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[Oben angepinnt] Passbeantragung bei gemeinsamen Sorgerecht

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(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich denke auch, dass mit einer klaren Fristsetzung die Unsicherheit ob der Pass herausgegeben wird oder nicht minimiert werden kann.

Eine andere Variante wäre aber auch, dass einer den Personalausweis des Kindes hat und der andere den Pass. Mit dem Personalausweis kann ins EU-Ausland gereist werden und für Kurzreisen reicht das aus. Geht es weiter weg, dann steht sowieso die Frage nach der Zustimmung des anderen.

VG Susi

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Geschrieben : 09.01.2020 11:16
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich habe den Eindruck, dass du dir von der Mutter zu sehr auf der Nase herumtanzen lässt.

Was du so alles empfindest...

Für User, die in der gleichen Lage einmal sein sollten ins Nicht-EU-Gebiet reisen zu wollen, hier Tunesien, und die dem OLG Frankfurt unterliegen:

Ihr benötigt die Zustimmung des anderen Elternteils nicht, ihr dürft auch ohne in eurer Umgangszeit verreisen wohin ihr wollt, sofern es keine Reisewarnung vom Auswärtigen Amt gibt.
Benötigt ihr ein Aktenzeichen dazu, gebe ich euch gerne meines 😉

Das OLG hat den Beschluss der 1. Instanz aufgehoben... die Kosten bis zur 2. Instanz haben mehrere 1000€ verschlungen, weshalb ich auf eine weitere Klage, einen eigenen Pass ausstellen zu können, absah. Die Erlaubnis einzuklagen war am Ende teurer als 10 Tage Tunesien für 3 Personen!

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2020 13:46
(@wasserfee)
Registriert

Hi,

ich habe gerade als BET den KV aufgefordert, eine Einverständniserklärung für eine Flugreise innerhalb der EU abzugeben. Ich habe dazu den ADAC sowie das hiesige Familiengericht befragt.
Beide meinten, das Einverständnis wäre nötig.

Ich wäre sehr an dem AZ interessiert, ich denke nämlich auch, dass es auf eine Klage hinauslaufen würde.

Danke

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 09.01.2020 13:51
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das Aktenzeichen lautet: 1 UF 135/19 vom 10.07.2019

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

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Geschrieben : 09.01.2020 14:39
(@wasserfee)
Registriert

Danke,

der Text ist aber leider hinter eine Bezahlschranke? Oder stell ich mich zu dusselig an?

Gruß

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 09.01.2020 14:49
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich zitiere mal das Wichtigste:

Nach §1628 S. 1 BGB kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die Entscheidung in einer Angelegenheit, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, einem Elternteil überantworten.

Die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 1628 S. 1 BGB sind vorliegend nicht erfüllt. Die Entscheidung über eine Urlaubsreise nach Hammamet in Tunesien ist vorliegend keine Angelegenheit i.S.d. § 1687 Abs. 1 S. 1 BGB. Die Mitnahme des gesunden Kindes auf Auslandsreisen ist regelmäßig als eine Angelegenheit des täglichen Lebens zuzuordnen (Staudinger/Saldo, BGB, 2019, § 1687 Rn. 40).

Solange also keine politischen Krisen, Krankheiten, ect. vorliegen gilt das Zitierte.

Und als kleiner Schmankerl:

Nur vorsorglich weist der Senat auf das Folgende hin:
[...]
Dass der Vater bereits zu Beginn der hessischen Schulferien die Betreuung des Kindes übernahm führt zu keiner abweichenden Wertung, da er sich dazu bereit erklärt hat, nachdem die Mutter ausdrücklich mitteilte, innerhalb dieser Zeit das Kind nicht betreuen zu können.

Heißt übersetzt: ich hatte das Kind dann 6 Wochen. Ihr Trick, die Ferienhälften zu tauschen, hat nicht funktioniert.

