Hallo Zusammen,
ich befinde mich kurz vorm Auslaufen des Trennungsjahres, die Trennung von meiner Frau lief leider alles andere als einvernehmlich und während es jetzt einige Zeit ruhig war, kommt jetzt kurz vor dem zu erwartenden Scheidungsantrag wieder ziemliche Unruhe rein. Im Grunde ist bei uns alles strittig.
Ich hoffe mir kann zu folgender Situation jemand ein paar hilfreiche Antworten geben. Meine Tochter ist seit der Trennung in kinderpsychologischer Behandlung. Ich habe dies zwar nicht für nötig gehalten, aber immer gegenüber dem Psychologen gesagt, solange diese die Behandlung für sinnvoll halten und meine Tochter mir gegenüber nichts anderes äußert, werde ich meine Zustimmung geben und habe dies auch bisher getan.
Vor ein paar Wochen hat mich der Psychologe telefonisch informiert, dass er die Behandlung abbricht, da meine Frau und ich aktuell um eine Umgangsregelung "streiten" und er keine Basis für eine weitere Behandlung sieht. Ich habe dies so akzeptiert.
Jetzt habe ich Post erhalten, dass mir aufgrund einer einstweiligen Verfügung die elterliche Sorge für meine Tochter in dieser Sache entzogen wurde, da meine Frau eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, dass der Arzt ihr bestätigt hat, die Behandlung wäre aufgrund des Rückzugs meiner Zustimmung abgebrochen worden.
Der Arzt wollte sich erst gar nicht dazu äußern, nachdem ich versucht habe ihn darauf anzusprechen. Habe jetzt aber einen Termin vor Ort.
Die Elterngespräche fanden immer getrennt statt.
Jetzt zu meinen Fragen.
1. In der Hoffnung, dass meine Frau den Arzt nur falsch verstanden hat, habe ich einen Anspruch darauf, dass der Arzt seinen Behandlungsabbruch mir gegenüber schriftlich dokumentiert? Damit könnte ich ja dann wahrscheinlich erfolgreich Widerspruch gegen die Verfügung einlegen. Erste Aussage am Telefon war, so etwas gibt es nicht schriftlich.
1. Gilt die ärztliche Schweigepflicht des Arztes auch für Inhalte, die er von den getrennt lebenden Eltern in Einzelgesprächen erfährt. Also, darf der Arzt ohne Zustimmung meiner Frau Inhalte aus meinen Gesprächen mit Ihm weitergeben und umgekehrt.
Viele Grüße
Hallo,
was ich nicht verstehe ist, dass eine Behandlung der Zustimmung beider Eltern bedarf und diese deshalb auch dafür unterschreiben müssen. Jeder verantwortungsvolle Arzt/Psychologe wird eine von ihm als sinnvoll angesehene Behandlung nur dann abbrechen, wenn der Abbruch der Behandlung schriftlich gefordert wird bzw. ein entsprechendes Schriftstück unterschrieben wird.
Du solltest es Dir mit dem Psychologen nicht verscherzen, er ist vermutlich gar nicht gefragt worden, die eidesstattliche Versicherung hat Deine Frau abgegeben.
Du solltest gegen den Entzug des Sorgerechts in dieser Frage vorgehen, einfach mit der Begründung, dass die Behauptung Deiner Frau, dass die Behandlung abgebrochen wurde weil Du es wolltest unwahr ist, Du hast nie etwas gegen die Behandlung unternommen.
Ich glaube kaum, dass das Gericht den Psychologen überhaupt laden würde.
Das Ganze dient einzig und allein dazu Deine Erziehungsfähigkeit in Frage zu stellen und Dich als verantwortungslos gegenüber dem Kind darzustellen, deshalb musst Du wachsam sein.
VG Susi
Hallo Marco28,
Vor ein paar Wochen hat mich der Psychologe telefonisch informiert, dass er die Behandlung abbricht, da meine Frau und ich aktuell um eine Umgangsregelung "streiten" und er keine Basis für eine weitere Behandlung sieht.
Wobei dieser Psychologe dann aber schon ein seltsamer Kauz ist:
Meine Tochter ist seit der Trennung in kinderpsychologischer Behandlung.
Das Kind ist seit, und somit vermutlich insbesondere auch wegen der Trennung der Eltern in psychologischer Behandlung - und dann schmeißt er als Psycho-Doc die Brocken hin, weil diese Trennung nicht gerade harmonisch verläuft?!?
