Mutter will im Somm...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Mutter will im Sommer in anderes Bundesland ziehen - was kann/soll ich tun?

Seite 9 / 10
 
(@bitumen)
Nicht wegzudenken Registriert

Also ich fühle mich bei einigen Kommentaren hier wie damals vor Gericht. Als Kind noch bei KM war und ich Umgang wollte hörte ich immer, dass es einzig um das Kindeswohl gehe und ich doch nicht soviel Druck aufbauen sollte. Nachdem sich dann meine Ex immer mehr in Lügen etc verstrickt hatte und ABR auf mich überging und es zur Frage hinsichtlich Umgang und Unterhalt in Bezug auf KM kam, drehte sich das Argument des Gerichts nun in ' haben sie doch Verständnis für die KM, die sich mit der Situation, dass das Kind jetzt bei Ihnen lebt erst zurechtfinden muss.' 
Das ist jetzt über ein Jahr her, KM zahlt immer noch keinen Unterhalt und das Gericht gesteht ihr alle Möglichkeiten zu sich zu drücken, mit dem Grundtenor, sie sei in einer emotionalen Ausnahmesituation und man möchte hier nicht noch verschärfend wirken, indem KM bestraft würde.....

KM verweigert mittlerweile sämtlichen Umgang, weiße sich von JA, Gericht und Gutachten benachteiligt fühlt und will mir damit eins auswischen :knockout: :knockout:

ich schätze, dass das bei BP ähnlich laufen wird, sollte er ABR und ASR übertragen bekommen. KM wird tiefst betroffen sein, alles sind dran Schuld nur sie nicht und dann wird BP trotzdem weiter Vorwürfe ernten. Bitte nicht Wohlempfinden der KM über das Kindeswohl stellen, was man durchaus aus der Aussage lesen könnte:

Bei allen möglichen Fehlern, die deine Ex wohl macht:

Stelle dich in ihre Schuhe. Wie ginge es dir, wenn Töchterchen nach dem Umgang plötzlich Zeter und Mordio schreit und nicht zu dir will? Würdest du es völlig in Ordnung finden wenn Ex dann sagt: Hach je, da kann man wohl nix machen. Sie will eben nicht.

Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2016 20:27
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das Wohlbefinden von BP und seiner Ex ist mir zweitrangig.

Und um es noch mal klarzustellen: es ist mir wurscht, welches Geschlecht der Betreuungselternteil bzw Umgangselternteil haben: Der Umgang ist vom Betreuungselternteil zu fördern, solange keine wie auch immer geartete körperliche oder psychische Gewalt am Kind vorliegt.

Wenn der "Sieger" im Kampf um das ABR Anstand hat, bemüht er sich darum, die Beziehung zwischen Kind und anderem Elternteil zu verbessern. Wenn es keine Möglichkeit gibt, das Kind (und wir reden hier immer noch von einem Kind im Schulalter!) zu erreichen und auf es einzuwirken, sagt das eine Menge aus.

Gruß LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2016 21:06
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

@Kasper:

Ich muss mal hier einschreiten ... Viele sprechen hier über Situationen, die sie selber gar nicht erlebt haben ...! Da kommt die Forumsmeinung zum Tragen und wir mit alten Amplituden unterfüttert.
Lasst mich das mal aus der Sicht eines Betroffenen, in einer ähnlichen Situation beschreiben, und auch bewerten!

Dann solltest Du der Fairneß halber auch davon berichten, wofür eine zerrüttete Elternteil-Kind-Beziehung einen optimalen Nährboden bildet.

Vor diesem Nährboden warnt die "Forumsmeinung".

... und wenn Du meinst, die (Dir - zumindest teilweise - nicht bekannten) Erlebnisse anderer als "Ihr habt doch keine Ahnung, wovon Ihr redet" herabwerten zu müssen, dann begibst Du Dich auf ein Niveau, das Du selbst bemängelst.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2016 10:09
(@bester-papa)
Registriert

denn eine 24 Stunden Betreuung, ohne Freizeit ist kräftezehrend.

So ist es...

Meine Große will seit Monaten partu nicht zur KM. Ich habe mit Gesprächen versucht herauszufinden warum, ich bekomme es nicht heraus.

Ist ja bei mir genauso

Und ein hohes Misstrauen.

ja, das Misstrauen ist groß und berechtigt

Ich bin der festen Überzeugung, dass Tochter hiervon was spürt und in ihrer Loyalität ggü dem Vater gefangen ist.

Damit könntest Du Recht haben..

Ich schreibe Dir nicht weil ich Dir was böses will (warum auch? eher im Gegenteil!).

Habe ich auch nicht so aufgefasst!

KM wird tiefst betroffen sein, alles sind dran Schuld nur sie nicht und dann wird BP trotzdem weiter Vorwürfe ernten.

Da bin ich sicher, dass das so passieren wird.

