Hallo,
es ging tatsächlich wie Susi64 schreibt um den Lebensmittelpunkt der Kinder und nicht um das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Heute hat die Angelegenheit mit dem Psychologen leider ein für mich und sicher auch für meine Kinder unschönes Ende gefunden. Der Psychologe hat sämtliche Aussagen meiner Frau bestätigt und mir aus seinen Gesprächsprotokollen vorgelesen, dass ich meine Zustimmung verweigert hätte. Sämtliche o.g. Punkte von mir wären nie Gesprächsthema gewesen. Zudem gibt es auch eine Diagnose, meine Tochter hätte Depressionen, die daraus resultieren, dass ich ständig im Konflikt mit meiner Frau bin. Dies scheint aber bisher weder jemandem im Kindergarten noch sonstwo außerhalb der Praxis aufgefallen zu sein, noch wurde mir diese Diagnose vor heute jemals kommuniziert.
Ich habe es auch ganz klar als Lüge bezeichnet, was dort in den Protokollen steht. Darauf kam dann der Hinweis, er hätte einen befreundeten Anwalt, der sich freuen würde, solche Aussagen strafrechtlich verfolgen zu lassen. Dann fielen noch die Stichworte familienpsychologisches Gutachten, Erziehungseignungsgutachten und als Konsequenz Sorgerechtsentzug, wenn ich nicht aufpasse.
Ich bin im Moment komplett desillusioniert und weiß noch nicht, wie ich mit dieser Situation weiter umgehen soll und werde.
Hallo,
der Psychologe ist nicht Deine primäre Baustelle. Was der Psychologe aufgeschrieben hat ist seine Sache, Deine Sache ist es die Dinge vor Gericht zu klären und da solltest Du einfach erklären, dass es aus Deiner Sicht anders war und Du auch der Fortsetzung der Behandlung nicht im Wege stehst.
Arbeite Dich nicht am Psychologen ab, das führt zu gar nichts. Deine Baustelle ist durch solche Blödheiten nicht tatsächlich das Sorgerecht zu verlieren. Dafür ist es hilfreicher sich mit dem Psychologen gut zu stellen und z.B. zu erklären, dass die Problematik so bisher nicht bekannt war und Du ja auch einer Fortführung der Therapie nicht im Wege stehst.
VG Susi
Ein Anwaltswechsel wäre hier dringend angeraten...
Jetzt hab ich das Ganze erst nochmal in Ruhe durchgelesen 🙁
Es scheint ja wirklich so, als ob es in der einstweiligen Anordnung um diese eine Sache ging. Wieso bitte macht man da so einen Aufstand drum? Man kann es zu den Akten geben, daß die Auskünfte des Psychologen so nicht richtig sind, aber der Tenor bleibt doch „Unsere Tochter soll so gut wie möglich betreut werden“ also wieso jetzt darüber überhaupt noch ein Wort verlieren?
Moin
Die Reaktion der 'Gegenseite' zeigt m.E. auch auf, dass man sich da dessen bewußt ist, auf welch' dünnen Eis deren Einschätzung beruht und sie Dich (zumindest in diesem Verfahren) mundtot machen wollen in soweit, dass Du still hältst. Ansonsten würde man gelassener reagieren. Allerdings ist es auch nicht klug, in solch' einer Auseinandersetzung das Wort "Lüge" auch nur auszusprechen, oder gar schriftlich zu hinterlegen. DU nagelst Dich dadurch fest, DIE eiern weiterhin rum und lachen sich ins Fäustchen. In der Summe hat die Gegenseite - wenn denn auch dies so tatsächlich geäußert wurde - erpresserische Mittel eingesetzt, was auch unter Nötigung verstanden werden könnte. Vielleicht nicht zwingend juristisch, aber sicherlich im Alltag von Otto-Normalbürger.
Was sagt denn Dein RA dazu? Hast Du es ihm erzählt?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin
[...] Allerdings ist es auch nicht klug, in solch' einer Auseinandersetzung das Wort "Lüge" auch nur auszusprechen, oder gar schriftlich zu hinterlegen. DU nagelst Dich dadurch fest, DIE eiern weiterhin rum und lachen sich ins Fäustchen. [...]Gruss oldie
Hier ist es wie mit dem Thema Mobbing...:
Man darf als "gemobbter" nirgendwo behaupten "Person(en) XY hat(haben) mich gemobbt".
Nicht DestoTrotz darf man sich als Betroffener durchaus von Person(en) XY gemobbt fühlen....
Und analog dazu:
hier hilft wohl auf Dauer nur ein tagebuchähnlich geführtes protokollieren der Gespräche und/ oder Begebenheiten.Am besten unterstützt durch (heimliche) Audioaufnahmen mit dem Handy....
Diese Aufnahmen sind (z.Zt.???) sicherlich nicht (offiziell) erlaubt und/ oder verwertbar. Sie bieten aber auf jeden Fall die Möglichkeit, im Nachgang "eins zu eins" Gedächtnisprotokolle der Gespräche/ Begegnungen zu erstellen...
Schriftverkehr sollte - sofern möglich - Beweissicher bzw. Nachweissicher gestaltet werden (zB. Einschreibbriefe mit Rückschein).
Email und oder Whattsapp sind da (meiner Meinung) eher ungeeignet...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)