Hallo erstmal,
Ich habe ein Problem oder besser gesagt das stört mich. Ich war gerade mit meiner Tochter beim Arzt zur Blutabnahme und da musste ich erfahren das als Vater und Erziehnungsberechtigter der neue Freund von meiner Exfrau eingetragen ist. Also vorab erstmal meine Exfrau und ich haben gemeinsames Sorgerecht. Allerdings wohnt meine Tochter bei Ihr ich habe sie nur jedes 2te Wochenende und jeden Freitag und immer wenn ich sonst nicht arbeiten muss. Wir haben das als mündliche Vereinbarung das die Erziehung nur uns beide was angeht und sonst niemanden. Und jetzt meine Frage was kann ich tun damit er sich nicht wieder als Vater ausgibt und sollte ich überhaupt was machen.
Mit freundlichen Grüßen
Hugo
Hallo Hugo und willkommen im Forum.
Da Reden immer der erste Weg sein sollte, solltest du erstmal mit deiner EXfrau reden.
Frage sie diplomatisch warum er schriftlich als Vater und Erziehungsberechtigter eingetragen ist.
Gruß Voltax
Danke für deine schnelle Antwort.
Sollte ich trotzdem noch irgendwas machen oder kann ich noch irgendwas machen das, das nicht wieder vorkommt ausser reden. Weil reden geht bei ihr in dem einem Ohr rein und in den anderen wieder raus. Weil wenn ich an die Scheidung denke da war es so das es hieß das wir das gemeinsame Sorgerecht haben und sie hat das so verstanden das sie das Sorgerecht hat und ich nur das Umgangsrecht und sie wollte erst glauben das wir das gemeinsame Sorgerecht haben als es schriftlich vom Gericht kam.
Gruß Hugo
Sie wollte auch schon einmal eine Umgangsvereinbarung haben. Allerdings stand da buchstäblich drin wann ich die kleine sehen darf und und was ich mit ihr darf wohin ich darf. Darauf hin hab ich so eine standard Umgangsvereinbarung ausgedruckt wo beide Elternteile die gleichen Rechte haben. Da hat sie sich aber geweigert das zu unterschreiben.
Moin hugo,
wenn Ihr verheiratet gewesen seid, habt Ihr automatisch das GSR für gemeinsame Kinder.
Als "erziehungsberechtigt" muss man beim Arzt niemanden ausgeben; die "Erziehungsberechtigung" spielt höchstens beim Unterschreiben von Schulzeugnissen eine Rolle. Vermutlich hat sie beim Doc einfach mal gesagt "Herr XYZ kommt mit meinem Kind zur Blutabnahme" o. ä.
Ein normaler Arztbesuch unterliegt dem "Alltagsentscheid" des betreuenden Elternteils; Deine Ex muss Dich als Mitsorgeberechtigten deshalb nicht fragen und Dich auch nicht darüber informieren. Auch nicht, wenn sie ihren Freund oder ihre Eltern mit dem Kind zum Doc schickt. Immerhin verbringt der Freund Deiner Ex mehr Zeit mit Eurem Kind als Du. Man kann sich also auch freuen, wenn er kein Armleuchter, sondern eine nette und verantwortungsvolle Bezugsperson ist, der ein Kind nicht nur als "notwendiges Übel" in Kauf nimmt, sondern es auch von KiGa abholt oder mit ihm zum Arzt geht.
Die Frage ist daher: Was willst/könntest Du erreichen, wenn Du deswegen ein Fass aufmachst? Was wird für Euer Kind dadurch besser? Zu gewinnen gibt es in dieser Frage nichts; Du kannst allerdings einen Haufen Vertrauen zerdeppern. Aus
Sie wollte auch schon einmal eine Umgangsvereinbarung haben. Allerdings stand da buchstäblich drin wann ich die kleine sehen darf und und was ich mit ihr darf wohin ich darf. Darauf hin hab ich so eine standard Umgangsvereinbarung ausgedruckt wo beide Elternteile die gleichen Rechte haben. Da hat sie sich aber geweigert das zu unterschreiben.
