Moin.
ich gebe mal ein kurzes Update:
- Kosten des Eilverfahrens bzgl. Probeunterricht an einer Schule in Bayern wurden komplett der KM auferlegt, nachdem die Gegenseite den Eilantrag ja wegen Erfolglosigkeit zurück zog. 🙂
- VB war nach dem Polizeieinsatz noch einmal bei mir, um Tochter zu befragen. Tochter sagte klar und deutlich, dass es die KM war, die die Polizei gerufen hat, obwohl sie sie bat, dies nicht zu tun. Auch sagte sie erneut aus, die Mama nur noch alle 3
Wochen besuchen zu wollen. VB führte auch noch ein Gespräch mit der Klassenlehrerin, die aussagte, dass Tochter eine gute Schülerin sei. Sie sei zwar hin und wieder unkonzentriert, aber dennoch würde sie der Streit zwischen den Eltern nicht
wirklich belasten. Auch nach dem Polizeieinsatz sei sie nicht verhaltensauffällig gewesen.
- Tochter will an den Wochenenden eigentlich gar nicht mehr zur KM. Durch mein Zureden will sie aber immerhin noch alle 3 Wochen die Mama besuchen, aber auch das nur widerwillig. In den Sommerferien will sie auch nur max. 2 Wochen zur Mama.
Bzgl. Umgang wird es wohl ein separates Verfahren geben.
Gutachterin hat nun mit allen Parteien ein Gespräch geführt (Eltern getrennt im Büro der GA; GA bei mir zu Hause mit Kind; GA bei KM zu Hause mit Kind) Nun warte ich auf das Gutachten. Mein RA meinte aber schon, dass sich der Gerichtstermin hinziehen kann, weil das Gericht auch noch eine Frist von 3-4 Wochen zur GA-Stellungnahme setzen wird. Auch können die verschiedensten Verfahrensbeteiligte Terminverschiebung/Fristverlängerung beantragen.
Mit anderen Worten. Es kann September werden. :exclam:
Die Schule weiß über das ABR-Verfahren bescheid und auch, dass es sich noch hinziehen kann. Der Platz in der 5. Klasse nach den Sommerferien wurde mir vom Direktor der Privatschule aber noch einmal zugesichert, obwohl das ABR immer noch offen ist.
Meine Frage aber: Es wurde vereinbart, dass Tochter bis Sommer ihren Lebensmittelpunkt bei mir hat. Was ist, wenn KM Tochter nach den Sommerferien nicht mehr rausrückt und damit begründet, dass die Vereinbarung nicht mehr gilt?
Vereinbart haben wir hinsichtlich der Sommerferien, dass Tochter die 1. Hälfte, also vom 15.07.-07.08. bei KM ist und danach bei mir.
VG
BP
Meine Frage aber: Es wurde vereinbart, dass Tochter bis Sommer ihren Lebensmittelpunkt bei mir hat. Was ist, wenn KM Tochter nach den Sommerferien nicht mehr raus rückt und damit begründet, dass die Vereinbarung nicht mehr gilt?
Vereinbart haben wir hinsichtlich der Sommerferien, dass Tochter die 1. Hälfte, also vom 15.07.-07.08. bei KM ist und danach bei mir.
Dann gibt es ein EA Verfahren zur Herausgabe für den Ferienzeitraum ...
Ich glaube, mit so einer Aktion schießt sie sich nochmehr ins Knie, sollte sie es wirklich so machen.
Und im Übrigen, wenn die Tochter schon nur alle drei Wochen zur KM will, wer sagt denn dann, dass sie 3 Wochen dort aufhält? Ich würde mir vielleicht eine Option offen halten, dass sie schon eher zurück kommt.
PS: manchmal geht das mit den GA's schneller wie man denkt, es gibt ab und zu noch Überraschungen....
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hi Kasper,
danke für die Antwort.
Die Vereinbarung, dass Maus ihren Lebensmittelpunkt bei mir hat, gilt vorerst bis zum "Sommer". Und der geht laut Kalender bis zum 21.09.
