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Mutter versucht vom Wechsel- zum Residenzmodell zu wechseln. Vater sucht Rat

 
(@cru_sty)
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Hallo ich hoffe hier kann mir jemand einen Ratschlag geben und mir ein oder mehrere Fragen beantworten:

Zur Situation:
Frau A und Herr B (nicht verheiratet) haben vor 4,5 Jahren eine Tochter bekommen und lebten dort schon zusammen.
Als die Tochter 2,5 Jahre alt war hat sich das Paar getrennt, blieb jedoch noch in der gemeinsamen Wohnung leben dieses WG System hat sehr gut funktioniert da sich alle gut verstanden haben und für die Tochter allemal das beste war.
Vor knapp einem Jahr hat Frau A einen neuen Mann kennengelernt und vor 3 Monaten geheiratet. Vor 7 Wochen ist sie mit ihm zusammen gezogen, Herr B blieb in der Wohnung leben.
Wie schon vorher oft abgesprochen wird das Wechselmodell praktiziert im Rythmus 2-2-3 (wobei die 2 Tage immer fix und die 3 Tage abwechselnd sind)

Jetzt nach 7 Wochen möchte Frau A plötzlich zum klassischen System wechseln (einen Tag unter der Woche und jedes 2te WE - da Herr B das schon wehement verneinnt hat wird nun versucht es "Häppchenweise" um zu setzen) und begründet dieses mit extremen Auffälligkeiten des Kindes in jeglicher Hinsicht.
Leider ist sie und ihr Mutter die einzigen die es so sehen, weder Herr B, noch Freunde noch die Erzieher in der Kita unterstreichen diese Ansicht.
Das einzige was Herrn B bis Dato auffällt ist das die Tochter die neue Wohnung nicht als zu Hause ansieht, womit die Mutter ein extremes Problem hat.

Haupt-Hintergrund dürfte jedoch sein, dass Frau A. in einem Jahr, also wenn die Kleine in die Schule wechseln wird, ihr Referendariat beginnen wird und dieses - warum auch immer - unbedingt im 200km entfernten Köln machen will/"muss". - und sie nun schon mal anfangen will "Betreuungszeit auf ihr Konto" zu shiften, damit es später einfacher wird die kurze mit nach Köln zu nehmen - kann sie das einfach so?

Die Tochter war und ist immer noch ein totales Papa Kind gewesen, was daran liegen dürfte das Herr B. sich besonders in den ersten Jahren - insbes. "sozial" wesentlich intensiver um sie gekümmert hat. Frau A war durch eine lange und schwere Wochenbettdepression, gefolgt von "normalen" Depressionen durch familiäre Umstände mit ihrem leibl. Vater nicht dazu in der Lage.
Auch in der Zeit als Paar und später als "WG" waren die Betreuungszeiten nahezu gleich verteilt.Sorgerecht ist ebenfalls geteilt.
Ein wechsel zum Residenzmodell wäre für die Kurze der größte Albtraum und unzumutbar, auch wenn Herr B das nicht mit "Beweisen" untermauern kann.

- Hat da jemand vieleicht einen Rat für Herrn B?
- sollte Herr B darauf achten, dass Frau A nicht zu viel Zeit einverleibt und das Gleichgewicht von 50/50 gefährdet ist?
- Ist die 50/50 Regelung wirklich nur ein Kompromiss den sie Herrn B gewährt?
- Ist das Residenzmodell für die Mutter wirklich Standard laut deutschem Recht und kann sie es jederzeit einfordern?
- Sollte Herr B ggf. einen Anwalt zu Rate ziehen?

Danke und liebe Grüße!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.03.2017 23:22
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Habt ihr gemeinsames Sorgerecht?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2017 00:34
(@cru_sty)
Schon was gesagt Registriert

jap, gemeinsames Sorgerecht

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2017 01:01
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Cru_stY und willkommen!
Zu Deinen Fragen:

- Hat da jemand vieleicht einen Rat für Herrn B?

Ruhe bewahren und im Sinne des Kindes Dich für die Beibehaltung der bisherigen Umgangsregelung einsetzen (Stichwort Kontinuität).

- sollte Herr B darauf achten, dass Frau A nicht zu viel Zeit einverleibt und das Gleichgewicht von 50/50 gefährdet ist?

siehe oben, es geht um das Recht Eures Kindes auf möglichst umfangreichen Umgang.

- Ist die 50/50 Regelung wirklich nur ein Kompromiss den sie Herrn B gewährt?
- Ist das Residenzmodell für die Mutter wirklich Standard laut deutschem Recht und kann sie es jederzeit einfordern?

Da weder Häufigkeit noch Dauer des Umganges gesetzlich geregelt ist, hat sich das Modell alle zwei Wochen+1 Tag in der Woche und hälftige Ferien als "Standardumgang" in den Gerichten fest gesetzt.
Da ihr aber in den letzten Jahren das WM "erfolgreich" praktiziert habt, stehen die Chancen m.E. gar nicht mal so schlecht, dieses Model auch weiter (und wenn es ein muss per ger. Beschluss) aufecht zu erhalten.

- Sollte Herr B ggf. einen Anwalt zu Rate ziehen?

Erst nach Ausschöpfen alles Möglichkeiten einer einvernehmlichen Einigung (zuerst Frau A und danach JA, wenn Frau A uneinsichtig)

Wie hattet Ihr in der Vergangenheit das Finanzielle hinsichtlich Kundesunterhalt geregelt...kann es sein, dass möglicherweise hier der Grund für den Sinneswandel zu suchen ist?

