Mutter will im Somm...
 
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Mutter will im Sommer in anderes Bundesland ziehen - was kann/soll ich tun?

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(@bester-papa)
Registriert

Tja,
nun hat es mich wohl auch erwischt. Nachdem lange Zeit Ruhe an der Front herrschte, erhielt ich heute ein RA-Schreiben der KM, dass sie im Sommer 2016 beabsichtigt, mit unserer Tochter in ein anderes Bundesland zu ziehen (ca. 350 km weg).
Bin im Moment noch unter Schock.

Kurz zur Situation:

Tochter 9 Jahre
GSR vorhanden
Kind lebt seit 2014 zum grossen Teil bei mir (2014 fast 2/3 des Jahres, 2015 fast zu 100%)
Mutter ist wohl im Sommer diesen Jahres bereits in ein anderes Bundesland gezogen w/ Räumungsklage
Kümmert sich seitdem null um die Schule oder andere Dinge
Halbbruder 19 J. mehr oder weniger alleine hier in meiner Nähe zurück gelassen. Wohnt z.Z. bei einer Freundin, macht Abi, aber braucht eigene Wohnung und hat kein Geld
U-Titel für gemeinsame Tochter besteht, wird aber seit ca. 2 Jahren von mir nicht mehr bedient
Tochter ist wohl noch an alter Adresse gemeldet, wo die KM aber nicht mehr wohnt

Jetzt muss ich wohl das ABR beantragen. Welche Chancen habe ich in meiner Situation? Möchte Tochter diese Woche eigentlich bei mir am Einwohnermeldeamt anmelden. Hätte ich vielleicht schon früher machen sollen.

Gegnerischer RA will bis Ende dieser Woche eine Zustimmung von mir für den Umzug. Kommt natürlich nicht in Frage. Aber ich denke mal, dass sie dann von sich aus das ABR beantragt.

Zudem ist Tochter ab 30.12. bei KM. So ist es vereinbart. Habe Angst, dass sie Tochter dann schon nicht zurück bringt.

Wo die KM aktuell wohnt, weiß ich nicht.

Was kann ich tun?

VG

BP

P.S.: Damit ist Weihnachten im Eimer. Diese Nacht wohl auch  ;(

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.12.2015 03:30
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Tochter lebt nachweislich mehrheitlich bei Dir? Wohnsituation der KM ist unklar/ unbekannt, obwohl Du Dir nichts zu schulden hast kommen lassen, also kein Borwurf des Stalkings etc? (btw: was erzählt den Tochter, wo sie die "Umgänge" verbringt?)

Da müsste sich doch was draus machen lassen! Ich würde asap mit nem Anwalt sprechen!

Gruß, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2015 07:27
(@nadda)
Registriert

Hi,

sehe das wie Toto, du wirst sofort einen Antrag stellen auf ABR, weil du eben der mehrheitlich betreuende Elternteil in den letzten Jahren warst.
Tochter lebt mehrheitlich bei dir, Tochter ist zufrieden in ihrer Umgebung, es gibt keinen Grund für den Wechsel zur KM der die Tochter ja auch zu einem Schulwechsel zwingen würde.

Wo und wie hatte denn die Tochter in den Monaten seit dem Umzug der Mutter Umgang?
Weiß eure Tochter schon, dass die Mutter umgezogen ist und will das sie hinterherzieht, was sagt sie denn dazu?

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2015 07:56
(@bester-papa)
Registriert

Moin Moin.

Tochter lebt nachweislich mehrheitlich bei Dir? Wohnsituation der KM ist unklar/ unbekannt, obwohl Du Dir nichts zu schulden hast kommen lassen, also kein Borwurf des Stalkings etc? (btw: was erzählt den Tochter, wo sie die "Umgänge" verbringt?)

Das mit den Nacchweisen ist ja immr so eine Sache. Aber sicher kann ich eniges nachweisen. So kennt die neue Klassenlehrerin die Mutter zum Beispiel gar nicht. Auch würde Tochter sicher so einiges erzählen. Wieviel weiss ich nicht. Vorwurf des Stalkings etc gibt es nicht bzw. zum Glück nicht.
Hab eigentlich in den letzten 2 Jahren alles alleine gemacht: Zum Konmunionunterricht gefahren, Kieferorthopäden, Augenarzt, Sportunterricht etc etc... Mama macht genau null. Deswegen hatte ich eigentlich den Eindruck, dass sie das Interesse komplett verloren hat. Und nun das. Vermutlich hat sie da nen neuen Typen und macht nun auf neue, heile Welt.
Eventuell geht es abe rauch nur um Unterhaltsfragen. Tochter hat sie schon immer bei mir geparkt.

