Mutter will im Somm...
 
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Mutter will im Sommer in anderes Bundesland ziehen - was kann/soll ich tun?

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(@bester-papa)
Registriert

Du wirst den Prozess aller Voraussicht nach verlieren und zur Zahlung eines Ordnungsgeldes verdonnert.  :phantom:

Maus will nicht zur Mutter, zumindest nicht am Wochenende. Was soll ICH denn da verlieren? Um mich geht es nicht. Und einen Umgangsbeschluss ohne Kindesanhörung? Hmm. interessant. Ist dann ja gleich was fürs OLG.

Und Ordnungsgeld? Kann die Richterin dann ja gerne mal machen. Dann bringe ich der Richterin die Rechnung der Privatschule mit, lege die Tel Nr des Direktors bei und dann kann sie gerne mal dem Direktor erklären, dass ich wegen des Ordnungsgeldes die Schule nicht mehr bezahlen kann.  KM zahlt nämlich keinen KU.

Dann gibt's beim ersten Mal Ordnungsgeld und ab dem zweiten Mal kann Dich der Richter dann vorführen lassen.

Und was soll ICH bei einer Kindesanhörung dann ohne Kind?

Oder sie beschliessen eben in deiner Abwesenheit etwas ohne eure Tochter dazu gehört zu haben. Ob das dann in deinem Sinne ist...

Beim Gericht wird das so ankommen "er hat was er will, nämlich das Kind. Und der Umgang mit der KM ist für ihn nun nicht mehr wichtig bzw. soll unterbunden werden."

Deine Sache was das Gericht daraus macht. Aber wieder ein Paradebeispiel dafür, dass unabhängig vom Geschlecht derjenige seine vermeintliche Macht über das Kind ausspielt 😉

Tina, das ist Käse was Du schreibst. Mir geht es darum, den Umgang in den Elterngesprächen zu besprechen und um Kind eine Anhörung zu ersparen. Vor allem soll sie nicht aus der Schule.

Ich glaube, ich begebe mich jetzt mal auf einen Selbstfindungsprozess.... :phantom:

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Themenstarter Geschrieben : 14.11.2016 16:52
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich glaube, ich begebe mich jetzt mal auf einen Selbstfindungsprozess.... :phantom:

ich glaube, Du solltest mal aus Deiner Welt in die Realität auftauchen  😉

Deine persönliche Meinung, Deine persönlichen Befindlichkeiten und Deine Polemik ändern nämlich nichts an der Prozessordnung und den für einen Rechtsstreit geltenden Vorschriften.

Sleepy

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Geschrieben : 14.11.2016 19:20
(@inselreif)
Moderator

Mir geht es darum, den Umgang in den Elterngesprächen zu besprechen und um Kind eine Anhörung zu ersparen.

Meine Ex hat sich mit einer ähnlichen Haltung gerade die Bemerkung der Vorsitzenden "Sie stehen also über dem Gesetz?" eingefangen.

Und ob Du wegen dem Ordnungsgeld die Schule nicht mehr zahlen kannst, interessiert das Gericht nicht die Bohne. Mal ehrlich: wenn Du zu schnell fährst und ein Knöllchen bekommst - forderst Du die Bussgeldstelle dann ebenso auf, in der Schule anzurufen? Also: finde Dich selbst und fahre ordnungsgemäss  😉

Gruss von der Insel

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Geschrieben : 14.11.2016 20:36
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

meine Ex konnte auch Gerichtstermine schieben. Rief bei der Geschäftsstelle des Gerichts an und entschuldigte sich, sie hätte einen wichtigen, beruflichen Lehrgang. Und schon gab es einen neuen Termin.

Ob der nächste BP dann besser passt, weiß ich nicht.
Auch kann ich ihn verstehen. Die ständigen Befragungen sind eine echte Belastung für das Kind.

Man darf auch nicht vergessen, dass die Tochter keinen Umgang will, ohne dass diese dazu instrumentalisiert wurde.
Das hat sie beim JA und beim GA mehr als deutlich gemacht. Irgendwann muss aber auch mal gut sein.