Ja verdammt nochmal, wenn bei der Trennung alles Friede, Freude und Eierkuchen wäre, dann bräuchte es doch höchstwahrscheinlich auch überhaupt keinen Psychoklempner!
Viele liebe Grüße,
Malachit.
P.S. wie alt ist eure Tochter?
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo,
also schriftliche Zustimmung wurde am Anfang von beiden Elternteilen schriftlich erteilt. Ich bekam damals einen Anruf vom Kinderpsychologen, dass meine Tochter bei ihm in Behandlung ist, aber meine Unterschrift fehlte um die Behandlung aufzunehmen. Zu dem Zeitpunkt gab es nur ein Erstgespräch von meiner Frau mit dem Psychologen. Ich habe dann einen Termin bekommen und meine Unterschrift geleistet.
Dann gab es ca. alle 4-6 Wochen ein Gespräch. In den letzten Gesprächen hat der Psychologe immer wieder gefordert, dass meine Frau und ich eine verbindliche Umgangsregelung benötigen, wir zu gemeinsamen Terminen erscheinen müssen und eine Beratungsstelle besuchen müssen. Diese 3 Punkte konnten oder wollten meine Frau und ich nicht leisten, je nachdem wie man es sieht. Wegen Umgang sind wir jetzt parallel auch vor Gericht. Und daraufhin hat der Arzt mir dann gesagt, er bricht die Behandlung ab.
Ich fand das als Begründung zwar seltsam. Denn sollte meine Tochter unter der Trennung leiden, wird es ja nicht besser, wenn der Arzt die Behandlung abbricht, weil meine Frau und ich diverse Kommunikationsprobleme haben.
Ich will nicht ausschließen, dass meine Frau eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Ich versuche mich aber auch auf den Fall vorzubereiten, dass der Psychologe plötzlich die Aussage meiner Frau bestätigen sollte.
Hallo,
folgende Ergänzung. Meine Tochter ist 6 Jahre. Und ich habe noch einen 3-jährigen Sohn.
Hallo Marco28,
zu Deiner zweiten Frage:
Ja, die Schweigepflicht des Psychologen erstreckt sich auch auf Inhalte, die ihm durch eine die Behandlung begleitende Person, als Dich oder Deine Frau, zugänglich gemacht wurden.
Und genau hierin liegt die Schwierigkeit für den Psychologen und der Grund für seine sehr nachvollziehbaren drei Bedingungen an Euch Eltern: Der Psychologe befand sich in der Vergangenheit im ständigen Spannungsfeld dieser Schweigepflicht gegenüber jedem von Euch Elternteilen und andererseits seiner Informationspflicht ebenfalls gegenüber Euch beiden. Ein Beispiel: die Tochter erzählt dem Psychologen von einem Ereignis, z. B. einem Streit. Nennen wir das die Information A, die von der Tochter kommt. Beim nächsten Treffen mit dem Psychologen erzählst Du ihm ein zusätzliches Detail dazu, Information B(die der Psychologe jedoch nicht der Mutter erzählen soll). Die Mutter wiederum erzählt dem Psychologen ihre Information C dazu (die der Psychologe aber nicht Dir erzählen soll).
Aus den Infos A, B und C macht sich der Psychologe nun sein Bild und seine Beurteilung. Nun muss er Euch Eltern noch berichten: d. h. er muss es gegenüber Dir so erläutern, als käme sein Urteil nur auf der Basis der Infos A und B zustande. Der Mutter muss er hingegen so berichten, als käme sein Urteil nur auf der Basis der Infos A und C zustande. Das Ganze immer vor dem Hintergrund, dass einer von Euch hochstrittigen Eltern sofort gegen ihn geht, wenn ihm in dem ganzen Wirrwarr ein falsches Wort entschlüpft. Es ist ziemlich unmöglich, in dieser Konstellation richtig zu arbeiten. Der Psychologe musste rein aus Selbstschutz die Behandlung abbrechen.
Ich vermute fast, dass es so war, dass Du Dich geweigert hast, die Psychologengespräche gemeinsam mit der Mutter zu führen, und der Psychologe deswegen die Behandlung abgebrochen hat.
Servus!
