturteln die Kleine, das einem Übel wird. Sie wird mit Geschenken förmlich überhäuft. Meine Großer bekommt gar nichts. Er hat noch nicht einmal ein Paar ordentliche Schuhe oder etwas zum anziehen.

Nun, mir wäre nichts lieber, als meinen Sohn bei mir zu haben und möchte daher nichts falsch machen. Welche Schritte sind angebracht, um die ganze Sache in die Wege zu leiten? Ich möchte der KM nicht unbedingt die Möglichkeit geben, Gegenmaßnahmen einzuleiten und sie daher erst so spät wie möglich einbinden.

Versteht mich bitte nicht falsch, ich liebe beide Kinder abgöttisch und möchte die Kinder auch nicht auseinanderreißen. Andererseits hätte ich aber auch kaum eine Chance das ABR für Beide zu bekommen. Das Wort des Großen hat ja schon einiges Gewicht, das der Kleinen dagegen gar nicht.
Der Große dagegen will unbedingt zu mir und das hätte ich doch sooo gerne.

Helft mir bitte!

Gruß
Thomas

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2006 10:44
(@nick76)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, habe deinen Bericht gerade erst gelesen.Hast du den das Halbe Sorgerecht?Wenn ja dann
sollte dies kein Problem sein deinen Sohn zu bekommen.Gehe zu einen Fam.-Anwalt und bringe dies alles zur aussage.Dein Sohn ist 12 er darf es schon alleine entscheiden.Gründe gibt es ja auch
z.b. Erziehungsdefizit von seiten der KM, Vernachläßigung usw. am bessten alles aufschreiben.
Ich glaube du hast gute chancen ihn zu bekommen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2006 12:51
(@Harpyie)

Vorsicht mit solchen Aussagen !

Er darf mit 12 Jahren seine Wünsche äussern, entscheiden darf er nicht!
Auch hier wieder abhängig von der Gnade des jeweiligen Robenträgers!

Anders sähe es aus, wenn er 14 oder 15 wäre. Einen Jugendlichen in diesem Alter lässt kein Richter gegen den Willen des Kindes mehr aus der Wohnung zerren.

Er sollte - wenn es zur Verhandlung kommen sollte - seinen Wunsch, beim Vater zu leben, standfest vertreten können.
Ein "jaaaa, vielleicht, ach ja, ich möchte schon, wäre nicht schlecht" darf da nicht kommen.

Gruss Harpyie

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2006 13:41
 Papa
(@papa)
Rege dabei Registriert

hallo,

wieso sollte das über einen anwalt geklärt werden, damit kann passieren das die mutter gleich zu macht,
ich setzte voraus ihr habt ein gemeinsames sorgerecht;

es gibt doch auch andere möglichkeiten dies jetzt über einen rechtstreit zu probieren,

es gibt zwei möglichkeiten dies hin zu bekommen aus meiner sicht;

1.) mit der mutter zu reden, vielicht ist sie damit einverstanden, allerdings sollte das mit vorsicht bedacht werden, auch könnte dieses über eine beratungstelle erfolgen, möglich wäre ja mit der mutter erst einmal einen übergangslösung zu vereinbaren,

(diese geschichte kann auch nach hinten losgehen, wenn sich mit der mutter nicht reden läßt, dann wird sie wiederum versuchen das kind entsprechend zu beeinflussen,

2.) vor vollendeten tatsachen stellen; anrufen sagen kind möchte nicht mehr nachhause zu ihr, er will absofort bei dir bleiben, gleichzeitig vorschlag machen das man miteinander reden sollten und termin zusammen bei beratungsstelle außmachen woran es liegt das sohn nicht mehr zurück möchte, damit du nicht gleich in die schußlinie kommst;

sicherlich wird der ein oderer andere wohl jetzt andere meinung sein, aber den richigen weg zu finden ist immer nicht einfach,

gruß papa,

[Editiert am 10/5/2006 von Papa]

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2006 14:29
(@thomas60)
Rege dabei Registriert

Danke für eure Antworten.