Wo und wie hatte denn die Tochter in den Monaten seit dem Umzug der Mutter Umgang?

Mutter hatte letztes Jahr genau so viel Umgang:

April: 1 Woche
Juni: 1 Woche
Juli: 1 Woche
September: 1 Woche

Mehr nicht

Weiß eure Tochter schon, dass die Mutter umgezogen ist und will das sie hinterherzieht, was sagt sie denn dazu?

Ja das weiß sie. Sie will natürlich nicht wegziehen. Will sich aber auch nicht zwischen uns beiden entscheiden, was normal ist.

VG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.12.2015 11:00
(@sittinbull)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

irgendwie erkenne ich aus deinen Beiträgen nicht, dass die KM eure Tochter überhaupt mitnehmen will, hat sie das angedeutet? Und warum meldest du deine Tochter nicht einfach bei dir an? Einige Meldeämter fragen da ja nicht groß nach, wenn ein sorgeberechtigtes Elterteil das alleine macht.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2015 11:10
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Bester Papa!

Mutter ist wohl im Sommer diesen Jahres bereits in ein anderes Bundesland gezogen w/ Räumungsklage

Klage wegen nicht bezahltem Mietzins?

Tochter ist wohl noch an alter Adresse gemeldet, wo die KM aber nicht mehr wohnt

Ich gehe davon aus, beides ist belegbar, oder?
DAS in Zusammenhang mit Deiner "überwiegenden" Betreuung in den letzten Monaten (sprich: Lebensmittepunkt der Tochter bei Dir) würde mich auf jeden Fall animieren, Antrag auf alleiniges ABR rauszuschicken.

Wie kam es zu den vier Wochen KM-Gesamtumgang? Seitens KM keine Zeit, keine Lust, anderweitige Probleme? Insofern tendiere ich auch zu vorangegangenem Vorschlag...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2015 11:18
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

"Nachweis" wäre für mich schon mal ein gut gepflegter Kalender 😉 Da soll die KM ersteinmal gegenargumentieren, wenn es denn soweit kommt. Und Deinen Schilderungen nach müsste sie ja lügen, wenn sie es anders herum bastelt.

"Gegenbeweis" ist natürlich die Meldeadresse... Da warst Du etwas schlampig. Aber durch die Tatsache, dass die Whg dort ja schon gar nicht von KM und Tochter bewohnt wird, hast Du doch sehr gute Argumente, dieses "Meldevergehen" kfr. zu ändern. Was habt ihr (hast Du) denn in den Steuererklärungen immer als Wohnsitz angegeben? Wer bekommt denn das KiGeld ausbezahlt? Da müssten sich doch auch Hinweise auf den tats. Lebensmittelpunkt finden lassen...

Wie geschrieben -> in diesem Fall ist ein Anwalt der richtige Ansprechpartner für die Wahl des weiteren Vorgehens!

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2015 12:38
(@bester-papa)
Registriert

Danke für die Unterstützung  🙂

Moin,

irgendwie erkenne ich aus deinen Beiträgen nicht, dass die KM eure Tochter überhaupt mitnehmen will, hat sie das angedeutet?

Hallo Monthy.
Ja, hatte gestern ein Schreiben ihres RA im Briefkasten, indem stand, dass sie im Sommer nächsten Jahres umziehen möchte und ich dem Umzug noch vor Weihnachten zustimmen möge. Dass Tochter hier zur Schule geht, darauf nimmt sie offenbar Rücksicht und will sie da aktuell wohl nicht herausreißen. Im Sommer macht Tochter den Abschluss in der 4. Klasse. Dann kann sie entweder auf der jetzigen Privatschule bleiben oder sie wechselt auf eine andere Schule.  Zudem solle ich bestätigen, dass ich ihr Umgang gewähre und zulasse.

Und warum meldest du deine Tochter nicht einfach bei dir an? Einige Meldeämter fragen da ja nicht groß nach, wenn ein sorgeberechtigtes Elterteil das alleine macht.

Ja, das mache ich morgen früh.

Servus Bester Papa!Klage wegen nicht bezahltem Mietzins? Ich gehe davon aus, beides ist belegbar, oder?

