Moin,
ich brauche Eure Hilfe.
Wir leben seit März 07 getrennt. GSR bei beiden Elternteilen. Immer fortwährender Umgangsboykott.
Dieser wird jetzt noch durch einen Arzt (praktizierender Arzt) also kein Kinderarzt oder Allgemeinmediziner gestützt.
Er schreibt Gefälligkeitsatteste usw.
Jetzt habe ich dem Arzt die weitere Behandlung unserer Kinder als Gemeinsam-Sorgeberechtigter Elternteil untersagt.
Heute bekomme ich ein schreiben, dass der kleine angeblich verdacht auf einen Wurmbefall. Sollte sich der Verdacht des Wurmbefalles bestätigen, besteht akute Gefahr für Ihren Sohn..... (so stand es drin)....
Der Arzt ist echt nicht ganz sauber.
Kann ich aufgrund der Befangenheit und Sorge um die Kinder die Zustimmung bei "diesem Arzt" verweigern.
Im gleichen Ort ist ein Allgemeinarzt, bei dem die Ex damals mit den Kindern auch schon war.
Der Anwalt droht jetzt mit Antrag auf Übertragung des Sorgerechts usw. , weil ja angeblich (laut seiner Sicht) eine Kindeswohlgefährdung besteht.
Danke für Eure Hilfe.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Hallo Agent Zero,
Wir leben seit März 07 getrennt. GSR bei beiden Elternteilen. Immer fortwährender Umgangsboykott.
Der Anwalt droht jetzt mit Antrag auf Übertragung des Sorgerechts usw. , weil ja angeblich (laut seiner Sicht) eine Kindeswohlgefährdung besteht.
Ähm, welche Begründung für die Gefährdung des Kindeswohles? Etwa aus gesundheitlichen Gründen, d.h. wegen Verdacht auf Wurmbefall usw.?!? In dem Fall würde ich einfach eins und eins zusammenzählen, nämlich:
1. Die Gesundheit des Kindes ist in Gefahr.
2. Da es einen Umgangsboykott gibt, ist das Kind (fast) ausschließlich bei der Mutter.
Daraus ergibt sich doch eindeutig, wer die Gesundheit des Kindes gefährdet, und auf wen folglich das Sorgerecht übertragen werden müsste ... oder hab' ich den Anwalt jetzt gründlich missverstanden? 😉
Aber im Ernst. Du kannst der KM nicht vorschreiben, zu welchem Arzt sie gehen soll (etwas anderes wäre es, wenn sie statt zu einem Arzt zu einem Quacksalber gehen würde). Welchen Unterschied du hierbei zwischen einem praktizierenden Arzt und einem Allgemeinmediziner siehst, ist mir, ehrlich gesagt, nicht ganz klar. Wenn du das Kind statt bei einem Arzt für Erwachsene lieber bei einem Kinderarzt sehen würdest, könnte ich das noch verstehen, aber hier sieht es für mich erst mal so aus, dass du ihr nicht nur die "Sorte" von Arzt vorschreiben willst, sondern einen ganz bestimmten Arzt - und genau so, wie du ihr und "ihrem" Arzt Gefälligkeitsatteste vorwirfst, könnte sie dir vorwerfen, dass "dein" Arzt ein alter Kumpel von dir sein könnte, der ihr mit parteilichen Diagnosen eins reinwürgen soll - oder?
Was die Gefälligkeitsatteste betrifft: Was genau meinst du damit? Wurmbefall bei Kindern kommt nun mal vor und sollte auch behandelt werden, darin allein kann ich also noch nichts von Gefälligkeit des Arztes gegenüber der KM erkennen. Es sei denn, es wäre eine bewusste Fehldiagnose, aber das könnte nur ein anderer Arzt feststellen - und da es, wie du sagst, einen Umgangsboykott gibt, wirst du den Kurzen ja schlecht mal eben bei einem anderen Arzt vorstellen können.
Jetzt habe ich dem Arzt die weitere Behandlung unserer Kinder als Gemeinsam-Sorgeberechtigter Elternteil untersagt.
