Mutter fliegt mit u...
 
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Mutter fliegt mit unseren 2 Kindern in Urlaub.

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(@papa3fach)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

vielleicht weiß ja einer mehr als ich und kann mir einen guten Rat geben.

Zur Geschichte:

Trennung 01.2014 und scheidung 08.2015.    Gemeinsames Sorgerecht und sie besitzt das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Das sie mich hasst und auch alles tut das die Kinder keine Sekunde mehr mit mir haben als die 3 mal 5h im Monat, ist mir bekannt. Das sie mir auch keine Informationen gibt und mich bei allen Stellen schlecht macht und Unwahrheiten behauptet (die als Unwahrheiten erwiesen sind, interessiert keinen weder Gericht, JA usw) usw.

Nun zu meinem Problem:

Ich bekomme heute morgen eine Whatsapp Nachricht von der Kindsmutter (KM).
In der schreibt mir die KM folgendes:

[11:35, 29.4.2018] XXX: Guten Morgen
Um unnötigen Ärger aus dem Weg zu gehen teile ich dir hiermit mit das wir in den Urlaub nach Griechenland fliegen die  Umgängen sind von unserem Urlaub nicht betroffen.
[11:36, 29.4.2018] XXX: Wir fliegen heute

Ist dieses Information 2h vor dem Abflug rechtens?

Ist sie nicht verpflichtet mich zu Fragen ob ich mit dem Urlaub im Ausland einverstanden bin (den der Urlaub hat mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht nichts zutun)?

Was kann ich nun tun? Den der Richter und die Richterin am Familiengericht Wolmirstedt sind Frauenfreundlich und Männer/Väterfeindlich.

Und haben schon bei anderen Situationen die Frage gestellt: Herr J. was wollen Sie nun von mir, die Sache ist doch in der Vergangenheit passiert und was soll ich da nun tun? Die Sache ist doch erledigt..............................
(Meine Frage dazu war letztes mal schon, ob das für andere Verbrechen auch gilt, da diese ja in der Vergangehiet waren)

Sie hat die Kinder dazu auch aus dem Kindergarten rausgenommen, obwohl unsere große Tochter Vorbereitungskurse im KG hat für die Schule.

Vielleicht weiß ja einer einen guten Rat!!??

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2018 15:16
(@wasserfee)
Registriert

hallo,

Umgänge sind nicht betroffen, Griechenland ist trotz der Pleite kein Krisengebiet, alles fein.
Nett, dass KM dich informiert hat, hätte sie nicht müssen.

Auch in deiner Umgangszeit kannst du in den Urlaub fliegen und bist KM keine Rechenschaft schuldig.

Schön ist es, wenn verantwortungsvolle Eltern dies tun,ist aber kein "Muss".

Was du tun kannst? Den kids in Gedanken einen tollen Urlaub wünschen.

Wasserfee

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2018 16:50
(@papa3fach)
Schon was gesagt Registriert

hallo wasserfee, danke für deine antwort 🙂

aber nachdem was ich im netz dazu gefunden habe ich deine antwort leider wohl absolut falsch.

Das habe ich gefunden:
da steht klar sie hätte fragen müssen usw!!!!
und das möchte ich festhalten: es geht icht darum das ich etwas verweigern möchte oder so. aber ich muss mich an jedes wort im gesetz halten sonst geht es wieder vor gericht. also sie auch, aber irgendwie macht sie sich die welt so bunt wie es ihr gefällt.

Link zu einem Artikel eines Anwalts

Anm.:Bitte keine Artikel kopieren und ohne Angabe der Quelle einstellen. Das kann zu Abmahnungen führen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2018 18:34
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hast du den Artikel zu Ende gelesen?

Da gibt es u.a. ein Urteil, das eine Ferienreise eben keine Angelgenheit von erheblicher Bedeutung ist (also weder unumkehrbar, das Leben groß beeinflussend oder besonders gefährlich). Es wurde abgewägt und entschieden, das bei dieser Reise das Alter des Kindes berücksichtigt wurde u.s.w.