Die alte Wohnung wurde noch von ihrem Ex bezahlt (Mietvertrag haben beide damals gemeinsam unterschrieben, er wohnt da aber schon seit 1 1/2 Jahren nicht mehr). Er muss noch so einiges zahlen.  Zudem habe ich ein gutes Verhältnis. Der wird mir die Räumungsklage sicher bestätigen. Und vielleicht auch noch so einiges mehr.  🙂

Wie kam es zu den vier Wochen KM-Gesamtumgang? Seitens KM keine Zeit, keine Lust, anderweitige Probleme? Insofern tendiere ich auch zu vorangegangenem Vorschlag...

Ich habe Tochter seit der Geburt ja schon immer intensiv betreut. Meist so 40%-50% des Jahres. Seit 2014 ist es mehr geworden, weil ihr Ex sie nicht mehr finanziert und sie arbeiten gehen musste. Hinzu kommt abnehmendes Interesse an der Tochter, was mich wundert, da sie ihre Tochter immer über alles geliebt hat. Einen Tag vor ihrer Kommunion schrieb sie mir noch eine SMS: Ich könne Tochter behalten. Sie gehe arbeiten. Als ich ihr sagte, dass das aber sch.. von ihr wäre, hat sie noch mal nachgedacht und ist zur Kommunion gekommen. SMS habe ich noch.

"Nachweis" wäre für mich schon mal ein gut gepflegter Kalender 😉 Da soll die KM ersteinmal gegenargumentieren, wenn es denn soweit kommt. Und Deinen Schilderungen nach müsste sie ja lügen, wenn sie es anders herum bastelt.

Danke, da hast Du absolut Recht. Den habe ich. Und der ist mal richtig gut gepflegt. Damals in der Sorgerechtsverhandlung zum GSR war Richterin auch beeidruckt, das ich alles so gut belegen konnte. Da wurden am Ende nur noch mir die Fragen gestellt, wann wo was passiert ist.  🙂 Danke Toto.

Was habt ihr (hast Du) denn in den Steuererklärungen immer als Wohnsitz angegeben? Wer bekommt denn das KiGeld ausbezahlt? Da müssten sich doch auch Hinweise auf den tats. Lebensmittelpunkt finden lassen...

KiGeld bekommt sie immer noch. Wollte halt kein Fass aufmachen und Tochter erst einmal bei mir haben. Sonst hätte sie vielleicht schon früher geblockt. In der Steuereklärung war als Wohnsitz immer der der Mutter angegeben, denke ich.

in diesem Fall ist ein Anwalt der richtige Ansprechpartner für die Wahl des weiteren Vorgehens!

Jepp, RA hat schon geantwortet. Er empfiehlt eine einstweilige Anordnung auf Übertragung des ABR. Habe soeben zugestimmt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.12.2015 13:18
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das heißt, Mutter ist nicht mehr am alten Wohnsitz gemeldet, Tochter aber schon?

Ich würde mit der Tochter tacheless reden. Dass es in Deutschland so ist, dass viele Richter glauben, dass Kinder zu den Müttern gehören. Dass sie AN SICH denken muss und sagen sollte, was SIE möchte und dabei nicht darüber nachdenken soll, was die Eltern darüber denken. Suche ihr eine außenstehende Vertrauensperson. Eine bestimmte Lehrerin, ein Taufpate, Mutter der besten Freundin etc. die ggf. auch bereit wäre das Kind zum JA zu begleiten.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2015 13:31
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich bin ja bei Dir, dass Du angesichts Deiner Schilderungen die richtigen Hebel in Bewegung setzen solltest, dass Tochter bei Dir bleibt.

Es gibt schlimmeres als ein Schulwechsel und einen Umzug. Deine Argumentation sollte m.E. darauf fußen, dass es keine Gründe gibt, den Status-quo (also das Tochter bei Dir lebt) überhaupt  zu ändern. Wenn es eher darauf hinaus läuft, dass es die derzeitige Situation als gleichberechtigte Betreuung gesehen wird, dass ein Wegzug durch KM den Zugang der Tochter zu Dir erschwert, anders herum aber nicht. Aber ich würde nicht darauf rumhacken, dass ein Umzug der KM (aus welchen Gründen auch immer) mit Blick auf das soziale Umfeld/ Schule der Tochter egoistisch sei. Sowas passiert und wird mE auch weitgehend akzeptiert!

Im Sommer macht Tochter den Abschluss in der 4. Klasse. Dann kann sie entweder auf der jetzigen Privatschule bleiben oder sie wechselt auf eine andere Schule. 

