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Neuer Freund gibt sich als Vater aus

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(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Na, mal wieder auf dem Rechthaber-und Erklärbärtrip ?

nein, eher auf dem "das ist das richtige Leben"-Trip. Und in diesem spielt das weinerliche Herumreiten auf "Rechten" keine Rolle.

Das muss der Arzt schon selbst entscheiden, inwieweit er Informationen an eine nicht personensorgeberechtigte Begleitperson geben kann/will.

er muss vor allem entscheiden, ob er Hilfspolizist spielen will - oder ob er dieses Recht nicht einfach aus der körperlichen Anwesenheit einer erwachsenen Begleitperson ableiten kann.

Dann unterhalte Dich doch mal mit einem Kinderarzt, ob er die Frage nach seiner Schweigepflicht gegenüber nicht auskunftsberechtigten Begleitpersonen als "Popelkram" betrachtet ...

einer meiner besten Freunde betreibt eine gut gehende Arztpraxis - der würde sich über "nicht auskunftsberechtigten Begleitpersonen" gar keine Gedanken machen; vermutlich, weil er lebensnah davon ausgeht, dass diese nicht kurz zuvor auf der Strasse aufgelesen und als Begleitperson neben seine Patienten gesetzt wurden. Er erzählt mir auch öfters mal echte Kamellen über seine Patienten. Er nennt nur keine Namen.

Aber klar: Man kann sich sicher überall im Leben Freunde machen, indem man mit Halbwissen aus Gesetzbüchern herumwedelt und anderen mit Klagen droht...

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2013 17:33
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Hugo,

Wichtig wäre erst mal: was willst Du erreichen und was kannst Du erreichen?

Wenn Du der KM verbietest, dass ihr LG mit dem Kind zum Arzt geht, dann wird sie Dich zu recht fragen, wie sie das sonst managen soll, wenn das Kind mal zum Arzt muss und sie aus irgendeinem Grund verhindert ist.
Zudem - wie schon gesagt wurde - ist es ja wirklich sehr gut, dass er das überhaupt macht und das Kind nicht vernachlässigt, sondern sich kümmert.

Was Du erreichen kannst - aber das nur mit viel Geduld und Feinfühligkeit - ist ev. dass Du beim Arzt als Sorgeberechtigter eingetragen wirst und der LG der Ex als Vertretung der Ex (also dass er das Kind auch gut versorgen kann und die notwendigen Infos bekommt)
Aber es wird - so wie Du das Verhältnis zu deiner Ex beschreibst - wohl eher schlecht aufgenommen werden, wenn Du dich jetzt darüber aufregst...

Also: frag Dich, was es wirklich bringt, da jetzt groß Wirbel zu machen - und was Du damit ev. zerstörst.
Mach eine Kosten-Nutzen Rechnung.

lg
vj

Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2013 17:35
(@bester-papa)
Registriert

@ brille und @ diskurso:

Also ich denke, wenn die KM ihren LG mit dem Kind zum Arzt schickt, dann kann man das auch als Vollmacht der Mutter interpretieren,  dass der Arzt ihrem LG Infos über den Gesundheitszustand des Kindes geben darf. Der Arzt hat dann in gutem Glauben gehandelt, dass er derartige Infos geben darf.

Die Fragen, die ich dabei hätte:

- Darf der Arzt Infos an Nichtsorgeberechtigte weitergeben, wenn er nur die Zustimmung eines sorgeberechtigten Elternteils dazu hat?
- Und betreffen Blutabnahmen das GSR?

Nun, wo der Arzt weiss, wer sorgeberechtigt ist, kann er sich jedenfalls nicht mehr rausreden, es nicht gewusst zu haben.

LG
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2013 17:58
(@bester-papa)
Registriert

Aber noch ein Nachsatz zu @brille:

Dadurch, dass Dein befreundeter Arzt sich keine Gedanken über sorgeberechtigte Partner macht, nur um den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten, handelt er noch lange nicht rechtens.
Auch ich habe schon oft Infos von Ärzten bekommen, obwohl ich damals noch nicht sorgeberechtigt war. Un dich war alleine beim Arzt, ohne Kind. Das mag zwar gut für den Geschäftsbetrieb der Praxis und gut für mich gewesen sein, rechtens war es nicht.