Eine Urlaubsreise nach Griechenland (immerhin EU)dürfte bei einer Gerichtsverhandlung sicher in die Kategorie fallen "Das der Inhaber des ABR ohne Zustimmung oder Befragen des anderen Sorgeberechtigen durchführen"

Anders sähe es sicher mit einer 8 wöchigen Reise in ein Malariagebiet (da wäre eine Impfung und damit ein Eingriff in die körperliche Unversherheit notwendig), ein Kriegsgebiet oder auf den Mount Everest aus.

Ich kann verstehen, dass es dir stinkt. Aber mal ehrlich. Wenn sie vor deinem nächsten Umgangstermin wieder zurück sind, hättest du es ohne diese SMS überhaupt mitbekommen?

Und umgekehrt wirst du selber zu irgendeinem Zeitpunkt auch mal mit den Kindern in den Urlaub fahren wollen. Wenn du jetzt ein Riesenfass aufmachst, wirst du irgendwann vor dem Problem stehen "die KM gibt die Pässe nicht heraus - kann ich nun nur in Deutschland Urlaub machen?"

Und zur Vorschule im KiGa. Die ist freiwillig und wenn das Kind an 1 oder 2 Terminen fehlt wird davon die Welt auch nicht untergehen, Viele Familien nutzen grade im Jahr vor dem Beginn der Schulpflicht nochmal den Luxus in der Nebensaison Urlaub machen zu können

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2018 19:36
(@papa3fach)
Schon was gesagt Registriert

ja selbstverständlich habe ich es zu ende gelesen!

und so oft ich auch die gesetzestexte rauf und runter lese, hätte sie mich fragen müssen, zumal es auch z.b. nicht nur an die nordsee geht.

daher habe ich mich entschieden ein gespräch mit meiner anwältin zu führen und dann am montag nachmittag eine anzeige gegen meine exfrau einzureichen. da dieses nicht der erste fall ist in dem sie mich nicht fragte oder gar rechtzeitig informiert hat (und weil sie weiß das sie das müsste, hat sie mich ja auch erst 2h vor dem abflug informiert).

vorher wurde unsere kleine tochter z.b. zwei mal operiert und in vollnarkose gesetzt ohne mich zu fragen usw. auch das war eine strafttat.
ich denke mal irgendwo muss eine grenze gezogen werden und das ist in diesem fall bei mir jetzt.

danke für die antworten. lg

ps: zu deiner frage ob ich es gemerkt hätte: ja ich habe auch so schon am samstag was gemerkt, das was im busch ist, nur nicht was. denn meine mädels (4und6 jahre) waren sehr maulfaul was fragen wegen kindergarten anging und ob sie sich schon auf den kindergarten nächste woche freuen würden usw.
nur wusste ich eben nicht was los ist, da ich es ja auch nun mal nicht mache meine kinder auszufragen was bei ihnen zuhause so passiert, denn das will ich schon gar nicht mehr wissen zum eigenen wohl meiner geistigen verfassung.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2018 20:32
(@inselreif)
Moderator

daher habe ich mich entschieden ein gespräch mit meiner anwältin zu führen und dann am montag nachmittag eine anzeige gegen meine exfrau einzureichen

Tu Dir selbst den Gefallen und sprich das mit der Anzeige erst mit Deiner Anwältin durch. Da ist nichts strafbar und der Schuss wird voll nach hinten losgehen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2018 20:46
(@papa3fach)
Schon was gesagt Registriert

hey was habe ich zu verlieren?
das ich meine kinder dann keine 3 mal 5h im monat mehr sehen darf? das ich weiterhin nicht an ihrem leben teil haben darf? das ich weiter nur als spermaspender und zahlemann von allen stellen angesehen werde? das meine kinder mich weiterhin nicht papa nennen dürfen/soll sondern Pepi, weil der neue partner von der KM papa genannt werden muss? das die kinder mir nicht weiter erzählen müssen das der opa immer nackt vor ihnen rum läuft? das ich zur einschulung laut meiner große am 11.08 am besten nicht dabei sein soll weil zitat "mama dann wieder voll ausrastet"? usw usw usw.

also wirklich viel zu verlieren habe ich ja nicht mehr.....

und ich sehe es nicht so das es nicht strafbar ist! also von daher.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2018 21:02
(@incredible_fred)
Rege dabei Registriert

Hallo und ich kann Deinen Ärger verstehen. Da hat sich wohl viel angestaut. Das wichtigste sind wohl die 3 x 5 Stunden im Monat. Das ist viel zu wenig.

