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Mutter will im Sommer in anderes Bundesland ziehen - was kann/soll ich tun?

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(@sittinbull)
Nicht wegzudenken Registriert

Bin ich blöd?

Nö  🙂

Die von dir markierte Passage sagt m.E. nur aus, dass die Meldetadresse dem Lebensmittelpunkt entsprechen soll. D.h. als sich die Situation bei euch dahingehend geändert hat, dass deine Tochter überwiegend bei dir lebt, hättest du sie bei dir anmelden können/sollen. Das sagt nicht über die Anzahl der Unterschriften aus.

Allerdings konnte ich nirgends finden, dass das Einwohnermeldeamt beide Unterschriften einfordern kann. Vielmehr kann dieses Amt davon ausgehen, dass diese Umeldung des Kindes von beiden Elternteilen gewollt ist. Theoretisch können also beide Elternteile das Kind lustig hin- und hermelden...

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2015 15:03
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

Melderecht ist Landesrecht. Deshalb müsste man immer in die Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes gucken, was vorgesehen ist.

Wichtig ist: die meisten (mir bekannten) Meldegesetze benennen es als eine Pflicht des Elternteiles, in dessen Wohnung das Kind lebt, dieses anzumelden. Es handelt sich dabei also um eine gesetzliche Pflicht des betroffenen Wohnungsinhabers/Elternteils und nicht um eine Vertretungsfrage des betroffenen Kindes. Deshalb ist auch die Sorgerechtsfrage an dieser Stelle irrelevant.

Die Meldung des Kindes in der Wohnung ist keine rechtsbegründende Handlung, sie dokumentiert nur einen Ist-Zustand. Es kann daher auch nicht die Aufgabe der Meldebehörde sein, ob der Zustand denn "in Ordnung" ist. Diese Frage ist dann wieder auf der Basis des ABR bzw. gemeinsam bestimmten gewöhnlichen Aufenthalts zu klären.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 28.12.2015 15:21
(@gastritis)
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Hallo Bester Papa,

Bei uns ist es so gewesen, dass Knirps' Mama den KV um schriftliche Zustimmung zum Umzug mit Kind gebeten hat. Er hat seine Zustimmung nicht gegeben (also verweigert), denn der Umgang klappte schon so nicht, auch ohne die Riesenentferung (mehr als 600km) noch dazu.

Die Mutter mußte dann, weil sie bei gemeinsamen ABR ohne seine Zustimmung nicht mit Kind umziehen darf und unbedingt weg wollte, einen Antrag auf Übertragung des alleinigen ABR's auf sie bei Gericht stellen.
In der Verhandlung wurde dann geprüft ob ein Umzug auch im Kindessinne ist, es wurde befunden, nach JA und Verfahrenspflegerstellungnahme, dass dem nicht so ist und Kind in Vaternähe derzeit besser aufgehoben ist. Sie wollte ohne Kind verständlicherweise nicht weg, der KV hatte auch kein Interesse daran ihr den Knirps zu entziehen, auch weil er da noch sehr klein war, also hat der Richter ihren Antrag abglehnt und das ABR blieb bei beiden Eltern und alles so wie immer. Der Umgang wurde auch gleich noch mitgeregelt.

Es ist deine EX die mit Kind umziehen will, also muss sie sich kümmern und Anträge stellen, wenn du deine Zustimmung verweigerst, in denen sie auch nachweisen sollte, warum eure Tochter besser bei ihr aufgehoben wäre. Der Kindeswille spielt dann sicher auch noch eine Rolle, aber das Wohl des Kindes ist immer paramount. Und es ist relativ offensichtlich dass du die verläßliche Konstante im Leben eures Kindes bist.
Du kannst dann ja immer noch einen Gegenantrag stellen, wenn du die Einladung zum Gerichtstermin bekommst.

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Geschrieben : 06.01.2016 13:04
(@bester-papa)
Registriert

Hallo Gastritis.
L 🙂
Vielen Dank für Deine Antwort. Das macht Mut. Wurde denn damals kein Gutachten angefertigt? Wie alt war das Kind?

Ich bin nun dem Rat des Forums und meinem RA gefolgt und habe einen Eilantrag auf Übertragung des ABR gestellt. Mutter hat nun Zeit, bis nächste Woche Stellung zu nehmen.

Mein RA war etwas enttäuscht, weil er gehofft hatte, dass der Antrag so durchgeht.

Problem ist, dass nächste Woche die Schule wieder los geht und ich befürchte, dass KM Tochter unangemeldet von Schule abholt, ins andere Bundesland abhaut und Fakten schafft.

