Die Frage, welcher Elternteil einen Pass beantragen darf, ob der andere Elternteil zustimmen muss, ist oft Streitpunkt im Rahmen des GSR.
Ich habe beim Recherchieren zu § 6 (1) PassG aus dem "Gemeinsamen Ministerialblatt (...), herausgegeben vom Auswärtigen Amt, hier Tz 6.1.3.1 Folgendes gefunden:
"Die Ausstellung eines Passes für unverheiratete Minderjährige bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und die Eltern zusammenleben. Die Antragstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn dabei das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird und Zweifel an der Richtigkeit dieser Angabe nicht bestehen. Die Unterschrift des anderen Elternteils soll anhand einer Ausweiskopie oder durch Unterlagen aus dem Passregister überprüft werden."
und konkreter unter 6.1.3.4.
"Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf
allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen.
Einer Zustimmung des anderen Elternteils bedarf es nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes
einverstanden ist. Ein Indiz hierfür ist die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes laut Melderegister."
Demnach handeln die Meldebehörden rechtskonform, wenn sie dem Elternteil, bei dem das Kind mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, einen Reisepass / Personalausweis für das Kind, für das GSR besteht, ausstellen, ohne das Einverständnis des anderen Elternteils besteht oder der diesem sogar schriftlich widerspricht:
"Erklärungen des anderen Elternteils, die über die Zustimmung zum gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes hinausgehen, sind für die Passbeantragung unerheblich (z. B. gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes beim antragstellenden Elternteil wird akzeptiert, gegen die Passerteilung wird jedoch Einspruch erhoben), soweit sie nicht Zweifel am Aufenthaltsbestimmungsrecht des antragstellenden Elternteils wecken."
LBM
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edit: Fehler korrigiert und Link nachgetragen
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
und konkreter unter 6.1.3.4.
"Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf
allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen.
Einer Zustimmung des anderen Elternteils bedarf es nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes
einverstanden ist. Ein Indiz hierfür ist die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes laut Melderegister."
LBM
"Einer Zustimmung des anderen Elternteils bedarf es nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes
einverstanden ist."
Wenn der andere Elternteil jedoch das ABR beantragt und ein Verfahren läuft, wie schaut es denn dann aus, das wird nämlich nicht geregelt?!
Ich gehe dann davon aus, dass über das laufende ABR-Verfahren bei der Meldebehörde etwas bekanntgegeben werden müsste, damit begründete Zweifel am gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes die Passbeantragung von nur einem Sorgeberechtigten verhindern.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Einer Zustimmung des anderen Elternteils bedarf es nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes
einverstanden ist. Ein Indiz hierfür ist die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes laut Melderegister."
LBM
Das mach mal "unserem" verstaubten Bürgerbüro klar :puzz:. Die haben mir das letzte Mal erzählt, dass ich entweder die Unterschrift des KV oder eine einstweilige Verfügung des Amtsgericht brauche.
Aber danke für den Tipp, werde den Paragraphen mal mitnehmen, wenn ich demnächst den Perso für Junior beantrage :phantom:.
LG pk
Änderung durch Malachit: Ich hab' das verunglückte Zitat repariert 😉
Hi,
wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes einverstanden ist. Ein Indiz hierfür ist die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes laut Melderegister."
unabhängig von dem Thema - ein tolles Indiz. Wer sich als erstes mitsamt dem Kind ummeldet, hat gewonnen und darf alles, der andere nichts...
Gruss von der Insel
Korrekt, zumal - wie wir ja wissen - die pure Ummeldung ja nur deklaratorisch ist und sowieso nicht verhindert werden kann, wenn ein Umzug tatsächlich erfolgt ist.
Allerdings sieht dieser "Anwendungserlass" da vor, dass dies ein Zweifelsmerkmal ist, wenn Umzug/Ummeldung und Passbeantragung in kurzem Zusammenhang erfolgen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Also darf man es nicht aber die Behörden machen es trotzdem... :knockout:
Ist ein solcher Ausweis dann ungültig? :puzz:
Also darf man es nicht aber die Behörden machen es trotzdem... :knockout:
Wie meinst Du das? Und nein, wieso sollte der Pass ungültig sein? Er enthält ja die tatsächlichen Daten des Kindes.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Wenn aber doch die Zustimmung bzw. die Unterschrift lt. diesem Gesetz von beiden Eltern erfolgen muss und die Behörden den Ausweis auch ausstellen wenn nur eine Unterschrift vorliegt...
Du hast es für meine Begriffe falsch verstanden:
Eltern mit GSR leben zusammen:
* Beide Eltern mit Kind beantragen den Pass oder
* Ein Elternteil mit Vollmacht des Anderen Elternteils und Kind beantragen den Pass.