Noch ein kleines Zitat aus dem Beschluss, um zu zeigen wie krass Elternteile gegen die eigenen Kinder vorgehen/sie involvieren, um ihre Ziele durchzusetzen:

[...]
Eine weitergehende Belastung trat zudem dadurch ein, dass die Mutter x im Mai 2019 in nicht vertretbarer Weise in den vorliegenden elterlichen Konflikt aktiv involvierte, indem sie ihm ein Video der BBC zeigte, in welchem der Terroranschlag am Strand von Sousse in Tunesien dokumentiert wurde.

Mein Sohn hatte danach vor der Reise Angst, weil er nicht getötet werden wollte.

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

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Geschrieben : 09.01.2020 16:21
(@wasserfee)
Registriert

krasse KM hast du da am Hacken, weia.

Aber das Ganze nützt ja nix, wenn ich einen übereifrigen Beamten am Flughafen habe der die Kinder nicht mitreisen lassen will ohne Einverständnis.
Da würden auch keine Schadenersatzansprüche etwas nützen, der Urlaub wäre furch...echt blödes Thema.

Danke dir aber.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 09.01.2020 18:02
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nun ja, aber du wirst ja vom OLG keinen Beschluss bekommen, der dir das bestätigt, da du es ja sowieso darfst... verstehst du was ich meine?

Wie man es dem Beamten im Zielland klarmachen soll, das ist eine andere Sache. Meinen Beschluss übersetzen lassen?
Nur habe ich gerade keinerlei Kapazitäten diesen zu anonymisieren. Vielleicht kann das Auswärtige Amt helfen!?!

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

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Geschrieben : 09.01.2020 19:03
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Was du so alles empfindest...

Für User, die in der gleichen Lage einmal sein sollten ins Nicht-EU-Gebiet reisen zu wollen, hier Tunesien, und die dem OLG Frankfurt unterliegen:

Ihr benötigt die Zustimmung des anderen Elternteils nicht, ihr dürft auch ohne in eurer Umgangszeit verreisen wohin ihr wollt, sofern es keine Reisewarnung vom Auswärtigen Amt gibt.

Das ist definitiv falsch. Sowohl ich als auch meine Frau haben beim Flughafen schon Probleme wegen der fehlenden Bescheinigung bekommen. Einmal sogar richtig große Probleme.

Situation 1:

Meine Frau stellt sich mit Kind 1 in Schlange 1 bei der Ausreisekontrolle an, und ich mit Kind 2 bei einer anderen Schlange. Frägt mich der Beamte, wo denn die Einwilligungserklärung der Mutter zu dieser Reise sei. Ich: Die Mutter steht da drüben in der anderen Schlange. Ok, sie soll herkommen.

Situation 2: So ähnlich wie Situation 2. Bloß hat diesmal der Beamte gemeint, dass er nicht wissen könne, ob das wirklich unsere Kinder seien. Mein Kommentar: Gleicher Nachname ??? Seine Antwort: Das ist kein Beweis. Auflösung erst auf der Wache, als amtlich festgestellt wurde, dass wir alle den gleichen Wohnsitz haben. Den Flug haben wir dann gerade so noch erwischt.

Situation 1 haben wir zweimal erlebt und Situation 2 einmal. Einmal Frankfurt, einmal München und einmal Berlin.

Fazit: Ohne Kopien der Geburtsurkunden der Kids und ohne Zustimmung eines uU nicht mitfliegenden Elternteils in ein nicht-EU Land fliege ich nie wieder !!

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2020 21:01
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das ist doch das Szenario was Wasseefee angedeutet hat.

Übereifrige Beamte machen meine Aussage nicht falsch. Hab's ja schwarz auf weiß.

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2020 21:47




(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

ich habe gerade als BET den KV aufgefordert, eine Einverständniserklärung für eine Flugreise innerhalb der EU abzugeben. Ich habe dazu den ADAC sowie das hiesige Familiengericht befragt.
Beide meinten, das Einverständnis wäre nötig.