kann man jedenfalls schliessen, dass Ihr noch einen Haufen andere Baustellen habt, die Ihr nicht gelöst bekommt, wenn Ihr Euch ständig gegenseitig belauert und wechselseitig darüber belehrt, was der andere dürfen soll und was nicht.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo zusammen,
Ein normaler Arztbesuch unterliegt dem "Alltagsentscheid" des betreuenden Elternteils; Deine Ex muss Dich als Mitsorgeberechtigten deshalb nicht fragen und Dich auch nicht darüber informieren. Auch nicht, wenn sie ihren Freund oder ihre Eltern mit dem Kind zum Doc schickt. Immerhin verbringt der Freund Deiner Ex mehr Zeit mit Eurem Kind als Du. Man kann sich also auch freuen, wenn er kein Armleuchter, sondern eine nette und verantwortungsvolle Bezugsperson ist, der ein Kind nicht nur als "notwendiges Übel" in Kauf nimmt, sondern es auch von KiGa abholt oder mit ihm zum Arzt geht.
Der Arztbesuch schon, aber soweit ich weiß fragt bei einem Arzt kein Mensch wer denn tatsächlich der Erziehungsberechtigte 2. ET ist. Von daher wäre es auch schön zu wissen, ob es eben wie du schriebst nur das mit der Blutabnahme ist und jemand das Kind begleitet oder der neue Lebenspartner tatsächlich auch in der Akte der Arztpraxis als Erziehungsberechtigter eingetragen wurde?!
Grüße Andreas
Hallo hugo85,
Da hat sie sich aber geweigert das zu unterschreiben.
Du musst mal thematisch trennen zwischen Umgangsrecht und Sorgerecht.
Wenn Dein Umgang halbwegs einvernehmlich stabil funktioniert, solltest Du das Thema gegenüber der EX tunlichst vermeiden.
Beim Sorgerecht sieht das etwas anders aus.
meine Exfrau und ich haben gemeinsames Sorgerecht. Wir haben das als mündliche Vereinbarung das die Erziehung nur uns beide was angeht und sonst niemanden.
Bist Du Dir sicher, dass gemeinsames Sorgerecht besteht ?
Eine mündliche Vereinbarung genügt da nicht, denn normalerweise müsste darüber eine Urkunde (vom Jugendamt ausgestellt) existieren.
PS
Gerade gelesen: EXfrau=verheiratet gewesen=gemeinsames Sorgerecht bis zu einer anderen richterlichen Entscheidung
Der Freund deiner Exfrau gilt wie eine Pflegeperson, mit der Berechtigung, in Angelegenheiten des täglichen Lebens zu entscheiden sowie den Inhaber der elterlichen Sorge, also deiner Exfrau in solchen Angelegenheiten zu vertreten.
LG Voltax
Ja wir haben gemeinsames Sorgerecht.
Und ja er war da als Erziehungsberechtiger eingetragen, weil es kam die Frage auf wer ich denn bin, weil der Vater hat ja den Termin gemacht und meine Exfrau es nicht auf die Reihe bekommen hat. Ich habe nur nachdem der Termin gemacht wurde einen Anruf von meiner Exfrau bekommen das ihr Freund den Termin in der Klinik gemacht hat und auch mit ihr da hin geht. Und weil er ja einen anderen Nachnamen hat als meine Tochter kam die Frage auf wer denn der Erziehungsberechtige ist. Weil für die Blutabnahme muss ein Erziehungsberechtiger zustimmen.
Gruß Marco
Hallo zusammen,
Der Arztbesuch schon, aber soweit ich weiß fragt bei einem Arzt kein Mensch wer denn tatsächlich der Erziehungsberechtigte 2. ET ist. Von daher wäre es auch schön zu wissen, ob es eben wie du schriebst nur das mit der Blutabnahme ist und jemand das Kind begleitet oder der neue Lebenspartner tatsächlich auch in der Akte der Arztpraxis als Erziehungsberechtigter eingetragen wurde?!
Grüße Andreas
Hallo Andreas, verwechsel bitte Erziehungsberechtigt nicht mit Sorgeberechtigt.
Es ist un-relevant ob in der Krankenakte ein Erziehungsberechtigter steht.
Ja wir haben gemeinsames Sorgerecht.