Dafür wirst du schon sehr gute Gründe liefern müssen, sonst stehst nämlich du am Ende als derjenige da, der boykottiert. Und ja, im Grenzfall können dich solche Aktionen das GSR kosten ;-(
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Agent,
gibt es die Möglichkeit der Km einen anderen Arzt vorzuschlagen und mit ihrn gemeinsam mit eurem Kind dort einen Termin zu vereinbaren?
Das wäre m.E. im Moment der bessere Weg.
Ich habe deinen Beitrag jetzt so verstanden, dass du dem einen Arzt die weitere Behandlung untersagt hast, aber keine alternative Möglichkeit gehabt hast.
Die Behandlung deinerseits abzubrechen und woanders keine Untersuchung/Behandlung weiterführen zu lassen, finde ich unklug.
So kann es dir wirklich so asgelegt werden, dasss du medizinische Versorgung untersagst.
Wenn ich etwas falsch verstanden habe, berichtige mich bitte.
Um welche Gefälligkeitsatteste handelt es sich denn ? Für mich liest sich das wie "Schulunfähigkeitsatteste".
Wie alt ist denn das Kind (habs jetzt nicht im Kopf)? Wäre ein Kinderarzt da nicht sinnvoller als ein Allgemeinmediziner?
Lg
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Dieser wird jetzt noch durch einen Arzt (praktizierender Arzt) also kein Kinderarzt oder Allgemeinmediziner gestützt.
Ärzten ans Bein zu Pinkeln macht sich immer gut!!! Besonders dann, wenn es inhaltlich noch "etwas diffus" rüberkommt.
Praktizieren tun die Ärzte alle, sonst könnte man ja nicht zu denen hingehen. Was Du meinst ist die alte Bezeichnung "Praktischer Arzt", die es heute nur als Bestandsschutz gibt. Die damaligen Praktischen Ärzte konnten alle auf Antrag den Titel Allgemeinmediziner bekommen, oder den Praktischen Arzt in der Gebietsbezeichnung weiterführen.
Eine Wurmerkrankung zu erkennen, düften wohl alle hinbekommen. Dass eine Behandlung hier angezeigt ist, dürfte wohl ausser Diskussion stehen.
Was soll also die Aktion?
Gruß, Uli
Hi Uli, dieMystiks und Malachit,
ich verstehe Eure Auffassung und Danke für Eure Tipps.
Es ist so, die KM betreibt seit 2 Jahren Umgangsboykott. Nun hat sie einen Arzt (prakt. Arzt, Chirotherapie und Homöopathie) gefunden, der voll auf Ihre Missbrauchsvorwürfe usw. mit eingestiegen ist. Der hat sie damals auch bei der Strafanzeige unterstützt.
Die Umgänge liefen seit Januar 4 Monate ohne Probleme und jetzt fängt der Arzt an, wieder zicken zu machen.
Ich habe ihn aufgesucht und gefragt, was er für eine Diagnose gestellt hat. Er sagte: Unspezifische Verhaltensauffälligkeiten.
Er könne aber auch gerne "Posttraumatische Belastungsstörung" rein schreiben, wenn man es auf die Spitze treiben möchte.
Seit 29.04. hat meine EX eine strafbewährte Unterlassungserklärung unterschrieben, dass sie gegenüber Dritten (auch Ärzten, JA usw.) keine Missbrauchsvorwürfe mehr behaupten darf.
Dieser "Arzt" ist der einzige, der sie da noch unterstützen kann. Gegenüber einem neuen Arzt, darf sie die Vorwürfe ja nicht mehr behaupten. Und das möchte sie aber unbedingt, da es momentan den Anschein hat, dass sie einen Sorgerechts-Prozess anstreben möchte.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Nun hat sie einen Arzt (prakt. Arzt, Chirotherapie und Homöopathie) gefunden, der voll auf Ihre Missbrauchsvorwürfe usw. mit eingestiegen ist. Der hat sie damals auch bei der Strafanzeige unterstützt.
Um so wichtiger ist es, nur auf die Befangenheit des Arztes abzustellen und nicht seine Reputation in Zweifel zu ziehen!
Hi Uli,
du hast vollkommen Recht. Aber die Befangenheit kann ich ihm denke ich gut Nachweisen, da es Beweise dafür gibt.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25