Dennoch ist es nicht klug, die Themen zu mischen. Damit tust Du Dir selbst keinen Gefallen. Nimm doch lieber Deine Energie (auch während des Urlaubs) und schau, daß Du mehr Umgang bekommst.

Beste Grüße Fred.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2018 21:28
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Stimmt. Das einzige was du noch verlieren kannst ist das Sorgerecht.

Dann musst du dich nicht mehr darüber aufrgen, wenn die KM dich nicht fragt. Dann muss sie es nämlich tatsächlich nicht mehr.

Der Gesetzestext ist das eine, die Auslegung in Form von Urteilen eine andere.

Und da wird nunmal u.a. unterschieden, ob es nach Südfrankreich, Italien oder Greichenland geht oder nach Australien (sehr langer Flug), Syrien (Kriegsgebiet) oder in ein Malariagebiet.

In deinem ersten Post fragst du, ob jemand einen guten Rat hat.

Wenn du eh alles besser weisst und auch nicht unbedingt dich mit den Ratschlägen von Usern, die ähnliches schon durchhaben auseinandersetzen willst, was ist dann dein Anliegen hier zu schreiben?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2018 21:30
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Anzeige wird dir mehr schaden. Da sie auch das Sorgerecht hat, kann sie auch in den Urlaub fahren. Info an dich ist gut, aber nicht zwingend erforderlich.

Du machst mit einer Anzeige viel kaputt und gewinnt gar nix.
Das solltest du im Sinne deiner Kinder bedenken.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2018 21:30




(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Du solltest Deine Energie nicht für diese Kritik an oder Anzeige wegen dieser Urlaubsreise verschleudern. Diese Urlaubsreise ist eine Lappalie.

Du brauchst Deine Kräfte dringend um für mehr Papazeiten zu sorgen. Also konzentriere Dich auf die Kinder und nicht auf die Schikanen Deiner exFrau. Du wirst sie nicht ändern. Lass Sie "ausrasten", wenn Du an der Einschulung teilnimmst, genauso wie Deine Eltern und die sonstige Familie, welche das Kind an dem Tag begleiten. Und erkläre das dem Kind kindgerecht, aber auch souverän : "Ach, Du meinst Mama würde ausrasten, wenn ich dabei bin ? Das ist Mama's Problem und nicht unseres, mein Schatz. Und bestimmt nicht Deines. Es ist Deine Einschulung und nicht Mamas. Natürlich komme ich. Es ist ein wichtiger Moment für Dich und ich möcht ihn mit Dir teilen. Mama muss halt an sich arbeiten. Wie wir alle."

Ich kann Dir nur raten, Dich in schulische Belange einzumischen, von Anfang an. Warte nicht darauf, dass die Kindesmutter Dich informiert. Sei engagiert, lass Dich in den Verteiler aufnehmen und nimm an den schulischen Veranstaltungen teil. Sei engagiert. Und es ist völlig egal, was die Kindesmutter sagt und tut oder der Next. Du bist der Vater und so stellst Du Dich bei der Klassenlehrerin vor. Das Gleiche gilt für die Kita der jüngeren. Je mehr Du Dich einbringst, desto besser für die Kinder. Halte Kontakt zu dem Kinderarzt und erkundige Dich regelmässig.

Du solltest so schnell wie möglich das Ziel mehr Papazeiten zu erhalten umsetzen. Deine jetzigen Papazeiten sind ein Witz und dienen nicht dem Kindeswohl.Ich weiss nicht, wie es zu dieser blödsinnigen Regelung gekommen ist. Die Kinder (argumentiere immer aus der Perspektive der Kinder) haben ein Recht, Dich so oft wie möglich zu sehen. "Normal" sollte es sein, sie von Freitag nach Kita und Schule bis zu Montags in die Kita und Schule sein. In der Woche, wo Du sie nicht siehst, einen Nachmittag mit Übernachtung.