Aber eine gewisse "Anschubfinanzierung" kombiniert mit Vertrauensvorschuß darf von Dir erwartet werden.

Die wird es geben...

VG
BP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2016 14:52
(@bester-papa)
Registriert

Moin.

So, nun möchte ich mal wieder ein Update geben.

Nachdem sich in meinem ABR-Verfahren sowohl Gutachterin als auch VB eindeutig zu meinen Gunsten ausgesprochen haben, hat das Gericht meinen Antrag auf Übertragung des ABR zurückgewiesen.

Als Begründung wird angegeben, dass die Mutter dem Lebensmittelpunkt bei mir ja nun zugestimmt habe und sie damit Kooperationsbereitschaft gezeigt habe.

Bin ich hier im falschen Film oder was? Zur Erinnerung: Die Mutter beantragte ebenfalls das ABR und hat erst, nachdem das Gutachten vorlag und eindeutig zu meinen Gunsten ausging, ihren ABR-Antrag zurückgezogen. Wo ist denn da bitteschön eine Kooperationsbereitschaft??

Ferner hat die Mutter nun ein Umgangsverfahren angeleiert, indem sie die halben Ferien plus jedes 2. Wochenende begehrt. Nun, eine Woche Herbstferien hat Maus nun bei der Mutter verbracht, die Wochenenden lehnt sie aber nach wie vor ab.

Da ich die Mutter nun zu Elterngesprächen bewegen konnte, ruht das aktuelle Umgangsverfahren.

Mein RA will nun natürlich Unterhalt bei der Mutter geltend machen, Aber welche Chancen habe ich da überhaupt, wenn KM nicht arbeitet, weil sie ein 2  Monate altes Baby hat? Mein RA verweist da auf ein Urteil des OLG Düsseldorf, wonach ein neues Kind nicht dazu dienen kann, sich den Unterhaltsverpflichtungen bei dem älteren Kind zu entziehen.

Und ist es sinnvoll, bzgl. ABR Beschwerde beim OLG einzulegen?

VG
BP

..der stinksauer ist.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.10.2016 02:10
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

der Lebensmittelpunkt ist doch nicht mehr streitig. Wieso bestehst du auf das ABR? Umgang ist der Standardumgang, an der Forderung kann ich nichts falsch finden. Und den Unterhalt einzufordern ist dein gutes Recht.

Vors OLG würde ich nicht gehen.

Gruß LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2016 02:25
(@bester-papa)
Registriert

Hi.

Hallo,

der Lebensmittelpunkt ist doch nicht mehr streitig. Wieso bestehst du auf das ABR?

Weil die Mutter in den vergangenen Jahren ungefähr 6x umgezogen ist und es wieder tun wird. Und sie wird wieder versuchen, Maus zu sich zu holen.
Sie hat nur durch das Gutachten den Antrag zurück gezogen. Da ist keine Einsicht zu erkennen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.10.2016 02:46
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann lebt doch die Tochter aber schon kontinuierlich bei dir, so dass ein Umzug von ihr gar nicht zur Debatte steht. Und wenn sie später doch mal von selbst wieder zur KM ziehen will, sollte sie das doch dürfen.

Ist das nicht eher zur Milderung deiner Angst, dass du das ABR dennoch haben willst?

Gruß LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2016 11:58
(@bester-papa)
Registriert

Ist das nicht eher zur Milderung deiner Angst, dass du das ABR dennoch haben willst?

Ja, die Befürchtungen sind da. Ausserdem kann ich mit der Begründung des Gerichts nichts anfangen, wenn das Gericht schreibt, durch die Zustimmung des Lebensmittelpunktes bei mir habe die Mutter Kooperationswillen gezeigt.

Ich kann da keinen Kooperationswillen erkennen, wenn die Mutter ein paar Monate vorher noch versucht hat, Kind mit allen Mitteln nach Bayern zu holen, kurzfristig einen Probeunterricht über mehrere Tage anzusetzen, die Polizei zu rufen, wenn Maus nicht mit zum Umgang will und jetzt auch noch ein Umgangsverfahren anzuleiern, ob wohl Mutter genau weiss, das Maus an den Wochenenden nicht zu ihr will.

Das nenne ich mit dem Kopf durch die Wand und wurde von der Gutachterin auch so bemängelt. Von den permanenten Umzügen ganz zu schweigen. Kontinuität sieht anders aus.

Dennoch muss ich noch al nachfragen: Was habe ich denn für Chancen, Unterhalt zu bekommen? Ich habe den starken Verdacht, dass Mama schwarz arbeitet. Geld für eine Xbox ist offenbar da, aber nicht für die Schule.

VG
BP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.10.2016 12:27
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Dennoch muss ich noch al nachfragen: Was habe ich denn für Chancen, Unterhalt zu bekommen? Ich habe den starken Verdacht, dass Mama schwarz arbeitet. Geld für eine Xbox ist offenbar da, aber nicht für die Schule.