Moin

Ein Einverständnis ist nach meinem Verständnis nicht notwendig. Aber es kann natürlich helfen, eine etwaige Überprüfung bei der Ausreise zu erleichtern. Ob und wie eine solche Überprüfung und die „eingehenden Nachforschungen“ stattfinden, hängt sicher vom Eifer der BeamtenInnen ab.

https://www.bundespolizei.de/Web/DE/01Sicher-auf-Reisen/06Passrechtliche-Hinweise/02Reisen-mit-Kindern/reisen-mit-kindern_node.html

Außerdem kann es ggf. Bestimmungen des Einreiselands geben.

gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2020 08:31
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Das ist doch das Szenario was Wasseefee angedeutet hat.

Übereifrige Beamte machen meine Aussage nicht falsch. Hab's ja schwarz auf weiß.

Das mag ja sein. Nur, was hat ein anderer davon? Bin mir ziemlich sicher, dass es wenig bringt, diesen Beschluss auszudrucken und am Flughafen vorzulegen.

Letztendlich ist man doch auf der sicheren Seite, wenn man die Einverständniserklärung dabei hat, wie es auch auf der von TotoHH verlinkten Seite der Bundespolizei empfohlen wird. Das gilt vor allem bei binationalen Ehen. Ich bin mir 100%ig sicher, dass ein Vater mit seinem Kind nicht in sein Heimatland fliegen kann, wenn er so eine Erklärung nicht vorlegen kann. Insbesonder dann, wenn dieses Land das Haager Abkommen* zur Rückführung ins Ausland entführter Kinder nicht unterschrieben hat.

* https://de.wikipedia.org/wiki/Haager_%C3%9Cbereinkommen_%C3%BCber_die_zivilrechtlichen_Aspekte_internationaler_Kindesentf%C3%BChrung

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

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Geschrieben : 10.01.2020 09:33
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das mag ja sein. Nur, was hat ein anderer davon? Bin mir ziemlich sicher, dass es wenig bringt, diesen Beschluss auszudrucken und am Flughafen vorzulegen.

Na ja, in München und Berlin wird der Beschluss vom OLG Frankfurt am Main dir wenig nützen.
Das sind ja die von dir erwähnten Flughäfen.

Und Einreisebestimmungen der einzelnen Länder sind ja wieder etwas anderes.
Also noch einmal, mit dem Beschluss dürfen die Beamten einen an einem Flughafen in Hessen an der Ausreise nicht hindern.

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2020 10:04
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin

Ein Einverständnis ist nach meinem Verständnis nicht notwendig. Aber es kann natürlich helfen, eine etwaige Überprüfung bei der Ausreise zu erleichtern. Ob und wie eine solche Überprüfung und die „eingehenden Nachforschungen“ stattfinden, hängt sicher vom Eifer der BeamtenInnen ab.

Wir sind ja oft geflogen, im Schnitt 3x pro Jahr. Meine Erfahrung: ICH wurde IMMER nach der Mutter oder der Erklärung gefragt, meine Frau hingegen lediglich in vielleicht 50% der Fälle. ZB, sie steht in der Schlange vor mir mit einem Kind auf dem Arm. Niemand frägt nach. Dann komme ich, mit dem anderen Kind auf dem Arm, sofort die Frage, wo ist die Mutter, Einverständniserklärung etc.. Soviel zur Realität an deutschen Flughäfen. Als Vater kommst du dir da verarxcht vor. Das Geistekranke daran ist: Meine Frau hat bei der Eheschließung meinen Namen nicht angenommen. Die Kinder haben aber meinen Namen.

Ihr versteht es schon richtig: Ich lege meinen und den Kinderpass vor. Identische Nachnamen. Ich werde immer nach der Mutter gefragt. Sie legt ihren und den Kinderpass vor. Unterschiedliche Nachnamen. Nur in jedem zweiten Fall wird sie nach dem Vater gefragt. Das ist doch krank !