Dieses Recht Deiner Kinder musst Du umsetzen. Kein Geschwafel, dass die Kinder das nicht wollen, können etc. gilt. Die Kindesmutter will nicht und will so wenig Präsenz von Dir in ihrem Leben wie sie erstreiten kann. Das ist aber ihr Problem.
Beide Eltern haben die Pflicht die gemeinsamen Kinder zu pflegen und zu erziehen. Es ist das Recht der Kinder ausreichend Zeit mit Dir zu verbringen und eine innige Bindung mit Dir zu pflegen.

Du musst an Dir arbeiten und Dich nicht ärgern, nicht streiten, cool bleiben und alles, was von der Kindesmutter kommt, an Dir abprallen lassen. Du wirst sehen : Wenn Du Deine Haltung der Kindesmutter gegenüber veränderst, dann wird Sie Dich auch nicht mehr demütigen, verunsichern etc. können. Sie wird ins Leere laufen.

Also : Keine Anzeige morgen. Besprich mit Deiner Anwältin, wie ihr vorgegen könntet um mehr Papazeiten zu erhalten. Und zwar schnell.

VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2018 23:47
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Ergänzend noch ein Tipp: Vielleicht solltest Du mal ein wenig verbal abrüsten. Gilt sowohl für Dein Auftreten vor Gericht als auch der Kindesmutter gegenüber.

Meine Frage dazu war letztes mal schon, ob das für andere  Verbrechen auch gilt...

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2018 01:49
(@dad76)
Nicht wegzudenken Registriert

Mich würde aber auch mal interessieren, wie es zu dieser Umgangsreglung kam? 15h im Monat sind doch sehr wenig. Hast du dich um mehr Umgang bemüht?

Gruß Dad

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2018 12:01
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

vielleicht weiß ja einer mehr als ich und kann mir einen guten Rat geben.

Einen guten Rat kann ich - ergänzend zu den guten, die Du hier schon bekommen hast - gerne geben:

Schicke der KM eine WA und bedanke Dich, dass sie Dich entsprechend informiert hat und wünsche den Kids und ihr einen schönen Urlaub. Ggf. mit der Frage verbunden, ob sie gut angekommen sind.

Du schreibst selbst, dass die KM Dich hasst. Dein jetziges Verhalten rund um diesen Urlaub, über den sie Dich höchstwahrscheinlich gar nicht hätte informieren müssen, wird nicht zu einer Entspannung der Lage beitragen und glaube mir, eine solche Entspannung ist angesichts des Alters Deiner Kinder dringendst notwendig, wenn Du mit deinen Kinds auch die nächsten Jahre Umgang haben möchtest.

Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2018 12:20
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wie die Vorschreiber empfehle ich nicht gegen den Urlaub vorzugehen.

Selbst aus den Entscheidungen der OLG im verlinkten Artikel geht nicht eindeutig hervor, ob die Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten überhaupt erforderlich ist.

Die Frage ist eher, warum Du nicht mit den Kindern in die Ferien fahren kannst, z.B. ein Kurzurlaub zu Pfingsten oder irgendein anderes verlängertes Wochenende.

Wer hat denn entschieden, dass Du nur 3x5 Stunden pro Monat Umgang hast? Gibt es dazu einen gerichtlichen Vergleich oder einen Beschluss?

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2018 16:23
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich denke, der TE sollte sich erst einmal wieder äußern ...

Zumal, er erhielt zwei Stunden vor Antritt der Reise eine entsprechende Nachricht. Der Drops ist quasi gelutscht.

