hallo ihr lieben und danke,das es dieses forum gibt.
folgende situation wird bei mir eintreten.kindesmutter beabsichtigt mit dem kind nach australien auszuwandern um dem kind dort ein besseres leben zu ermöglichen,sagt sie.
ihr verlobter lebt dort,hat einen guten job und sie hätte auch gleich einen,die kleine ist 5 und müsste dort anfang feb in die schule.
sie meint nun,das klima,die besseren lebensverhältnisse seien zum wohle des kindes und sie geht vor gericht,weil ich mich damit nicht einverstanden geben werde.
ich muss dazu sagen,meine kleine will nicht zu mir sagt sie,weiss sie mit 5 was das bedeuten soll?sie wurde bereits vom richter gefragt und hat damals eindeutig gesagt,mit mama.
meine ex ist bereits 600km weit weggezogen und ich sehe meine kleine alle 6-8 wochen mal,was sich aber wohl ändert,wenn sie hier in die schule gehen würde.
meine ex bietet mir an,das sie 2 mal im jahr nach dland kommen und ich die kleine dann 4-5 wochen am stück haben kann,zusätzlich kommt sie mir mit skypen und tel.ich habe damals klein bei gegeben und nichts weiter unternommen gegen sie,zum wohle des kindes aber bei dem gedanken,das meine ex nun 13000km weit weg will,werde ich krank.
habe ich chancen auf alleiniges sorgerecht,z,zt haben wir es beide,was meine ex nun einklagen will.
wie stehen meine chancen einen wegzug zu verhindern,kommt sie damit durch?zählen die sozialen kontakte da mit,schliesslich sieht die kleine seit dem wegzug oma und tanten auch nur noch dann wenn sie bei mir ist und hat sonst keinerlei kontakt.
was würdet ihr tun,wenn die kleine sagt sie möchte nur zu besuch,meint ihr ich bekomme das hin mit ihr?meine neue partnerin erwartet auch ein kind von mir,die beiden verstehen sich wenn sie zu besuch ist gut,wird sie meiner kleinen die mama ersetzen können?
ich weiss nicht was ich tun soll,JA sagt käpfen,RA auch aber wenn meine kleine sagt sie möchte mit mama....................
bitte um eine antwort
Moin pupi,
zunächst mal wäre es schön, wenn du dich der handelsüblichen Rechtschreibung inkl. gross und KLEIN-Schreibung bedienen könntest.
Es macht das Lesen weniger mühsam.
Zum zweiten die wichtigste Frage, hast du (noch) das gemeinsame Sorgerecht (GSR) und Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR)?
Wenn nicht kannst du alles knicken. Du hast keine Chance.
Wenn doch, sind deine Chancen äusserst gering.
Sobald du dein GSR nicht nur als reines Zustimmungsrecht siehst, sondern dir, eine vom Mutterwillen abweichende Meinung erlaubst, wird es dir höchst wahrscheinlich schneller entzogen als du niesen kannst.
Das Recht der Mutter in der Sonne bei ihrem Schatzi zu sein wird regelmässig höher bewertet, als das Recht von Vater und Kind auf regelmässigen Umgang. Du bist da einfach entbehrlich und das Mutterwohl wird dem Kindeswohl gleich gesetzt. "Nur wenn es der Mutter gut geht, kann es dem Kind gut gehen."
Deine Rechte werden dir im Autausch gegen leere Versprechungen und reine Lippenbekenntnisse wie "Der Vater bekommt ein großzügiges Umgangsrecht eingeräumt" oder "Die Kleine kommt dich alle halbe Jahr besuchen!" entzogen. Einklagbar sind sie weder in D noch in AU.
Den "großzügigen Umgang kannst du sowieso nicht bezahlen und und wenn du in Australien klingelst und keiner macht auf, interessiert das auch niemanden. Genausowenig, wie wenn deine Tochter nicht alle 6 Monate hier auftaucht.
Dennoch soltest du es versuchen, denn du hast ja nichts zu verlieren.
Nutze die geringe Chance, die du hast und kralle dich am Boden fest.
Frage das Gericht auch, wie das Umgangsrecht denn exakt durchgesetzt werden soll und wer es bezahlt und lasse das in die Begründung rein schreiben.
Du darfst auch auf keinen Fall die Mutter in ihrer Freizügigkeit beschränken, denn das steht dir nicht zu.
Du forderst nur, dass das Kind dann bei dir bleibt. Die Mutter kann ja gehen und ein großzügiges Umgangsrecht räumst du ihr natürlich auch ein.