Jetzt habe ich Post erhalten, dass mir aufgrund einer einstweiligen Verfügung die elterliche Sorge für meine Tochter in dieser Sache entzogen wurde, da meine Frau eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, dass der Arzt ihr bestätigt hat, die Behandlung wäre aufgrund des Rückzugs meiner Zustimmung abgebrochen worden.
Das hier verstehe ich nicht, weil es sich so liest, als hättest Du nichts von diesem Antrag gewusst. Ich würde hiergegen auf jeden Fall und zusätzlich zu bisherigen Ratschlägen vorgehen.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo,
der Eingriff in das Sorgerecht ist ein sehr starker Eingriff in deine Rechte.
Eine eA ist glaubhaft zu machen. Das hat die Mutter durch eine EV getan. Das Wohl des Kindes muss nachhaltig geschädigt sein. Ist es, wenn die Therapie für das Kind wichtig ist. Warum aber gab es keine mündliche Erörterung?
Hier sind deine Optionen:
- Beschwerde einreichen und mündliche Erörterung beantragen, falls Frist dazu noch nicht verstrichen ist.
- Aufhebung der Entscheidung nach §54 FamFG beantragen, weil sich die Entscheidung auf falsche Tatsachen stütz: es gibt kein Schriftstück des Therapeuten, welches besagt, du hättest die Therapie abgebrochen!
- Du leitest das Hauptsacheverfahren ein (§52 FamFG). Was du übrigens auch zu einem späteren Zeitpunkt noch tun kannst.
Es gilt herauszuarbeiten, dass der Therapeut an dich herangetreten ist und von sich aus (!) die Therapie abgebrochen hat, weil er keine Basis sieht.
Selbstverständlich würdest du einer weiteren Therapie zustimmen, dann eben woanders. Blöd für Kinder sind aber ständig wechselnde Vertrauenspersonen. Irgendwann machen sie dicht.
Nur einem Teile des Sorgerechts zu entziehen geht einfach nicht.
Viel Erfolg.
LG D
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
die elterliche Sorge für meine Tochter in dieser Sache entzogen wurde
Was heisst das? Wurde der KM die Entscheidungsbefugnis bezüglich dieser Behandlung übertragen oder die gesamte Gesundheitsfürsorge? Bitte genauer Wortlaut.
Gruss von der Insel
Gute Frage... habe ich mir auch gestellt und habe es als Entzug der Gesundheitsfürsorge abgetan, da der TO von Verlust der elterlichen Sorge spricht.
Warten wir mal seine Antwort ab ...
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Hallo,
vielen Dank für die vielen Antworten. Falls ich den ein oder anderen Begriff nicht richtig benutzt habe, sorry für die unklare Angabe. Der Beschluss beginnt mit " In der Kindschaftssache betreffend die elterliche Sorge..."
und endet mit "Der Kindesmutter wird die Entscheidungsbefugnis im Hinblick auf die Frage, ob das Kind über den (Datum) hinaus psychotherapeutisch behandelt wird, zur alleinigen Ausübung übertragen."
Einen Termin für eine Erörterung gab es nicht, da der Richter die EV meiner Frau wohl als ausreichend ansah. Sie hatte den Psychologen auch von der Schweigepflicht entbunden, ob das Gericht diesen aber in irgendeiner Form befragt hat, kann ich nicht sagen.
Zu der Frage, ob ich gemeinsame Gespräche verweigert habe. Ja, und dies auch von Anfang an, dafür gab es auch gute Gründe. Zwischenzeitlich hatte ich dann meine Bereitschaft auch zu gemeinsamen Gesprächen und Begegnungen erklärt, da ich dachte, die Situation hätte sich etwas beruhigt. Ich hatte noch einmal einen gemeinsamen Termin beim Jugendamt organisiert, von dort wurde uns dann auch eine Beratungsstelle empfohlen. Meine Frau hat mir gegenüber dazu aber keine Bereitschaft erklärt.
Um das letzte Telefonat noch mal etwas ausführlicher darzustellen. Der Psychologe hat mir in dem Gespräch auch mitgeteilt, dass laut Aussage meiner Frau bereits ein Verfahren vor dem Familiengericht bzgl. Umgang anhängig ist und mich dann eben auch gefragt, wie es mit einem gemeinsamen Termin vor Ort aussieht. Da mir kein Verfahren zu dem Zeitpunkt bekannt war, war ich doch ziemlich überrascht und habe dann auch geäußert, dass ich erst einmal keinen gemeinsamen Termin möchte, wenn es tatsächlich so ist, dass meine Frau lieber eine Lösung vor Gericht suchen möchte.
