Hi Foris
ich bin neu hier und möchte mich gern vorstellen. Ich bin 41, Vater von 3 Töchtern von 5, 8,und 9 Jahren. Ich lebe getrennt von der Mutter, habe gemeinsames Sorgerecht und wir betreiben Wechselmodel 50/50. Nun habe ich vor einem 1Jahr eine neue Frau kennengelernt. Sie ist psychisch krank( Schizophrenie) und wir leben nicht zusammen. Sie ist Dominicanerin und ist in Deutschland als Mutter zweier Kinder der letzten Beziehung mit einem Deutschen geduldet. Jetzt ist sie von mir schwanger( Unfall), fragt bitte nicht weiter, und sie will aufgrund ihrer Krankheit das Kind zur Großmutter in die Dominikanische Republik nach der Geburt im März schicken. Ich bin damit nicht einverstanden und würde gern das Kind betreuen. Gibt es ein Recht der Mutter von Geburt an, das Sorgerecht auf die Großmutter zu übertragen, ohne das der Vater Mitsprache hat ?Die Versorgungslage in der dominik. Republik wäre sehr prekär, und es scheint aber schon abgemachte Sache zwischen Mutter und Großmutter zu sein. Habe ich eine rechtl. Handhabe, das zu verhindern? Das einzige, was ich von dem Kind bekommen werde, so ihre Angaben, ist ein Foto. Ich bin sehr verzweifelt, weil ich meine eigenen Kinder mit viel Freude betreue und diesen Jungen nur von einem Foto kennen werde.
PS. Das Verhältnis zur werdenden Mutter ist zur Zeit noch sehr gut, nur in diesem Punkt ist sie kompromisslos.
LG
Runkel
mit ? geht nicht
Hallo!
Die KM hat es hier mit ihrem Vorhaben sehr sehr einfach:
Nachdem ihr nicht verheiratet seid, braucht sie einfach nur bei der Geburt anzugeben "Vater unbekannt".
Bis dann du dann die Mühlen einer Vaterschaftsanerkennung ans Laufen gebracht hast ist das Kind weg und steht nicht mal mehr für einen DNA-Test zur Verfügung ...
Moin,
Die KM hat es hier mit ihrem Vorhaben sehr sehr einfach:
Nachdem ihr nicht verheiratet seid, braucht sie einfach nur bei der Geburt anzugeben "Vater unbekannt".
Bis dann du dann die Mühlen einer Vaterschaftsanerkennung ans Laufen gebracht hast ist das Kind weg und steht nicht mal mehr für einen DNA-Test zur Verfügung ...
so kompliziert ist es gar nicht; auch eine Vaterschaftsanerkennung (die immerhin für den Bezug von Unterhalt Voraussetzung ist) ändert nichts daran, dass die Mutter das ASR und ABR hat und damit allein entscheidet, wo das Kind lebt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Stimmt nun auch wieder ....
danke für eure Auskünfte, auch wenn sie für mich fatal sind. Was ich allerdings nicht erwähnte, ist der Umstand, dass die KM aufgrund ihrer Krankheit einen gerichtl. angeord. Betreuer hat. Ist ihr Recht auf ABR dann eingeschränkt? Kann ich bei Bekanntwerden des genauen Geburtstermins und Ortes per einstweiliger Verfügung die Vaterschaftsfeststellung( DNA-Ana.) und Anerkennung an Ort und Stelle erwirken? Ich befürchte, dass die Großmutter in DomRep. sowieso darauf abziehlt. Dort hat jeder Euro mehrfachen Wert.
Runkel
mit ? geht nicht
Moin Runkel,
Was ich allerdings nicht erwähnte, ist der Umstand, dass die KM aufgrund ihrer Krankheit einen gerichtl. angeord. Betreuer hat. Ist ihr Recht auf ABR dann eingeschränkt?
Nein, es gibt kein "ABR 2. Klasse" - man hat es oder hat es nicht.
Kann ich bei Bekanntwerden des genauen Geburtstermins und Ortes per einstweiliger Verfügung die Vaterschaftsfeststellung( DNA-Ana.) und Anerkennung an Ort und Stelle erwirken?
warum muss das "bekannt werden" - nach Deiner Aussage versteht Ihr Euch doch noch gut. Abgesehen davon gibt es keine "Task Force", die Vaterschaften feststellt und sofort beurkundet. Das würde Dir aber auch gar nichts bringen; Deine Partnerin wird Deine Vaterschaft vorhersehbar gar nicht in Abrede stellen - aus dieser resultiert schliesslich das Recht auf Unterhaltsbezug für Mutter und Kind - aber nicht Dein Recht, den Aufenthaltsort von Mutter und Kind zu bestimmen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Runkel,
Du bist Vater von drei Töchtern (5, 8 und 9 Jahre), die Du im Wechselmodell betreuest. Dazu erstmal herzlichen Glückwunsch.
