Hallo, wie gerade in einem anderen Thread gepostet, hat meine Ex beim Jugendamt eine Stellungnahme eines Psychotherapeuten vorgelegt, dass sie auf Grund psychischer Erkrankung arbeitsunfähig wäre.
Nun habe ich mir gedacht, wenn man so sehr psychisch erkrankt ist, um arbeiten zu gehen, ist man dann auch fähig ein Kind zu erziehen ? Denkt ihr, dass mein Sohn bei einer psychisch kranken Frau wirklich noch gut aufgehoben ist ?
Könnte ich durch diese Stellungnahme vielleicht die Chance haben auch meinen Sohn zu mir zu holen ? Meine beiden Töchter sind ja schon zu mir gezogen, da sie es bei Exilein nicht mehr aufgehalten haben.
Sollte ich versuchen das ABR für meinen Sohn zu bekommen ? wie seht ihr das ?
Moin.
Vielleicht nicht ganz unmöglich aber auch nicht sehr wahrscheinlich.
Das hängt einfach zu sehr von den ideologischen Instinkten des Richters ab und es gibt erheblich mehr Richter, die der Meinung sind, "Kinder gehören zur Mutter" als solche, die einer kranken Mutter auch noch das Letzte weg nehmen, was ihr noch Halt gibt.
Da wird ein Kind eher schon zum Therapeutikum für die Mutter gemacht.
Zumindest solltest du abwarten, was in dem Gutachten steht.
Vermutlich wird es ihr bescheinigen, dass sie nur für Erwerbstätigkeit ungeeignet ist aber über eine ausgeprägte Inselbegabung in der Erziehung von Kindern verfügt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi
es ist sicher auch total entscheidend was der Junge dazu sagt. Vielleicht stimmt er ebenso "mit den Füssen" ab wie die Mädels.
Ich bin mir sicher dass er weiß, dass ihm dieser Weg immer offen steht.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hallo, Ginnie,
der Junge würde niemals seine Mama im Stich lassen. Er ist durch ihre andauernde Depression schon so gewohnt für Mama da sein zu müssen, dass er das nicht mehr könnte.
Da würde sie ja noch mehr weinen, und das will ein kleines Kind ja nicht.
Es ist genau so wie Beppo schon sagt, der Junge ist eigentlich ihr letzter Halt.
Im Gutachten steht sie hätte eine rezidivierende depressive Störung. Was auch immer das ist. Und daher könne man ihr nicht zumuten zu arbeiten, da es ihrem Wohlbefinden nicht gut tun würde.
Ist das nicht schlimm ? Arbeit würde ihrem " Wohlbefinden " nicht gut tun ? :grr:
Hi,
das ist aber ja noch kein unabhängiges Gutachten, sondern von ihrem behandelnden Arzt? Zumindest habe ich das so verstanden?
LG
Nadda
Das ist doch ein Schmarrn, was der Psychotherapeut da sagt.
Zunächst gilt es zu klären: ist das ein psychologischer Psychotherapeut (gelernter Psychologe) oder ein psychiatrischer Psychotherapeut (gelernter Arzt).
Dann muss geklärt werden, was er schreibt:
Wenn er psychologe ist, aknn er über die Arbeitsfähigkeit ohnehin nicht entscheiden. Wenn er Arzt ist, kann er nicht einfach sagen, dass es jemandem nicht zumutbar ist, zu arbeiten, weil das dem Wohlbefinden abträglich ist. Mir geht es auch schlecht, wenn ich einen 24 Stunden Dienst hatte und mein Wohlbefinden ist im Keller.
Was man braucht, ist eine Diagnose und eine Einschätzung der MdE. Wenn der Psychotherapeut kein Arzt ist, kann er das nicht, er kann dann aber auch keine AU ausstellen.
Falls er Arzt ist, kann er eíne AU ausstellen, die ist aber befristet (ist eine AU immer). Falls sie unbefristet ist, sprechen wir von einer MdE.
Welches sind denn nun Deine Ziele:
Dass die Ex arbeiten geht und Du weniger Unterhalt zahlen musst, oder dass sie so krank gemacht wird, dass alle Kinder zu Dir kommen. Beides sind nämlich entgegengesetzte Wünsche, auf die man anders reagieren muss.
Gruß, PP