Ich war Gestern bei einem Familienanwalt (Beratung) und der meinte, wie viele hier auch, Fakten schaffen.
Mein Sohn muß ausziehen, ich darf ihm nicht dabei helfen (könnte als Kindesentzug dargestellt werden). Strafrechtlich bleibt so keine Handhabe. Ich muß ihn betreuen können, kann ich, er geht in eine Ganztagsschule und ist max.1 Stunde früher als ich daheim. Eigenes Zimmer ist auch vorhanden.
Sorgerecht ist gemeinsam und ABR nicht festgelegt.
KM zieht aus dem gemeinsamen Haus aus, ohne Notlage (Ich hätte das Haus auch noch 20 Jahre lang abbezahlt um den Kindern ihr Zuhause zu erhalten). Kontinuitätsprinzip greift bei ihr dann auch nicht mehr.
Geschwistertrennung sah ich als Problem. Anwalt meinte aber, da KM nur im Ort (Dorf) umzieht, könnten sie sich ja sehen, so oft sie wollen.

Ich laße mir als nächstes einen Termin beim Jugendamt geben. Dann zieht mein Sohn bei mir ein. Dann werde ich ihn als erstes polizeilich ummelden.
Fakten schaffen.
Mein Junge erwartet jetzt das ich mich um ihn bemühe. wenn ich jetzt nicht handle, laufe ich Gefahr ihn zu verlieren.
Die Wahl zwischen dem Frieden zwischen mir und KM, und dem Wohlergehen meines Sohnes ist somit keine mehr.
Ich hoffe ich mache alles richtig. Ich bete darum das ich meinem Sohn ein guter Vater sein kann und meiner Kleinen einer bleiben darf.
Danke für eure Hilfe!

Thomas

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.05.2006 15:08
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich laße mir als nächstes einen Termin beim Jugendamt geben.

Bist du wahnsinnig? Du wirst niemanden informieren!

Mehr ggf. per Telefon.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2006 16:43
(@murielspapa)
Zeigt sich öfters Registriert

Bin ja in einer ähnlichen Situation. Meine Tochter (10) besucht mich in den Sommerferien und möchte anschließend bei mir und meiner neuen LG und deren Tochter wohnen bleiben (ca. 350 km Entfernung von KM). Nach den Sommerferien steht bei ihr ein Schulwechsel auf die weiterführende Schule an. Paßt also ganz gut. Habe mit meiner EX gemeinsames Sorgerecht, ABR ist nicht vergeben.

Wollte dann eigentlich auch Fakten schaffen: sie ummelden (wie eigentlich), auf der neuen Schule anmelden (geht das?) und zum Jugendamt in meiner Stadt gehen.

Warum das auf kéinen Fall???

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2006 11:29
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Warum das auf kéinen Fall???

Thomas60 beabsichtigt erst zum JA zu gehen und dagegen spreche ich mich aus.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2006 11:33
 elwu
(@elwu)

Ich hoffe ich mache alles richtig.

Hi,

lass' das JA außen vor! Fakten schaffen ja. Aber auf keinen Fall vorab das JA informieren.

cya,

elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2006 12:24
(@murielspapa)
Zeigt sich öfters Registriert

Okay! Jugendamt ist klar.
Bleiben die Fragen: Kann (oder muß) ich sie ummelden? Was brauche ich dafür?
Kann ich sie auf der neuen Schule anmelden?