Desweiteren wünsch ich Dir viel Kraft die nächsten 10 Jahre, die wirst Du brauchen 🙂
Ich weiß nicht, ob Du steiterfahren bist oder mit Deiner Ex bisher alles friedlich lief. Streit kostest Kraft. Jedenfalls möchte ich Dir raten, jetzt nicht hektisch in Aktionismus zu verfallen. Du solltest Du ruhig hinsetzen und Dich fragen, was Du willst.
Eine Option könnte sein, den Unfall als Unfall zu behandeln. Die Mutter bleibt in Deutschland und das Kind wird bei der Großmuttter in der Dom.-Rep. leben, wenn ich Dich richtig verstanden habe? Als Vater wollen sie Dich sowieso nicht, höchstens als Unterhaltsesel? Ich würde es mir sehr gut überlegen, eine Vaterschaft anzuerkennen, geschweige denn sie zu erzwingen. Gewinnen außer einer jahrelangen Unterhaltspflicht kannst Du in dieser Konstellation erst mal nichts.
Wenn das Kind aus Deutschland in die Dom-Rep. verbracht wird, gelten für das Kind nicht die deutschen, sondern die dominikanischen Unterhaltsgesetze. Wie von dort eine Vaterschaftsanerkennung betrieben wird, weiß ich nicht, aber selbst in Deutschland wird Unterhalt erst möglich nach der Vaterschaftsfeststellung.
Ich würde hier auf jeden Fall erstmal abwarten und eher entschleunigen als beschleunigen.
LG,
Mux
Hallo,
ich würde sagen, dass die Mutter aufgrund des alleinigen Sorgerechtes das Recht hat das Kind zur Oma zu bringen und es von der Oma betreuen zu lassen. Allerdings dürfte damit auch der Betreuungsunterhalt bis zum 3. Geburtstag wegfallen, da sie das Kind ja nicht betreut. Das Kind hat Anspruch auf Unterhalt. Dazu musst du aber erst mal als Vater benannt werden (und an deiner Stelle würde ich auf einem Vaterschaftstest bestehen). Allerdings hat das Kind nur Anspruch auf die Höhe die für die dominikanische Republik genannt ist. Das ist voraussichtlich nicht der Satz für Deutschland, sondern eher weniger.
Du wärst dann 4 evtl. 5 Personen unterhaltsverpflichtet (deinen drei Töchtern, dem Baby und evtl. der Mutter sofern sie das Kind betreut). Die Düsseldorfer Tabelle unterscheidet nicht nach Betreuungsunterhalt und Barunterhalt, so dass diese 4 Personen bei einer Berechnung berücksichtigt werden müssten.
Und - sofern du der Vater bist und das Kind bei der Oma lebt - hast du evtl. sogar die Möglichkeit die Umgangskosten vor Berechnung des Unterhaltes zu berücksichtigen. Das Kind hat ein Umgangsrecht mit dir und du eine Umgangspflicht.
Also würde ich mich an deiner Stelle ruhig zurücklehnen und abwarten.
Was genau ist das für ein Betreuer? Welche Rechte hat er anstellte der Frau?
Sophie
Danke euch,
erstmal, ich will mich nicht um Zahlung von Kindsunterhalt drücken. deshalb Vaterschaftsanerkennung. Desweiteren will ich nicht das Kind postnatal aus den Augen verlieren, das ist rein emotional. Meine Intension ist die, die Betreuung des Kindes mit der KM trotz krankh. Einschränkung zu schaffen. Die Verhältnisse in der dom. Stadt und insbesondere Stadteil sind extrem prekär, Gangs, Schießereien, fast jeder arbeitslos. Ich verliere das Kind in die 4. Welt. Mit Zurück-Lehnen is nich.
Der Status des Betreuers ist noch nicht geklärt. Ich werde mich diesbezüglich mit ihm in Verbindung setzten. Auf alle Fälle durfte sie ihren Mietvertrag nicht allein unterschreiben und hat Geldeinteilung und keine Bankvollmacht. Eingeschränkte Geschäftsfähigkeit oder so.
Runkel
mit ? geht nicht
Hi Runkel,
von mir noch die unangehmen Frage:
Woher nimmst du die Sicherheit auch wirklich der Vater zu sein?