Gruss
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2013 18:05
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin BP,

- Darf der Arzt Infos an Nichtsorgeberechtigte weitergeben, wenn er nur die Zustimmung eines sorgeberechtigten Elternteils dazu hat?

natürlich darf er das. Er darf die Infos auch der Bäckersfrau geben, wenn ein Sorgeberechtigter ihn darum bittet.

- Und betreffen Blutabnahmen das GSR?

nein, die unterliegen den kleinen Alltagsentscheid. Genau wie ein Loch im Zahn - obwohl beide Behandlungen rein juristisch Körperverletzungen sind.

Nun, wo der Arzt weiss, wer sorgeberechtigt ist, kann er sich jedenfalls nicht mehr rausreden, es nicht gewusst zu haben.

der Arzt will sich doch gar nicht "herausreden"; dann gibt es ab jetzt eben drei Personen, denen er bei Bedarf Auskunft erteilt.

Dadurch, dass Dein befreundeter Arzt sich keine Gedanken über sorgeberechtigte Partner macht, nur um den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten, handelt er noch lange nicht rechtens.

naja, in den Wirren eines hochstrittigen Verhältnisses zu einem Ex-Partner kommt einem das Leben manchmal vielleicht wie ein einziger, grosser Paragraphenwald vor, in dem alles unter juristischen statt lebensnahen Gesichtspunkten betrachtet wird. Dabei muss ein Kinderarzt aber nicht mitspielen, indem er jeden Pups gleich unter zivil- oder strafrechtlichen Gesichtspunkten betrachtet. Wo kein Kläger, da kein Richter. Und wenn jemand deswegen tatsächlich eine Klage gegen den Doc anstrengt, sollte er sich zumindest klar darüber sein, dass er damit weder seinem Kind einen Gefallen tut noch sein Standing bei dem/der Ex oder dem jeweiligen Arzt verbessert: Er/sie kriegt vor allem einen Querulantenstempel. Was genau ist dann besser als vorher?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2013 18:25
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

nein, eher auf dem "das ist das richtige Leben"-Trip. Und in diesem spielt das weinerliche Herumreiten auf "Rechten" keine Rolle.

Da du das Leben gepachtet hast und jedesmal auf weinerliches Herumreiten von Rechten pochst, wie wäre es dann mal mit Prinzipien.

er muss vor allem entscheiden, ob er Hilfspolizist spielen will - oder ob er dieses Recht nicht einfach aus der körperlichen Anwesenheit einer erwachsenen Begleitperson ableiten kann.

Dieser Satz ist vollkommener Quatsch, denn wenn aus rein körperlicher Anwesenheit einer erwachsener Begleitperson abgeleitet werden kann, das der sämtliche Auskünfte über das Krankheitsbild eines Kindes erhalten kann, will ich nicht, das mein Kind Patient deines befreundeten Arztes ist.

Aber klar: Man kann sich sicher überall im Leben Freunde machen, indem man mit Halbwissen aus Gesetzbüchern herumwedelt und anderen mit Klagen droht...

Der Arzt soll ja auch kein Freund sein, sondern seinen Job tun und wenn er ein guter Arzt ist, sich im Zweifel auch über die familiäre Situation ein Bild machen, gerade dann, wenn fremde Menschen mit einem Kind dort auftauchen.

der Arzt will sich doch gar nicht "herausreden"; dann gibt es ab jetzt eben drei Personen, denen er bei Bedarf Auskunft erteilt.

Wenn aber ein Sorgeberechtigter gegen die Auskunft ''Dritter'' ist, muss sich der Arzt daran halten.Er kann sich nicht darüber hinwegsetzen.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2013 20:41
(@diskurso)
Registriert

einer meiner besten Freunde betreibt eine gut gehende Arztpraxis

Tatsächlich ?

der würde sich über "nicht auskunftsberechtigten Begleitpersonen" gar keine Gedanken machen

1. sind das nur Behauptungen, die einer näheren Überprüfung wohl kaum standhalten würden und 2. wenn doch, dann würde ich einen meiner besten Freunde aber ganz schnell darauf aufmerksam machen, wie leichtsinnig er seine gut gehende Arztpraxis aufs Spiel setzt ...