Eltern mit GSR leben getrennt:
* Elternteil, bei dem das Kind lebt (=gemeldet ist) hat trotz GSR das Recht, den Pass allein zu beantragen. Die Unterschrift des anderen Sorgeberechtigten wird nicht benötigt.
Die Passbeantragung wird bei getrennten GSR-Eltern eine Angelegenheit des täglichen Lebens.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Alles klar, sorry :redhead:
Am genialsten finde ich das hier:
Einer Zustimmung des anderen Elternteils bedarf es nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes
einverstanden ist.
In Verbindung mir dem hier:
"Erklärungen des anderen Elternteils, die über die Zustimmung zum gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes hinausgehen, sind für die Passbeantragung unerheblich (z. B. gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes beim antragstellenden Elternteil wird akzeptiert, gegen die Passerteilung wird jedoch Einspruch erhoben)
Es wird also vermutet dass der Andere einverstanden ist.
Dieser Annahme zu widersprechen ist aber unzulässig!
Diese Verbrecher haben wirklich überhaupt keine Schamgrenzen mehr.
:gunman:
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Das habe ich auch schon gesagt.... gegen die Ummeldung kannst Du nichts tun, weil das Kind ja umgezogen IST und die Meldung nur noch bestätigt, was schon (gegen Deinen Willen) geschehen ist und obendrein gilt dieses Faktenschaffen für die Meldebehörde als stillschweigendes Einverständnis und somit Grundvoraussetzung gegen die Passbeantragung.
Verdeutlicht immer mehr: Wer sich nicht schon gegen den Aus- und Umzug des Kindes wehrt, hat verloren.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo an alle,
aaaaaaaaalso, aus unserer erafhrung heraus kann ich folgendes berichten.
Nachdem mein LG das ABR übertragen bekommen hat, mussten sowieso neue Reisepässe für die Kinder her. Das Bürgeramt Mitte Berlin hat explizit nach dem Urteil oder der Vollmacht der KM gefragt. Er wurde das erste Mal wieder weggeschickt und musste mit dem Urteil kommen, in dem steht dass er ABR hat. Ihm wurde nicht explizit der Teilbereich der elterlichen Sorge übertragen, der solche behördlichen Angelegenheiten regelt, aber die Teilbereiche Gesundheitsfürsorge, schulische Belange und finanzielle Angelegenheiten. Das reichte der SB und sie stellte die Pässe aus.
(Full quote gelöscht
alles schön und gut,Gesetz hin und her. Bei und ist das nicht möglich, es müssen bei GSR immer alle
beide Elternteile einer Passbeantragung zustimmen. Selbst als ich dieses Amtsblatt vorgezeigt habe,
keine chance.
jenpa
..dem Kind beide Eltern
Verdeutlicht immer mehr: Wer sich nicht schon gegen den Aus- und Umzug des Kindes wehrt, hat verloren.
LG LBM
Das ist ja schwierig. Wenn ein Elternteil aus der gemeinsamen Wohnung geschmissen wird (ob nun gerechtfertigt oder nicht), das andere Elternteil in der ehemals gemeinsamen Wohnung leben bleibt, hat sich ja nichts geändert. Beantragt dieses Elternteil einen Reisepass, kriegt diese Person ohne Probleme das Dokument. Und dann ist der Umzug usw. ja auch kein Problem.
Und aus Erfahrung bei uns aus dem Bekanntenkreis: da ging die Passbeantragung auch nicht ohne die Einverständniserklärung des zweiten Elternteils.
A life lived in fear is a life half lived
https://www.fachanwalt-thomas.de/Wordpress/kann-ein-elternteil-einen-reisepass-alleine-beantragen/
Aus eigener Erfahrung: In Berlin funktioniert das tatsächlich.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ich musste neulich in einer Hauruck-Aktion der Dame vom EMA mein Einverständnis per Mail plus eingescannten Ausweis schicken, damit Kind ein Passersatzdokument (es fällt einem ja erst am letzten Schultag auf, dass die Ferien mit Reise anstehen...) ausgestellt bekam.
Gruss von der Insel
Na du lebst ja auch mit der sorgeberechtigten Mutter zusammen. 🙂
Oder meinst du deinen Großen? Dann hätte sie die Unterschrift nicht gebraucht.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Genau den meinte ich. Die haben vom EMA und KM einen Heiopei gemacht, um mich auf allen möglichen Kanälen zu kontaktieren. Um genau zu sein, ist es das erste Mal seit Jahren, dass KM mich angerufen hat und nicht mal mit unterdrückter Rufnummer :o)
In NRW sind sie auf einmal sehr sensibel geworden, was gemeinsame Sorge angeht. Sogar das Jugendamt bindet mich plötzlich in alles Mögliche ein.
Und klar, für die hier lebenden mussten wir hübsch brav beide unterschreiben. Meine Frau hätte den Pass aber auch rechtzeitig vorher beantragt, nee?
Gruss von der Insel