Passbeantragung bei...
 
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[Oben angepinnt] Passbeantragung bei gemeinsamen Sorgerecht

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(@wasserfee)
Registriert

hi,

hier in Niedersachsen total Gegensätzlich. Pässe habe ich alleine beantragt (nachdem ich denen die Verwaltungsvorschrift geschickt habe). Schulanmeldung habe ich alleine unterschrieben.
Einzig beim Kontenumzug der Kinder brauchte ich die Unterschrift.

Wasserfee

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2018 16:45
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich musste für meinen sohn einen Personalausweis beantragen, für eine Türkeireise, ging ohne irgendwelche Diskussionen. Die habe nur geschaut, wo er lebt und damit war das Thema durch.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2018 16:58
(@nadda)
Registriert

Tja und ich habe einen Perso für unseren Mittleren beantragt, der ja bei uns beiden lebt und wurde darauf hingewiesen das ich eigentlich meinen Mann mitbringen muss wegen der Unterschrift, aber da wir beide bekannt sind und zusammenleben wurde mir erlaubt das Formblatt mit nach Hause zu nehmen und unterschrieben zurück zu bringen. Sohn musste auch mit, zum Beantragen wegen seiner Unterschrift (er ist 12) auf dem Perso.

Da wäre nix gegangen ohne seine Unterschrift.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2018 18:57
(@wasserfee)
Registriert

hast du denn die Verwaltungsvorschrift denen gemailt? Meine waren auch eher contra, das änderte sich aber, nachden ich denen den link gemailt hatte.
Ich würde mich auf so einen Scheixx gar nicht einlassen. Sollen die ihren Job machen und sich an die Vorschriften halten.

Wasserfee

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2018 19:01
(@inselreif)
Moderator

In dem Fall war das ja auch rechtens, weil wir zusammen leben 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2018 19:10
(@nadda)
Registriert

Nein, wozu auch? War ja einfacher meinem Mann den Zettel hinzulegen. Sind diese Verwaltungsvorschriften Deutschlandweit gleich?

LG
Nadda

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Geschrieben : 23.11.2018 19:10
(@wasserfee)
Registriert

@Nadda und Inselreif
möööönsch.....ihr seid ja auch nicht getrennt..

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 23.11.2018 19:19
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Sind diese Verwaltungsvorschriften Deutschlandweit gleich?

Theoretisch ja, da es zu Vorschriften zu einem Bundesgesetz handelt. Wie sich die ausführende Behörde dran hält, ist unterschiedlich.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2018 19:48
(@nadda)
Registriert

@Nadda und Inselreif
möööönsch.....ihr seid ja auch nicht getrennt..

WF

na zum Glück

Aber irgendwie schon unlogisch an sich, bei zusammenlebenden Eltern bestehen wir auf der Unterschrift und bei den getrennten
brauchts das nicht?

Irgendwie hab ich auch immer den Verdacht das regelt jeder so wie ihm die Nase des Gegenübers passt oder auch nicht. Wobei ich es
total richtig finde das immer Beide unterschreiben müssen - auch wenn es Fälle gibt wo das saumäßig unpraktisch ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2018 20:00
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

es geht doch nicht um Logik oder besser gesagt, es geht um Behördenlogik.
Die geht so: Beide müssen unterschreiben.
Nun stellt sich aber heraus, dass es bei dauerhaftgetrenntlebenden und geschiedenen Eltern damit durchaus Probleme geben kann. Dem wurde dann dadurch abgeholfen, dass eine Unterschrift reicht, wenn davon auszugehen ist, dass der andere Elternteil einverstanden ist.

Nun gibt es immer wieder Streit und Probleme, wenn nur einer unterschreibt. Deshalb wird dann eben wieder auf beiden Unterschriften bestanden.

Natürlich wäre es besser, wenn einfach immer beide unterschreiben. Allerdings wird es immer Fälle geben, wo der andere Elternteil einfach nicht mitmachen will und vielleicht nicht einmal seine Adresse bekannt ist. Hier wird man letzlich immer mit einer Unterschrift einverstanden sein müssen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2018 15:31




(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich habe lange, ausführlich über diese ganze Familienkacke nachgedacht. Ich kenne über die Jahre beide Seiten, Väter und Mütter, in unterschiedlichsten Auslegungsgraden, Trennungen die stillund leise verlaufen und dann die "anderen", wo man meint, dass da mindestens eine Seite in die Klapse gehört, und einige Verfahrensbeteiligte gleich mit.
Und ist meine Geschichte auch extrem behaftet und ich bin da mit irgeneinem blauen Auge durchgekommen ...