Das ist eine spannende Frage ... die auch gerade versuche.

Ich habe im Oktober eine Beistandschaft eingerichtet. Ich will die darauf verweisen, dass die Schadensersatzpflichtig sind, wenn sie nicht vernünftig arbeiten ... und ich habe sogar Detektivberichte, dass die KM schwarz arbeitet. Aktuell ist sie offiziel aber ALG II Bezieherin... dabei töhnte sie letztes Jahr vor Gericht noch herum, dass sie Kerngesund ist und die "Probleme" im Gutachten sie in ihrer beruflichen Karriere behindern würden ...
Ich fange gerade erst an die Daumenschrauben anzulegen, rechne aber noch mit vielen Problemen, da ASD und beteiligte eigentlich eher dazu neigen, den Armen (mißhandelnden) Müttern nicht die Bürde einer KU-Last aufzuerlegen.

Versuch es. Nur so kann man die Statistik ordentlich versauen, dass soviele Väter keinen Unterhalt zahlen ... es sind ja mehr Mütter 😉 .

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2016 13:21




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

zum Thema Unterhalt: Probier es über eine Beistandschaft. Wenn sie schwarz arbeitet kommst du wahrscheinlich nicht dran. Du müsstest ja die Schwarzarbeit beweisen. Und bei einem 2 Monate altem Säuglin wird sich im Zweifelsfall kein Richter überschlagen von der KM Unterhalt einzufordern. Vor allem dann nicht, wenn der andere ET den Unterhalt sicherstellen kann und keine öffentlichen Töpfe angezapft werden. Ich würde nur "dokumentieren, dass du Unterhalt versucht hast zu bekommen. Vielleicht klappts ja in ein paar Jahren. Aber Geld für einen RA würde ich aktuell nicht ausgeben.

Und nun nochmal zu dem hier:

Ausserdem kann ich mit der Begründung des Gerichts nichts anfangen, wenn das Gericht schreibt, durch die Zustimmung des Lebensmittelpunktes bei mir habe die Mutter Kooperationswillen gezeigt.

Ich kann dich verstehen. Wir Betroffenen denken immer auch in der Vergangenheit und mit den Dingen, die gelaufen sind. Das Gericht betrachtet aber alleine die Zukunft. Wenn die KM bisher dagegengearbeitet hat und nun "einsichtig" ist besteht für das Gericht kein Anlass das ABR zu übertragen, weil die KM eben zugestimmt hat. Klar ist es blöd. Aber so habt ihr sozusagen beide eine "Kröte zu schlucken" Sie die, dass euer Kind bei dir bleibt, du, dass du das ABR nicht bekommst. Aber mit der gerichtlichen Doku, dass das Kind mit ihrem "Segen" bei dir bleibt kann sie jetzt nicht gleich wieder davon abrücken. Und wenn eure Tocher in ein paar Jahren zu Mama ziehen will, würde dir das ABR auch nichts nützen

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2016 13:23
(@bester-papa)
Registriert

Moin.

zum Thema Unterhalt: Probier es über eine Beistandschaft. Wenn sie schwarz arbeitet kommst du wahrscheinlich nicht dran. Du müsstest ja die Schwarzarbeit beweisen.

Danke, das ist ein guter Tipp. Ich nehme mal an, das mache ich beim hiesigen Jugendamt?
Mein RA will natürlich eine Unterhaltsklage, aber ich sehe da außer hohen RA-Kosten nicht viel bei rauskommen.

aber mit der gerichtlichen Doku, dass das Kind mit ihrem "Segen" bei dir bleibt kann sie jetzt nicht gleich wieder davon abrücken. Und wenn eure Tocher in ein paar Jahren zu Mama ziehen will, würde dir das ABR auch nichts nützen

Klar, sehe ich ja auch so. Wenn Maus in 4 Jahren zur Mama will, nützt mir das ABR auch nichts. Wäre aber das GA zu Gunsten der KM ausgegangen, hätte Mama das ABR vermutlich erhalten.

... und ich habe sogar Detektivberichte, dass die KM schwarz arbeitet. Aktuell ist sie offiziel aber ALG II Bezieherin...

Oje, ein Detektiv kostet ja auch wieder Geld ohne Ende.

Aktuell ist sie offiziel aber ALG II Bezieherin...

Hm, ich denke, Sozialbetrug mögen die Behörden gar nicht..

VG
BP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.10.2016 14:21
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Oje, ein Detektiv kostet ja auch wieder Geld ohne Ende.

Es geht ... wenn man selber ein wenig vorarbeitet leistet und Informationen hat, kann es schnell in die richtige Richtung gehen und dann hält es sich wirklich in Grenzen.
Im übrigen muss derjenige dem die Schwarzarbeit nachgewiesen wird, auch die Detektivkosten tragen. Voraussetzung ist natürlich, dass es was nachzuweisen gibt.