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

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Geschrieben : 10.01.2020 10:08
(@inselreif)
Moderator

(Sorry, OT)
Warum tut ihr Euch das eigentlich an? Gibt es nicht genug andere und gleichwertige Urlaubsziele, die man viel stressfreier und umweltfreundlicher erreichen kann?
Es ist immer wieder spannend, dass sich gerade in der jüngeren Generation Flugreisen größter Beliebtheit erfreuen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2020 13:24
(@hiboll)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,
ohne Ausweise kann ich auch nicht Reisen in der EU planen, von Flugreisen bin ich noch weit entfernt

Gruß Hiboll

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2020 12:53
(@wasserfee)
Registriert

und schon wieder: Passverlängerung Kunderreisepass.

Nachdem ich schon vor 5 Jahren mit der Verwaltungsvorschrift bei der Meldebehörde angetanzt bin gestern wieder dasselbe Thema.

Nein, Sie brauchen die Unterschrift des KV.
Ich so: lesen Sie eigentlich mal die geltenden Vorschriften?

Na, bribgen Sie die mak mit zum Termin.

 

Letztendlich ging dann alles problemlos durch, dennoch steht weiterhin auf der Inetseite meines Landkreises, dass beide Unterschriften benötigt werden.

Die machen auch nur, was sie müssen.

 

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 25.01.2023 07:56
(@maxmustermann1234)
Registriert

Ich möchte, Bezug nehmend auch den Eingangspost, animieren den Text auch weiter zu lesen.

Bei ledigen, allein stehenden Müttern ist grundsätzlich vom alleinigen Antragsrecht auszugehen. Dies gilt insbesondere, sofern das Kind nach dem Melderegistereintrag mit alleiniger oder Hauptwohnung bei ihnen gemeldet ist. In diesen Fällen
kann ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass der Mutter das (alleinige) Sorgerecht oder die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens (s. o. Ziffer 6.1.3.4) zusteht. In allen anderen Fällen ist vom alleinigen Antragsrecht der Mutter auszugehen, wenn nicht aufgrund bestimmter Anhaltspunkte Zweifel hieran bestehen (z. B. Meldung des Kindes mit alleiniger Wohnung beim anderen Elternteil).

Ledige, allein stehende Väter müssen bei Antragstellung einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht oder darüber erbringen, dass sich das Kind bei gemeinsamer Sorge mit dem Einverständnis der Mutter oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich bei ihnen aufhält. In Zweifelsfällen müssen zusätzliche Nachweise über das alleinige Sorgerecht erbracht werden. Der Nachweis kann z. B. durch Vorlage einer gerichtlichen Entscheidung oder einer Bescheinigung des Jugendamtes, dass keine Sorgeerklärung abgegeben wurde, erfolgen.

Als Vater wird man hier eiskalt zum Elternteil zweiter Klasse degradiert. Meine Ex hat alleine Pässe für die Kinder beantragen können und auch die Schulanmeldung lief ohne meine Unterschrift, obwohl die WM-Kinder nicht mal bei ihr gemeldet waren. Jetzt, wo meine Tochter bei mir lebt, geht auf einmal gar nichts mehr alleine. Keine Schulanmeldung, keine Passbeantragung, nichts. Man hört dann einfach, dass es ja auch sein könnte, dass meine Tochter gegen den Willen meiner Ex bei mir lebt. Und schon kriegst du keinen Pass, nennt sich Ermessensspielraum.

Selbst die bescheuerte Kindergeldkasse wollte in Schriftstück, dass meine Ex einverstanden ist, dass ich das Kindergeld beziehe, wenn das WM aufgelöst wird und das Kind bei mir lebt. Mein Einwand, dass sie ja nicht mehr berechtigt sein, brachte auch nichts. Was will man da machen? Klagen? Die Zeit hat man oft nicht.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2023 12:13
 AFK
(@afk)
Nicht wegzudenken Registriert

@maxmustermann1234 

Erinnert mich an ein Wort des sehr geschätzten Dieter Hildebrandt:

"Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen."

🙂

 

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2023 06:42
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Anm. Mod: Bitte beim Thema bleiben und den Beitrag nicht zerquatschen, danke.

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.01.2023 07:40




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