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2017 16:39
(@psoidonuem)
Registriert

Nach locker 10 Jahren hier kann ich Dir mit Sicherheit sagen, dass Hoffen auf Vernunft oder Einsicht oder Kompromissbereitschaft das falscheste ist was Du tun kannst. Du musst Fakten schaffen, bevor es jemand anders tut.

- Ist das Residenzmodell für die Mutter wirklich Standard laut deutschem Recht und kann sie es jederzeit einfordern?

Du kannst es genauso gut einfordern oder noch besser: Mach's einfach. Wo ist das Kind gemeldet? Warst Du so dumm einer Anmeldung in die neue Wohnung zuzustimmen?

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2017 16:08
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Jetzt nach 7 Wochen möchte Frau A plötzlich zum klassischen System wechseln (einen Tag unter der Woche und jedes 2te WE - da Herr B das schon wehement verneinnt hat wird nun versucht es "Häppchenweise" um zu setzen) und begründet dieses mit extremen Auffälligkeiten des Kindes in jeglicher Hinsicht.
Leider ist sie und ihr Mutter die einzigen die es so sehen, weder Herr B, noch Freunde noch die Erzieher in der Kita unterstreichen diese Ansicht.
Das einzige was Herrn B bis Dato auffällt ist das die Tochter die neue Wohnung nicht als zu Hause ansieht, womit die Mutter ein extremes Problem hat.

Haupt-Hintergrund dürfte jedoch sein, dass Frau A. in einem Jahr, also wenn die Kleine in die Schule wechseln wird, ihr Referendariat beginnen wird und dieses - warum auch immer - unbedingt im 200km entfernten Köln machen will/"muss". - und sie nun schon mal anfangen will "Betreuungszeit auf ihr Konto" zu shiften, damit es später einfacher wird die kurze mit nach Köln zu nehmen - kann sie das einfach so?

Herr B. sollte sofort der besorgten  Frau A. das "klassische" Modell anbieten (Kind alle zwei Wochen  und 1 Mal unter der Woche bei der Mutter). Und er sollte Fakten schaffen. Da die Mutter die Kontinuität der Betreuung unterbricht und beginnt an dem Kind herumzuzerren, sollte er zeitnah beim Jugendamt um Vermittlung bitten, dann - wenn dies nichts bringt - einen Anwalt einschalten und vor Gericht gehen im Hinblick auf den Umzug der Mutter, und für das Kind das ABR erkämpfen. Es wäre gut, wenn die Kita auf seiner Seite stünde.
"Häppchenweise" geht nicht. Das Kind versteht nicht, warum es plötzlich häppchenweise den Vater verliert.

Die Kindmutter "gewährt" dem Kindsvater gar nichts. Grundsätzlich ist wichtig zu wissen, dass der Gesetzgeber selbst keinerlei Vorgaben macht. Es existieren weder Empfehlungen zum Umgangsumfang im Gesetzestext noch Einschränkungen bezüglich der Gestaltung. Möglich wäre theoretisch also jede denkbare Ausgestaltung – und außergerichtlich ist das auch tatsächlich so. Einvernehmlich können die betroffenen Eltern jede beliebige Umgangsregelung treffen.
Frau A. stellt nach zweieinhalb Jahren funktionierenden Wechselmodels die befremdliche Frage : Wie viel Kontakt hält das Kind mit dem eigenen Vater aus, bevor es dadurch Schaden nimmt ? Stellt sie sich die Frage auch für sich selbst ?

Herr B. sollte schnellstens agieren und nicht reagieren.
VG,

Tsubame

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2017 17:07
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Vorab - sowohl dies

Frau A [...] begründet dieses mit extremen Auffälligkeiten des Kindes in jeglicher Hinsicht.

als auch jenes

Die Tochter war und ist immer noch ein totales Papa Kind gewesen,

sind nur subjektive Wahrnehmungen und taugen nicht, das Betreuungsmodell in die eine oder andere Richtung zu schieben.

Die Vermutung, dass versucht wird, die Betreuungszeiten zugunsten der KM zu ändern, um dann den Wegzug nach Köln zu verargumentieren zu können, liegt nahe.
Deshalb:
Möglichst unverändert am WM festhalten, idealerweise viel dokumentieren, was später die Argumentation bzgl der Kontinuität unterstützt. Für alle Änderungen (jetzt und auch zukünftig) soll die KM agieren. Da das für sie ein Uphill-Battle ist, eine bestehende, gefestigte Situation zu ändern, soll sie anfangen sich unbeliebt zu machen. Ich halte agieren tats. für falsch, denn es gibt nichts zu ändern aus Sicht des Kindes!

Der KV sollte immer zum Wohle des Kindes argumentieren (gleichberechtigtes WM), dann müssen persönliche Befindlichkeiten, wie die berufliche Situation oder der Wettkampf wer der bessere ET ist in den HIntergrund treten. Aber stets Verständnis zeigen für KM, wenn sie wegziehen will, dann kann sie das tun, natürlich ohne das Kind, aber KV wird selbstverständlich auch in einem solchen Fall für großzügigen Umgang sorgen.

gruß. toto

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2017 12:15
 Esse
(@esse)
Zeigt sich öfters Registriert

Wie sind denn die Erfolgsaussichten beim "Erkämpfen" des ABR?

@Cru_stY

Auf jeden Fall einen Anwalt einschalten (meine Meinung), da Du/ihr immer damit konfrontiert seid und so was unfassbar an die Substanz geht. Ein (guter) Anwalt nimmt da immer etwas Drive raus und dämmt das Besitzdenken der KM auch etwas ein.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2017 13:08