Hm, ich denke, Sozialbetrug mögen die Behörden gar nicht..

Meiner Erfahrung nach wird da mit einem sehr großen unterschiedlichen Maß gearbeitet. Was ich so sehe, ist die Bereitsschaft bei der Verfolgung von Sozialbetrug nicht sonderlich hoch ... Was ich nur gerüchteweise mit bekommen habe, reicht mir zu meiner persönlichen Meinung, dass der Millionensteuerhinterzieher genauso gut/schlecht ist wie der schwarz arbeitende ALG II Bezieher, nur dass seine Möglichkeiten halt in höheren Summen sich abspielen ... Es macht mich sprachlos, wie selbstverständlich die Schwarzarbeit in D hingenommen wird. Dies gilt bestimmt nicht für alle, aber es ist doch schon ziemlich viel...

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2016 14:48
(@bester-papa)
Registriert

Moin moin.

Hab nun Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt.

Aber mal was anderes:
Ich habe mich mit der Mutter bzgl einer Umgangsregelung auf Elterngespräche verständigt. Nun hat das AG für Freitag eine Kindesanhörung angesetzt. Ist es nicht so , dass während Elterngesprächen ein Gerichtsverfahren ruht?

Ausserdem hat das Gericht den Termin auf Mittag angesetzt.
Maus hat aber bis 1530 Schule. Ich habe das AG bereits darauf hingewiesen, dass Maus bis 1530 Schule hat und ich nicht gewillt bin, Maus deswegen früher aus der Schule zu nehmen
Ich habe dem Gericht klar gemacht, dass ich, auch berufsbedingt, nicht vor 1730 am Gericht sein kann.
Wer bin ich denn, dass ich diesen Mist mitmache? Das ist schon, incl. Gutachterin und VB, die 5. Befragung. Maus muss auch mal zur Ruhe kommen

Was ist, wenn das Gericht auf meine Wünsche nicht eingeht und ich trotzdem nicht hingehe?

VG
BP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2016 10:32
(@papahochx)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich habe dem Gericht klar gemacht, dass ich, auch berufsbedingt, nicht vor 1730 am Gericht sein kann.

Was ist, wenn das Gericht auf meine Wünsche nicht eingeht und ich trotzdem nicht hingehe?

Mit beidem "beweist" du dem Gericht wieviel dir an der Sache liegt.
Du solltest einfach schlucken und tun was das Gericht von dir will. Von einem (halben) Tag Urlaub - notfalls unbezahlt - geht die Welt nicht unter.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2016 12:38
(@bester-papa)
Registriert

Hi.

Es ist die Mutter, die hier Umgang will. Das Einzige. woran mir was liegt, ist, das Maus nicht aus der Schule genommen wird.

Was das Gericht dort hineininterpretiert, ist mir ziemlich Hupe.
Und unbezahlten Urlaub werde ich schon gar nicht nehmen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2016 14:35
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Was ist, wenn das Gericht auf meine Wünsche nicht eingeht und ich trotzdem nicht hingehe?

Du wirst den Prozess aller Voraussicht nach verlieren und zur Zahlung eines Ordnungsgeldes verdonnert.  :phantom:

Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2016 14:43
(@papahochx)
Zeigt sich öfters Registriert

Es ist die Mutter, die hier Umgang will. Das Einzige. woran mir was liegt, ist, das Maus nicht aus der Schule genommen wird.

Was das Gericht dort hineininterpretiert, ist mir ziemlich Hupe.
Und unbezahlten Urlaub werde ich schon gar nicht nehmen.

Ok. Ich dachte halt du hättest irgendwie Interesse daran, dass die Sache in deinem Sinne ausgeht. Dem scheint nicht so zu sein. Dann kann man das natürlich so machen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2016 14:47
(@tina10)
Rege dabei Registriert

Was ist, wenn das Gericht auf meine Wünsche nicht eingeht und ich trotzdem nicht hingehe?

Dann gibt's beim ersten Mal Ordnungsgeld und ab dem zweiten Mal kann Dich der Richter dann vorführen lassen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2016 15:11
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Oder sie beschliessen eben in deiner Abwesenheit etwas ohne eure Tochter dazu gehört zu haben. Ob das dann in deinem Sinne ist...

Beim Gericht wird das so ankommen "er hat was er will, nämlich das Kind. Und der Umgang mit der KM ist für ihn nun nicht mehr wichtig bzw. soll unterbunden werden."

Deine Sache was das Gericht daraus macht. Aber wieder ein Paradebeispiel dafür, dass unabhängig vom Geschlecht derjenige seine vermeintliche Macht über das Kind ausspielt 😉

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2016 16:34




Seite 9 / 10