Man kann sich sicher überall im Leben Freunde machen, indem man mit Halbwissen aus Gesetzbüchern herumwedelt und anderen mit Klagen droht...

Von Klagedrohungen war überhaupt nicht die Rede und wer hier mit Halbwissen herumwedelt, erschließt sich dem aufmerksamen Leser ganz von selbst  🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2013 20:42
(@diskurso)
Registriert

Wenn aber ein Sorgeberechtigter gegen die Auskunft ''Dritter'' ist, muss sich der Arzt daran halten.

Dieser Teil Deiner Antwort zumindest ist nicht zutreffend !

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2013 20:47
(@diskurso)
Registriert

Dadurch, dass Dein befreundeter Arzt sich keine Gedanken über sorgeberechtigte Partner macht, nur um den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten, handelt er noch lange nicht rechtens.

Das ist völlig richtig, mit brille darüber zu diskutieren ist allerdings - wie Du siehst - überflüssig.
Er hat oft eine so locker-flockige Art, um geltendes Recht zu vernebeln :wink:.

Rechtlich ist eindeutig geregelt:
Wenn Hugos sorgeberechtigte DEF den Arzt dem Next gegenüber von der Schweigepflicht entbindet, dann darf er auch Auskünfte geben. Sonst nicht. Ein Verstoß gegen die Schweigepflicht ist ein Straftatbestand.
Das selbe gilt natürlich auch für Hugos fiktive Next, da gSR vorliegt.

- Darf der Arzt Infos an Nichtsorgeberechtigte weitergeben, wenn er nur die Zustimmung eines sorgeberechtigten Elternteils dazu hat?

Formaljuristisch muss das Einverständnis beider Sorgeberechtigten eingeholt werden.
Wird ein Kind nur von einem Sorgeberechtigten vorgestellt oder vertreten, darf sich der Arzt jedoch bei weniger schwerwiegenden Fällen (im Sinne von Angelegenheiten des täglichen Lebens gemäß § 1687 (1) BGB) auf die Angabe des Sorgeberechtigten verlassen, er sei entweder allein sorgeberechtigter Elternteil, oder der andere Teil habe zugestimmt. Eigene Nachforschungen muss er zumindest so lange nicht anstellen, wie ihm keine anderslautenden Umstände bekannt werden.

Hat der Arzt aber Kenntnis davon erlangt, dass ein sorgeberechtigter Elternteil Vorbehalte hat bzw. das Einverständnis verweigert, darf der Eingriff nur bei Gefahr im Verzug vorgenommen werden. Ist keine Einigung erzielbar, müssen die Sorgeberechtigten notfalls eine Klärung über das Familiengericht herbei führen.

Das gilt übrigens alles für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren. Ist das Kind älter, darf es in der Regel (u.a. § 9 FamFG) selbst bestimmen, wer ärztliche Informationen erhält.

Übrigens bestimmt schon die Berufsordnung der Ärzte folgendes:
Zitat:
Ärztinnen und Ärzte sind zur Offenbarung befugt, soweit sie von der Schweigepflicht entbunden worden sind oder soweit die Offenbarung zum Schutze eines höherwertigen Rechtsgutes erforderlich ist.
Damit ergeben sich Rechtsmittel gemäß § 203 StGB und der Arzt kann sich dann max. auf den § 34 StGB berufen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2013 20:51
(@bester-papa)
Registriert

Danke für die Antworten.

Das macht es klarer.  :thumbup:

Gruss
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2013 21:17




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Das ist völlig richtig, mit brille darüber zu diskutieren ist allerdings - wie Du siehst - überflüssig.
Er hat oft eine so locker-flockige Art, um geltendes Recht zu vernebeln :wink:.

sagen wir: Er verbringt im "real life" seine Zeit nicht damit, anderen Menschen ungefragt den 110-prozentig richtigen Umgang mit Paragraphen um die Ohren zu hauen wie:

Rechtlich ist eindeutig geregelt:
[...]
Ein Verstoß gegen die Schweigepflicht ist ein Straftatbestand.
[...]
Formaljuristisch muss das Einverständnis beider Sorgeberechtigten eingeholt werden.
[...]
gemäß § 1687 (1) BGB)
[...]
müssen die Sorgeberechtigten notfalls eine Klärung über das Familiengericht herbei führen.
[...]
§ 9 FamFG
[...]
Berufsordnung der Ärzte
[...]
Rechtsmittel gemäß § 203 StGB
[...]
§ 34 StGB

zumal das ausserhalb eines laufenden Gerichtsverfahrens sowieso sinnlos ist.