Den Weihnachtsumgang habe ich ihr daher auch gecancelt. Ich denke mal,da sie mir über ihren RA die Frist gesetzt hat, bis Weihnachten dem Umzug im Sommer 2016 zuzustimmen, hätte sie Kind in den Weihnachtsferien nicht eher wieder rausgerückt, bis ich dem Umzug zugestimmt hätte. Ich bin mir ziemlich sicher, dass das ihr Plan war.

Ich fürchte aber, dass sich das mit dem Eilantrag noch hinzieht, wenn sie Fristverlängerung beantragt.

Wie auch immer. Ich bin eigentlich ganz optimistisch, weil ich weiss, dass Tochter nicht in ein anderes Bundesland will. Mama im Urlaub und an Wochenenden besuchen ja, aber für immer Nein.Allerdings weiß man nie, wie manipulativ Mutti ist. Aber ich denke, sie hat einen starken Willen.

Und am Ende kommt auch Mama wieder 😉

Ente gut, alles gut.

BP

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Themenstarter Geschrieben : 06.01.2016 22:55
(@gastritis)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Bester Papa,

Nein, es gab kein Gutachten bei uns. Es gab Stellungnahmen diverser Beratungsstellen und des Verfahrenspfleger bei Gericht, das reichte.

Den Weihnachtsumgang zu canceln finde ich nicht gut. Hat deine Tochter ihre Mama dann gar nicht sehen können?

Die KM kann keine "Fakten schaffen", besonders dann wenn euer gemeinsames Kind eine Schule in eurem Wohnort besucht. Hat sie denn schon eine neue Schule in einem neuen Bundesland? Sollte sie es dennoch versuchen, kann das Kind immer mit einem Eilantrag rückgeführt werden, den du dann stellen kannst. Besonders auch, da du eure Tochter ja auch bei dir gemeldet hast.

Warum war dein Anwalt enttäuscht? Weil der Mutter die Gelegenheit gegeben werden soll ihre Stellung abzugeben? Der Richter sollte doch in der Lage sein, denn er kennt euch nicht, um sich ein realistisches Bild über die Situation eures Kindes machen zu können.

Wir hatten damals auch einen Verfahrenspfleger, der mit Mutter, JA und Vater gesprochen hat und dann in einem Bericht, der ja auch immer nur einen Bruchteil dessen darstellt, wie es wirklich ist, seine Sicht der Dinge dem Richter gab. Und das nun schon 2x, das Ergebnis für die KM war bisher immer das gleiche, dass ihr Antrag abgelehnt wurde. Bis sie es eben versteht, dass Kind Mama und Papa braucht.

Ein Eilantrag ist m.E. nur dann sinnvoll, wenn es eine akute Notsituation gibt. Da die KM eindeutig signalisiert hat, dass sie erst im Sommer umziehen will, sehe ich auch keinen Eilbedarf, außer dass du vielleicht eine schnelle Antwort willst.

LG,

Gasti

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Geschrieben : 07.01.2016 01:14
(@bester-papa)
Registriert

Moin moin.

Nein, Tochter hat Mutter jetzt nicht gesehen. Den Umgang habe ich aber auch deshalb abgesagt, weil sie immer noch einen Verband trägt, der alle paar Tage gewickelt werden muss und ich zum Arzt musste.

Das kann die KM aber gerne alles nachholen. Sowieso biete ich ihr ein Wechselmodell an. Zudem hat sie die Herbstferien ausfallen lassen, obwohl ich ihr das angeboten hatte. Auch einen Wochendumgang im November nahm sie nicht an. Der letzte Umgang ist nun schon über 3 Monate her.

Ich bin mir halt nicht so sicher, ob man das Kind wirklich so einfach zurückführen kann, wenn Mutti das Kind in den Ferien in einem anderen Bundesland einfach anmeldet. Dann wäre das hiesige Gericht ja hier auch nicht mehr zuständig, sondern das am neuen Wohnort der KM. Und ob das dann das Kind dort aus dem Schulbetrieb wieder herausnimmt und zu mir zurück schickt, daran habe ich Zweifel.

Ob der Eilantrag durchgeht, ja daran habe ich auch meine Zweifel.

VG
BP

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Themenstarter Geschrieben : 07.01.2016 14:39
(@Inselreif)

Dann wäre das hiesige Gericht ja hier auch nicht mehr zuständig, sondern das am neuen Wohnort der KM.