Ihr habt nicht zusammengelebt,kann es nicht auch einen anderen geben? Ohne Testwürde ich an deiner Stelle nichts anerkennen.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
krankheitsbedingt( Schizo), lebt sie extrem zurückgezogen. Andere Kontakte kann ich zu 99,9% ausschließen. Sie wohnt in meiner Nachbarschaft, Luftlinie 60m.
Uwe
mit ? geht nicht
Moin Runkel,
nochmal: Eine Vaterschaftsanerkennung löst lediglich eine Unterhaltspflicht Deinerseits für Mutter und Kind aus; sie sichert Dir aber keinerlei Sorge- oder Verfügungsrecht über das Kind. Auch nicht mit der Begründung "die Mutter hat einen an der Waffel": Erstens ist das nicht verboten, zweitens kein Beleg für die Unfähigkeit, ein Kind zu betreuen - und drittens geht es Dich juristisch nichts an: Du kannst nirgends damit punkten; die Krankenakte Deiner Nachbarin ist ihre Privatsache.
Nachdem es bislang lediglich das Wissen um eine Schwangerschaft gibt, deren Urheber vielleicht Du bist, deshalb auch von mir die Frage: Worin liegt der Sinn, hier juristische Geschütze auffahren zu wollen, die ausser einer Unterhaltspflicht kein greifbares Ergebnis haben werden? Mit den von Dir genannten "Begründungen" wird niemand dieser Frau ein Kind wegnehmen und sie auch nicht daran hindern, samt Kind in ihre Heimat zu reisen und es dort selbst zu betreuen von einer Person ihrer Wahl betreuen zu lassen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
die Hauptaufgabe sehe ich immernoch darin, die KM zu überzeugen, denn diese Argumente sind schwerwiegend. Ich würde eine Pflegefamilie in Deutschland bevorzugen, vor der" Deportation". Ich war einmal dort und glaubt mir, Emotionalität würde auch bei so manchem hier einziehen. Hätte ich eine rechtliche Handhabe, die wohl nicht besteht, hätte das meine Argumentation gegen über der KM unterstützt.
Die KM wird allerdings Deutschl. nicht verlassen, aber ihr Kind. Das ist sicher.
Uwe
mit ? geht nicht
Moin Runkel,
die Hauptaufgabe sehe ich immernoch darin, die KM zu überzeugen, denn diese Argumente sind schwerwiegend. Ich würde eine Pflegefamilie in Deutschland bevorzugen, vor der" Deportation".
das mögen ehrenhafte Argumente sein; juristisch sind sie bedeutungslos, denn Du hast da kein Mitspracherecht. Übrig bleibt höchstens die Frage, warum Du eine Pflegefamilie bevorzugst und nicht sagst "ich würde das Kind auch allein oder im Wechsel mit der Mutter betreuen".
Hätte ich eine rechtliche Handhabe, die wohl nicht besteht, hätte das meine Argumentation gegen über der KM unterstützt.
Du kannst ja - ganz ohne Druck und Zwang und "rechtliche Handhabe" - versuchen, die Mutter dieses Kindes vom gemeinsamen Sorgerecht und einem so genannten "Wechselmodell" zu überzeugen. Das verhindert im Zweifelsfall zwar auch nicht, dass sie samt Kind verschwindet, aber es erhöht vielleicht ihre Bereitschaft, Dich in die Betreuung einzubinden.
Bitte nicht vergessen: Sie kann - wie bereits von @habakuk erwähnt - auch "Vater unbekannt" oder jemanden mit ausländischem Wohnsitz angeben und sich ihren und den Unterhalt des Kindes vom Steuerzahler finanzieren lassen. Du kannst einen Vaterschaftstest nicht erzwingen.
Die KM wird allerdings Deutschl. nicht verlassen, aber ihr Kind. Das ist sicher.
warum ist das "sicher"? Nach allgemeiner Lebenserfahrung ist bei einer Schwangeren überhaupt nichts sicher. Andere Frauen ziehen auch bereits gemachte Adoptionszusagen zurück, nachdem sie ihr Kind zum ersten Mal gesehen haben.
Grüssles
Martin
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Moin,
krankheitsbedingt( Schizo), lebt sie extrem zurückgezogen. Andere Kontakte kann ich zu 99,9% ausschließen. Sie wohnt in meiner Nachbarschaft, Luftlinie 60m
auch wenn wir Dich nicht nach dem "Unfall" fragen sollen, Du ich es doch mal ganz dreist. Denn ich würde hier auch mal sehr vorsichtig sein.