Dazu gehört aber auch ein lückenloses Betreuungskonzept, dass du auch nachweislich in der Lage bist für das Kind zu sorgen.
Sonst muss es ja mit der Mutter gehen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
ergänzend ein Urteil zu Beppos pessimistischer, leider realistischer Prognose.
http://familienanwaelte-dav.de/urteile/kinder/aufenthaltsbestimmungsrecht-der-einzelfall-entscheidet
Leider hast Du den Kampf damals - als Deine Ex 600 km weggezogen ist - nicht geführt. Jetzt, incl. so netter Goodies
wie: Tochter will gar nicht zu mir, sieht den Vater eh nur alle 6-8 Wochen mal, sind Deine Chancen unterirdisch.
Trotzdem würde ich kämpfen.
LG,
Mux
Hi
Ich kann dem nur zustimmen. 😡
ich muss dazu sagen,meine kleine will nicht zu mir sagt sie,weiss sie mit 5 was das bedeuten soll?
Nein, mit 5 Jahren können Kinder
1. Die Entfernung nicht realisieren und 2. Ausssagen wie ''ich will mit Mama'' können sich von Heute auf Morgen ändern.
Dein Anwalt und das JA haben Recht, zu verlieren hast du nichts, tue alles um den Umzug der Kleinen zu verhindern.
Wobei es wichtig ist zu bekunden, das Mutti machen kann was sie möchte, nur eben ohne deine Tochter.
Gruss Wedi und Daumen drück
Danke für eure Antworten und den Mut,den Ihr mir zusprecht.
Was aber,wenn das Kind erneut aussagt,das es bei der Mutter bleiben möchte und wirklich nicht ohne Sie kann.
Ich muss zugeben,die beiden haben seit beginn eine sehr enge Bindung zu einander.
Wie lang dauert dieser Sorgerechtskampf überhaupt und wie kann ich Ihn verhindern?
Hab ich Chancen es in die Länge zu ziehen oder sonstigen Einfluss auf das geschehen zu nehmen?
Also wir haben gemeinsames SR und ABR,sie bekam es damals nur vorrübergehend für den Umzug.
Sie wird es vom Notar beglaubigen lassen,Sie kommt für die Kosten auf,da ihr Verlobter sehr gut verdient dort und sie ebenfalls einen Job bekommt,
Sie wollen dort heiraten.
Die kleine soll ab Februar da in die Schule,lernt hier schon Englisch und war bereits für 4 Monate dort.
Ich bin echt planlos und bemühe mich etwas auf die Reihe zu kriegen,niemand weiss,wie ein zusammenleben mit neuer Partnerin plus Kind und meiner
Tochter werden wird,das weiss ich andersum aber auch nicht.
Kann ich irgendwie verhindern,das meine Ex ewig hier in Dland leben muss,damit ich meinen Umgang habe?
Nabend ihr lieben,
ich hab leider keinen weiteren rat erhalten,hat jemand denn schon positive erfahrungen gesammelt?
in 2 wochen ist anhörung,stellungnahme vom JA und der psychologin wo die kleine ist liegen bereits bei gericht.
wieder hat man gesagt,das die kleine nur bei mama sein möchte und mit ihr gehen will,sie mich aber besuchen möchte.
wie kann ich denn beweisen das ich mit der kleinen klarkommen werde,denke ich werde.
aber es geht gegen ihren willen dann oder?
ich will doch nur meinen umgang und das so oft wie möglich.bitte helft mir
Da gibt es leider keine tollen Ratschläge.
Viele Gerichte bewerten die Freizügigkeit der Mutter höher als das Umgangsrecht.
Und bei solchen Richtern gehören Kinder auch automatisch zur Mutter.
Ein Hebel, den du versuchen solltest anzusetzen, sind die Umgangskosten.
Selbst der BGH hat mittlerweile geurteilt, dass die Umgangskosten den Umgang nicht verhindern dürfen.
Und seit das BSG auch den Hartz4 Empfängern Zuschüsse gewährt, würde ich meine Zustimmung von einem überzeugenden und vollstreckbaren Umgangskonzept abhängig machen.
Das sollen sie dir erstmal liefern.
Das hat auch den Charme, dass dir nicht so leicht das SR wegen mangelnder Kooperationsfähigkeit entziehen kann.
Ist aber auch ein unsicheres Ticket.
Und viele dieser Verbrecher in Schwarz sehen mit ein paar Telefonaten, Briefen und einem gelegentlichen Photo, das Umgangsrecht ausreichend gewahrt.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.