Dies lässt im Übrigen den Schluss zu, dass KM sehr bedacht handelt. Nämlich nicht einfach so nen Schulwechsel mitten im Schuljahr. Sondern nach Beendigung der Grundschule. Okay, vielleicht braucht KM auch die Zeit sich am neuen Ort zu setteln.

Zudem solle ich bestätigen, dass ich ihr Umgang gewähre und zulasse.

Dies verstehe ich in diesem Kontext nicht!
Ebenso übrigens die Forderung des Anwalts der KM einem Umzug jetzt zuzustimmen. Ok, wir wissen, dass gegn. Anwälte alles fordern können was sie wollen, aber der Sinn dieser Aktion und auch der kfr. Fristsetzung erschließt sich mir nicht?!

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2015 13:42




(@bester-papa)
Registriert

Dies verstehe ich in diesem Kontext nicht!
Ebenso übrigens die Forderung des Anwalts der KM einem Umzug jetzt zuzustimmen. Ok, wir wissen, dass gegn. Anwälte alles fordern können was sie wollen, aber der Sinn dieser Aktion und auch der kfr. Fristsetzung erschließt sich mir nicht?!

Ich verstehe das auch nur so, dass sie wohl Angst hat, dass ich ihr keinen Umgang mehr gewähre. Das ist aber Blödsinn. Sie wollte zunächst die gesamten Weihnachtsferien, was ich aber ablehnte. Nun werden sie aufgeteilt.
Warum ich jetzt schon einem Umzug im nächsten Sommer zustimmen soll, verstehe ich auch nicht.
Vermute aber mal, wenn die Zustimmung ausbleibt, dass sie dann ihrerseits umgehend das ABR beantragt.

Das heißt, Mutter ist nicht mehr am alten Wohnsitz gemeldet, Tochter aber schon?

Möglich, ich weiss es nicht genau. Vielleicht sind auch noch beide dort gemeldet.

Ich würde mit der Tochter tacheless reden. Dass es in Deutschland so ist, dass viele Richter glauben, dass Kinder zu den Müttern gehören. Dass sie AN SICH denken muss und sagen sollte, was SIE möchte und dabei nicht darüber nachdenken soll, was die Eltern darüber denken. Suche ihr eine außenstehende Vertrauensperson. Eine bestimmte Lehrerin, ein Taufpate, Mutter der besten Freundin etc. die ggf. auch bereit wäre das Kind zum JA zu begleiten.

Das wird nicht leicht. Eventuell bekomme ich sie soweit, dass sie sagt, Mama soll wieder zurückkommen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.12.2015 16:53
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Wie ist das Verhältnis zw. den Halbgeschwistern? Gab es da mal eine engere Bindung, besteht diese gar (theoretisch) noch? Waren sie sich immer suspekt, oder nur teilweise?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2015 22:03
(@bester-papa)
Registriert

Hi Oldie.

Das ist ein guter Hinweis. Das Verhältnis zum Halbbruder ist nämlich sehr gut. Holt sie ab und zu von der Schule ab. Und dann unternehmen sie was in der Stadt.
Der hat nämlich auch keine Lust, der Mutter hinterher zu laufen und hat einen ziemlichen Hals auf sie.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.12.2015 22:58
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Na dann ...

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2015 23:55
(@nadda)
Registriert

Hi,

da ist dann die Familienbindung bei euch am Ort nicht nur durch dich sondern auch durch den Bruder gegeben mit dem sie regelmäßigen und guten Kontakt hat.

KM wirkt überlegt, ich würde ruhig und überlegt dagegen argumentieren und mir dazu einen guten Anwalt für Familienrecht suchen. Der kann einen netten Brief zurückschicken und mit dem gegnerischen Anwalt gerne eine schöne Umgangsregelung entwickeln und gerne eine Mediation anbieten.

Beim Punkt Umzug würde ich ein knappes: "Einem Umzug stimme ich nicht zu, Kind bleibt wie bereits die letzten Monate im gewohnten Umfeld" oder so ähnlich beantworten.

Wenn Tochter nicht umziehen will und das auch so klar formuliert sehe ich die Karten der KM nicht allzu gut, euer Kind ist zu alt um komplett ignoriert zu werden.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2015 19:05
(@bester-papa)
Registriert

Hi Nadda,

danke für die Info. RA ist von früher vorhanden und kennt meinen Fall. Er bereitet jetzt einen Eilantrag zur Übertragung des ABR vor.