Und im Übrigen, wenn die Tochter schon nur alle drei Wochen zur KM will, wer sagt denn dann, dass sie 3 Wochen dort aufhält? Ich würde mir vielleicht eine Option offen halten, dass sie schon eher zurück kommt.
Naja, Mama wird das sicher verhindern :exclam:
VG
BP
Sie ist 10 ... wenn ich das mit meinen vergleiche ... und die Tochter entsprechend renitent ist, dann wird die KM da nicht viel verhindern können...
Und irgendwann wird es in jedem Fall wieder Umgang geben, und wenn Töchterchen sich dann an der Heizung fest kettet, und nicht wieder zurück will? Was dann? Schneidet die Polizei sie dann los und schleift sie bei Dir raus?
Auf lange Sicht versaut sich die KM es hier nur selber, und zwar komplett.
Nur ein Beispiel ... meine Große will nicht mehr zur Mutter, ich habe keine Ahnung warum. Sie will einfach nicht mehr. Dabei ist es bei mir nicht viel aufregender. Jetzt versucht die KM den Sohn zum Umzug zu bewegen ... keine Ahnung warum sie das tut, sie hat keine Erziehungsverantwortung und wei0 auch nicht was bei den Kids läuft, aber wenn sie stören kann, tut sie es. Ich habe mich dazu entschlossen, nichts dagegen zu unternehmen. Werde aber meine Meinung gegenüber den Kindern sagen. Ich weiß eh, dass es auf lange Sicht nicht gut geht ... aber spassig wird es dann, weil ich dann natürlich die Erwerbsobliegenheit ins Spiel bringen werde und im Rahmen dessen die Schwarzarbeit eine große Rolle spielen wird. So bleibt das immer wieder ein lustiges Spiel...
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin.
So, mein RA hat nun der KM noch einmal ein Schreiben zukommen lassen, wonach sie doch bitte bestätigen soll, dass der Lebensmittelpunkt von Maus bis zum Ausgang des Gerichtsverfahrens weiterhin bei mir liegt. Bisher galt die Vereinbarung, dass der Lebensmittelpunkt bis Ende des Schuljahres bei mir liegt, was per Gesetz wohl am 31.07. endet.
Zudem soll sie doch bitte bestätigen, dass sie Maus nach der 1. Hälfte der Sommerferien zu mir zurück bringt. Es ist nicht das erste mal, dass KM sich nicht an die Umgangsvereinbarung hält und Tocher zu spät zurück bringt und mir damit meinen gebuchten Urlaub versaut.
Die Frist ist bis morgen, da Freitag die Ferien beginnen. Was aber, wenn sie die Bestätigung nicht zurück schickt? Soll ich Maus dann nicht rausgeben?
VG
BP
Moin.
Was aber, wenn sie die Bestätigung nicht zurück schickt?
.... nichts ist anders, als hättest Du die Bestätigung nicht abgefordert...
Insofern könnte man schon die Frage stellen, was Du (bzw Dein RA) mit diesem Schreiben bezweckst?!
Es ist immer dasselbe: Ohne einen echten Hebel, sollte man nicht drohen. In diesem Fall zwar keine Drohung, aber ich hätte ein solches Schreiben nur dann rausgeschickt, wenn ich mir vorher klar darüber wäre, was ich tun würde, wenn KM der Aufforderung nicht nachkommt. Hast Du anscheinend nicht gemacht...
Nun kannst Du hoffen, dass sie die Bestätigung schickt. Wovon ich aber nach den bisherigen Handlungen der KM nicht ausgehen würde...Warum sollte die KM (aus ihrer Sicht betrachtet) etwas bestätigen, was zum einen (Lebenmittelpkt) ihren Standpkt verschlechtert, zum anderen (Rückbringung) eigentl selbstverständlich ist?