Daher würde ich mich nicht sosehr auf das Vergangene stürzen. Ich würde dem TE einen massiven Neustart in Sachen Umgang empfehlen, um von diesen paar Stunden wegzukommen. Denn dies zeigt mir, dass es Umgang gibt, nur halt nicht sonderlich oft. Im Umkehrschluss könnte der TE dann auch mit den Kindern in den Urlaub fahren.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2018 20:46
(@papa3fach)
Schon was gesagt Registriert

hallo leute,

kurze info:

nach rücksprache mit meiner anwältin, wurde gestern eine strafanzeige gegen die kindsmutter gestellt.
auch wurde das jugendamt seitens der beamten informiert.

laut aussage der beamten ist dieses sehr wohl eine straftat welche sie begangen hat. es muss dazu gesagt werden, es waren sogar zwei beamteninnen und die haben zur anzeige gesagt, das sie es für richtig halten, endlich mal ein zeichen zu setzen ganz besonders wenn man das mit den op´s usw usw. auch berücksichtigt.
schließlich habe ich das recht gefragt zu werden (in allen dingen die das tägliche leben überschreiten und eine 2,5-3,0h flugreise ins ausland zählt laut gesetz nicht mehr zu den alltäglichen dingen) und meine zustimmung zugeben oder eben nicht.

aussage von den beamtinnen: würde ich das als vater machen, würde ich mich der kindesentführung strafbar machen und emanzipation geht eben nicht nur in eine richtung......................

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.05.2018 15:31
(@wasserfee)
Registriert

hi,

gratuliere!!!

jeder Richter lacht dich deswegen aus!

Deine Anwältin ist ein Witz wenn sie dir das so vorschlägt...oh, nee, Moment...eigentlich ist sie richtig gut, sie fasst maximal Kohle ab von dir.

Du wirst als Querulant abgestempelt, dein SR ist schneller weg als du das Wort buchstabieren kannst wenn du weiter so agierst.

Weisst du, du fragst hier nach Tipps und Ergahrungswerten und machst trotzdem alles anders. Ist dein gutes Recht, in diesem Falle nur maximal

dämlich.

Wasserfee

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 01.05.2018 17:27
(@papa3fach)
Schon was gesagt Registriert

ach weißt du wasserfee,

jeder richter lacht jeden vater aus der was will, ganz besonders hier in sachsen anhalt.
es ist ja nun schon bekannt das alles was frauen wollen okay ist und erlaubt wird und wenn der vater etwas möchte dann ist es tabu.

kleine beispiele:
-ich wollte pässe für die kinder machen lassen die bei den umgängen mir mit gegeben werden damit ich die kinder ausweisen kann, richter sagte so etwas ist unnötig. 10 monate später wollte die mutter das selbe und schon war es okay und sowas ist ja wichtig.

-mutter meldete kinder 2014 (zwei tage nach ihrem heute auf morgen umzug) ohne mein wissen und ohne meine erlaubnis in niedersachsen ab und meldete sie in sachsen anhalt an. was verboten ist, richter sagte nur was mich daran stört, ich: es ist gegen das gesetz und es ist mein recht da gefragt zu werden. er: rechtssprechung und gesetz sind zwei unterschiede. (witzig ist daran, wie konnte sie es ohne meine erlaubnis beim einwohnermeldeamt machen? nachfragen beim einwohnermeldeamt seitens meiner anwältin blieben unbeantwortet).

und zu den fragen wieso nur 15h im monat:

mir wurden zwei dinge von der mutter vorgeworfen,
1. im juli 2015: ich habe meine kinder und die Km sowie deren familie bedroht
2. im mai 2016: ich schlage die große, die zu dem zeitpunkt 4jahre jung war,
beides mal wurde anzeige usw gegen mich erstatten.

zu 1. dumm gelaufen für die mutter, an dem tag und zu der uhrzeit wo ich ja die bedrohungern ausgesprochen haben soll, war ich in goslar (70km weg) und habe beim gericht etwas eingeworfen, wurde dabei gesehen und hatte auch den parkzettel noch. anzeige wurde ruck zuck eingestellt aber die mutter hatte keine konsequenzen, selbst das jugendamt hatte nur gesagt "zitat" sowas kann vorkommen.............
und wegen dieser falschbeschuldigung durfte ich 8,5 wochen lang meine kinder nicht sehen und in diesen 8,5 wochen fiel genau die eine wochen ferienumgang, gegen den sie sich vorher so gewehrt hatte, das ich meine mädels ja nicht die woche zu mir bekomme. ein schelm wer da böses denkt.....