Würde euch wünschen, dass ihr 3 das unter euch (vernünftig) regeln könntet.

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

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Geschrieben : 14.11.2016 23:54
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Man darf auch nicht vergessen, dass die Tochter keinen Umgang will, ohne dass diese dazu instrumentalisiert wurde.

Diesen Eindruck teile ich nicht.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 15.11.2016 11:19
(@bester-papa)
Registriert

Auch kann ich ihn verstehen. Die ständigen Befragungen sind eine echte Belastung für das Kind.

Danke für Dein Verständnis. Offenbar teilt die VB meine Ansicht und hat angeregt, auf die Anhörung zu verzichten und den Umgang in den Elterngesprächen zu besprechen.

VG
BP

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Themenstarter Geschrieben : 15.11.2016 15:44
(@bester-papa)
Registriert

Moin.

nachdem ich mich schon lange hier nicht mehr zu Wort gemeldet habe, wollte ich nur kurz ein Update geben:
Meine Beschwerde vor dem OLG bzgl. alleiniger Übertragung des ABR wurde zurückgewiesen, was mir aber schon vorher klar war. Aber nach wie vor halte ich die Begründung des Gerichts, in der schriftsätzlichen Erklärung der KM ein Angebot der KM auf eine Vereinbarung zum Lebensmittelpunkt zu  sehen für sehr weit hergeholt. Immerhin ist sie erst nach Vorlage des GA eingeknickt und hat erst danach dem Lebensmittelpunkt bei mir zugestimmt. Zudem hat sie Elterngespräche diesbzgl. boykottiert. Wo da eine Einsicht oder ein Angebot der KM liegt, erschliesst sich mir nicht.

Andererseits hat die Umgangsklage, die die Mutter letzten Sommer ohne Vermittlungsgespräche über das JA startete, laut VB auch keine Aufsicht auf Erfolg und wird vermutlich abgewiesen. Begründung der VB: Keine Verlässlichkeit der KM. Das Verfahren ruht seit August letzten Jahres.
Tochter fährt nun unregelmäßig zur KM. Es ist nicht so, dass sie nicht will. Vielmehr ist es die KM, die kaum Zeit für das Kind hat, warum auch immer.

VG
BP

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Themenstarter Geschrieben : 03.05.2017 10:55
(@bester-papa)
Registriert

So, nachdem ja immer mal wieder behauptet wurde, ich würde Kind beeinflussen, um nicht mit zur Mama zu gehen, hier mal ein kurzes Update:

KM hat Tochter dieses Jahr exakt 1 Woche in den Osterferien zu sich geholt sowie 1 Wochenende im März. Zum Geburtstag nicht mal angerufen. That's it.!!

Heute sollte sie Tochter zum verlängerten Wochenende (Freitag ist schulfrei) wieder abholen, doch soeben wieder eine Absage per SMS bekommen.

Letzte Woche wurden Maus im Krankenhaus Polypen entfernt. Nachdem KM zunächst kommen wollte, tauchte sie auch dort nicht auf.

Ihr Umgangsantrag, den sie letztes Jahr bei Gericht gestellt hatte, wird vermutlich abgewiesen. Dafür hat sich die VB eingesetzt, weil die ständigen Enttäuschungen der Mutter nicht dem Kindeswohl dienlich seien und die Mutter zu unzuverlässig sei.

Mittlerweile bin auch ich der Meinung. Auch wenn hier immer wieder dazu geraten wird, den Umgang zu fördern (was ich auch für dieses lange Wochenende versucht habe, weil ich nämlich selber andere Pläne hatte und Freitag arbeiten muss) kann ich diese ständigen Enttäuschungen nicht mehr mit ansehen.

Alles, was ich jetzt nur noch hoffe, ist, dass sie die Kosten des von ihr angezettelten Umgangsverfahrens alleine tragen muss.

Heute Nachmittag wird Tochter dann wieder bei mir im Büro stehen, weil von KM nicht abgeholt.  Das Gesicht, was sie dabei zieht, sehe ich schon jetzt vor mir.

:gunman: :gunman: :gunman:

VG
BP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.06.2017 13:57
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