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Neue Schule

 
(@wotan)
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Hallo an Alle.

Nach langer Pause bzw. Ruhe hat sich wieder ein Problem aufgetan. Meine Tochter und mein Sohn leben in meinem Haushalt seit 7 Jahren. Ich bin sozusagend alleinerziehend (männlich). Meine Exfrau lebt mit ihrem Partner in einer anderen Wohnung. Nun wechselt meine Tochter die Schule nach dem vierten Schuljahr. Mein Wunsch ist es, das sie ebenso wie ihr Bruder auf die IGS gehen soll. Da ich in der Vergangenheit alle Belange der Kinder selbst regeln musste und die Mutter sich weitesgehend ihren Pflichten entzogen hat, verweigert sie indirekt ihre Unterschrift für die Anmeldung. Sie glänzt durch Abwesendheit. Morgen ist der letzte Tag der Abgabe zwecks Anmeldung. Was kann ich tun? Brauche schnelle Hilfe.

Danke im Voraus.

Dem, dem Du Deine Liebe und Dein Herz schenkst, dem gibst Du die Macht Dich zu verletzen !

Jeder der Dein Lachen nicht sieht, jeder der Dich nicht versteht, jeder der nicht sehen kann wie es Dir geht, jeder der nicht weiß wer Du bist....., ist es nicht Wert, ein Platz in Deinem Herzen einzunehmen !

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.06.2012 09:37
(@frieda)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

gib die Anmeldung mit Deiner Unterschrift ab. Wenn denen das nicht reicht gib den Hinweis, daß die Unterschrift der Mutter oder vergleichbares nachgereicht wird, und versuche über JA und Gericht ihre Unterschrift einzuholen.

So würde ich es wahrscheinlich machen. Vielleicht reicht der Schule ja tatsächlich eine Unterschrift.

Liebe Grüße

Frieda

Glaub nicht alles was Du denkst.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2012 09:48
(@hirschkopf)
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Meine EX hat unsere Tochter auch "alleine" auf der GS angemeldet!
Der Hinweis gemeinsames SR und Adresse Vater hat denen gereicht!

Teil deiner EX einfach mit dass du euere Tochter in Schule XY anmeldest und du sie als Mitsorgeberechtigt angibst.

LG vom Hirschkopf

glaubt nicht dass Gerichte Recht sprechen,
glaubt aber an die Gerechtigkeit.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2012 10:28
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich würde das auch erst mal ohne zu zittern so versuchen. Zumal, wenn der große Bruder schon auf der Schule ist, dann kennen die Dich ja schon und wissen ja auch, dass Du für die Kinder vor Ort auftrittst. Vielleicht fragen sie gar nicht danach.

Ich mache das (mit ebenfalls vollkommen abwesenden KV) genauso. Ich setze meinen Namen drunter und wer nicht fragt, fragt halt nicht.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2012 11:46
(@wotan)
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Zur Info. Das Sekretariat hat mich gestern bei der Anmeldung darauf hingewiesen. Aber ich habe bereits eine vorläufige und eventuelle endgültige Lösung gefunden. Bitte lesen:

Betreff: Antrag auf Ersetzung einer Zustimmung durch eine gerichtliche Entscheidung zur Anmeldung meiner Tochter N** K* bei der IGS – V******.

Sehr geehrte Frau Richterin,

hiermit beantrage ich eine richterliche Entscheidung zur Ersetzung einer Zustimmung in Bezug auf den Besuch einer weiterführenden Schule, speziell der IGS – V*. Es handelt sich hier um meine Tochter N* K*, wohnhaft R**straße 4 in 3* B*****. Die Mutter von meiner Tochter verweigert die Unterschrift zur Anmeldung einer weiterführenden Schule. Unter fadenscheinigen Vorwänden (nicht erreichbar, keine Zeit, Abwesenheit etc.) ist es mir nicht gelungen, die erforderliche und von der IGS – V****** gewünschte Unterschrift der Mutter beizubringen.

Mit freundlichen Grüßen

Dann schaun wir doch mal, was die Richterin sagen wird. Meine EX hat schon genug Minuspunkte bei ihr gesammelt. Eine Kopie werde ich dem Rektor vorlegen.

____________________
Edit: Klarnamen entfernt

Dem, dem Du Deine Liebe und Dein Herz schenkst, dem gibst Du die Macht Dich zu verletzen !

Jeder der Dein Lachen nicht sieht, jeder der Dich nicht versteht, jeder der nicht sehen kann wie es Dir geht, jeder der nicht weiß wer Du bist....., ist es nicht Wert, ein Platz in Deinem Herzen einzunehmen !

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.06.2012 12:17
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

ersetze "meine Tochter" durch "unsere Tochter"

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2012 12:25
(@Inselreif)

Hi,

Dann schaun wir doch mal, was die Richterin sagen wird.

die "Richterin", die sich gerne als Frau Vorsitzende ansprechen lässt, wird dazu sagen, dass sie eine ladungsfähige Anschrift der Mutter vermisst. Man muss ja nicht alles fürchterlich formell machen aber die Angaben aus dem Rubrum sollten zumindest vorhanden sein.
Ach ja, die Rechtsantragsstelle beim Amtsgericht kann auch helfen, das in eine für Juristen halbwegs lesbare Form zu giessen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2012 13:04
(@wotan)
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Danke für die Hinweise!!!!!!!!!  :yltype:

Dem, dem Du Deine Liebe und Dein Herz schenkst, dem gibst Du die Macht Dich zu verletzen !

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.06.2012 14:22
(@wotan)
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:yltype: Die Unterschrift wurde heute Nachmittag geleistet. Muss man immer erst drohen?  :knockout:

Schönen Tag Euch Allen!!  :thumbup:

Dem, dem Du Deine Liebe und Dein Herz schenkst, dem gibst Du die Macht Dich zu verletzen !

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.06.2012 17:29