Mediation ist aber eine gute Idee. Das werde ich ihr auch anbieten. Habe sowieso das Gefühl, dass sie wieder fremdgesteuert ist.

Sowieso verstehe ich das urplötzliche Interesse nicht. Denke mal, sie hat nur Angst, Tochter nicht mehr zu Gesicht zu bekommen. Dabei würde ich mir eine viel aktivere Rolle von ihr wünschen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.12.2015 17:45
(@bester-papa)
Registriert

Moin.

Kurzes Update. Tochter ist nun endlich bei mir gemeldet. Die Dame im Einwohnermeldeamt wollte von mir noch folgendes Dokukent ausgefülltt haben:

http://www.flotwedel.de/fileadmin/user_upload/Formulare/Meldewesen/Einverst%C3%A4ndniserkl%C3%A4run_Umzug_minderj%C3%A4hrig.pdf

Demnach müssen laut neuem Meldegesetz ab 01. November 2015 beide sorgeberechtigten Eltern einem Umzug bzw. einer Verlagerung des Hauptwohnsitzes zustimmen. Nun gut, das ergibt sich schon alleine aus dem GSR, aber was hat das Einwohnermeldeamt damit zu tun?

Ich habe ihr daraufhin erklärt, dass ich das nicht beitreiben kann und wenn die KM der Verlagerung des Wohnsitzes nicht zustimme, das Kind ohne Hauptwohnsitz sei. Daraufhin hat sie die Ummeldung auch ohne Unterschrift der KM getätigt.

Nun habe ich mir aber mal den § 22 Bundesmeldegestz angeschaut. Da steht nichts davon, dass beide sorgeberechtigten Eltern zustimmen müssen:

§ 22 Bestimmung der Hauptwohnung

(1) Hauptwohnung eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner.
(2) Hauptwohnung eines minderjährigen Einwohners ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Personensorgeberechtigten; leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung des Sorgeberechtigten, die von dem minderjährigen Einwohner vorwiegend benutzt wird.
(3) In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt.
(4) Kann der Wohnungsstatus eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners nach den Absätzen 1 und 3 nicht zweifelsfrei bestimmt werden, ist die Hauptwohnung die Wohnung nach § 21 Absatz 2.
(5) Auf Antrag eines Einwohners, der in einer Einrichtung für behinderte Menschen wohnt, bleibt die Wohnung nach Absatz 2, bis er 25 Jahre alt ist, seine Hauptwohnung.

Bin ich blöd?

VG
BP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.12.2015 13:31
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

der § 22 des Bundesmeldegesetz ist der Anlass nicht die Grundlage. Die Grundlage ist das gemeinsame Sorgerecht. Ob und wie das gesetzlich geregelt ist kann ich nur bedingt sagen.
Aber, es gibt genügend Beispiele wo Mama Kind eben mal umgemeldet hat und Papa da mitreden wolle, da er das gemeinsame Sorgerecht hat  und der Wohnsitz eben eine Frage von erheblicher Bedeutung ist.
Darauf gehen die Meldeämter nun halt ein und schon wieder ist es nicht in Ordnung. Hm.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2015 14:00
(@bester-papa)
Registriert

Moin Susi,

ich gebe Dir Recht. Auch ich finde die Regelung eigentlich gut. Ich habe nur das Problem, dass Kind zur Zeit nirgendwo gemeldet ist, geschweige denn einen festen Wohnsitz hat.
Und dann beziehen sie sich auf §22 BMG, obwohl der §22 das nicht hergibt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.12.2015 14:06
(@fruchteis)
Registriert

Moin.

Ich lese das Gesetz so:

Adressat sind sorgeberechtigte Eltern.
Es gilt die Faktizität, zunächst nicht sorgerchtliche Entscheidungen.

Wurde sorgerechtlich der Lebensmittelpunkt bestimmt, dann wird sich das auch faktisch bemerkbar machen und damit wieder zur Grundlage der Einwohnermeldung.  

Hat ein oder beide ET kein entsprechendes (Teil)Sorgerecht, ist dieser/sind diese nicht adressiert, ist/sind draußen, selbst wenn das betreffende Kind überwiegend bei einem oder beiden lebt. Rechtssicherheit bietet dann nur die sorgerechtliche Befugnis, den Lebensmittelpunkt eines Kindes zu bestimmen und zu leben.

Problematisch sehe ich in diesem Zusammenhang das par. Wechselmodell.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2015 14:28




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