Und ja er war da als Erziehungsberechtiger eingetragen, weil es kam die Frage auf wer ich denn bin, weil der Vater hat ja den Termin gemacht und meine Exfrau es nicht auf die Reihe bekommen hat. Ich habe nur nachdem der Termin gemacht wurde einen Anruf von meiner Exfrau bekommen das ihr Freund den Termin in der Klinik gemacht hat und auch mit ihr da hin geht. Und weil er ja einen anderen Nachnamen hat als meine Tochter kam die Frage auf wer denn der Erziehungsberechtige ist. Weil für die Blutabnahme muss ein Erziehungsberechtiger zustimmen.
Gruß Marco
Der Sorgeberechtigte muss zustimmen, nicht der Erziehungsberechtigte.
Lass dich als Sorgeberechtigter Vater eintragen. 😉
Gruß Voltax
Huhu nochmal,
Und ja er war da als Erziehungsberechtiger eingetragen, weil es kam die Frage auf wer ich denn bin, weil der Vater hat ja den Termin gemacht und meine Exfrau es nicht auf die Reihe bekommen hat. Ich habe nur nachdem der Termin gemacht wurde einen Anruf von meiner Exfrau bekommen das ihr Freund den Termin in der Klinik gemacht hat und auch mit ihr da hin geht.
Dann hat ihn vermutlich auch deine Ex dazu beauftragt dort einen Termin zu machen, aus welchen Gründen auch immer. Somit hat sie auch die Zustimmung gegeben, dass sie selber vertreten wird. Was da dann im Krankenhaus, Arzt usw. dann natürlich gesprochen wurde, weiß keiner. Kann natürlich auch sein, dass dort nur vermutet wurde er ist der leibliche Vater.
Hallo Andreas, verwechsel bitte Erziehungsberechtigt nicht mit Sorgeberechtigt.
Es ist un-relevant ob in der Krankenakte ein Erziehungsberechtigter steht.
Huhu voltax, nene ich hatte nicht gemeint Erziehungsberechtigt. Ich komm nur darauf, weil bei unserem örtlichen Krankenhaus ist man verpflichtet einen Zettel auszufüllen, wo Mutter und Vater eingetragen werden, sprich Sorgeberechtigte falls die eine wichtige Unterschrift benötigen.
Gruß Andreas
Ne er hat sich laut Anmeldung regelrecht als Vater ausgegeben. Sie sind nach deren Aussagen verpflichtet, bei anderen Nachnamen nachzufragen, welches Verwandschaftsverhältniss zum Kind besteht
Wenn das so ist, dass er sich da ich nenne es mal "mutwillig" als Vater, bzw. Sorgeberechtigter eingetragen hat, dann hat allerdings nur er selbst das gemacht.
Vielleicht bist du ja ihm ein Dorn im Auge. Das heisst aber nicht, dass ihn deine Ex dazu angestachelt hat.
Das ist sicher eine verdammt schwierige Situation, vorallem wenn die Ex immer auf durchzug stellt, aber sei vorsichtig. Nicht dass Ex dann meint, du tust ihr unrecht und sie dann meint, dich zu Boykottieren.
Halte erst mal durch, versuche ein normales Gespräch und frage bei deiner Ex nach, ob es vielleicht auch ein Missverständnis ist, nicht dass du ungewollt den Kessel zum überlaufen bringst.
Grüße Andreas
Ne er hat sich laut Anmeldung regelrecht als Vater ausgegeben. Sie sind nach deren Aussagen verpflichtet, bei anderen Nachnamen nachzufragen, welches Verwandschaftsverhältniss zum Kind besteht
Es war sicher keine böse Absicht, kläre das auf, lass dich als Sorgeberechtigten Vater eintragen und den Freund deiner Ex lässt du als Ziehvater abändern.
Sprich mit deiner Exfrau drüber, aber bleib ruhig, sei verwundert und sag ihr das du es richtig gestellt hast und dem Freund deiner Ex als Ziehvater abändern lassen hast.
Gruß Voltax
Es war sicher keine böse Absicht, kläre das auf, lass dich als Sorgeberechtigten Vater eintragen und den Freund deiner Ex lässt du als Ziehvater abändern.
Falsch - den rechtlichen Begriff des Ziehvaters gibt es nicht.
(Umgangssprachlich ist ein Ziehvater der Adoptivvater - aber darum geht es hier auch nicht)
Bei vorliegendem gemeinsamen Sorgerecht sind Personensorgeberechtigte (nach BGB) in diesem Fall nur Hugo und seine Ex.
http://dejure.org/gesetze/SGB_VIII/7.html
Der Arzt hat gegenüber den nicht Personensorgeberechtigten (also dem neuem LG der KM) eine Schweigepflicht, d.h. der Neue ist gar nicht befugt, mit dem Kind einen Arztbesuch durchzuführen.
