Mal ein fiktiver Fall, bei dem es mir um die Rechtslage und ggf. Urteile geht, nicht um die subjektive Meinung:
Elternteil A und Elternteil B bekommen ein Kind. Sie haben gemeinsames Sorgerecht und beschließen, dass das Kind den Namen A trägt. Sie heiraten nie, trennen sich nach einigen Jahren. Viele Jahre später heiratet Elternteil A Stiefelternteil Z und nimmt den Namen Z an. Kind A möchte den Namen Z auch annehmen, Elternteil B verweigert das aber. Kind A möchte aber keinen Nachnamen tragen, der zu keinem Elternteil gehört und auf keinen Fall B heißen. Da A über 5 Jahre alt ist, kann es auch nicht gegen seinen Willen in B umbenannt werden.
Welche Möglichkeiten hätte Elternteil A um das Kind in Z umbenennen zu lassen? Ich meine, es gab ein Urteil, in dem die Zustimmung von B ersetzt wurde, weil es hier keine Namensbindung zum anderen Elternteil gibt, die durchschnitten wird. Aber ich finde es nicht.
Any idea?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin, Kind A ist das Kind von ET A und ET B, GSR. ET A heiratet und er nimmt Name Z an. was Kind A auch gerne will, ET B stimmt aber nicht zu?
das ist mEn komplett aussichtslos.
In meinem Fall gab es nichtmal GSR (Kind hieß aber so wie ET B (ich war ET A). Trotzdem das Geschwister des betreffenden Kindes meinen Namen trug (gleicher Vater!!!) konnte weder das eine noch das andere ohne Zustimmung des anderen ET umbenannt werden.
Die Hürden sind (wie beim ASR) viel häöher geworden, es muss jetzt ausdrücklich und nachweislich dem Kindeswohl dienlich sein.
Ich habe also immer noch 2 Kinder mit unterschiedlichen Nachnamen vom selben Vater.
Standesamt Reinickendorf, Berlin ca. 2017.
Ich finde es sehr unglücklich, dass ET A den Namen Z angenommen hat. Denn so hat er es zugelassen, dass Kind A mit dem Namen alleine dasteht.
WF
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Moin,
rein fiktiv erinnere ich mich an ein Urteil aus diesem Jahr, welches die Schwelle deutlich heruntergesetzt hat.
Der BGH geht in seinem Urteil XII ZB 298/15 nochmal auf die Kindeswohlgründe ein, aber dieses ist aus 2016. Allerdings gibt es Altersgrenzen, die die Einsichtsfähigkeit des Kindes belegen müssen und das Kind selber muss sich der Tragweite dieser Entscheidung bewusst sein.
Ich meine in Erinnerung zu haben dass die Entscheidungsgewichtung ab dem zehnten oder elften Lebensjahr beginnt. Auch ist die Hürde einer Kindeswohlprüfung weitaus niedriger.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Es könnte das:
Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt (AZ 1 UF 140/19)
gewesen sein.
Aber soviel ich weiß ist dieses Urteil noch nicht rechtskräftig.
Allerdings gelten hier auch wieder Einschränkungen:
Zitat: "... entschied das OLG Frankfurt jedoch, dass die Namensänderung ohne Zustimmung des Vaters rechtens ist. Entscheidend sei hier nach § 1618 S. 4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) das Wohl des Kindes. Das empfinde hier den Namensunterschied zu seiner neuen Familie als belastend und wünsche selbst die Namensänderung. Außerdem habe es zu seinem Vater seit 2014 keinen Kontakt mehr gehabt."
Es kommt also auf das Alter an und in welchem Gerichtsbezirk.
Dabei stellt sich dann vermutlich auch die Frage, ob es wirklich notwendig ist, ein Kind umzubenennen. In dieser Frage (dies ist aber meine persönliche Meinung) ist oftmals das betreuende Elternteil mit dafür Maßgeblich, wie dieser Wunsch manifestiert wird. Zumal es heutzutage nichts ungewöhnliches mehr ist.
Aber auch hier kommt es wohl auf den Einzelfall an, den wir als Forum nicht beurteilen können.
Zurück zur Beantwortung Deiner Frage.
Grundsätzlich geht es wohl, der weitere Rechtszug belebt abzuwarten udn es kommt maßgeblich auf das Alter udn die Einsichtsfähigkeit des Kindes an.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Dieses Urteil hatte ich auch gefunden, aber da hatte Kind den gleichen Namen wie der Vater und keinen Kontakt.
Exkurs: als ich 2017 geheiratet habe, fragte mein Sohn, wie er denn jetzt heißen würde. Ich sagte "na K. wie immer". Da war er fast 14 und fand das sch****. Von meiner Seite wurde die Namensänderung nicht einmal thematisiert. Er wollte wissen, ob er den Namen auch annehmen könnte. Ich sagte ja, wenn Papa einverstanden ist. 10 Minuten und ein Telefonat später war das Einverständnis da. Trotzdem haben wir ihn noch ein Jahr "schimmeln gelassen", bis wir die Änderung in die Tat umgesetzt haben, einfach um seinen Willen zu testen. Heute ist er glücklich damit und sein Vater hat das bereitwillig gemacht, weil er kein aktiver Vater sein konnte/wollte und ihm diesen Wunsch deshalb erfüllen wollte. Ich glaube, dass man gerade größere Kinder da auch in ihrer Beeinflussbarkeit falsch einschätzt.
@WF: in dem fiktiven Fall ist die Ehe noch nicht geschlossen, Name A ist aber aus diversen Gründen keine Alternative.
Deinen Fall habe ich noch nie kapiert. Denn das Gesetz sagt ja eindeutig, dass der für das erste Kind gewählte Name auch für alle Geschwister gleicher Eltern gilt. Meiner Freundin ist genau das passiert. Kind 1 ohne GSR nach dem Vater benannt, bei Kind 2 hat sie ihren Namen angegeben und auch eingetragen bekommen und ein paar Wochen später ist der von Amts wegen geändert worden, weil "war falsch". So verschieden kann das laufen....
Ich suche mich noch blöde nach diesem speziellen Urteil und ärgere mich gerade, dass ich das nicht notiert habe.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ich suche mich noch blöde nach diesem speziellen Urteil und ärgere mich gerade, dass ich das nicht notiert habe.
Ja, ich hatte das auf FamRZ gelesen, finde das nicht mehr wieder ... Ich weiß was DU meinst. Ich suche mit ... 😉
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Super!! 🙂
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."