Ich bin zu dem Entschluss gekommen, dass es eine faire, für alle Seiten gangbare Lösung, so gut wie nie gibt. Ich bin sogar der Meinung, dass viele Väter garnicht kämpfen, wenn die sich ein wenig schlau gelesen haben. Die lassen es einfach und wenn es keinen Umgang gibt, schade, aber ist dann halt so ... das sind dann meist die Mütter, die am lautesten Schreien, dass sich der Vater nicht kümmert.
Auch ein fachbezogenes Interesse von Verfahrensbeteiligten ist notwendig, gibt es aber eh so gut wie nie. In vielen Fällen verfolgen diese eigene finanzielle Interessen und tatsächlich weniger das sogenannte Wohl des Kindes.
Daher gehen gerade Behörden, die allgemeinhin nicht als sonderlich fleißig verschrien sind, den unkompliziertesten Weg. Ich habe alle Kids ohne Unterschrift der KM angemeldet, die hat sich die Schule nachgeholt, wie auch immer. Mir war es egal, es besteht eine Schulpflicht und ich führe keine unrealistischen Gespräche mit der KM. Das gilt auch für Gespräche mit der KM beim JA. Die werden konsequent getrennt geführt und irgendwelch Vorgaben interessieren mich nicht.
Und siehe da, auch das klappt.
Wenn ich daran denke, wie ich mich verbogen habe, um alles richtig zu machen, den Kids die KM zu erhalten ... es verging kein aufeinander treffen, in dem sie nicht ausfallend geworden ist. Das gilt auch für Unterschriften, welches Art auch immer ... ich lass die anderen machen. Und inzwischen sind die Kids schon größer, die meinten zwar auch schon ich soll das ASR beantragen ... aber das ist mir das Geld nciht wert. Es geht alles auch ohne.

Seit ich das mache, verstehe ich, wie einfach es manchen KM's gemacht wird, tatsächlich jeden Kontakt zu unterbinden ... es ist wirklich einfach. So traurig es für die Masse ist.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2018 19:31
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich würde es gerne bei diesem Beitrag beim Thema Pass / Ausweis belassen. Für Grundsatzdiskussionen bitte einen neuen Beitrag öffnen. DANKE

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.11.2018 21:28
(@wasserfee)
Registriert

Hallom

die Verwaltungsvorschrift für das Passgesetz ist jetzt aktuelisiert worden, die Aussage ist identisch.

Ist vielleicht nützlich zum Anpinnen.

https://www.umwelt-online.de/PDFBR/2019/0301_2D19.pdf

6.1.3.4

Auch bei GSR darf derjenige den Pass alleine beantragen, bei dem die Kinder ihren Wohnsitz haben.

Wasserfee
----------
Edit: Überschrift korrigiert

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2019 07:56
(@hiboll)
Zeigt sich öfters Registriert

wir haben auch GSR, wir haben beide unterschrieben, ich musste auch den Ausweis bezahlen

Schade ist nur dass ich für Urlaubsreisen keine Ausweise ausgehändigt bekomme

Ich muss der KM das Reiseziel nennen, wenn es ihr nicht exakt genug ist dann gibt es keine Ausweise mit

Laut Anwalt sind uns die Hände gebunden

AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2020 09:36
(@maxmustermann1234)
Registriert

Das ist quatsch. Der Ausweis gehört gar nicht ihr, sondern der BRD. Du kannst auf Aushändigung klagen. Hast du ein Urteil dazu und sie tut es nicht, kannst du Schadensersatz verlangen.

BGH, Beschluss v. 9.04.2019, XII ZB 345/18

AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2020 10:29
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

so wie Wasserfee es beschreibt, kenne ich es auch. Da wo das Kind gemeldet ist, kann der Pass beantragt werden. Auch ohne Zustimmung des anderen ETs.

Was MaxMustermann schreibt klingt zwar in der Theorie ganz toll, aber mein Fall zeigt eben wieder dass es doch geht:

Urlaubsreise, Beschluss auf Herausgabe des Passes. Vereinbart war, dass KM ihn in den Briefkasten meiner RAin wirft.
Es handelt sich um einen Sicherheitsbriefkasten aus dem noch nie etwas gestohlen wurde.

KM sagt, liegt drin, Anwältin sagt nein... es meldet sich das Fundbüro bei mir, es hätte ein Reisepass bei denen im Briefkasten mit einem handschriftlichen Zettel gelegen. Auf dem Zettel stand: wurde am Hauptbahnhof gefunden.

Weise auf den Beschluss hin, Fundbüro: sie haben nur ein Herausgaberecht der KM gegenüber, ohne Zustimmung der KM, mit oder ohne GSR, bekommen sie ihn nicht.