Nach Deiner Beschreibung hat die KM sich schon (trotz ihrer Krankheit) den Aufenthalt in Deutschland freundlich gesagt "organisiert". Das zeugt doch schon von einer gewissen Cleverness. Wenn Sie dann auch noch "zufällig" das Kind in die DomRep "abschieben" will (und selber ja wohl weiter in Deutschland leben möchte) sieht das doch schon arg komisch aus. Bevor Du hier irgendetwas anerkennst (und Dich zum freundlichen Zahlesel von Auslands-KU machen lässt), lass die Vaterschaft nach der Geburt abklären. Das kann erstmal mit einem freiverkäuflichen Vaterschaftstest gemacht werden und Du hast schon mal Sicherheit. Dann kann auch gerne die Zahlpflicht aufgenommen werden. Vielleicht bremst das die liebe KM auch mal etwas ein.
Sollte sich die Sache nicht wirklich als billige "Erpressungsnummer" bzw. "wie kriege ich noch jemand zum zahlen" entpuppen, solltest Du nach dem Geburtstermin mit Hilfe des JA bzw. eines Fachanwalts tätig werden, um zumindest einen (möglichen) Umgang zu realiseren. Gruß Ingo
Moin Ingo,
solltest Du nach dem Geburtstermin mit Hilfe des JA bzw. eines Fachanwalts tätig werden, um zumindest einen (möglichen) Umgang zu realiseren.
wie soll der "mögliche Umgang" praktisch aussehen? Ausser Flugtickets in die DomRep fällt mir nichts ein?
Grüssles
Martin
(der sich unter den gegebenen Umständen gut überlegen würde, welche Büchse der Pandora er aufmacht)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi Martin,
damit meine ich eher den Fall, dass sie wirklich mit Kind in Deutschland verbleibt. Wenn ich micht nicht täusche, hatten wir hier aber auch schon mal solche Fälle, dass ein Gericht der KM (mit fremder Staatsangehörigkeit) die Ausreise mit Kind nicht gestattet hat (Kindswohl im Zielland nicht gesichert). Deshalb wäre zumindest die Beratung durch einen Fachanwalt sicherlich sinnvoll.
Ich stimme Dir aber zu, dass bei einer wirklichen "Abschiebung" des Kindes in die DomRep die ganze Situation sehr sorgfältig überdacht werden sollte. Dazu gehört für mich aber auch, nicht blindlings in eine Anerkennung der Vaterschaft zu laufen, um den Familienclan in der DomRep mit (mehr oder weniger) harten Euros zu sponsern. Gruß Ingo
Moin Ingo,
Wenn ich micht nicht täusche, hatten wir hier aber auch schon mal solche Fälle, dass ein Gericht der KM (mit fremder Staatsangehörigkeit) die Ausreise mit Kind nicht gestattet hat (Kindswohl im Zielland nicht gesichert).
ich bin ziemlich sicher, dass Du Dich täuschst. Deutsche Gerichte werden sich hüten, das Wohl von Kindern im Ausland zu thematisieren oder ein Kind als "wertvoller" zu bezeichnen, weil es einen deutschen Vater hat.
Ich stimme Dir aber zu, dass bei einer wirklichen "Abschiebung" des Kindes in die DomRep die ganze Situation sehr sorgfältig überdacht werden sollte.
Der Begriff "Abschiebung" würde ebenfalls nirgends verwendet; die allein sorgeberechtigte Mutter kann schliesslich frei entscheiden, ob ihr Kind in Deutschland oder ihrem Heimatland aufwachsen soll, ohne dass Letzteres amtlicherseits als "schlechter" betrachtet würde.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi Martin,
nein, ich täusche mich nicht. Auch wenn wir von dem Mitglied damals keine umfassende Rückmeldung bekommen haben, scheint diese Option über das FamG schon möglich. Siehe den Fall aus 2011:
http://www.vatersein.de/Forum-topic-23493-start-msg259704.html#msg259704
Somit würde ich diese Möglichkeit nicht vollkommen ausschliessen. Da dies aber alles noch "Zukunftsmusik" ist, kann es nur ein Handlungsoption darstellen, die der weiteren Prüfung bedarf. Gruß Ingo
Nochmal Danke für die Antworten. Da ist ja ganz schön was los, hier im Forum.
nach den Antworten von Euch werde ich auf jeden Fall einen Fachanwalt fragen.
Die KM wird voraussichtlich Deutschland nicht verlassen. Mit ihrer Krankheit, ist sie sich sicher, keine oder schlechte Behandlung in ihrer Heimat zu erfahren. Was für den Verbleib des Kindes aus der Sicht der KM spricht, ist die Verlängerung des Aufenthalts in Deutschland.
Einige Foris haben da, denke ich, Recht, die Hauptbemühung liegt in der Überzeugungsarbeit. Ich halte euch auf dem Laufenden.
Uwe
mit ? geht nicht