Es sei denn, er wartet schön draußen und erhält keine Info's vom Arzt.
Dann könnte von "Belangen des alltäglichen Lebens" (wie z.B. die Abhohlung vom Kiga/Schule) sprechen, mit denen Hugos Ex als Personensorgeberechtigte dem Neuen beauftragen darf (SGB VIII §7 (1) 6..
Der Arzt hat gegenüber den nicht Personensorgeberechtigten (also dem neuem LG der KM) eine Schweigepflicht, d.h. der Neue ist gar nicht befugt, mit dem Kind einen Arztbesuch durchzuführen.
Es sei denn, er wartet schön draußen und erhält keine Info's vom Arzt.
Dann könnte von "Belangen des alltäglichen Lebens" (wie z.B. die Abhohlung vom Kiga/Schule) sprechen, mit denen Hugos Ex als Personensorgeberechtigte dem Neuen beauftragen darf (SGB VIII §7 (1) 6..
Hmm, das ist ja blöd. Unser Kinderarzt gibt mir allerdings auch Auskunft über die restlichen Kinder meines Partners, wenn ich sie hinbringe. (der Papa muss dann tatsächlich arbeiten oder hat beim nächsten Hyphotermin seiner Großen eine Gerichtsverhandlung mit der KM). Allerdings hat er mir auch eine Vollmacht geschrieben.
A life lived in fear is a life half lived
Moin,
Der Arzt hat gegenüber den nicht Personensorgeberechtigten (also dem neuem LG der KM) eine Schweigepflicht, d.h. der Neue ist gar nicht befugt, mit dem Kind einen Arztbesuch durchzuführen.
Es sei denn, er wartet schön draußen und erhält keine Info's vom Arzt.
das ist Quatsch: Wenn die Mutter ihren LG (oder ihre Eltern, die Nachbarin oder eine Freundin) bittet, mit dem Kind zum Doc zu gehen, darf jede der genannten Personen das tun. Und wenn der Doc - zum Beispiel, weil er den LG nicht zum ersten Mal sieht - zu diesem sagt "alles in Ordnung" oder "hier ist das Rezept für den Hustensaft", hat er auch nicht gegen die "Schweigepflicht" verstossen.
Ein Arzt muss - auch und gerade im Zeitalter von Patchworkfamilien - eine Praxis am Laufen halten und nicht ständig über biologische Verwandtschaftsverhältnisse, Sorgerechtsfragen oder spitzfindige Verästelungen eventueller familienrechtlicher Diskurse nachdenken. Schon gar nicht bei solchem Popelkram.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Schon gar nicht bei solchem Popelkram.
:thumbup: :thumbup: :thumbup:
Es wird immer viel zuviel Futter für Streitigkeiten aus belanglosen Kleinigkeiten angeboten.
Ob das so adäquat zum Umgang beiträgt ist zweifelhaft, die Leidtragenden sind dann wieder die Kinder.
Na, mal wieder auf dem Rechthaber-und Erklärbärtrip ?
das ist Quatsch: Wenn die Mutter ihren LG (oder ihre Eltern, die Nachbarin oder eine Freundin) bittet, mit dem Kind zum Doc zu gehen, darf jede der genannten Personen das tun.
Genau das habe ich (auch mit dem Verweis auf SGB VIII §7 (1) 6.) geschrieben.
Und wenn der Doc - zum Beispiel, weil er den LG nicht zum ersten Mal sieht - zu diesem sagt "alles in Ordnung" oder "hier ist das Rezept für den Hustensaft", hat er auch nicht gegen die "Schweigepflicht" verstossen.
Das muss der Arzt schon selbst entscheiden, inwieweit er Informationen an eine nicht personensorgeberechtigte Begleitperson geben kann/will.
Schon gar nicht bei solchem Popelkram.
Dann unterhalte Dich doch mal mit einem Kinderarzt, ob er die Frage nach seiner Schweigepflicht gegenüber nicht auskunftsberechtigten Begleitpersonen als "Popelkram" betrachtet ...