Welche Möglichkeiten ich nun habe, habe ich wohl erkannt.
Die Situation wird gerade aber noch "verrückter". Ich habe jetzt ein Schreiben vom Kinderpsychologen erhalten, dass er aufgrund eines Beschlusses vom Amtsgericht die Behandlung nun doch fortsetzt und er mich dazu zumindest informiert halten möchte. Klarheit bringt hoffentlich das persönliche Gespräch kommende Woche.
Viele Grüße
Das heißt für mich nicht mehr als dass sie die Entscheidung über die Fortführung treffen darf. Du hast aber weiterhin die Gesundheitsfürsorge und darfst zB Auskünfte einholen oder mit dem Kind zum Arzt gehen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Und das ist genau der Part, der mich irritiert hatte. Ohne mündliche Erörterung einfach mal die Gesundheitsfürsorge zu entziehen. Also ist die Mutter nur für diese eine Angelegenheit entscheidungsbefugt.
Es ist nun geschmackssache, ob man die Entscheidung akzeptiert oder nicht.
In meinen Augen ist die Entscheidung nicht zurecht ergangen, weil du der generellen Behandlung des Kindes zugestimmt hast. Wenn man keine gemeinsamen Elterngespräche führen will, dann ist das okay, macht die Arbeit des Therapeuten aber schwieriger. Nun darf man sich aber die Frage stellen: die Mutter darf zwar entscheiden, aber einen gemeinsamen Konsens der Eltern gibt es nach wie vor nicht. Also, was genau hat den Therapeuten denn nun wirklich gestört?
LG D
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Hallo,
also wir können hier alle nur raten, aber mMn ist die Sache so gelaufen.
Der Psychologe hat erklärt, dass er unter den gegebenen Umständen die Behandlung nicht fortsetzen will. Darauf hat der TO (Marco28) einfach nichts gemacht und die Situation laufen lassen.
Die KM hat das anders gesehen und darauf gedrungen, dass die Behandlung fortgesetzt wird. Darauf hat der Psychologe aber erklärt, dass der KV damit einverstanden ist. Das hat die KM wiederum dazu gebracht das Gericht anzurufen, die Eilbedürftigkeit der Entscheidung besteht darin, dass die Behandlung sofort fortgesetzt wird. Dazu hat die eidesstattliche Versicherung der KM ausgereicht und mehr bedeutet die Entscheidung auch nicht.
Ob es noch andere Untiefen gibt kann ich nicht sagen, aber aus meiner Sicht ist die Sache so wie beschrieben gelaufen.
VG Susi
Moin
Mir fehlt bisher ein Grund, warum das Kind überhaupt psychologisch behandelt werden muss. Ohne diesen Hintergrund ist die Schwere der ggw. Situuation unmöglich einzuschätzen. Sicher kann fröhlich darüber diskutiert werden, wie mit den Symptomen umgegangen werden soll wie Sorge, Zuständigkeit und dieser ganze andere Mist. Nur was ist deas Ziel? Befindlichkeit des KV, der KM des Psychologen, des Gerichtes zu entsprechen - oder kommt hier das Kind auch mal zum Zuge?
Frage: Wieso überhaupt bedarf das Kind einer psychologischen "Gesundung"? Was läuft bei den Eltern falsch, dass das Kind (anscheinend) darunter dermaßen leidet?
M.E. wird hier ein falscher Schwerpunkt vom TO favorisiert.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin oldie,
diesen Punkt hatte ich bewusst ausgeklammert. Es geht mir hier nicht um meine eigene Befindlichkeit. Meine Frau hat beim letzten Gespräch beim Jugendamt bereits geäußert, dass es Sie nicht interessiert, dass wir das gemeinsame Sorgerecht haben. Sie hat einen sehr guten Anwalt und ich vermute, früher oder später wird Sie versuchen dass alleinige Sorgerecht zu bekommen. Daher geht es mir hier jetzt eher um die rechtlichen Aspekte, um zu verhindern, dass ich immer weniger Einblick in das Leben meiner Tochter erhalte.
Zum Grund, warum unsere Tochter psychologisch behandelt werden muss. Ich sehe dies als nicht notwendig an, dies habe ich dem Psychologen auch beim ersten Gespräch mitgeteilt. Habe aber meine Zustimmung erteilt, da ich davon ausgehen musste, eine Verweigerung würde mir vorm Familiengericht nachteilig ausgelegt werden.