Antwortet sie nicht, hast Du nun zwei Möglichkeiten:
- das Kind "rausgeben" - damit zeigst Du, dass es eine leere Forderung war, mit allen Folgen, was Dein Standing bei KM betrifft
- Kind nicht "rausgeben" - und damit zum einen Eure Vereinbarung von Deiner Seite aufzukündigen, wieder Öl ins Feuer gießen, was evtl. einen Richter später nicht erfreut.
toto
Moin Toto.
aber ich hätte ein solches Schreiben nur dann rausgeschickt, wenn ich mir vorher klar darüber wäre, was ich tun würde, wenn KM der Aufforderung nicht nachkommt. Hast Du anscheinend nicht gemacht...
Doch, habe ich. Kommt keine Antwort, heisst das für mich: Sie bringt das Kind nicht zurück. Ergo bleibt Maus bei mir.
Doch, habe ich. Kommt keine Antwort, heisst das für mich: Sie bringt das Kind nicht zurück. Ergo bleibt Maus bei mir.
Ich bin mir nicht sicher, ob Dir dass nicht um die Ohren gehauen wird ...
Du setzt etwas voraus, was noch nicht spruchreif ist und auch noch garnicht eingetreten ist. Du verlangst recht kurzfristig eine Aussage, bei der man leicht behaupten kann dass die garnicht so schnell beantwortet werden kann (Krankheit, Postwege, Urlaub, etc.).
Du bist in einer besseren Position, die Maus geht zur KM und dann drei Wochen zu Dir. Damit hast Du innerhalb der 3 Wochen noch Zeit etwas einzutüten, sollte es so kommen. Aber so hast Du nichts in der Hand. Es gibt eine Urlaubsabsprache, bisher hat die keiner in Frage gestellt und Du "vermutest" etwas, was aber (zumindest offiziell) nicht kommuniziert wurde. Damit würde Dir jeder Richter sagen, dass Du nicht aufgrund einer Vermutung eine Absprache kippen kannst. Damit wärest dann Du der Buhmann, nicht die KM.
Ich halte das Schreiben für falsch bzw. es heizt einen Konflikt, den es derzeit so garnicht gibt.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Was aber, wenn sie die Bestätigung nicht zurück schickt? Soll ich Maus dann nicht rausgeben?
Doch, habe ich. Kommt keine Antwort, heisst das für mich: Sie bringt das Kind nicht zurück. Ergo bleibt Maus bei mir.
Und warum fragst Du dann hier??
Ansonsten bin ich bei Kasper
Ich bin mir nicht sicher, ob Dir dass nicht um die Ohren gehauen wird ...
[...]
Es gibt eine Urlaubsabsprache, bisher hat die keiner in Frage gestellt und Du "vermutest" etwas, was aber (zumindest offiziell) nicht kommuniziert wurde. Damit würde Dir jeder Richter sagen, dass Du nicht aufgrund einer Vermutung eine Absprache kippen kannst. Damit wärest dann Du der Buhmann, nicht die KM.
[...]
Ich halte das Schreiben für falsch bzw. es heizt einen Konflikt, den es derzeit so garnicht gibt.
Deshalb würde ich gerne verstehen
könnte man schon die Frage stellen, was Du (bzw Dein RA) mit diesem Schreiben bezweckst?!
gruß, toto
Toto,
ich habe immer noch die berechtigte Sorge, dass Madame Maus einfach einbehält und nach den Sommerferien dann am neuen Ort einschult.
Insofern ist es doch das Einfachste, auf mein Schreiben kurz zu antworten und zu sagen: "Ja, ich bringe Tochter wie geplant zurück und der Lebensmittelpunkt bleibt bis zur Entscheidung beim Vater". Das ist ein kurzer Satz.
Wenn Sie nicht reagiert, darf ich doch wohl vermuten, dass sie so eine Absicht hat oder etwa nicht?
Servus!
Wenn Sie nicht reagiert, darf ich doch wohl vermuten, dass sie so eine Absicht hat oder etwa nicht?