Nicht unbedingt!
Dann stellst Du beim dortigen Gericht (das tatsächlich zunächst einmal zuständig ist) einen Verweisungsantrag nach § 154 FamFG.
Eine der wenigen echt sinnigen Regelungen...

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2016 14:51
(@bester-papa)
Registriert

Vielen Dank für die Info.

Mama will sie nun nächste Woche in der Schule besuchen und ihr ein Geschenk überreichen.
Frage ist, ob ich sie solange aus der Schule lasse, bis der Eilantrag durch ist oder es riskiere, sie in die Schule zu geben mit der Gefahr, dass Mutter sie mitnimmt?

Weil ihre rechte Hand noch geschient ist, kann sie eh nicht mitschreiben.

Frist zur Stellungnahme bzgl des Eilantrags hat die Mutter bis zum 11.01.

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Themenstarter Geschrieben : 07.01.2016 16:11
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ganz ehrlich?!

Mama will sie nun nächste Woche in der Schule besuchen und ihr ein Geschenk überreichen.

Bei aller von Dir vermuteten Gefahr: Alleine dass dies nötig ist, finde ich arm!
Und deshalb:

Frage ist, ob ich sie solange aus der Schule lasse

Nein!

Du tust ja so, als müsstest Du das Kind vor seiner Mutter beschützen!  😡 Da gibt es m.E. deutlich schlimmere Fälle hier bei vs.

Und wo kommt eigentl. Deine akute Angst her? Weiter vorne war es doch so, dass KM es nicht überstürzen wollte mit dem Wegzug der Tochter, sondern zumindestens in der kurzen Frist das Wohl des Kindes dahingehend im Blick hatte, dass sie bis zum Sommer warten will. Nur weil Du nicht jetzt und "fristgerecht" zugestimmt hast meinst Du, dass KM derart Hardball spielen wird?

Gruß toto

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2016 16:49
(@sittinbull)
Nicht wegzudenken Registriert

Der letzte Umgang ist nun schon über 3 Monate her.

Mama will sie nun nächste Woche in der Schule besuchen und ihr ein Geschenk überreichen.

Wohnt z.Z. bei einer Freundin, macht Abi, aber braucht eigene Wohnung und hat kein Geld

Das klingt alles nicht wirklich so, als ob KM eure Tochter von heute auf morgen bei sich behält und wenn doch, könnte sie das sowieso  jederzeit machen, egal ob der Eilantrag auf ABR durch ist oder nicht. Theoretisch besteht die Möglichkeit natürlich, aber das wäre doch eine total chaotische Situation: Schulwechsel von heute auf morgen, Unterbringung bei einer Freundin, lange Zeit kaum Umgang, kein Geld... Mal angenommen, sie zieht das durch, dann muss sie eure Tochter irgendwo anmelden und einschulen. Da du aber eine Kindswohlgefährdung oder auch eine Vernachlässigung der Schulpflicht vermutest, könntest du umgehend nach deiner Ex fahnden lassen!

Im Prinzip bist du immer noch in der "besseren" Situation und wenn deine Ex eine Umgangsregelung fordert/wünscht, ist das doch auch eher positiv. So eine Regelung würde ich an deiner Stelle umgehend schriftlich fixieren! Allerdings würde ich zumindest verlangen, dass deine Ex ihren aktuellen Wohnort nachprüfbar angibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2016 18:00




(@bester-papa)
Registriert

Und wo kommt eigentl. Deine akute Angst her? Weiter vorne war es doch so, dass KM es nicht überstürzen wollte mit dem Wegzug der Tochter, sondern zumindestens in der kurzen Frist das Wohl des Kindes dahingehend im Blick hatte, dass sie bis zum Sommer warten will. Nur weil Du nicht jetzt und "fristgerecht" zugestimmt hast meinst Du, dass KM derart Hardball spielen wird?

Ja, denn sie ist unberechenbar und ich weiß nicht, wie sie reagiert, wenn sie den ABR Antrag auf dem Tisch hat. Wäre nicht das erste mal, dass sie mich erpresst. In Stresssituationen rennt sie einfach los und schaltet das Gehirn aus. Sie kommt erst wieder zu sich, wenn sie vor die Wand gelaufen ist.

Klar ist das alles arm. Aber von mir Kindesunterhalt rückwirkend für 3 Jahre zu fordern, obwohl die Betreuung nachweislich überwiegend bei mir lag, ist auch arm. Nein, es ist nicht arm, es ist unverschämt. Auch mir eine Frist von 1 Woche zu setzen, einem Umzug über eine Entfernung von 400 km zuzustimmen, ist eine Frechheit.