Meine Frau hat unsere Tochter eine Woche nachdem ich aus dem gemeinsamen Haus ausziehen musste, beim Psychologen zur Behandlung angemeldet. Gründe waren, unsere Tochter hätte Wutanfälle und Sie gehe nicht in Ihr Zimmer. Ich habe dann nachgefragt, was Sie meine, mit sie gehe nicht in Ihr Zimmer. Das konnte mir der Psychologe dann aber auch nicht sagen.
Ja, unsere Tochter hatte in der Tat öfter Wutanfälle. Ursache liegt ganz klar darin, meine Frau hat irgendwann festgestellt, dass Sie sich mehr vom Leben erhofft als Ehefrau und Mutter zu sein. Sie ist dann über einen Zeitraum von gut 1,5 Jahren fast täglich über Nacht nicht zu Hause gewesen, teilweise war Sie mehrere Tage am Stück nicht zu Hause ohne dass ich oder die Kinder wussten wo sie ist. Dies hat unsere Tochter schwer belastet. Unsere Tochter lag oft abends weinend im Bett, weil Sie ihre Mutter vermisst. Wenn meine Frau dann mal wochtentags früh morgens nach Hause kam, hatte Sie nur Beschimpfungen und Drohungen für unsere Tochter über, weil meine Frau natürlich nach einer durchgemachten Nacht Ihre Ruhe wollte, während unsere Tochter für den Kindergarten fertiggemacht werden musste. Unsere Tochter hat also mit Ihren Wutanfällen auf die Wutanfälle meiner Frau reagiert. Mir gegenüber hatte meine Tochter nie solche Wutanfälle.
Mein Sohn war als das los ging, gerade mal ein Jahr alt und hat sich von seiner Mutter nach und nach immer mehr abgewendet, bis er sich nicht mal mehr von ihr anfassen lassen wollte. Mit seinen jetzt 3 Jahren sagt er auch deutlich, dass er nicht zu Mama zurück will, wenn er bei mir ist und er wehrt sich auch mit Händen und Füßen, wenn ich ihn wieder bei meiner Frau absetzen muss.
Wir waren auch schon wegen Aufenthaltsbestimmungsrecht vor Gericht. Familienrichter befragt das Jugendamt, welches sagt, sie haben keine Zeit um die unterschiedlichen Aussagen zu überprüfen und sich darauf beruft, die Eltern ans Familiengericht verwiesen zu haben. Familienrichter sagt dann, er kann das auch nicht überprüfen, aber da ich Vollzeit arbeiten gehe, könne ich mich ja nicht auch noch um die Kinder kümmern.
Meine Tochter wünscht sich natürlich, dass Mama und Papa sich wieder vertragen. Da Sie mir gegenüber bisher nicht geäußert hat, dass Ihr die Besuche unangenehm sind und das alles wohl sehr spielerisch abläuft, sah ich bisher auch keinen Grund meine Zustimmung zu verweigern, auch wenn ich von dem Nutzen wenig überzeugt bin. Ein Teil meiner vorherigen Fragen zielte auch darauf ab, dass ich aktuell nicht ausschließen mag, dass der Psychologe hier eher eine Gefälligkeitsdiagnose erstellt hat bzw. teilweise auch Sachen bewusst falsch dargestellt haben mag.
Hi
Wenn das kein Fake (rein subjektive Wahrnehmung) von Dir ist und der Junge mit seinen 3 Jahren solche Präferenzen trotz der Umstände äußert, dürfte m.E. beim JA die Alarmglocken schellen. Tut es aber nicht. Ebenso das Gericht, welches anscheinend sehr gelassen reagiert.
Ich verstehe nicht, wie eine einzelne Person (hier die Psychologin) als Beweiskraft für eine EA bzgl. Sorgerecht dermaßen ausschlaggebend ist.
Und bzgl. ABR-Rechtsstreit: was wurde aus welchem Anlass und mit welcher Zielsetzung dort verhandelt?
Mir kommt es so vor, als ob der derzeitige Streit um die Behandlung bei der Psychologin nur die Spitze des Eisberges ist, von dem bekanntlich nur ein Bruchteil sichtbar ist.