Oder sie schlichtweg keine Lust hat, darauf überhaupt zu reagieren; auch sie muss nicht zwingend über jedes Stöckchen springen...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Macht es dir eigentlich Spaß dir und damit auch eurer Tocher das eigene Grab zu schaufeln.
Ihr habt ein laufendes ABR-Verfahren. Und du willst ernsthaft der Mutter den Ferienumgang mit eurem Kind verwehren, wenn sie dir nicht dieses dämliche Schriftstück unterschreibt? na herzlichen Glückwunsch.
Wie glaubst du wird das auf dein Richter wirken? Ja, genau... ein Umgangsboykottierender Elternteil, der dazu das laufende ABR-Verfahren benutzt.
Lass es doch laufen. Das Verfahren ist noch nicht beendet. Sollte die Mutter eure Tochter nicht zum dir zustehenden Ferienteil bringen doer eine Abholung durch dich ermöglichen, dann wirst du eine EA stellen und zum einen die Gewährung des Umgangs UND die Rückführung bis zum Urteil im ABR-Verfahren fordern.
Dann bringt die Mutter sich noch mehr in eine Position die dem Kindeswohl abträglich ist als sie es bisher schon getan hat.
Leider entwicklest du dich zu dem, was hier im Forum zu Recht imemr an so manchen Müttern kritisiert wird. Das Kind ist bei dir, du hast vermeintlich die Macht und versuchst nun die Mutter mit allen Mitteln zu entsorgen, wenn sie nicht so spurt, wie du es willst.
Ganz ehrlich. Euer Kind hat sich (für ihr Alter durchaus nicht immer zu erwarten) sehr klar positioniert. Glaubst du wirklich, dass sie es so einfach hinnehmen würde, wenn Mama sie bei sich eifnach einsperrt und nicht zurücklässt?
Mensch, riskier doch deine gute Ausgangsposition nicht durch solch dämliche Aktionen
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Wenn Sie nicht reagiert, darf ich doch wohl vermuten, dass sie so eine Absicht hat oder etwa nicht?
Vermuten darfst Du viel. Was davon wahr, steht auf einem anderen Blatt. Und auch sollte was wahres dran sein, bevor sie nicht handelt, wirst Du das nicht erfahren, denn natürlich wird sie dir das nicht vorher kund tun!
Und mal ehrlich - wie würdest Du auf eine solche Fristsetzung, auch noch vom RA reagieren? Ich würde nicht mehr bestätigen als ich müsste. Und hier muss niemand ...
Wenn Dir soviel daran gelegen hätte herauszufinden, wie KM gerade drauf ist, dann hättest Du versuchen können, über die organisatorischen Absprachen, wer bringt Kind wann wohin eine freundliche Kommunikation aufbauen können. Aber auch dann hättest Du niemals sicher sein können, ob sie Dir nicht ins Gesicht lügt.
Und was den Lebensmittelpunkt betrifft: Faktisch bleibt der ja bei Dir, Kind ist da gemeldet und nur zum Ferienumgang bei der KM. Wenn die KM das Kind ummeldet und damit glaubt, einen neuen Lebensmittelpunkt zu begründen, dann würde noch nicht mal eine anderslautende Bestätigung etwas daran ändern....
Nee, nee, dies war ein teures Eigentor. Ich verstehe ich nicht recht, wie Du tickst. Deine Ausgangsposition war/ ist doch gar nicht schlecht. Du musst aber offensichtlich der kM umbedingt noch einen beipulen...
toto
Nee, nee, dies war ein teures Eigentor. Ich verstehe ich nicht recht, wie Du tickst. Deine Ausgangsposition war/ ist doch gar nicht schlecht. Du musst aber offensichtlich der kM umbedingt noch einen beipulen...
Ich pule der KM keinen bei. Wenn ich auf Tochter nicht einredne würde, würde sie gar nicht mehr zur Mama gehen. Sie sollte mir dankbar sein.
Ich denke, ich verzichte auf das Schreiben.
Ich denke, ich verzichte auf das Schreiben.