Bei so was sucht man das Gespräch und rennt nicht zum Anwalt.

Aber da die Kleine ja noch ihren Verband hat und zum Arzt muss, kann ich mir auch nicht so richtig vorstellen, dass sie das Kind einfach aus der Schule abholt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2016 18:03
(@bester-papa)
Registriert

wenn doch, könnte sie das sowieso  jederzeit machen, egal ob der Eilantrag auf ABR durch ist oder nicht.

Wenn der Eilantrag durch ist und sie nimmt das Kind einfach mit, dann reden wir aber von Kindesentführung.

Theoretisch besteht die Möglichkeit natürlich, aber das wäre doch eine total chaotische Situation: Schulwechsel von heute auf morgen, Unterbringung bei einer Freundin...

Nun, ähnliches hat sie vor Jahren schon mal beim älteren Halbbruder gemacht. Da ging Tochter noch nicht in den Kiga. Und die wurde dann überwiegend fremdbetreut.

Mal angenommen, sie zieht das durch, dann muss sie eure Tochter irgendwo anmelden und einschulen. Da du aber eine Kindswohlgefährdung oder auch eine Vernachlässigung der Schulpflicht vermutest, könntest du umgehend nach deiner Ex fahnden lassen!

Es besteht Schulpflicht. Ich denke mal nicht, dass es ein großes Problem ist, Tochter an einer anderen Schule anzumelden.

So eine Regelung würde ich an deiner Stelle umgehend schriftlich fixieren! Allerdings würde ich zumindest verlangen, dass deine Ex ihren aktuellen Wohnort nachprüfbar angibt.

Ja da hast Du recht. Die Umgangsregelung wird auch fixiert. Und die neue Adresse habe ich zufällig beim Einwohnermeldeamt mitbekommen. Ich glaube, die wissen da mehr als sie einem sagen.

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Themenstarter Geschrieben : 07.01.2016 18:34
(@bester-papa)
Registriert

So, Tochter heute in die Schule gebracht und... sie ist noch da!!  🙂
Mal schaun, wie es weiter geht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.01.2016 22:27
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

So, Tochter heute in die Schule gebracht und... sie ist noch da!!  🙂

:thumbup: :thumbup:

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2016 23:11
(@bester-papa)
Registriert

Moin.

So, Verfahrensbeistand war letzte Woche bei mir und hat sich mit mir und Tochter unterhalten. Tochter hat wohl gesagt, dass sie sich wünscht, dass Mama wieder kommt. Und wenn nicht, dass sie dann bei mir bleiben möchte und Urlaub bei Mama verbringen möchte.

Gerichtstermin ist Donnerstag. Mal schauen, was passiert.

VG

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Themenstarter Geschrieben : 25.01.2016 12:57
(@gardo)
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So, Verfahrensbeistand war letzte Woche bei mir und hat sich mit mir und Tochter unterhalten. Tochter hat wohl gesagt, dass sie sich wünscht, dass Mama wieder kommt. Und wenn nicht, dass sie dann bei mir bleiben möchte und Urlaub bei Mama verbringen möchte.

Und was hast Du mit dem Verfahrensbeistand besprochen?

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2016 13:43
(@bester-papa)
Registriert

Hi gardo,

Naja, was soll ich mit der groß besprechen? Ich hab ihr deutlich gemacht, dass Tochter am liebsten bei mir ist, aber natürlich auch die Mama sehen soll. Sie wollte dann noch Schulzeugnisse und mit KM telefonieren.

Was sie dann in ihren Bericht ans Gericht schreibt, wird man sehen.
Darauf habe ich ja eh keinen Einfluss. Frage ist nur, ob sie mir den Bericht vorher schickt? Vermute mal nein?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.01.2016 14:21
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Frage ist nur, ob sie mir den Bericht vorher schickt? Vermute mal nein?

Die Stellungnahme vom JA bekamen wir vor der Verhandlung zugestellt.
Die des Verfahrensbeistandes nicht.

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2016 15:59
(@bester-papa)
Registriert

Wie ist es denn bei Dir ausgegangen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.01.2016 11:55
(@gardo)
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Alle (Gutachter, Jugendamt, Verfahrensbeistand) haben sich für mich ausgesprochen. Daher folgte auch der Richter bzw. die Richter diesen Einschätzungen.
Nur die Gegenseite wollte das eben nicht wahrhaben.

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2016 13:27




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