Vorliegend musste niemand operiert und keine lebensbedrohliche Krankheit abgewendet werden; vermutlich ging es um eine der U-Untersuchungen oder einen der sonstigen Kinderarzt-Besuche wegen Fieber, Erkältung oder whatever. Nichts, auf das man mit der "Schweigepflichts-Keule" draufhauen müsste. Der TO hat jedenfalls nichts dergleichen geschrieben.

Aber wie ich schon schrieb: Man kann sich mit Paragraphen und Vorschriften zu Tode wedeln. Kinderärzte sind von solchen Eltern sicher "schwer beeindruckt" und werden sich deshalb sofort angstbibbernd ein BGB und ein StGB auf den Schreibtisch stellen und Besserung geloben 😉 Andere erreichen dasselbe bei ihren Nachbarn, indem sie sie auf der minutiösen Einhaltung der Mittagsruhe, der Kehrwoche und des Kinderwagen-Parkverbots im Treppenhaus bestehen.

Jeder so, wie er mag.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2013 21:30
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Mensch Leute, ich dachte der Platz des Prinzipienreiters wäre von mir besetzt... so kann man sich irren... :rofl2:

<Zum Thema

Jede "innere Untersuchung" muß von der zu untersuchenden Person oder deren gesetzlichen Vertreter (man achte auf die Einzahl, ja, EINER reicht) genehmigt werden. Grundsätzlich kann schon der Blick in die Ohren als "innere Untersuchung" gewertet werden.
Da Untersuchungen bei Kinderärzten im allgemeinen mit Termin erfolgen, darf der Arzt davon ausgehen, und zwar ohne irgendwelche Ausweise zu kontrollieren, dass die begleitende Person bevollmächtigt ist.

Um das klar zu stellen, jemanden als "Sorgeberechtigt" hinzustellen, der es nicht ist, ist natürlich nicht OK, zumal es nicht notwendig ist. Ein Anruf beim Doc ala:
Hey, mein LG begleitet das Kind, da ich keine Zeit habe, reicht völlig und NEIN, der Arzt kommt deswegen definitiv NICHT ins Gulag. Mir wurden sogar die BTM Rezepte für das Kind meiner LG ausgehändigt und das ist rechtlich absolut unbedenklich (so die Staatsanwaltschaft Celle).

Ich würde dem TO empfehlen, sich darüber zu freuen, dass sein Kind von jemandem betreut wird, der sich einsetzt und sich um das Wohl des Kindes aktiv kümmert.
Aufmerksamkeit sollte der TO auf die Baustellen legen, die diesen Aufwand auch wert sind. Ein Arzt der seinem Kind nur helfen will, ist diesen Aufwand definitiv NICHT wert.

Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2013 21:36
(@marko99)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

dieser Thread ist ein sehr gutes Beispiel, warum wir alle hier sind...

So in etwa müssen 99% der Gespräche mit unseren Exen hier aussehne. Jeder reitet auf seine Meinung und seinem Wissen rum.

Der TO kann wirklich froh sein, dass der NEXT fürs Kind da ist. Es gibt tausende andere Beispiele.

Als vor zwei Wochen mein Sohn im KiGa gestürzt ist und sich dabei fast die Nase gebrochen hat, haben die versucht mich anzurufen, meine DEF (auf dem Handy). Auf der Arbeit haben wir es meißt in der Tasche.

Also rufen die auf Festnetz an. Da geht der NEXT ran und war in ein paar Minuten zur Stelle um mit dem Kleinen zum Krankenhaus zu fahren. Da habe ich mir um die Frage, ob er das darf oder nicht, keine Gedanken gemacht... Ich war ihm dankbar.

LG
Marko

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2013 15:59
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