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2006 14:13




(@thomas60)
Rege dabei Registriert

Hmm, leider kam die Warnung zu spät, hatte bereits mit der Sachbearbeiterin des JA telefoniert.
Andererseits bin ich der einzige der nach Lösungen sucht (Anwaltsberatung, JA-Vermittlungsversuch, pers. Gespräch). KM blockt nur ab. Wußte ich vorher, ist aber auch Absicht von mir. da ich weiß das sie nicht Konfliktfähig ist. Mein Sohn möchte nicht nur ein bischen zu mir sondern ist felsenfest davon überzeugt. Kontinuitätsprinzip greift nicht mehr und Geschwistertrennung zieht nicht. Alles Punkte, die bei einem ABR-Antrag der KM für mich zählen.
Bin dabei Schützengräben auszuheben, während KM sich in ihrer Machtposition suhlt. Trotzdem besteht so immer noch die Möglichkeit der gütlichen Einigung auch im Interesse der Geschwister.
Wenn mein Sohn erstmal bei mir wohnt, müßen ohnehin Gespräche geführt werden. JA-Tante sagte, Beratungsgespräche wären ohnehin das einzige was sie anbieten könnte.
Ich bin dazu bereit und kann das auch belegen. KM dagegen nicht. Wer hat denn nun die besseren Karten?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2006 14:30
(@flyaway)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi murielspapa,

ich weiß nicht ob das immer so ist:
Ich hätte damals zur Ummeldung beim Einwohnermeldeamt eine Einverständniserklärung bzw. Unterschrift der KM gebraucht. Die hatte ich nicht und damit konnte ich keine Ummeldung vornehmen lassen.

Grüße, flyaway

Es ist besser beizeiten Dämme zu bauen, als darauf zu hoffen, dass die Flut Vernunft annimmt (E. Kästner)

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2006 14:39
(@murielspapa)
Zeigt sich öfters Registriert

Irgendwie muß das gehen. Meine Ex ist seit unserer Trennnung zig-mal umgezogen. Ich mußte nie mein Einverständnis geben. Tochter muß doch da gemeldet sein, wo sie tatsächlich lebt, egal ob Ex unterschreibt oder nicht.
Ist polizeiliche Meldung Voraussetzung für Schulanmeldung?

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2006 14:58
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Auch wenn's thematisch dicht beieinander liegt, bitte in den eigenen Beiträgen bleiben!

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2006 15:04
(@murielspapa)
Zeigt sich öfters Registriert

Dann verschiebe du ihn bitte. Ich weiß nicht, wie das geht!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2006 15:10
(@thomas60)
Rege dabei Registriert

Hmmm, hatte eigentlich vor, meinen Sohn morgen polizeilich umzumelden.
Was mache ich denn, wenn die sich weigern? Ist dann doch Gericht angesagt? Ich meine, dann wäre doch ein Antrag auf ABR der nächste Schritt oder?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2006 22:45
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wie jetzt? Ist dein Sohn (schon) bei dir? Wie hat die KM reagiert?

Ggf. ummelden. Ob's der Zustimmung der KM bedarf richtet sich nach dem geltenden Meldegesetz.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2006 22:50
(@thomas60)
Rege dabei Registriert

Nein, ist noch nicht bei mir. steht aber Gewehr bei Fuß.
Ich kann mir auch nicht mehr viel Zeit lassen, da er unbedingt weg will. Er hat auch schon einiges an Klamotten her gebracht.
Verdammt, wenn ich nur wüßte wie ich die ganze Sache wasserdicht machen kann.

Wie lautet das Meldegesetz in Niedersachsen oder wo kann ich es finden?

[Editiert am 16/5/2006 von Thomas60]

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2006 23:09
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

>Niedersächsisches Meldegesetz<

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2006 23:13
(@thomas60)
Rege dabei Registriert

Danke für deine Hilfe.

Ist das der Satz auf den ich mich ggf. berufen kann?

(3) Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht derjenigen Person, deren Wohnung sie beziehen oder aus deren Wohnung sie ausziehen. Ist eine betreuende Person bestellt, deren Aufgabenkreis die Aufenthaltsbestimmung umfasst, so obliegt dieser die Meldepflicht

Dann gehort, solange das ABR nicht festgeschrieben ist, es in meinen Aufgabenkreis? Interpretiere ich das richtig?
Ist alles so schwammig.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2006 23:20




Seite 1 / 3