zu 2.
zeugen (KSB Mitarbeiter sowie eine Mitarbeiterin des Jugendamtes) konnten aber im nachhinein aussagen, das die kinder mehrfach (kaum hatte die mutter das gelände des kinderschutzbundes verlassen und ich war bei den aussagen meistens nicht dabei) gesagt haben, mama hatte XXX geschlagen, papa hat XXX nicht geschlagen und sie sollten aber sagen papa war es............

anzeige wurde sehr rasch gegen mich nach 3 monaten eingestellt, aber das verfahren vor dem familiengericht hatte sich fast 2 jahre hingezogen. wie schon oben geschrieben rechtssprechung und gesetz sind unterschiedliche dinge.
als der richter dann sagte ich könne die kinder ja nun nach und nach wieder immer mehr zu mir holen ohne aufsicht, habe ich
abgelehnt.

denn um ehrlich zu sein:
nachdem was ich in den 2-3 jahren alles über mich ergehen lassen musste (und ich muss ehrlich gestehen ich zitter am ganzen körper wenn ich nur darüber nachdenke wie viel **tsts - ID 35** ich fressen musste ohne das ich eine schuld daran getragen habe), wobei ja sehr schnell klar war das ich nicht derjenige war der geschlagen oder gedroht hatte,
habe ich nun große angst davor das mir auch noch vorgeworfen wird z.b. ich missbrauche meine kinder sexuell oder ähnliches.
Auch die Vorsitzende des KSB die meinen fall ja nun seit 2 jahren kennt, sagte das es bei dieser mutter nur eine frage der zeit ist bis härtere vorwürfe kommen.

aber sei es drum, meine mädels fühlen sich da sehr wohl im KSB, auch wenn die kinder wieder zu mir nach hause wollen.

damit sollte dieses thema dann auch erledigt sein. ich wünsche euch noch einen schönen restfeiertag

lg

ps: maximal dämlich war nur das ich nicht früher schon anzeigen gemacht habe.
und wenn ich als querulant gelte nur weil ich mein rechte als vater weiterhin haben und erfüllen möchte, und nicht nur als zahlemann gelten will, zeigt es nur einmal mehr wie peinlich diese väterfeindliche rechtsprechung ist.

es kann ja nicht sein nur weil sie die mutter ist, das sie sich alles entgegen des gesetzes erlauben darf und auch wenn es emanzen usw gerne anders sehen:

GESETZE GELTEN FÜR BEIDE GESCHLECHTER!!!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.05.2018 18:52
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

laut aussage der beamten ist dieses sehr wohl eine straftat welche sie begangen hat. es muss dazu gesagt werden, es waren sogar zwei beamteninnen und die haben zur anzeige gesagt, das sie es für richtig halten, endlich mal ein zeichen zu setzen ganz besonders wenn man das mit den op´s usw usw. auch berücksichtigt.
schließlich habe ich das recht gefragt zu werden (in allen dingen die das tägliche leben überschreiten und eine 2,5-3,0h flugreise ins ausland zählt laut gesetz nicht mehr zu den alltäglichen dingen) und meine zustimmung zugeben oder eben nicht.

aussage von den beamtinnen: würde ich das als vater machen, würde ich mich der kindesentführung strafbar machen und emanzipation geht eben nicht nur in eine richtung..............

Kannst du mir und den Anderen bitte mal verraten, wo im Gesetz das steht?

Solange du während deiner Umgangszeit wegfährst oder fliegst und pünktlich zurück bist, ist auch das keine Kindesentziehung. Maximaler Schwachsinn, der dir da erzählt wurde.

Ich kann ja verstehen, dass du Wut aufgebaut hast. Aber so machst du dich zum Kasper. Im Übrigen ist die KM verpflichtet, das Kind umzumelden, wenn sie umzieht. Und die Behörde ist verpflichtet, diesen IST-ZUSTAND zu dokumentieren. Verpflichtet wäre sie gewesen, den Umzug abzustimmen, WENN du das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast. Das hast du aber laut Eingangsbeitrag gar nicht.

Pass auf, dass du dir durch diese blinde Wut nicht noch mehr zerschießt. Hass und Wut waren schon immer schlechte Ratgeber.

Kopfschüttelnde  Grüße, LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 01.05.2018 19:02




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