Edit:
Bist Du selber in psychologischer Betreuung? Oder hast Du schon mal ein Partnerschaftsberatung/Eheberatung kontaktiert?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi,
es ist leider kein Fake und ich wage zu behaupten, meine subjektive Wahrnehmung deckt sich mit der Realität. Alles bisher dargestellte, könnte ich auch problemlos nachweisen. Aber natürlich würde meine Frau eine ganz andere Geschichte erzählen.
Und es ist richtig, der aktuelle Streit ist nur die Spitze des Eisberges und ich könnte noch diverse andere Themen erstellen. Und ich war auch schon wegen ganz anderer Sachen beim Jugendamt vorstellig, aber da höre ich immer nur, was nicht deren Aufgabe ist.
Wegen dem ABR. Nachdem meine Frau mir gegenüber die Trennung kommuniziert hat, haben wir erst noch im selben Haus gelebt. Keiner von uns beiden wollte ausziehen, da wir beide die Meinung vertreten haben, der andere solle ausziehen. Das ging tatsächlich eine Zeit lang gut. Es gab aber immer wieder Phasen, dass meine Frau verstärkt auf meinen Auszug gedrängt hat. Auf jeden Fall kam ihr dann die Idee mit "häuslicher Gewalt". Hat aus Ihrer Sicht dann auch gut funktioniert. Ich wurde von der Polizei des Hauses verwiesen und hatte kurz danach die Anhörung bzgl. Wohnungszuweisung. Ich habe dann über meine Anwältin auch einen eigenen Antrag gestellt. Der Richter hat aber dann meiner Frau das Haus zugesprochen und eben auch entschieden, dass die Kinder bei Ihr bleiben. Separaten Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht gab es nicht, meine Anwältin hat mir aber auch keine Hoffnung gemacht, dass der Richter sich in einem separaten Verfahren noch einmal anders entscheiden würde.
Zwischendurch hat meine Frau sich dann noch mal die Mühe gemacht, mich anzuzeigen. Beide Verfahren wurden aber eingestellt, beim ersten mal habe ich noch Gegenanzeige gemacht, beim zweiten Mal hat selbst die Polizei mir geraten meine Kräfte lieber zu schonen, da mir da sicher zukünftig noch mehr Ärger bevorsteht. Und passend zum aktuellen Gerichtstermin steht in Ihrem Antrag ich hätte Sie bei den letzten Kindsübergabeterminen wiederholt vor den Kindern bedroht, was meine Tochter noch mehr traumatisiert hätte. Genau aus diesem Grunde habe ich am Anfang jeden Kontakt zu meiner Frau abgelehnt und die Übergaben nur im Kindergarten stattfinden lassen. Dies war zuletzt leider nicht mehr möglich, daher bin ich wieder einen Schritt auf Sie zugegangen. Und tatsächlich liefen die Übergaben problemlos ab. Wir haben uns vernünftig unterhalten und es gab nicht den kleinsten Streit. Ich habe keine Ahnung, was Sie mit dieser Taktik bezwecken will.
Ich bin selbst nicht in psychologischer Behandlung. Mein Freundeskreis darf sich meist mein Leid anhören. Sowohl Jugendamt als auch Psychologe haben uns Trennungsberatung empfohlen. Meine Frau hatte das aber abgelehnt und nach dem letzten Antrag sehe ich da aktuell auch keinen Sinn mehr drin. Aber tatsächlich hat Ihr Anwalt auch noch mal in Ihren Antrag aufgenommen, dass der Richter doch eine Beratung anordnen sollte. Auch hier, vermute ich eher taktische Gründe als ernsthaftes Interesse an so einer Beratung.
Der Richter hat aber dann meiner Frau das Haus zugesprochen und eben auch entschieden, dass die Kinder bei Ihr bleiben. Separaten Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht gab es nicht, meine Anwältin hat mir aber auch keine Hoffnung gemacht, dass der Richter sich in einem separaten Verfahren noch einmal anders entscheiden würde.
Also irgend etwas stimmt da nicht. Es gab keinen Antrag aber der Richter hat etwas entschieden???
Ich hab eher den Eindruck, der Richter hat lediglich eine Tendenz erkennen lassen und Deine Anwältin hatte keine Lust, sich dagegen zu stellen. Nu ja, inzwischen dürfte es eh zu spät sein.
Hallo,
vielleicht liegt die Auflösung darin, dass über den Lebensmittelpunkt der Kinder und nicht über das Aufenthaltsbestimmungsrecht entschieden wurde?
VG Susi