:thumbup:
Wobei ich dachte, Du hättest es schon verschicken lassen:
mein RA hat nun der KM noch einmal ein Schreiben zukommen lassen, wonach sie doch bitte bestätigen soll,
[...]Die Frist ist bis morgen, da Freitag die Ferien beginnen
irgendwas stimmt doch nicht... :erstaunt078:
Das Schreiben ist raus.
Wollte sagen, dass ich auf die Bestätigung verzichte und ihr mitteilen werde, dass sie Tochter holen kann.
Den Vorwurf, dass ich den Umgang boykottiere, lass ich nicht gelten.
Umgang findet statt.
Dass Maus nur noch alle 3 Wochen runter will bzw genau genommen gar nicht mehr will, den Schuh ziehe ich mir nicht an.
Da sollte Exe mal Selbstkritik üben.
Oh man, Du springst hin uns her ... hat die Kanzlei das Schreiben schon versendet? Wenn nicht, dann versuch es aufzuhalten.
Ansonsten schrieb ich bereits, dass es ja auch sein kann, dass die Maus gar nicht drei Wochen bei der KM bleibt ... und Du machst Dir gedanken, dass sie nicht zurück kommt??? :puzz:
Versuch die Übergaben zu regeln und sie hierüber (vielleicht per Mail, solange sie das Schreiben des RA noch nicht hat) zu informieren.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Das Schreiben dürfte ihr schon vorliegen
Ich schließe mich da Tina vollumfänglich an. Du beginnst, deine Machtposition auszunutzen.
Deine Tochter ist 10 Jahre alt! Sie hat zu tun, was ihr Erwachsene sagt. Und dazu gehört nicht zu diskutierender Umgang mit der Mutter. Du kannst dich nicht hinter einem vermeintlichen Kindeswillen verstecken zumal du mir nicht erklären kannst, dass deine ablehnende Haltung nicht spürbar ist für das Kind. Damit initiierst Du einen Loyalitätskonflikt.
Wie wäre es denn mal mit "Die Mama macht Fehler, aber sie hat auch nur Angst dich zu verlieren, weil sie dich lieb hat. Und deshalb wünsche ich euch schöne Ferien."?
Du kannst nicht, aus einer Ahnung heraus, dass sie das Kind nicht raus gibt, den Umgang verweigern.
Das, was du hier als Vater von dir gibst, hätte eine Mutter nicht sagen können, ohne dass man aus ihr verbal Hackfleisch gemacht hätte.
Ich verstehe deine Angst/Sorge. Aber die darf nicht dazu führen, dass du den "Umgangsbestimmer" machst. Deine Tochter braucht ihre Mutter auch!
Gruß LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin LBM
Ich schließe mich da Tina vollumfänglich an. Du beginnst, deine Machtposition auszunutzen.
Welche Machtpositipon nutze ich denn aus, wenn ich der KM mehrfach gesagt habe, mit mir zu den Elterngesprächen zu gehen??? Darüber hinaus will ich, dass Tochter zur Mama fährt, um einfach auch mal etwas Zeit für mich zu haben.
Aber 2012 hat sie mir mal kurz den urlaub versaut, indem sie ABSICHTLICH zu spät aus ihrem Urlaub zurück kam, sodass ich meinen Urlaub nicht antreten konnte. Auf den Kosten bin ich sitzen geblieben.
Die Sorge, dass sie Tochter dort unten einfach einbehält, bleibt. Aber vielleicht überreagiere ich auch ein wenig.
Wie wäre es denn mal mit "Die Mama macht Fehler, aber sie hat auch nur Angst dich zu verlieren, weil sie dich lieb hat. Und deshalb wünsche ich euch schöne Ferien."?
Das ist aber eine komische Liebe, grundlos wegzuziehen, sein Kind einfach hier zu lassen und durch den Umzug dem Kind auch noch seinen Vater nehmen zu wollen? Mir wäre so etwas im Traum nicht eingefallen.
VG
BP