Zwei Monate später wird er bei einer polizeilichen Hausdurchsuchung (eine andere Geschichte) bei KM gefunden.
Beim Fundbüro nachgefragt: Ja, das ist korrekt, sie hat den Reisepass abgeholt.

Da nutzt auch kein BGH-Beschluss, auch wenn die Unterschlagung einem hier ins Auge springt. Eindeutig beweisen lässt sich das natürlich nicht und die Reise fand nicht statt...

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2020 12:06
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hallo SpecialD,

Versuch macht klug: ich würde in den Beschluss mit aufnehmen lassen, dass sie ihn persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts oder beim örtlichen Jugendamt (falls das nicht manipulativ veranlagt ist) abgibt. Dort sollte er sicher nicht mehr verloren gehen.

Zweitens: Hast du mal die Rechtsgrundlage des Fundbüros hinterfragt? Mir wäre es neu, dass nur ein Herausgaberecht an die Kindmutter besteht, der Pass gehört ihr ja nicht.

Und weiter bringt auch nicht jede Kindsmutter dieselbe kriminelle Energie auf wie deine es offenbar tut.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2020 12:21
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi.

Dann käme am Tag der Abgabe: huch, ich kann den Reisepass nicht mehr finden. Scheint beim letzten Umzug verloren gegangen zu sein.

Das noch an Eides statt und dann wurde es, wie heißt es doch so schön, glaubhaft gemacht.

Das Fundbüro hat Recht, hab's geklärt. Die mussten ihn mir nicht aushändigen.

LG

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2020 23:05
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Dann käme am Tag der Abgabe: huch, ich kann den Reisepass nicht mehr finden. Scheint beim letzten Umzug verloren gegangen zu sein.

..
Du hast ja scheinbar auch eine sehr amüsante KM an der Backe..
Wie schaut es mit Schadensersatz aus weil die Reise nicht angetreten werden konnte?
Das lohnt sich natürlich nur wenn KM etwas auf der Tasche hat.
Einschlägige Urteilen gibt es dazu ja zu genüge.

Ansonsten wäre meine Idee ggf. die Ausstellung von 2 Pässen, für jeden Elternteil einen eigenen;
Der Wissenschaftliche Dienst hat sich (aus einem anderem Grund) damit beschäftigt ab wann man 2 Pässe haben darf;
https://www.bundestag.de/resource/blob/508022/def9e1a0099bc2909bfa9ed98cf66422/WD-3-061-17-pdf-data.pdf

"Nach der rechtswissenschaftlichen Literatur liegt ein berechtigtes Interesse in diesem Sinne
etwa auch dann vor, wenn viel reisende Passbewerber ihren Pass häufig zur Erteilung von
Sichtvermerken abgeben müssen und zwischenzeitlich weitere Reisen unternehmen wollen."

Jetzt geht es bei Dir ja im Prinzip auch darum das eine 3. Person auch wenn es in dem Fall die KM ist, den Pass hat und Du nicht.
Ausgehend der Sichtweise deines Kindes braucht das Kind 2 Pässe, denn ein Pass ist häufig an einer anderen Stelle, wo er auch sein muss und darf / KM und Du hast nicht immer Zugriff darauf.
Mit der Rechtsgeschichte die bei Dir vorran geht, könnte man das mal probieren?

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2020 07:30
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hi.

Dann käme am Tag der Abgabe: huch, ich kann den Reisepass nicht mehr finden. Scheint beim letzten Umzug verloren gegangen zu sein.

Das noch an Eides statt und dann wurde es, wie heißt es doch so schön, glaubhaft gemacht.

Das Fundbüro hat Recht, hab's geklärt. Die mussten ihn mir nicht aushändigen.

LG

Auch vor sowas kann man sich schützen: man setzt die Frist auf 2 Wochen vor Reisebeginn. Dann bleibt der Mama ja genug Zeit eine beschleunigte Bestellung eines neuen aufzugeben.
Ich habe den Eindruck, dass du dir von der Mutter zu sehr auf der Nase herumtanzen lässt. Wenn sie dem Beschluss mir den Pass nicht aufzuhändigen nicht nachkommen würde, wäre ich am nächsten Tag bei Gericht und würde Schadenersatz einfordern. Mal gucken, ob sie bereit ist die Reise zu bezahlen. Gleichzeitig würde ich vom Urlaub zu Hause ein schönes Fotobuch mit dem Vermerk machen, dass ihr nicht verreisen konntet, weil Mama den Reisepass nicht rausgerückt hat. Das würde ich deinem Kind dann geben, wenn es alt genug ist. Dann kann Mama dem Kind ja mal erklären, warum sie so einen an der Waffel hat.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2020 10:46




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